GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
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Hallo,
X-GTI ist der Packaging Veranstalter von GTI.
Vorteil: Buchbare Flüge mit deutschen Airlines zu tagesaktuellen Preisen.
Nachteil: Höhere Storno und Anzahlungskosten. Je nach Ziel eventuell keine persönliche Reiseleitung vor Ort.Gruß
Berthold
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GTI Travel - ein Albtraum
Erlebnisse meiner Tocher mit Freundinnen-
Abreise: Auf der Internetseite des Flughafens war der Abflugtermin 2 Stunden später angegeben als in den Reiseunterlagen. Auskunft von GTI: unsere Informationen stimmen. Tatsache: die Flughafeninfo war korrekt, unnötig langes Warten am Flughafen.
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Betreuung vor Ort: fand nicht statt. Der zuständige Reiseleiter wollte lediglich seine teuren Ausflüge verkaufen.
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Rückreise: die Mädels fragten jeden Tag nach den Transferinformationen, man fertigte sie unhöflich ohne Antwort ab. Am Abreisetag teilte man ihnen morgens auf Anfrage mit, sie hätten ihr Flugzeug (bestätigt auf Spätnachmittags) verpasst, der Transfer sei mitten in der Nacht gewesen. Recherchen ergaben: der bestätigte Flug war gestrichen worden, die Mädels wurden einfach vergessen.
Lösung und Betreuung von GTI: NULL. Sie könnten ja in der Türkei bleiben (ohne Zimmer und Geld!!), man sehe sich nicht verpflichtet, für einen Ersatzflug zu sorgen. Transfer zum Flughafen: nicht ihre Angelegenheit.
Schließlich half ein Hotelangestellter privat, buchte einen Ersatzflug, bestellte ein Taxi und streckte die (nicht unerheblichen Kosten) vor.
Reaktion auf die Beschwerde: keine
Erstattung der Zusatzkosten: null
Fazit: nie wieder GTI
Doris
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noch mal GTI ...
habe grade in anderen Beiträgen gelesen, dass Reisebüros sich teilweise weigern, über GTI zu buchen bzw. diese Firma aus dem Angebot genommen haben.
Dazu folgendes: meine Tochter wurde schon bei der Buchung vom Reisebüro darauf hingeweisen, dass es mit diesem Veranstalter Probleme geben könnte, der Ruf sei schlecht.
Nach dem traumatischen Ende der Reise haben wir auch das Reisebüro informiert. GTI wird als Veranstalter jetzt nicht mehr angeboten, man will sich den guten Ruf nicht ruinieren.Gruß Doris
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Hallo Doris!
Unser Reisebüro ratet auch von GTI reisen ab.
Die meinten so viele schlechte erfahrungen mit gemacht.
Wollten dadurch nicht Ihre Kunden verlieren.
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Doris, und warum hat deine Tocher diesen Veranstalter gebucht??? Weil es sicher der Günstigste war! So ist es nun leider oftmals, den Kunden interessiert der Preis. Sicherlich mag es ab und zu Probleme mit GTI geben und wenn es einen selbst betrifft um so ärgerlicher, aber der Ruf hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert, das sieht man auch an den Gästezahlen.
Grüße
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Man erwartet bei einem Billigurlaub keinen Superservice, richtig! Aber die Urlauber einfach im Urlaubsland vergessen ist krass und unverzeihlich! Und die Reklamation mit einem Brief bestehend aus Textbausteinen beantworten ist das Allerletzte.
Übrigens, warum werden solche Veranstalter nicht öfter verklagt: die Leute, die solche Angebote buchen, haben kein Geld, um sich im nachhinein an einen Rechtsanwalt zu wenden. Damit rechnen solche Veranstalter und ignorieren berechtigte Reklamationen. -
absolut auf den Punkt gebracht.
Selbst wenn es bei GTI nur ein Einzelfall wäre, umso mehr hätte sich eine Geste der Kulanz gehört.
Auch wenn es für den Betreffenden nur ein schwacher Trost sein kann, aber auch preisintensivere RV kriegen hier öfters ihr Fett ab und bei denen ist auch nicht alles Gold, was glänzt.
LG carofeli
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Hallo,
also ich könnte nicht wirklich viel schlechtes über GTI sagen. Meine Kunden waren bisher zufireden. Ich selbst kann mich auch nicht wirklich beklagen. Wobei das bei mir eine ganz reell gewonnene Reise war.
Leichte Probleme gab es mit dem Versand der Reiseunterlagen. Dort erhielt ich die, eines anderen Kunden. Nach einer Meldung an GTI erhielt ich alles postwendend per Mail. Das war es aber auch schon.
Gut wenn man ************ wäre. Beim Info Empfang war ich nicht, sondern habe meinen Mitreisenden geschickt. Der Bus auf dem Hintransfer war super eng. (Der im Zurück dafür super bequem) Einzig der Reiseleiter im Bus zurück zum Flughafen war etwas pampig, weil keiner mehr Lust hatte mitten in der Nacht Euro Münzen in Scheine zu wechseln.
Flug wusste ich ja, was mich erwartet, Mit dem Hotel war ich bestens zufrieden und die Reiseleitung war auch immer so anwesend, wie angekündigt. Gut +/- 30 Minuten, aber das ist ja auch nicht immer so exakt zu timen.
Daher kann ich den Veranstalter grundsätzlich empfehlen.
Gruß
Berthold
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wir waren 4x mit Gti unterwegs und hatten bis heute keine Pannen,allerdings erwarte ich(wir gehen viel wandern und sind auch so auf eigene Faust unterwegs)von GTI Reiseleitern nicht wirklich viel Information.
Wenn ich mal am Preisevergleichen bin:
wir fliegen am 4.4. mit GTI 2 Wochen Nova Park 2 Erwachsene 1 Kind(13) AI
selber Flug(Sky)
GTI 1772 Euro
Neckermann 1934 Euro
FTI 2094 Euro
Ferien 2018 Euro
Alltours(ohne Flugdaten,kann also eine "bessere" Flugesellschaft sein: 2943 EuroAus meiner Erfahrung und vielen Gesprächen mit anderen Hotelgästen ist da nix anders also bei GTI,weder das Zimmer,kein besserer Reiseleiter,kein besseres Essen im Flieger kein anderes Zimmer....
Auch die Mädels wären(siehe die vorhergehenden Beiträge) da "vergessen worden" da ja die vor Ort zuständige Incomingagentur dieselbe ist
natürlich ist es so das Neckermann(z.b.) auch ganz andere Hotels im Angebot hat,da kann dfas alles ganz anders sein,aber bei direkten GTI Angeboten sollte man sich diesen Preisvergleich schon mal gönnen....

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Auch ich kann den Veranstalter wärmstens empfehlen. Die Flugzeiten ändern sich recht häuft (Sky Airlines eben), sonst wurde ich bislang immer absolut professionell behandelt.
Dass die Mädels wie Doris schreibt einfach vergessen wurden, kann ich mir nur schwer vorstellen.
Jeder muss sich seinen Rückflug bestätigen lassen!! Und das der öfter auf einige Stunden vorverlegt wird, kommt auch oft vor und wird per Fax an die Hotels weitergeleitet. Diese haben dann dafür zu sorgen, dass die Mitteiling an die Infotafel kommt, bei sehr kurzfristigen Änderungen sollten die Mädels die Info auf das Zimmer bekommen.
Hoffentlich haben die Mädels öfter auf diese Tafel geschaut und nicht nur am Tage vorher. Auch wenn dort ein erstes Fax hängt kann es immer zu weiteren Änderungen kommen. Das weiß man allerdings, daher kann das Verschulden, den Flug verpasst zu haben auch beim Hotel, oder vielleicht sogar bei den Mädels selbst liegen. (was ich natürlich nicht hoffe!!!) Man schaut auf die Tafel, dort steht der normale Rückflug, geht Nachts feiern (was die Mädels sicherlich getan haben) und indessen kommt eine Nachricht der Rezeption per Telefon aufs Zimmer oder per Aushang an die Tafel und niemand wird erreicht.... Das hatten wir auch schonmal, aber ich schaue immer mehrfach auf die Info und frage bei der Rezeption nach! Dann passiert das nicht noch einmal.Die Reiseleitung verkauf eben Reisen! Dazu ist diese an zweiter Stelle ja auch da! Im Notfall betreut diese natürlich auch die Reisenden, bzw. gibt auf Anfrage auch Infos. Es sollte natürlich so sein, dass sie unaufgefordert ein paar Infos über das Reiseland und das Gebiet bereitstellt, aber meistens, (egal ob GTI, 12Fly oder Tui), verkaufen die in erster Linie Reisen. Einige verpacken das ganze professioneller, andere wiederum etwas laienhafter) Hier ist also alles normal.
Schade, dass den Mädels von Doris soetwas passiert ist, aber ich war schon 5 Mal mit GTI unterwegs und es gab nie Probleme!
Euer André
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Ich war auch schon oft mit GTI in der Türkei und es lief wirklich alles reibungslos.
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Warnung vor Reisebuchungen bei GTI und XGTI
Meine Frau und ich haben eine Reise gebucht wie folgt:
Durch eine plötzliche Erkrankung meiner Frau können wir diese Reise nicht mehr antreten.
Hinflug am 26. April 2009 um 11:00 am Morgen von Bremen nach Antalya .
Rückflug am 10. Mai 2009 von Antalya nach Bremen.
2 Personen all Inclusive plus im Doppelzimmer
für 2 Wochen in das Hotel Belek Beach Resort Hotel Belek-Bogazkent DZ (UAI)
DU/WC Balk, Al Incl. Ultra.
3 Wochen vor Abflug hat meine Frau eine schwere Operation, aus verständlichen Gründen will ich nicht alleine fliegen.
Umbuchungen auf einen anderen Namen sind nicht möglich.
Es handelt sich um eine XGTI Reise im sogenannten Dynamik Packaging.
Es ist ja noch Zeit und ich könnte im Bekanntenkreis diese Reise vergeben.
Alle meine Betteleien bei GTI in Düsseldorf versickern im Sande.
Die Antworten nicht einmal mehr, und wie das so schön genannt wird, die sitzen das jetzt aus.
Telefonisch sagte man mir das erste mal, ich kann die Reise antreten wie gebucht,
oder stornieren mit 70 Prozent, das sind 882 EUR.
Aber nicht auf einen anderen Namen umschreiben lassen.
Darauf gibt es aber einen gesetzlichen Anspruch, der von GTI ignoriert wird, total.
Unter dem Motto laß den Idioten doch klagen, aber der macht das nicht.Nie wieder GTI, die haben nicht nur einen schlechten Ruf, naja.......
Hier das rechtskräftige Urteil:
Gericht: AG Leipzig
Entscheidungsdatum: 29.11.2006
Aktenzeichen: 109 C 6537/06
Dokumenttyp: Urteil
Quelle: RRa Logo <http://www.juris.de/jportal/jp_js1_p/img/common/icontldok/rra.gif http://www.juris.de/jportal/jp_js1_p/img/common/icontldok/rra.gif >
Sellier.European Law Publishers, München
Fundstelle: RRa 2008, 272-273
TitelzeileErsetzung eines Reisenden durch eine andere Person/Widerspruch des Reiseveranstalters/Schadensersatz
Leitsatz
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Der Anspruch des Reisenden, eine andere Person als Ersatz-Reisende einzusetzen (§ 651b BGB), besteht auch noch zwei Tage vor Antritt einer Pauschalreise.
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Hat ein Reiseveranstalter, ohne dass ihm Widerspruchsgründe zur Seite standen, dem Ersetzungsrecht nach § 651b Abs. 1 Satz 1 BGB widersprochen, ist er dem Reisenden zum Schadensersatz gemäß §§ 280, 281 BGB verpflichtet.
(Leitsätze der Einsenderin)
Sachverhalt
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem zwischen ihnen zustande gekommenen Pauschalreisevertrag.
Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Ägypten vom 16. bis 30.4.2006. Am 11.4.2006 erkrankte der Ehemann der Klägerin reiseunfähig. Infolgedessen beschlossen die Eheleute, Frau K. als Ersatz-Reisende anzubieten.
Die Beklagte erfuhr vom Wunsch, eine Ersatz-Reisende anzubieten, spätestens am 14.4.2006. Die Beklagte lehnte einen Namenswechsel auf die Ersatz-Reisende jedoch ab, so dass die Klägerin entschied, die Reise nicht allein anzutreten.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 25.4.2006 forderte die Klägervertretung die Beklagte unter Fristsetzung zum 11.5.2006 vergeblich auf, den Reisepreis in Höhe von 1.616,- EUR zurückzuzahlen.
Die Klägerin behauptet, den Wunsch auf einen Namenswechsel bereits am 11.4.2006 auf dem Anrufbeantworter der Beklagten hinterlassen zu haben. Am 12.4.2006 habe sie den Wunsch nach einem Namenswechsel Herrn N. von T., dem Reisebüro am Flughafen, das die Reise vermittelt habe, mitgeteilt. Er habe ihr die Auskunft gegeben, dass es kein Problem darstellen dürfte, eine andere Person einzusetzen und dass dies ca. 25,- EUR koste. Trotz vielfältiger Bemühungen des Herrn N. und seiner Vertretung, des Herrn B., und vielfacher Anrufe am 13. und 14.4.2006 habe es die Beklagte am 15.4.2006 endgültig abgelehnt, eine andere Person als Teilnehmer aufzunehmen. (…)
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage hat in der Sache Erfolg, da sie begründet ist.
Die Klägerin habe gegen die Beklagte Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises in voller Höhe, da die Beklagte entgegen der Bestimmung des § 651b BGB dem Eintritt der dritten Person im Wege des Namenswechsels widersprochen hat, obwohl diese den besonderen Reiseerfordernissen genügt hätte und auch keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen standen. Hierdurch hat die Beklagte eine ihrer reisevertraglichen Hauptleistungspflichten verletzt, weshalb sie auf Rückzahlung des vollen Reisepreises zu verurteilen war.
Nach dem insoweit eindeutigen Willen des Gesetzgebers ist der Reisende bis zum Reisebeginn (hier am 16.4.2006) berechtigt, einen Ersatz-Reisenden zu benennen. Hier liegt gerade kein Fall vor, bei dem der Reisende den Namenswechsel sehr kurzfristig vor dem Reisebeginn bekannt gegeben hat. Ohnehin lässt sich eine Regelfrist des Inhaltes, wonach mindestens ein bis drei Tage ausreichen, grundsätzlich nicht aufstellen (vgl. Staudinger/Eckert, BGB, § 651b, Rn. 7).
Seitens der Beklagten ist hier nicht einmal ansatzweise dargetan, weshalb ein Austausch des Namens einer der beiden Reisenden vom 14.4.2006 bis zum 16.4.2006 nicht bewerkstelligt habe werden können.
Für die computergestützte Löschung des Namens des ursprünglichen Reisenden und dessen Ersatz durch den
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Namen des nunmehrigen Reisenden dürfte ein zeitlicher Aufwand von nicht mehr als drei Minuten zu veranschlagen sein. Sodann wäre dafür Sorge zu tragen, dass die neu ausgefertigten Reiseunterlagen für den Ersatz-Reisenden durch Neuausdruck der Unterlagen an einem Counter des Abflughafens, eine Fax-Übermittlung der geänderten Unterlagen dorthin oder ggf. eine Expressbotenzustellung auf Kosten der Klägerin zum Abflug-Counter bewerkstelligt wird.
Weshalb ein solcher Vorgang im Zeitraum vom 14.4.2006 mittags bis 16.4.2006 frühmorgens nicht zu bewerkstelligen gewesen sein soll, ist weder vorgetragen noch ersichtlich und nachvollziehbar.
Falls dies der Beklagten tatsächlich nicht möglich gewesen ist, handelt es sich jedenfalls um ein Organisationsverschulden der Beklagten, welches nicht - nicht einmal teilweise - zu Lasten der Klägerin gehen kann. Es spricht im Übrigen nicht für die Beklagte, dass der Wunsch auf Namenswechsel - unstreitig - erst am Karfreitag (14.4.2006) bei ihr vorlag, während der beabsichtigte Abflug am Ostersonntagmorgen (16.4.2006) beabsichtigt war. Sofern die Beklagte damit überfordert ist, in solchen Fällen den vom Gesetzgeber bis zum Reisebeginn ausdrücklich zugelassenen Namenswechsel zu bewerkstelligen, sollte sie sinnvollerweise davon Abstand nehmen, Reisen mit einem Abflugtermin an einem Sonn- und/oder Feiertag zu verkaufen.
Nachdem die Beklagte, ohne dass ihr Widerspruchsgründe zur Seite standen, dem Ersetzungsrecht nach § 651b Abs. 1 Satz 1 BGB widersprochen hat, ist sie der Klägerin zum Schadensersatz gemäß §§ 280, 281 BGB verpflichtet (vgl. Staudinger/Eckert, BGB, § 651b, Rn. 16).
Als weiterer Schaden sind Anwaltsgebühren entstanden, die als adäquat-kausaler Verzugsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB von der Beklagten zu ersetzen sind.
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Sorry schmidtbox9, so leid es mir tut, dass ihr die Reise aus gesundheitlichen Gründen deiner Frau nicht antreten könnt, in der Sache sind deine Ausführungen weitestgehend falsch bzw. unbegründet - und wenn der Veranstalter das hier in dieser Form so liesst, dann könnte er sogar weitere Ansprüche gegen dich haben (sowohl zivil- als auch strafrechtlich).
Schon inwieweit das Urteil überhaupt passt, ist fraglich, da es immer auf den Einzelfall ankommt - und damit auch auf die "Tauglichkeit" der Ersatzperson (selbst in dem von dir zitierten Urteil steht "Hat ein Reiseveranstalter, ohne dass ihm Widerspruchsgründe zur Seite standen, dem Ersetzungsrecht nach § 651b Abs. 1 Satz 1 BGB widersprochen..." - d.h. die Ersatzperson muss geeignet sein, die Reise in der gebuchten Form anzutreten). Da sieht man mal wieder, wie gefährlich Halbwissen sein kann.
Außer der (ggf. fehlenden) Eignung der Ersatzperson wäre beim Dynamic Packaging ein weiterer Widerspruchsgrund das Fehlen der Umbuchbarkeit bei einem der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft).
Abgesehen davon gibt es keinerlei Grund, den selben Thread in verschiedenen Unterforen mehrfach zu öffnen ... im Reiserecht wurde er ja bereits geschlossen.
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Sorry, aber jetzt muß ich erst einmal etwas klarstellen. Wenn mein Eintrag den Eindruck erweckt hat, daß ich GTI oder XGTI schädigen will, so ist das keineswegs der Fall und ich entschuldige mich dafür. Zu einer Meinungsbildung gerhören immer mehrere Personen und Meinungen. Wir leben immer noch in Deutschland, und bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt, sofern sie nicht beleidigend oder diskreminierend ist.
Ich kann auch lesen und ich habe die AGB´s von XGTI gelesen und ich habe mich darauf verlassen.
Die haben auf der Rechnung einfach 6.1 und 6.3 der eigenen Geschäftbedingungen außer Kraft gesetzt mit den Worten
"Namensänderungen sind nicht zulässig"
Einfach geil, oder ?
Das hat man mir auch klar und deutlich am Telefon gesagt.
Wörtlich: " Ich kenne unsere Bedingungen und bei Ihnen ist keine Namensänderungen zulässig"
"Unsere AGB`s interessieren nicht" Verbindlich ist was auf der Rechnung steht.
Finde ich klasse.
Darum auch mein Eintrag hier.
Wenn XGTI die eigenen AGB´s anerkennen würde, dann dürfte alles in Ordnung sein.
Es kommt hier nicht auf ein einziges Urteil an, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen und die sind klar im BGB vom Gesetzgeber geregelt.Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln
Sind AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der gesamte Vertrag ist erst dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm nunmehr eine unzumutbare Härte für eine der beiden Vertragsparteien stellen würde (§ 6 AGBG).
Der AGB-Verwender trägt also das volle Risiko der Unwirksamkeit seiner Klauseln. Es ist vor Gericht regelmäßig nicht möglich, ungültige Klauseln im Wege der einschränkenden Auslegung darauf zu reduzieren, was noch rechtsgültig wäre. Vielmehr kann einer als unwirksam erkannten Klausel überhaupt keine rechtliche Wirkung mehr zugemessen werden; sie ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.Im übrigen finde ich es unverschämt das Sie mir die Möglichkeit genommen haben meine eigenen Einträge zu löschen.
Auch den gesperrten Eintrag unter "Reiserecht"
Ich will nicht mehr und nicht weniger als das XGTI die eigenen AGB`s die im Internet veröffentlicht sind anerkennt.
Ist das zuviel verlangt?
Wenn ja, denn lebe ich mit meinen 60 Jahren in einem falschen Land. -
schmidtbox9 wrote:
Wir leben immer noch in Deutschland, und bisher haben wir immer noch Presse- und Meinungsfreiheit, und die ist im BGB geregelt, sofern sie nicht beleidigend oder diskreminierend ist.Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz garantiert und wird dort selbst wieder dadurch eingeschränkt, dass sie die Rechte anderer nicht beeinträchtigen darf.
schmidtbox9 wrote:
Wenn XGTI die eigenen AGB´s anerkennen würde, dann dürfte alles in Ordnung sein.Auch falsch, da GTI und XGTI nicht identisch sind und insofern nicht unbedingt die selben Regeln gelten. Aber selbt bei den "normalen" GTI AGB steht noch folgendes: "Außerdem sind die in den jeweiligen Flugtickets abgedruckten Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers zu beachten." Dies ist gerade bei Dynamic Packaging wichtig. Wenn die Airline keine (kostenfreien) Umbuchungen zulässt, dann kann auch der Veranstalter nichts machen und ist an die Bedingungen der Airline gebuchen.
schmidtbox9 wrote:
Es kommt hier nicht auf ein einziges Urteil an, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen und die sind klar im BGB vom Gesetzgeber geregelt.Warum dann das Endloszitat des (kaum passenden) Urteils durch Sie?
schmidtbox9 wrote:
Im übrigen finde ich es unverschämt das Sie mir die Möglichkeit genommen haben meine eigenen Einträge zu löschen.Ich habe schon mal überhaupt keine Möglichkeit genommen, etwas zu löschen. Sobald ein neuer Eintrag erfolgt, ist es hier im Forum (wie in praktisch jedem anderen Forum auch) es nicht mehr möglich, Einträge zu ändern.
Bei der Art und Weise, wie Sie schon hier argumentieren (Stichworte "Unverschämtheit", "einfach geil" usw.) kann ich allerdings nachvollziehen, warum der Veranstalter nicht weiter mit ihnen korrespondiert.
Fakt ist hier, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung den Ärger komplett hätte ersparen können. Diese Versicherungen werden vom Veranstalter grundsätzlich mit angeboten. Wer diese nicht bucht, kann nicht, wenn etwas schief geht, sämtliche Verantwortung auf andere abwälzen.

