fun? nein, nicht wirklich
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Hallo lutinchen,
mein Mitgefühl gilt natürlich vor allem deiner Tochter, aber auch dir und deiner Familie.
Juristisch wird man wohl nur an den Taxifahrer rankommen. Denn eine allgemeine Pflicht, bei Gewalttaten einzuschreiten und sich selbst in Gefahr zu bringen, gibt es nicht. Und dann gibt es da noch ein Problem: Du sprachst von Tätern mit südländischem Aussehen, wobei ich vermute, dass du weder Italiener noch Spanier meinst. "Südländisches Aussehen" ist oft der politisch korrekte Sprachgebrauch für türkische bzw. arabische Täter. Wer gegen solche vorgeht, kommt in Deutschland heute sehr leicht in Verdacht, ein Neonazi zu sein. Auch wenn er in Notwehr oder Nothilfe handelt.
Ganz allgemein ist ein Handy heute hilfreich, vor allem, wenn es ein Fotohandy ist.
Ich hoffe, dass deine Tochter sich rasch physisch und psychisch erholt.
Viele Grüße
Manfred
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die tochter weiß nicht was für landsleute es waren. vermutet aber es waren türken. sie sprachen so, wie man es in parodien hört...ey du...voll krass...kriegst du auf schn....
eventuell waren es aber auch albaner. im grunde wurst
jedenfalls jedenfalls werden wir uns erkundigen, welche verteidigungswaffen ein junges mädchen mitnehmen und auch nutzen darf...zb pfefferspray oder elektroschocker.
ehrlich gesagt hätte ich den jungen ein wenig schmerz zum nachdenken von herzen gegönnt.
tochter lacht schon wieder. ein glück, wer ein einigermaßen stabiles kind hat...
übrigens gibt es schon eine pflicht zur hilfeleistung...allerdings natürlich nicht dazu, sich in gefahr zu bringen.
darum sag ich immer wieder...wenn wenigstens einer der zeugen ein handy gezückt hätte und die 110 gewählt hätte. damit bringt sich NIEMAND in gefahr. und wer so wie du vorschlägst zusätzlich ein foto macht, bringt sich sicher nicht in den verdacht, neonazi zu sein... -
Lutinchen, geh mal mit Deiner Tochter zur Beratungsstelle der Kripo. Dort wird man Dir dringend von Elektroschockern abraten. Es bedarf keiner großen Fantasie, sich vorzustellen, was passieren kann, wenn Deiner Tochter so ein Gerät von einem Täter abgenommen wird.
Gruß, Hardy
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Ich weiß jetzt nicht, was Du damit sagen willst.
Glaubst Du wirklich, dass jemand mit Herzschrittmacher sich auf den Weg macht, um jemanden zusammenzutreten ?
Und wenn er es tut - dann sollte er sich des besonderen Risikos seines Tuns bewusst sein, oder ?Gruß, Hardy
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naja
ich sag ja wir werden uns erkundigen
und natürlich soll sie sich dadurch nicht noch mehr gefährden und auch nicht irgendjemanden unbotmäßig damit verletzen
den herzschrittmacher nehme ich mal nicht so ernst, denn ich glaube auch nicht, daß der träger desselben junge mädchen zusammentritt.
eventuell hilfreich wäre ein kleines gerät, das gaaaanz viel lärm macht, wenn man draufdrückt. gibt es sowas?
die schrecksekunde könnte frau zur flucht nutzen -
lutinchen wrote:
jedenfalls jedenfalls werden wir uns erkundigen, welche verteidigungswaffen ein junges mädchen mitnehmen und auch nutzen darf...zb pfefferspray oder elektroschockerHallo Lutinchen!!!
Ich bekam ebenfalls mal von meinem besorgten Vater Pfefferspray verordnet.
Den kannst du ganz normal kaufen,ich habe meinen damals problemlos in München kaufen können.
Allerdings steht auf der Dose dass er nur zur Verteidigung gegen Tiere und nicht gegen Menschen genutzt werden darf.
Doch das ist mir dann in der Situation wirklich schnuppe,hauptsache ich kann mich verteidigen!Und ich denke es fragt auch niemand danach,wenn iman sich so schützen oder sich so sogar das Leben retten konnte!
Hoffe dir geholfen zu haben...
Lg Claudia
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Hallo,
nochmal zum Thema Elektroschocker:
Möglicherweise sind diese Dinger sogar verboten, es gibt Ausführungen, die fallen unter das Waffengesetz. Abgesehen davon rät die Kripo schon aus dem Grunde davon ab, Elektroschocker mit sich zu führen und evtl. sogar anzuwenden, weil der Anwender dabei keinen Kontakt zum Täter haben darf, weil er sonst selbst einen Elektroschock erhält.
Abgesehen von der Möglichkeit, dass sich die Waffe gegen eine selbst richten kann, wenn der Täter sie entreißen kann, bevor man sie einsetzen kann.Man geht in Gedanken bei der Anwendung immer vom Idealfall aus, der vorsieht, dass man den Elektroschocker anwenden kann, ohne dass der Täter sich wehrt. Das ist in der Regel aber nicht der Fall.
Bei Pfefferspray geht man ebenfalls davon aus, dass man ungehindert in seine Handtasche greifen kann, um den Pfefferspray zu entnehmen, zu öffnen, in die richtige Richtung zu zielen - ohne das der Täter "störend" eingreift. Wohl kaum. Auch Pfefferspray in den Händen eines (nun verärgerten) Täters kann sich gegen einen selbst richten.
Frauen sind in der Regel Männern körperlich unterlegen und Männer haben ungleich größere Chancen, den Frauen Waffen wegzunehmen, als Frauen eine Chance haben, die Waffe gegen einen Mann zu gebrauchen.
Wenn Pfefferspray nur gegen Tiere angewendet werden darf, begibt man sich in eine schwierige Beweislast, dass der besprühte und möglicherweise durch den Spray verletzte vermeintliche Täter tatsächlich einen Überfall verüben wollte.
Dein Vater, Claudiiia, hat sicherlich nur Gutes vorgehabt. Aber vielleicht holst Du Dir fachmännischen Rat bei der Kripo, die haben einen enormen Erfahrungsschatz was solche Waffen anbelangt und können sicherlich Alternativschutzmaßnahmen empfehlen.
Gruß, hardy
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Es gibt auch Frauen-Selbsthilfegruppen. Da würde ich mich mal informieren.