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Wer zahlt bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ek9995E Offline
    ek9995E Offline
    ek9995
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Was meinst du mit ... abgeschlossen hast? Habe doch noch garnicht, muss ja noch. Ich hab googlet, aber bin durch 30min Chat mit dir schlauer als stundenlanges googlen... Also soll ich nun die Auslandsk. bei der Sparkasse machen und die kostet 9€ für Jahr. Und wenn ich das mit der Tagespolice mache?

    Kennst du eine RRV ohne Selbsbeteiligung?

    LG Tim

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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      ek,

      da habe ich Dich wohl falsch verstanden, ich las den Thread nicht mehr von Beginn an.

      Die Sparkasse arbeitet mit der UKV/URV zusammen. Da hast Du die Auslands-KV als Tagespolice für 50 Cent oder die Jahrespolice für € 9.

      Dort bekommst Du auch die RRV mit den Alternativen mit oder ohne Selbstbeteiligung - eine der wenigen, die ohne Selbstbeteiligung anbietet. In jedem Fall ohne SB ist besser.

      ABER: Du bekommst diese günstige Lösung nicht als Kombination - auch die Sparkasse bietet das Komplett-Schnickschnack-Paket an, das man ... nicht braucht.

      Überlege, was Du brauchst, wie oft Du verreist und kaufe genau das!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ek9995E Offline
        ek9995E Offline
        ek9995
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Was sind genau UKV und URV, finde keine billige Reiserücktrittsversicherung, auch nicht von der Sparkasse. Und auf Provinzial.de bekomm ich immer nur den Preis für dasJahr, nicht für die Einzelpolice!?!

        Bräuchte eine ohne Selbsbehalt. Du sagtest die AKV von der Sparkasse ist ohne Selbstbeteiligung nicht war?

        Bitte hilf mir nochmal, muss bald abschließen.

        LG Tim

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • olli_o2O Offline
          olli_o2O Offline
          olli_o2
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          ek9995 wrote:
          @ juanito

          vielleicht sollte man mal alle deine 3522 Beiträge durchsuchen, ob nicht auch du mal einen Rechtschreibfehler gemacht hast und hey, wenn einem die Suche zu lange dauert, klickt man einfach mal auf juanitos Profil, geht unter "Tipps" und öffnet dort "Friedhof der Helden" und was findet man da?

          ... "Hinweis/Insider-Tipp: Der Friedhof befindet sich etwa 1 Km rechter Hand hinter dem Bahnhof, schräggegenüber dem Bahnhof" ...

          Komisch da steht ja "schräggegenüber" zusammen geschrieben...

          Treffer in der Duden-Suche

          quer|über : schräg gegenüber.

          Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch

          Wird aber leider auseinander geschrieben und das auch schon zu deiner Zeit, vor der Rechtschreibreform!

          Gute Nacht!

          LG Tim

          komisch, dass Juanito jetzt so still geworden ist 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ek9995E Offline
            ek9995E Offline
            ek9995
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Jo, hatte mich auch schon gewundert, naja vielleicht kommt ja noch ein Statement 😄

            LG Tim

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • nookieN Offline
              nookieN Offline
              nookie
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              ek9995 wrote:
              @ juanito

              vielleicht sollte man mal alle deine 3522 Beiträge durchsuchen, ob nicht auch du mal einen Rechtschreibfehler gemacht hast und hey, wenn einem die Suche zu lange dauert, klickt man einfach mal auf juanitos Profil, geht unter "Tipps" und öffnet dort "Friedhof der Helden" und was findet man da?

              ... "Hinweis/Insider-Tipp: Der Friedhof befindet sich etwa 1 Km rechter Hand hinter dem Bahnhof, schräggegenüber dem Bahnhof" ...

              Komisch da steht ja "schräggegenüber" zusammen geschrieben...

              Treffer in der Duden-Suche

              quer|über : schräg gegenüber.

              Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch

              Wird aber leider auseinander geschrieben und das auch schon zu deiner Zeit, vor der Rechtschreibreform!

              Gute Nacht!

              LG Tim

              Haha super Beitrag 😄

              Endlich schreibt mal jemand was... 🙂

              x

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ek9995E Offline
                ek9995E Offline
                ek9995
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Naja unseren lieben juanto, scheint es wohl nicht so zu interessieren 😄

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @ek
                  wenn du eine rrv abschließen willst, mußt du aber aufpassen.
                  der abschluss muss unmittelbar nach buchung erfolgen. ich weiß ja nicht, wann du gebucht hast. aber mehr als 14 tage sollten nicht dazwischen liegen.
                  zu deinem hausratproblem hat dir erika ja schon das meiste gesagt.
                  sei hinzu zu fügen, dass einacher diebstahl auf keinen fall bei der außenversicherung der hausrat greift. will heißen:
                  laptop oder digi cam im zimmer liegen, putzfrau gefällt eines der beiden sachen und nimmt sie mit=einfacher diebstahl=nicht versichert.
                  wenn jemand das zimmer aufbricht (einbruchdiebstahl), dann ist versicherungsschutz gegeben.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich schrieb:

                    Außenversicherung = gegen die GLEICHEN Risiken wie in der Hausratversicherung. In der Hausrat ist der einfache Diebstahl NICHT versichert.

                    Bei Einbruchdiebstahl, Raub: immer Anzeige erstatten und das Protokoll resp. Aktenzeichen mitnehmen, Daten sammeln... auch bei Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser. Alles dokumentieren lassen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @erika
                      das du die beiden sachen unterscheiden kannst, ist mir klar.
                      ich habe den unterschied noch einmal verdeutlicht, weil er in deiner beschreibung nicht so ganz heraus kam.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Alex_AntoinetteA Offline
                        Alex_AntoinetteA Offline
                        Alex_Antoinette
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Erika1 wrote:
                        Ich schrieb:

                        Außenversicherung = gegen die GLEICHEN Risiken wie in der Hausratversicherung. In der Hausrat ist der einfache Diebstahl NICHT versichert.

                        Bei Einbruchdiebstahl, Raub: immer Anzeige erstatten und das Protokoll resp. Aktenzeichen mitnehmen, Daten sammeln... auch bei Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser. Alles dokumentieren lassen.

                        das ist nicht ganz richtig. es gibt im moment 2 versicherungsgesellschaften auf dem markt die auch den einfachendiebstahl versichern 🙂 kostet im normalfall garnicht mehr.

                        @ek9995

                        rrv ohne sb? es kommt drauf wie teuer die reise ist, danach richtet sich der preis der versicherung.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Das ist nicht ganz richtig:

                          Einfacher Diebstahl ist nicht versicherbar, weil nahezu nicht beweisbar.

                          Es werden allerdings Deckungskonzepte angeboten, i.d.R. Versicherungspakete, bei denen es bestimmte Ausnahmen beim einfachen Diebstahl gibt: Wäsche auf der Leine, Gartenmöbel auf der Terrasse oder gegen Zuschlag der einfache Diebstahl beim Fahrrad. Vereinzelt gibt es weitere Ausnahmen.

                          Bei der Wäsche auf der Leine und den Gartenmöbeln muss der **** zumindest - unberechtigt - das Hausgrundstück betreten.

                          Wäre der einfache Diebstahl versicherbar, würden die Prämien ins uferlose steigen: irgend etwas verloren, liegen gelassen oder sonstwie abhanden gekommen - der Versicherung als einfachen Diebstahl melden, und schon würde bezahlt. So einfach ist es nicht...

                          Zudem würde das dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Alex_AntoinetteA Offline
                            Alex_AntoinetteA Offline
                            Alex_Antoinette
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            glaub mir, einfacher diebstahl kann versichert werden. auch recht günstig. kann dir gerne die AVB´s von einigen gesellschaften zukommen lassen.

                            lg

                            z.B. ist da folgendes versichert in verbindung des einfachen diebstahls

                            grobe Fahrlässigkeit bei der
                            Verursachung des Versicherungsfalles
                            durch versicherte Gefahren ---> z.B. man macht die zimmertür nicht zu. wäre im normalfall grob fahrlässig und der versicherer lehnt ab. aber die grobe fahrlässigkeit die den versicherungfall ausgelöst hat wäre schon mal mitversichert.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Erika1E Offline
                              Erika1E Offline
                              Erika1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ich will hier nicht weiter in die Tiefe gehen, nur noch so viel:

                              Nach § 243 StGB liegt ein Einbruchdiebstahl dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, sich einschleicht, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.

                              Hier ist auf "einsteigen" und "einschleichen" zu achten - das beinhaltet offene Türen und Fenster.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Alex_AntoinetteA Offline
                                Alex_AntoinetteA Offline
                                Alex_Antoinette
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Erika1 wrote:
                                Ich will hier nicht weiter in die Tiefe gehen, nur noch so viel:

                                Nach § 243 StGB liegt ein Einbruchdiebstahl dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, sich einschleicht, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.

                                Hier ist auf "einsteigen" und "einschleichen" zu achten - das beinhaltet offene Türen und Fenster.

                                Einbruchdiebstahl und einfacher diebstahl ist ein unterschied.

                                xxx bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz
                                gegen einfachen Diebstahl versicherter Gegenstände. Wir ersetzen bis
                                1.500 Euro

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Erika1E Offline
                                  Erika1E Offline
                                  Erika1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Alex_Antoinette wrote:
                                  Einbruchdiebstahl und einfacher diebstahl ist ein unterschied.
                                  xxx bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz
                                  gegen einfachen Diebstahl versicherter Gegenstände. Wir ersetzen bis
                                  1.500 Euro

                                  Ach ja, tatsächlich???

                                  Mir scheint, hier wirbt der eine oder andere Versicherer mit Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, obwohl es sich um Einbruchdiebstahl (s. oben) handelt... und damit der Versicherer in der Pflicht wäre.

                                  Die von Dir angeführte xxx begrenzt den einfachen Diebstahl auf 1.500, vermutlich gegen Zuschlag. Über den Sinn dieser Sache kann man streiten, ebenso wie über die Höhe der Entschädigung und ggf. die verlangte Mehrprämie. Einzig interessant wäre hier die Schadenabwicklung... wenn Notebook, Digicam und Portmonnaie im nicht abgeschlossenen Zimmer oder auf dem Balkontisch herumlagen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • angsteA Offline
                                    angsteA Offline
                                    angste
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Erika1 wrote:

                                    Alex_Antoinette wrote:
                                    Einbruchdiebstahl und einfacher diebstahl ist ein unterschied.
                                    xxx bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz
                                    gegen einfachen Diebstahl versicherter Gegenstände. Wir ersetzen bis
                                    1.500 Euro

                                    Ach ja, tatsächlich???

                                    Mir scheint, hier wirbt der eine oder andere Versicherer mit Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, obwohl es sich um Einbruchdiebstahl (s. oben) handelt... und damit der Versicherer in der Pflicht wäre.

                                    Die von Dir angeführte xxx begrenzt den einfachen Diebstahl auf 1.500, vermutlich gegen Zuschlag. Über den Sinn dieser Sache kann man streiten, ebenso wie über die Höhe der Entschädigung und ggf. die verlangte Mehrprämie. Einzig interessant wäre hier die Schadenabwicklung... wenn Notebook, Digicam und Portmonnaie im nicht abgeschlossenen Zimmer oder auf dem Balkontisch herumlagen.

                                    Erika, du weißt doch.........keine Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @erika
                                      da hat alex antoinette recht. es gibt ein paar vr die einfachen diebstahl mitversichern. habe selbst eine solche versicherung schon mal gehabt und auch in anspruch nehmen müssen.
                                      aber das sind exoten, die m.e. nicht nennenswert sind, weil das gros es nicht macht. und bevor man hier alle leser verwirrt und diese dann denken, dass es grundsätzlich versichert sei, sollten wir es auch dabei belassen.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Auszug aus den AVB´S der Gesellschaft xxx (kein kleiner Versicherer 🙂 )

                                        Unter welchen
                                        Voraussetzungen
                                        besteht Versicherungsschutz
                                        gegen
                                        sonstigen Diebstahl?

                                        Versichert ist auch die Beschädigung, Zerstörung oder
                                        der Verlust versicherter Sachen durch einfachen Diebstahl.
                                        2. Wertsachen, Foto-/Filmapparate und tragbare
                                        Videosysteme sowie Laptops, Mobilfunktelefone und
                                        sonstige tragbare elektronische Geräte jeweils einschließlich
                                        Zubehör sind gegen einfachen Diebstahl versichert.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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