Marco W (17) aus Uelzen...
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Hallo Rolf,
es geht nicht darum, daß ich keinen Kontakt mit anderen Nutzern möchte, sondern darum, daß ich selbständig ein mobiles Reisebüro betreibe. Würde ich also Kontakt erlauben, so würde ich automatisch für mich Werbung machen.
Sorry, aber es geht nicht anders, als daß ich die PN sperre.
Gruß
Berthold
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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ADEgi wrote:
Falls er diese nicht begangen hat, so klärt sich das hoffentlich zu seinen Gunsten auf.Genau darum geht es.
Die Anschuldigung einer Vergewaltigung ist schon nicht mehr existent.
Die Aussagen der englischen Familie erscheinen unglaubwürdig. Es gibt Zeugen, die aussagen, daß das Mädchen sich älter gemacht hat.
Gehen wir davon aus, daß Marco Weiss unschuldig ist und möglicherweise freigesprochen wird.
Was sagt man denn euerer Meinung nach dann diesem Jungen ?
Entschuldigung, daß haben wir nicht gewollt, hier sind noch 3,50 Euro Haftentschädigung für die Monate deiner entgangenen Freiheit ?
Sorry für dein Abitur, kannst es ja nächstes Jahr nachholen, habe bitte
Verständnis.
Wer hat den hier Verständnis für den Jungen ?Im Falle untrüglicher Beweise und in einem Härtefall ist das sicher alles legitim und absolut notwendig.
In diesem Fall jedoch, ist eine Freilassung auf Kaution schon
wieder abgelehnt worden. Das einholen der entsprechenden Dokumente
kann weitere Monate dauern.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ein Jugendlicher ist das Rauchopfer dieser meiner Meinung nach völlig überzogenen Strafverfolgung.
Ich denke hier hat man den Vogel abgeschossen. Kriminelle oder Sexualstraftäter sehen anders aus und die sollen selbstverständlich verfolgt werden und wer in der Türkei vorsätzlich eine Strattat begeht, der wird schon wissen was Ihn dort erwartet.
Ich glaube nicht, daß ein obiger Fall in westlichen Ländern dermaßen überbewertet wird.Die Botschaft die daraus resultiert heisst:
Liebe Jugendliche über 14 Jahren, fahrt auf keinen Fall in dieses Land, es könnte euch auch treffen und wer ist gefährdeter als Ihr.Bereits ein 15 jähriger (e) der mit einer(m) 14 jährigen "rumspielt" kann das gleiche Schicksal ereilen. Es bedarf dann nur noch eines Moralapostels und der findet sich immer.
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Kriminelle oder Sexualstraftäter sehen anders aus....
Sorry, aber wenn ich diese Aussage aus Deinem Posting tatsächlich kommentiere, dann darf ich hier nie wieder etwas schreiben. Jedenfalls wird Sie die ganze Gerichtsbarkeit völlig revolutionieren.
(Oder doch nicht, denn so einen ähnlichen Versuch gab es doch schon einmal vor ca. 70 Jahren !!!!)Also überlasse ich es allen anderen Usern aufgrund dieses Satzes auf die Qualität Deines Beitrags zu schließen!
Berthold
p.s. Ich verfolge die Berichterstattung nur am Rande, doch soweit ich das mitbekommen habe stand die Anschuldigung einer Vergewaltigung nie im Raum. Meines Wissens geht es "nur" um sexuelle Nötigung.
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Mit dem in Klammern gesetzten Statement schießt aber jetzt Du übers Ziel hinaus, denn so hat es HTV01 sicher nicht gemeint!
Der Disput hier lief bis jetzt doch sehr vernünftig ab und das sollte auch so bleiben!
LG
Sokrates
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ADEgi wrote:
@ebualSorry, aber ich muß Dir bezüglich des Postings von Juanito wohl auf die Sprünge helfen. Das war nicht freundlich, sondern kritisch von Ihm gemeint. Ist doch richtig, oder "mon Comandante"?
Die Menschenrechte zum Teil oder ganz sicher mit Füßen getreten werden an Deinen folgenden Urlaubszielen:
USA, Nepal?, Malediven?, Mexiko, Singapur, Hongkong, Thailand, Marokko, Indien, Indonesien, Malaysia und selbst bei uns, wie anläßlich letzer Demonstationsverbote wieder bewiesen wurde. Schade, sonst könntest Du wenigstens noch Urlaub auf dem Balkon machen!
Was die Sache noch besonders lächerlich macht ist, das einige davon sicher deutlich schlimmer sind als die Türkei!
Gruß
Berthold
Hallo Berthold, ich wusste, wie es der Juanito gemeint hat, das ist meine Art darauf zu antworten. Aber anscheinend gehörst du auch zu denen, die denken, dass nur sie alles wissen. Also brauchst du mir netter Weise nicht auf die Sprünge helfen. Und was deiner Meinung nach alles noch lächerlicher macht, ist deine persönliche Meinung. Aber mache dir bitte keine Sorgen um mich, ich mache dort Urlaub, wo es mir gefällt und das schon seit 30 Jahren (10x pro Jahr)
Warum glauben hier im Forum immer dieselben Leute, das sie die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und alles besser wissen, bzw: genau wissen zu glauben, was andere nicht wissen??
EBI -
ADEgi wrote:
@HTV01Meines Wissens geht es "nur" um sexuelle Nötigung.
Ich weiss nicht wie du es nennst wenn schlafende bedrängt werden und dann medizinisch daraufhin untersucht werden.
Mit aussehen meine ich nicht die Optik sondern das soziale Umfeld.
Natürlich kann man sich täuschen und wenn er schuldig ist soll er auch
büßen. Es gibt aber bei uns einen Spruch.Im Zweifel für den Angeklagten.
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...@ADEgi, laß mich dir mal eine wahre Geschichte erzählen: Mein damals 17jähriger Sohn brachte ein Mädchen mit: das ist Kathrin, die Freundin von Lara (Eltern von Lara haben in unserem Dorf ein Ferienhaus).
Kathrin verbrachte so manches Wochenende in meinem Haus und im Zimmer meines Sohnes. Sie wohnt mit ihren Eltern ca. 180 km von hier. Niemals hat sich ihre Mutter mal bei mir gemeldet, um sich mal zu erkundigen, wo sich ihre Tochter eigentlich aufhält.
-Zu der Zeit feierte das Mädchen auch seinen 15. Geburtstag bei uns-Wie es so ist, Trennung nach einem 3/4 Jahr. Was wäre eigentlich meinem Sohn passiert, wenn Kathrin gesagt hätte, er hat auf mir gelegen und die ach so fürsorgliche Mutter hätte Anzeige erstattet?. Mein Sohn für ein 3/4 Jahr im Knast und das Töchterlein samt treusorgender Mutter können ihrem Alltag nachgehen?
Ne, ADEgi, das glaube ich nicht, und du wahrscheinlich auch nicht.Rechtstaat Türkei/Deutschland = gleich?
Hier geb ich dir Recht: Vergewaltigung stand nie im Raum. Aber vorsichtshalber erst mal in den Knast. Klar, warten wir erst mal das Urteil ab. Schön für den Jungen, seit drei Monaten mit rund 30 mehr oder minder schlechten Menschen in einem Raum.
Wenn der Junge Mist gebaut hat, muß er bestraft werden, das habe ich schon gesagt. Aber bevor das nicht klar ist, muß er vernünftig behandelt werden. Und die Tochter muß von Marcos Richter ebenso befragt werden. Gleichzeitig gehört die Mutter auf die Anklagebank! -
Das habe ich auch nie so behauptet.
Aber mal ehrlich der Satz von HTV01 schreit doch nach einem Kommentar!
Ich versuche ja sachlich zu bleiben, aber man kann doch nicht alles durch die "Rosa Brille" sehen. Und wenn es so einfach wäre, nur weil der arme Junge so lieb oder traurig schaut.... ihm unbesehen alles zu glauben, dann bin nicht ich der, der die sachliche Ebene zuerst verlassen hat.
Alle, die hier diskutieren haben Ihre Informationen aus verschiedenen Pressequellen. Bei manchen könnte man aber meinen, daß sie im Zimmer dabei waren. Ich selbst bin mir ebenfalls für ein Urteil nicht sicher und wer das Gegenteil behauptet nur weil er Aussagen aus zweiter und dritter Hand glaubt, der macht eindeutig einen Fehler.
Ich finde ganz im Gegenteil sogar, daß die türkische Justiz hier ein recht gutes Bild abgibt. Man möge sich doch auch einmal in die andere Seite hieneinversetzen! Auch wenn ich eher geneigt bin Marco zu glauben, so habe ich doch berechtigte Zweifel, daß von seiner Seite alles korrekt abgelaufen ist.
Ich sehe nicht ein, daß ich ein Land deswegen verurteile, weil es in diesem besonders sensiblen Bereich besonders gründlich vorgehen möchte. Man stelle sich vor es kommt zu einem Fehlurteil - gleich welches - was das für einen Trubel auslösen würde.
Gruß
Berthold
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HTV01 wrote:
Bereits ein 15 jähriger (e) der mit einer(m) 14 jährigen "rumspielt" kann das gleiche Schicksal ereilen. Es bedarf dann nur noch eines Moralapostels und der findet sich immer.auch in Deutschland ist dieses verhalten strafbar und muß bei einer Anzeige verfolgt werden.
Aber nach meiner kenntnis ist das Alter zum " rumspielen" biß 13 Jahre strafbar.
Thema Gesicht hat mein Vorschreiber sich ja schon ausgedrückt.Na dann noch schöne Vorurteile schüren.
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ADEgi wrote:
...weil es in diesem besonders sensiblen Bereich besonders gründlich vorgehen möchte. Man stelle sich vor es kommt zu einem Fehlurteil - gleich welches - was das für einen Trubel auslösen würde.Wie kann es denn bei dieser gründlichen Untersuchung zu einem Fehlurteil kommen ?
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Ich verstehe Deine Argumentation und denke ähnlich. Meiner Meinung nach ist das Eingreifen bzw. die Einflussnahme seitens der deutschen Politik sogar eher zum Schaden für Marco. Mein Posting bezog sich auch ausdrücklich nur auf den angesprochenen Satz in Klammern!
LG
Sokrates
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Die Gerichtsbarkeit der Türkei ist entsprechend der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der "Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte" Durch die Unterbringung dieses Gremiums in Räumlichkeiten des Justizministeriums ist eine erhebliche Einflussnahme der Politik - ähnlich wie in Deutschland - möglich.
gefunden bei Wikipedia
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pittpatt01 wrote:
auch in Deutschland ist dieses verhalten strafbar und muß bei einer Anzeige verfolgt werden.Na dann noch schöne Vorurteile schüren.
Hier geht es nicht um Vorurteile. Es geht darum das Staatsbüger egal welcher Nation bei einer Anklage im Gastland, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben und dadurch Fluchtgefahr besteht, erstmal eingebuchtet werden, egal ob schuldig oder nichtschuldig. Hier geht es auch nicht um Tage sondern um Monate. Der Tourismus Deutschland -> Türkei ist sicherlich ausgeprägter als Türkei -> Deutschland. In diesem Sinne ist es auch gemeint gewesen. Im Falle einer Anzeige passiert nämlich genau das,
das Strafmaß beginnt schon durch Inhaftierung, bevor überhaupt die Frage nach Schuld oder Unschuld beantwortet ist. Dadurch bedingt sitzen bei parallelen Fällen, Jugendliche erstmal für Monate fest. -
aber da der Tourismus keinen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit hat, ( wie in Deutschland auch) wäre er auch in Deutschland in Haft genommen worden.
Bei einer festgestellten Schuld wären Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich. § 177 StGB § 240 StGB -
HTV01 wrote:
ADEgi wrote:
...weil es in diesem besonders sensiblen Bereich besonders gründlich vorgehen möchte. Man stelle sich vor es kommt zu einem Fehlurteil - gleich welches - was das für einen Trubel auslösen würde.Wie kann es denn bei dieser gründlichen Untersuchung zu einem Fehlurteil kommen ?
Man beachte den Konjunktiv!
Ganz korrekt hätte der Satz aber wohl heißen müssen: Man stelle sich vor es käme zu einem Fehlurteil....
Zu Deinem zweiten Posting: Ganz genau das Gleiche ist in Deutschland vor ein paar Tagen geschehen. Ein Ausländer (ich weiß nicht mehr genau woher) wurde trotz dem in seinem Land vorhandenen Wohnsitz wegen eines ähnlichen Delikts in Deutschland festgesetzt.
Wir, oder besser: unsere Justiz handelt also nicht anders als die türkische!
Gruß
Berthold
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Danke Berthold
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ADEgi wrote:
Man beachte den Konjunktiv!Ganz korrekt hätte der Satz aber wohl heißen müssen: Man stelle sich vor es käme zu einem Fehlurteil....
Wir, oder besser: unsere Justiz handelt also nicht anders als die türkische!
Das mit dem Konjunktiv war nicht beabsichtigt, du hast völlig Recht, man stelle sich vor es käme .....
Auch im Falle von inhaftierten Ausländern in Deutschland oder irgendwo in Europa läuft es ähnlich ab. Ich habe von diesem Fall gehört, kenne ihn aber nicht.
Das Strafmaß und auch der Sinn einer Strafe bei Jugendlichen läuft allerdings in Deutschland anders ab, von Unterbringungsmöglichkeiten
des offenen Vollzugs bis zur Jugendstrafanstalten nach einer Verurteilung. Das Ziel ist die Resozialisierung der Jugendlichen um aus diesen redselige Menschen zu machen.
Im Falle der Türkei wird lediglich das Strafmaß halbiert.
Die Frage die sich aber immer stellt, welche Beweise liegen vor.
Wie wir alle war auch die Mutter des Mädchens nicht dabei..... -
HTV01 wrote:
Das Ziel ist die Resozialisierung der Jugendlichen um aus diesen redselige Menschen zu machen.Das mit den redseligen Menschen ist doch wohl hoffentlich nicht Dein Ernst?
Ich würde als Ziel des Strafvollzuges einen redlichen Menschen vorziehen!
LG
Sokrates
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Sokrates wrote:
Ich würde als Ziel des Strafvollzuges einen redlichen Menschen vorziehen!He, Ihr seid aber spitzfindig, ich habe mich natürlich verschrieben.
Übrigens um auf das Strafmaß zurückzukommen. Das Jugendstrafrecht geht in Deutschland auf jeden Fall bis 18 Jahre und kann bis 21 Jahre verlängert werden.
Hier gelten andere Regeln und die Richter haben hier Freiraum.