Anwalt oder nicht
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salvamor41 wrote:
Axel, der von Lexilexi empfohlene Weg ist prinzipiell der richtige.Wichtig ist, daß Du den richtigen Anwalt aussuchst.
Laß Dir also keinesfalls von der Versicherung vorab irgendeinen Anwalt "reinschwenken", der dann womöglich von Reiserecht keine Ahnung hat. Die empfehlen nämlich gerne Anwälte, an die sie möglichst wenig bezahlen müssen.
soweit ich weiß rechnen anwälte üblicherweise nach brago ab. die gebühren sind also gesetzlich festgelegt und ich kann mir nicht vorstellen, daß versicherungen da eine ausnahmeregelung bei irgendwelchen anwälten haben.
ich glaube schon daß im geschilderten fall gute chancen bestehen, eine entschädigung zu bekommen
auch das hotel muß zb nachweisen, daß es einen zimmerwechsel vorgeschlagen hat und dies abgelehnt wurde. ebenso bin ich sicher, daß mangelhafte reinigung ein erheblicher mangel ist. die glas laken geschichte kann man ggf durch zeugen belegenlg
daggi
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cippo wrote:
natürlich zahle ich bei einem gewonnenen Prozess keine SB, da meine sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten vom unterlegenen Gegner übernommen werden, und die RS-Versicherung gar nichts zahlen muss.
Anders sieht es bei einem Vergleich oder außergerichtlicher Einigung aus.cippo. das ist nicht richtig. du bezahlst die sb ja an die versicherung für die inanspruchnahme dieser. dafür ist die sb. das hat mit den anwaltskosten und den gerichtskosten doch gar nichts zu tun.
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salvamor41 wrote:
Axel, der von Lexilexi empfohlene Weg ist prinzipiell der richtige.Wichtig ist, daß Du den richtigen Anwalt aussuchst.
Laß Dir also keinesfalls von der Versicherung vorab irgendeinen Anwalt "reinschwenken", der dann womöglich von Reiserecht keine Ahnung hat. Die empfehlen nämlich gerne Anwälte, an die sie möglichst wenig bezahlen müssen.
@salva
ich glaube deine skepsis reisebüros und versicherungen gegenüber ist dir irgendwie angeboren, oder ?
die meisten versicherer empfehlen keine anwälte. du kannst dir eine liste über die örtliche kammer geben lassen. aber auch dort steht immer ausdrücklich dabei, dass es sich um reine vermittlung handelt und es nichts darüber aussagt, ab die entsprechenden rechtsanwälte wirklich gut sind.
den guten anwalt bekommt man eh auf anraten von bekannten oder freunden.
und wie lutinchen schon schrieb: es gibt brago. da zahlt niemand mehr oder weniger. -
dabei fällt mir noch ein
anwälte sind nicht grundsätzlich verpflichtet nach brago abzurechnen. darum ist es sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, das kann man schon am telefon bei der terminabsprache, ob nach brago abgerechnet wird oder ob stundensätze gelten... dann kann es nämlich sehr sehr teuer werden.
aber ich nehme an daß diese anwälte sowieso keine rechtsschutzversicherung akzeptieren. müssen sie nämlich nichtlg
daggi -
Hallo,
Soweit ich weiß, muss den anwalt jeder selbst bezahlen, egal wie der Prozess ausgeht. Nur die Gerichtskosten werden von demjenigen bezahlt, der verliert. Um die 300 Euro Selbstbeteiligung wirst du wohl nicht herumkommen. Hauptsache du bekommst dann auch etwas mehr als 300 Euro was ich bezweifle, sonst war der ganze Prozess umsonst.
Petra
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Also, bei dem was Du so schilderst, hört sich das schon nach beachtlichen Mängeln an, wobei ich mich hier generell nicht festlegen möchte, weil man da immer eine ausführlichere Version mit allem Drumherum braucht. Das würde hier den Rahmen sicherlich sprengen...
Bei den Reiseveranstaltern wird immer wieder versucht, sich irgendwie rauszureden. Da muss man dann auf jeden Fall hartnäckig bleiben und ggf. tatsächlich einen Anwalt einschalten.Noch eine Anmerkung zum Thema Kosten im Falle eines Prozesses (ich bin Juristin!
Wenn Du gewinnst, zahlt der Gegner sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten (sowohl seine als auch Deine). Allerdings nur in der Höhe, wie sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen sind. Du darfst also mit dem Anwalt keine Honorarvereinbarung treffen, sonst bleibst Du auf dem sitzen, was den Satz nach dem RVG übersteigt.
Deine Rechtsschutzversicherung wird für Dich nur dann relevant, wenn Du (teilweise) verlierst. Sie übernimmt dann die von Dir zu tragenden Kosten abzgl. des vereinbarten Selbstbehalts. Im Vorfeld einer Klage musst Du Dir daher eine Deckungszusage von der Versicherung einholen. Das übernimmt aber üblicherweise der Anwalt, wenn Du ihm sagst, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast. -
Hi
Das sind keine Mängel !?Thorben-Hendrik wrote:
Also handfeste Mängel hast Du praktisch keine vorgebracht......
Die Klima-Anlage war laut....das sind die immer...
Es war nicht sauber? Was ist sauber?
Ob im Keller Wasser steht ist eigentlich irrelevant, es sei denn du wohnst dort......
Was bei anderen im Keller war ist völlig absolut uninteressant....Ob die Gläser mit alten Bettlaken geputzt werden, interessiert keine Socke und ist definitiv kein Mangel.
Das die Kinderanimation nur zeitlich begrenzt ist, ist auch ganz klar und kein Mangel...durch Deine Übertreibung von 5 Minuten wirst Du unglaubwürdig....es wurden ja auch keine bestimmten Minuten versprochen...Und so geht es weiter und weiter wenig bis keine Substanz.....
Bitte bedenken, Unannehmlichkeiten berechtigen nicht zur Preis-Minderung sondern nur handfeste Mängel und die kann ich bei Deiner Beschreibung eher nicht erkennen....bzw. nur in ganz geringem Maße......da werden eher enttäuschte Wünsche beschrieben......
Wenn der Minniclub max. 5 Minuten am Tag ist !? an anderen Tagen ist gar kein Miniclub gewesen .
Für dich ist das vielleicht ein Urlaub ohne Mängel aber für 2800€ habe ich mehr erwartet , bin ich ganz ehrlich ! Und wenn du dir mal die Mühe machst die Bewertungen von anderen Gästen durchliest dann sagen alle das gleiche , oder .So ich habe heute mit der Versicherung telefoniert , leider konte mir keiner sagen ob Reisestreitigkeit da mit eingeschlossen ist aber meine SB ist "nur" 102€ . Das ist doch schon mal was .
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen ??
Noch einmal Allt...s anschreiben und mit einem Anwalt drohen , per Brief oder per Mail ( ich habe jetzt die richtige Mailadresse ) oder lieber gleich ohne Vorwarnung zu einem Anwalt ?
Gibt es ein Verzeichniss wo man rausfinden kann zu welchem Anwalt man am besten geht ??Danke Axel
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@ Juli
das heißt also im Klartext, dass ich bei einem gewonnenen Prozess keinerlei Kosten habe (auch nicht die SB), richtig?@ aggie
wenn deine Versicherung dir nicht sagen kann, ob Reisestreitigkeiten mit eingeschlossen sind, würde ich mir schnellstens eine neue Versicherung suchen - inkompetent von Anfang an!
Ich habe eine RS+ und darin eingeschlossen ist eine erste telefonische Beratung mit einem Anwalt. Alleine dieses Jahr habe ich die Beratung schon 3x in Anspruch genommen und wurde absolut kompetent beraten! Das hat mir jedes Mal den Gang zum Anwalt und eine Menge Zeit erspart.Ich würde dir raten, schnellstens die Kostenübernahme zu klären.
Wenn die RS "nein" sagt, hat sich das Ganze wohl erledigt.
Dann kannst du es höchstens nochmals mit einem eingeschriebenen Brief (keine E-Mail!!!) an All..s versuchen (halte ich allerdings für nicht sehr erfolgversperchend)
Bei "ja" suche dir einen Anwalt auf Empfehlung (Freunde oder Versicherungshinweis) oder notfalls auch im Internet. Google mal nach "Anwalt Reiserecht".
Ich drücke dir die Daumen, denn Substanz haben deine Mängel! -
Hi
Lieber einen Versicherungsmann der sich erst erkundigt und dann Antwortet als jemand der einen losschickt und dann später bekommt man zu hören " schade das ist leider als Versicherungsleistung ausgeschlossen " , oder !Bei uns im Ort solle es tatsächlich nur einen Anwalt geben der sich damit auskennt , donnerwetter ich hätte mehr erwartet . Aber mal sehen was da noch geht .
Axel
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icepower wrote:
@ Juli
das heißt also im Klartext, dass ich bei einem gewonnenen Prozess keinerlei Kosten habe (auch nicht die SB), richtig?Bei einem Prozess, den man zu 100% gewinnt, trägt der Gegner alle Kosten. Da dann auch Deine Rechtsschutzversicherung nichts bezahlen muss, fällt auch der Selbstbehalt nicht an. Aber Vorsicht: Es kann auch sein, dass man einen Prozess nur teilweise gewinnt (also z.B. man bekommt nur 600 € statt der geforderten 1000 €). Dann werden idR auch die Kosten im gleichen Verhältnis geteilt (hier müsste man also 40% der Kosten selbst tragen, der Gegner trägt die restlichen 60%).
Ein vernünftiger Anwalt wird aber wissen, wie er eine Klage formuliert, dass es möglichst nicht zu einer teilweisen Niederlage vor Gericht kommt. Das hier näher darzustellen würde aber eindeutig zu weit führen...Einen passenden Anwalt kann man über die örtliche Rechtsanwaltskammer finden (http://www.brak.de/seiten/01_03.php) oder, was natürlich noch besser ist, jemand kann einem eine Empfehlung geben. Im Übrigen sind normalerweise auch die Rechtsschutzversicherungen bei der Suche behilflich. Die Versicherung hat auch ein Interesse daran, dass der Anwalt was taugt, schließlich übernimmt sie ja das Kostenrisiko...