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Zug zum Flug und Bahn streikt?

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  • holzwurmH Offline
    holzwurmH Offline
    holzwurm
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    magiceye04 wrote:
    Hallo Zusammen!

    Gibt es vielleicht eine "Flug-verpasst-Versicherung" ? Wenn ja, wo?

    Gruß, MagicEye

    Ja!

    Verspätungs-Schutz (Teil G)*

    Wir ersetzen die Mehrkosten z. B.

    • der Hin- und Rückreise bis zu EUR 1.500,- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
    • für notwendige Ersatzkäufe bis zu EUR 250,– bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck

    Quelle: Europäische

    LG
    holzwurm

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    • JulieL.J Offline
      JulieL.J Offline
      JulieL.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Die Mehrkosten werden aber nur ersetzt, wenn die Zugfahrt Teil der Reise ist und auch zusammen mit der Reise als Teil gebucht wurde und auch versichert wurde.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        JulieL. wrote:
        Die Mehrkosten werden aber nur ersetzt, wenn die Zugfahrt Teil der Reise ist und auch zusammen mit der Reise als Teil gebucht wurde und auch versichert wurde.

        Das ist klar.

        Da ich ja auf die Quelle verwiesen hatte, kann ja sich jeder selber ein Bild machen und die entsprechenden AGB lesen.

        Aber auf die Fragestellung bezogen war meine Antwort richtig.

        LG
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Klaus11K Offline
          Klaus11K Offline
          Klaus11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Muß mal nachhaken.

          Wir haben zur Reise noch Rail&Fly Tickets extra dazubestellt und bezahlt (Reiseveranstalter). Normalerweise war Rail&Fly nicht für die Pauschalreise vom Reiseveranstalter inclusive.

          Da wir nächste Woche eventuell mit einem Streik auch im Personenfernverkehr rechnen müssen, stellt sich die Frage von wem wir das Geld für die dann nicht benutzbaren Tickets erstattet bekommen.

          Vom Reisebüro (Buchung der R&F Tickets, also mein Ansprechpartner?), vom Reiseveranstalter oder der Bahn?

          Zeitlich würden wir auch mit dem Auto den Flieger bekommen, es geht nur um die extra bezahlten Rail&Fly Tickets.

          LG
          Klaus

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • magiceye04M Offline
            magiceye04M Offline
            magiceye04
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Also ich werde wohl lieber die Auto-Variante nehmen.
            Hoffentlich ist Berlin Montag früh um 9 halbwegs durchquerbar..

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Trotz vorherrschend anderer Meinung von Forenteilnehmern hier kommt das
              Amtsgericht Erfurt (Az. 5C 36/07) zu einem gegensätzlichen Urteil:

              rail & fly, die Verbindung von Bahn & Flug
              stellt eindeutig eine Pauschalreise dar. Voraussetzung sind
              "mindestens zwei verschiedene typische Reiseleistungen, die
              miteinander verbunden sind und bei denen nicht eine
              Leistung von völlig untergeordneter Bedeutung ist."

              Auf den Punkt gebracht:
              Rail & fly ist ein Gesamtangebot. Der Reiseveranstalter ist schadensersatzpflichtig, wenn ein Urlauber durch Verspätung
              der Deutschen Bahn seinen Flug nicht erreicht.

              Fazit: Nicht nur bei Streik, sondern generell bei Verspätung
              der Bahn ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, wenn er
              das Komplettpaket Rail & Fly verkauft

              Weitere Informationen > hier klicken <

              Hinweis: Bei der Urteilsnennung handelt es sich lediglich um einen ersten Verweis auf die allgemeine Rechtslage unter Vorbehalt. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Ein Bezug zu Einzelfällen ist daher in der Regel nicht möglich. Jeder Einzelfall hat seine eigene Charakteristik. Eine Haftung für Inhalte und Aktualität kann nicht übernommen werden. Wende Dich ggf. für ein persönliches Gespräch z.B. an Verbraucherverbände oder einen Fachanwalt für Reiserecht.

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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