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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ADEgiA Offline
    ADEgiA Offline
    ADEgi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @holzwurm

    Grundsätzlich hast Du ja recht, jedoch mit einem großen ABER.

    Fehler passieren nun mal. Diese sollten jedem zugestanden werden und wenn diese umgehend (wie auch gesetzlich verlangt) korriegiert werden, dann ist alles korrekt.

    Sollten aber die Preise nicht richtig sein und diese auch nach Aufforderung bzw. Feststellung nicht korriegiert werden, dann sind Meldungen natürlich richtig. Die Verbraucherzentrale ist aber nicht die richtige Stelle.

    Bei uns hier in BW ist das der Wirtschaftskontrolldienst (wenn`s noch immer so ist; bin ja schon eine Weile aus der Branche). Dieser kontrolliert solche Beanstandungen und hat auch die Möglichkeit Bussgelder auszusprechen. Und zwar sofort und gegen die verantwortlichen Personen.

    Wer in anderen Bundesländern zuständig ist, weiß ich nicht, aber die Verbraucherzentrale wird sich nur in sehr außergewöhnlichen Fällen darum kümmern. Ich habe gerade wegen eines ganz anderen Falls intensiv mit denen Kontakt. Denke also ich kann in etwa einschätzen, was passieren muß, damit diese Institution tätig wird.

    Gruß

    Berthold

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    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      ADEgi wrote:
      So sollte Kulanz funktionieren.
      ...janzjenau!

      Kulanz ist eine kundenfreundliche Eigenschaft...
      ...ob nun beim Kauf einer Kondensmilch oder beim Kauf einer Reise.

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Klar kann mal ein Fehler passieren. Aber dieser sollte möglichst unverzüglich nach der Kenntnisnahme auch korrigiert werden. In den meisten Supermärkten (Ketten) arbeiten meist mehr Angestellte als nur eine Kassiererin.

        Die Wettbewerbszentrale regaiert unabhängig vom Bundesland und es spielt auch keie Rolle ob es wie hier in BW einen WKD gibt.

        Bei der Wettbewerbszentrale muß das entsprechende Unternehmen eine Stellungnahme abgeben bzw. die Wettbewerbszentralle veranlasst eine entsprechende Kontrolle vor Ort.

        Hatte schon wegen Tele2 in Verbindung mit den unzulässingen Telefonanrufen mit der Wettbewerbszentrale Kontakt.

        LG
        holzwurm

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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Das wird ja fast zum Chat hier 😉

          Rüdiger Küster wrote:
          Ich bin ein Praktiker, und frage immer: wie wird das zu Papier Gebrachte in der Realität gelebt ?

          wo gab es einen Präzedenzfall, dass ein Streit so ausgelegt wurde, dass der offerierte Preis ( Prospekt, pepperl oder sonst was ) aussser einem auch für einen Aussenstehenden offensichtlich zu erkennenen Irrtum wegen einer Definition, wonach der Preis -hahaha- ja nur ein Angebot zur Aufforderung eines eigenen Angebotes ( Prinzip arabischer Bazar ) gerichtlich eliminiert wurde ?

          Na ob Du ein "Praktiker" bist ... das wage ich doch glatt zu bestreiten, jedenfalls erkennst Du in diesem Fall zumindest weder die herrschende Praxis noch die Realität.

          Die genannten Rechtsprinzipien werden jeden Tag millionenfach angewandt und "in der Realität gelebt". Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Richter in Deinem Sinne entschieden hätte. Warum auch. Es ist nunmal seit Jahrzehnten bewährte Praxis und es macht keinen Sinn diese zu eliminieren! Auch ein Anbieter muss durch das Recht geschützt werden, genau wie der Verbraucher auch. Die gleiche Rechtsnorm schützt sogar beide. Den Anbieter z.B. bei Irrtum und den Verbraucher dadurch, dass er sein Angebot zu veränderten Bedingungen nicht aufrecht erhalten muss. Niemandem entsteht also ein Schaden. Wenn Du also davon ausgehst, dass Deine Ansicht der rechtlichen Norm entsprechen sollte, dann mußt Duauch ein Beispiel ( Aktenzeichen etc. however ) bringen, wo es mal so ausgelegt worden ist, wie Du es Dir wünscht. Das wirst Du aber wohl nicht finden.

          holzwurm wrote:
          Das würde ja Tür und Tor öffnen.

          In dem der RV mit seiner Reisebestätigung grundsätzlich sagt ätschebätsch es ist ja schön daß Du bei uns buchen willst, aber es kostet jetzt 200 Euro mehr.

          Außerdem wären solche Unternehmen, welche an der Kasse bzw. bei Bestätigung was anderes verrechnen als auf dem Preisschild oder im Katalog stehen, schneller weg vom Fenster als das Unternehmen denkt. Schließlich lassen sich die Kunden doch nicht übers Ohr hauen.

          Dadurch wird eben nicht Tür und Tor geöffnet. Diese Rechtsfigur schützt beide Parteien. Siehe oben.
          Und natürlich kann der Veranstalter sagen: Sorry, der Preis stimmt nicht. Und der Kunde kann sagen: Ok, ich nehm´s trotzdem ODER Ok, dann nehm ich´s nicht.

          Diese Rechtsnorm ermöglicht erst den fairen Umgang von Anbietern und Nachfragern in dem Fall, dass die Willenserklärungen zwecks Vertragsschluss aus welchen Gründen auch immer ( Erklärungsirrtum etc. ) nicht übereinstimmen. Ohne die invitatio ad offerendum wäre dem vorsätzlichen Betrug hingegen in der Tat "Tür und Tor" geöffnet.

          Rüdiger Küster wrote:
          Was ist in der Vergangenheit passiert, wenn der Kunde sagt, ich zahle den höhewren Preis nicht, ich will den "Sonderpreis"

          Ein Richter bewertet rechtlich beide Ausgangslagen, und -so weit ich weiss- hat er immer noch den Verbrauchern in meiner Version Recht gegeben.

          Ganz einfach. Der Anbieter konnte und kann sagen. Ok, ich rücke die Ware, den Urlaub etc. zum "Sonderpreis" raus. ( Das nennt sich dann Kulanz - so wie im Ausgangsfall in diesem Thread )
          Oder er kann sagen. Sorry, ich kann die Ware nicht zu diesem Preis verkaufen, auf Wiedersehen.

          Da hat ein Richter nix zu urteilen, die Rechtslage ist klar. So einen Fall würde kein deutsches Gericht wegen Nichtigkeit überhaupt verhandeln. Ergo kannst Du auch keinen Fall kennen wo ein Verbraucher "Recht" bekommen hat.

          Denn: Er hat ja schon Recht! Nämlich das Recht, kein erneutes Vertragsangebot zum neuen Preis zu machen.

          ADEgi wrote:
          Da Rüdiger sowieso immer nur von Machenschaften und was auch immer im Zusammenhang mit Veranstaltern spricht, wird man Ihm erzählen können, was man möchte. Er wird es nicht glauben. Darum Captain ein guter Rat von mir - spar Dir die Mühe. Es wird aus meiner Erfahrung nichts bringen.

          Ignorieren ist hier die einzige Chance, denn Rüdiger glaubt eh keinem, wenn er mal eine andere Meinung hat.

          Ich bin ein Romantiker und glaube an das Gute im Menschen, vielleicht bin ich einfach zu nett zu dieser grausamen Welt ... aber ich gebe Rüdiger auch in diesem Thread die Chance zu lernen 😉

          Rüdiger Küster wrote:
          Aber wer ein ureigenes Interesse eines Verbraucher: nämlich, was gilt der Preis, den man mir -wie auch immer- anbietet- abqualifiziert, mit Bemerkungen, so ist nun mal nach nach juristischen Definitionen ( hat man in diesem thread genügend gelesen ), also - der lebt nicht in meiner Welt.

          Ich fürchte 99% der Foren-User leben nicht in Deiner Welt! Das mag daran liegen, dass Du halt in Deiner eigenen lebst.
          Abqualifiziert wurde hier jedenfalls nichts, sondern fundiert erklärt und begründet.
          Ich kann Dir sagen was Dein Problem ist Rüdiger. Du glaubst hartnäckig daran, dass der Verbraucher der "Gute" ist, ein Produzent, Unternehmer, Verkäufer, Reiseveranstalter aber stets der "Böse".
          Dem ist aber schlichtweg nicht so!!! Und damit das so bleibt gibt´s Gesetze die Anbieter und Verbraucher samt ihrer Interessen schützen.

          ADEgi wrote:
          Sollten aber die Preise nicht richtig sein und diese auch nach Aufforderung bzw. Feststellung nicht korriegiert werden, dann sind Meldungen natürlich richtig.

          Das ist der springende Punkt. Wenn es nachweislich um vorsätzliches Verhalten geht, dann kann und sollte man aktiv werden. Aber nicht wegen eines bloßen Irrtums oder ähnlichem.

          Uff, viele Grüße!

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-Hendrik
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            holzwurm wrote:
            @Dylan

            Ich werweise nur auf die zwei Begriffe "Wettbewerbsrecht" und "Preisklarheit".

            Wenn jeder jeden Preisunterschied an die Verbraucherzentrale oder Wettbewerbszentrale melden würde, dann gäbe es mal einen großen Knall bei den einzelnen Supermärkten und der eine oder andere Kopf würde rollen.

            Aber traut sich keiner sich zu wehren.

            LG
            holzwurm

            Klar sicher der Marktleiter wird im Morgengrauen erschossen 😆 😆 😆

            Mensch das ist doch völlig realitätsfern....selbst die Verbraucherzentrale wird höchstens müde gähnen......................die haben ja noch nicht einmal geschafft, das Aldi seine Angebote 3 Tage bevorraten muss, obwohl es DAZU genügend Urteile gibt........zahnloser Tiger!

            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Thorben-Hendrik wrote:
              Mensch das ist doch völlig realitätsfern....selbst die Verbraucherzentrale wird höchstens müde gähnen......................die haben ja noch nicht einmal geschafft, das Aldi seine Angebote 3 Tage bevorraten muss, obwohl es DAZU genügend Urteile gibt........zahnloser Tiger!

              Ich habe mit Aldi kein Problem.

              Das ist mir bei Aldi einmal passiert.
              Habe den Filialleiter auf die Drei-Tagesfrist hingewiesen und ihm zwei Möglichkeiten zur Auswahl gelassen. Entweder Beschaffung aus eine anderen Filiale oder Meldung an die Wettbewerbszentrale.

              Was denkste wie schnell ich zu meinem Artikel kam. Ziemlich schnell. Innerhalb von max. 5 Minuten wußte ich aus welcher Filiale das Teil kommt.

              Gleiches Spiel schon mal bei Lidl praktiziert. Da bin ich sogar an den Bezirksleiter geraten, da dieser zufällig im Hause war.

              Seidem bekomme ich bei Aldi oder Lidl ohne Probleme alle gewünschten Artikel, weil genügend davon da sind.

              LG
              holzwurm

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              • DomRepperinD Offline
                DomRepperinD Offline
                DomRepperin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Upps, bisher dachte ich, die Sache mit dem plötzlich anderen Preis als am Regal ausgeschrieben, wäre nur gängige Praxis in den Supermärkten, da ich das - gerade in der letzten Zeit - häufiger erleben musste (lag wohl am hektischen Weihnachtsgeschäft 😉 ).

                Aber offenbar bedienen sich jetzt auch die Online-Reisebüros dieser Praxis. Klar, es ist unbequem für den Kunden, nach einer mit einem nach oben korrigierten Preis erhaltenen Buchungsbestätigung mühevoll und kostenintensiv mit einem Reiseveranstalter zu kommunizieren und zu klären, warum man nun plötzlich mehr zahlen soll als im Angebot angegeben. Da ist es dem einen oder anderen dann doch bequemer einfach die 50 € mehr zu zahlen. Sei es, weil er zu unwissend, zu unaufmerksam oder schlicht zu feige ist, die Sache zu klären.
                Ein Schelm wer da vermutet, dass die Reiseveranstalter vielleicht auf so etwas spekulieren?

                Für viele Leute ist es ja schon zeitraubend nach einem hektischen anstregenden Arbeitstag an der Kasse des Supermarktes den Bon auf Richtigkeit zu kontrollieren, was soll man da erst erwarten, wenn es um wesentlich zeitraubendere Kontaktaufnahmen geht?

                Ich stelle fest, dass die Deutschen nach wie vor einfach immer noch zu vertrauensselig sind, was Preisschilder betrifft. Irrtum hin - Gesetze her. Geht es - wie im vorliegenden Fall - um geringe Beträge, sollte der Reiseveranstalter kulant sein, will er nicht riskieren, dass er als unglaubwürdig oder unsauber dasteht.

                Ansonsten gilt für die Zukunft: Augen auf bzw. buchen nur im niedergelassenen Reisebüro, damit vermeidet man solche Eskapaden, da man die Buchungsbestätigung sofort vor Ort erhält und "Preiskorrekturen" sofort reklamieren kann.

                LG DomRepperin

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • santamarinelloS Offline
                  santamarinelloS Offline
                  santamarinello
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Rüdiger Küster wrote:
                  Ich werde mich nur noch äussern, wenn der Captain oder santamarinello oder sonst jemand meine Frage beantwortet.

                  Wie war denn genau die Frage und was wurde noch nicht beantwortet?

                  Vertragsrecht: Die Entscheidungskompetenz einer Supermarktkassiererin ist bei genau 0,0. Der im System hinterlegte Preis ist bindend. Ich als Kunde kann ihn akzeptieren oder eben vom Kauf der Ware Abstand nehmen. Punkt. Aus. Schluss.

                  Wettbewerbsrecht: Das ist schon schwieriger und betrifft z.B. diese ganzen Werbe-und Rabattaktionen. Wenn ein Unternehmen mit "Flügen zu 19,99" wirbt und somit letztlich Kunden in seinen Laden (das kann auch ne Internetseite wie hier HC sein) lockt und dann tatsächlich keine entsprechenden Flüge anbietet ist das unlauter, rechtswidrig und kann geahndet werden. Das Problem ist immer die Abgrenzung - WIEVIELE Flüge zu dem beworbenen Preis sind noch OK und welche Anzahl ist das eben nicht mehr. Ewige Streitfrage.

                  Also, bitte unterscheiden nach Vertrags- und nach Wettbewerbsrecht, das sind völlig unterschiedliche Dinge!

                  Ciao Tom

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • wukovitsW Offline
                    wukovitsW Offline
                    wukovits
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Hallo

                    Ich bin selbst Verkäufer und habe immer wieder mit Kunden zu tun welche nicht einsehen wollen, das es das Recht des Handels ist zu welchen Konditionen er seine Waren vertreibt.
                    Beispiel:
                    Unsere Flugblätter enden immer am letzten Samstag im Monat und der Gültigkeitszeitraum ist auch groß und deutlich vermerkt.
                    Außerdem gibt es ein besonders günstiges nur 1 Woche gültiges Angebot welches am Flugblatt zusätzlich zur leichteren Unterscheidung mit einer anderen Hintergundfarbe unterlegt ist.
                    Trotzdem haben wir immer wieder Kunden welche der Ansicht sind wir hätten kein Recht das Angebot z.B. am 27. des Monats zu beenden oder innerhalb des Flugblattes einen Artikel nur 1e Woche preisreduziert anzubieten, und von Betrug und Bauernfängerei sprechen.
                    Vergleichbare Reaktionen gibt es auch bezüglich der Öffnungszeiten.
                    Zitat:
                    Wieso sperren Sie jetzt schon zu, es sind doch jetzt längere Öffnungszeiten vorgeschrieben?

                    Gruß
                    Karl

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • dexiUbineD Offline
                      dexiUbineD Offline
                      dexiUbine
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      präzidenzfälle gibt es in Deutschland an sich nicht.

                      in den usa gilt das Richterrecht, oder allgemein im anglobereich im Gegensatz zu Deutschland.

                      Das einzige was in Deutschland mal passieren kann ist das der Bundesverfassungsgericht einen Fall entscheidet und dieser wird dann als "präzidenzfall" angesehen. Da werden jedoch nur gesetze aufgehoben oder bestätigt...

                      hier in Deutschland gilt das angewandte recht, oder gibts noch nen anderen ausdruck dafür?? nun ja...auf jeden fall kann ich captainjarek und den weiteren hobbyjuristen recht geben.(bitte korrigiert mich, meine wirtschaftsprivatrecht vorlesung ist au schon einige semester her)

                      Eins hab ich vermisst...es gibt unterschiede ob das Geschäft zwischen Unternehmern oder mit Privatpersonen abgewickelt wird!

                      Zum Schutze der Privatperson gilt eben: ein geschäft kommt mit zwei we zustande. Angebot und Nachfrage...eine Zeitungsanzeige, Katalogpreis, oder wenn dir jemand einfach was zuschickt usw ist nur eine Aufforderung ein Angebot abzugeben...

                      unteschied zwischen Unternehmer und Privatperson ist die art der willenserklärung...

                      schweigen bedeutet beim Unternehmer angebot angenommen...bei Privatpersonen eben nicht. Wer also nen Karton voll Cd´s von jemand als "angebot" geschickt bekommt (ist nur eine aufforderung ein angebot abzugeben) und schweigt...hat das angebot also nicht angenommen...wer jetzt also die REchnung die dann mal ins haus flattert bezahlt ist selbst schuld!! (ist mir mal vor jahren passiert)

                      DAs deutsche Recht sieht die Privatperson als Schutzbedürftiger an als Unternehmer. Wer das mal kapiert hat der versteht das deutsche Recht etwas besser.

                      ---so au mal meinen senf dazu gegeben gg--

                      ...manchmal kann Regen viel schöner als Sonnenschein sein...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • stingrayxlS Offline
                        stingrayxlS Offline
                        stingrayxl
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Ich klinke mich hier mal ein, um mit dem Irrtum endlich Schluss zu machen, ein Recht darauf zu haben, eine Ware zu dem Preis zu kaufen, mit dem sie ausgezeichnet ist. Vielmehr gilt, dass Preisauszeichnungen keine verbindlichen Verkaufsangebote sind.

                        Ein Kauf kommt zustande, indem die eine Partei ein Kaufangebot abgibt und die andere Partei es annimmt. Ein Preisschild stellt im juristischen Sinne jedoch noch kein Angebot des Verkäufers an die Kunden dar, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen. Sie ist lediglich eine unverbindliche "invitatio ad offerendum", d.h. eine Einladung des Ladeninhabers an die Kunden, die Ware zur Kasse zu tragen und dort ihrerseits ein Kaufangebot abzugeben. Dieses Kaufangebot des Kunden kann der Verkäufer an der Kasse immer noch ablehnen. Wenn er merkt, dass der Preis, zu dem der Kunde kaufen möchte, zu niedrig ist, hat er also ohne weiteres die Möglichkeit, einen Verkauf zu dem niedrigeren Preis zu verweigern.

                        Die Preisschilder sind daher lediglich eine Art Orientierungshilfe für die Kunden. Rechtsverbindlich sind sie nicht - und das ist auch sinnvoll so. Man stelle sich einmal vor, ein Elektronikgeschäft vergisst bei der Preisauszeichnung versehentlich eine Null. Niemand kann ernsthaft glauben, dass man dann einen Anspruch darauf hat, einen großen LCD-TV für 150 € zu kaufen anstatt für die eigentlich vorgesehenen 1500 €. Und wenn dies für Fernseher gilt, gibt es keinen Grund, weshalb für Joghurt, Rasierapparate oder T-Shirts etwas anderes gelten sollte.
                        Viele Geschäfte reagieren in dieser Situation kulant. Wenn die Differenz zum eigentlich gewollten Preis nicht allzu hoch ist, verkaufen sie das Stück preiswerter, damit der Kunde zufrieden ist.

                        Auf § 145 BGB, "Bindung an den Antrag" verweist

                        StingrayXL

                        Zwischen den Augen und oberhalb des Mundes hat jeder ein Organ, an das er sich gelegentlich mal selbst fassen sollte.
                        GKH

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          ... aber schön, dass Du alles geschriebene nochmalswiederholt hast. 😛

                          Viele Grüße!

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • weißnix221W Offline
                            weißnix221W Offline
                            weißnix221
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            stellt euch mal die gaudi vor, freitag nachmittag im supermarkt, viele kunden mit vollem wagen, jeder unterbreitet nun an der kasse seine preisvorstellungen zu jedem seiner ca. 100 artikel, wenn du dann pech hast, bekommst du noch eine jacke dazu, die nur hinten zugemacht wird!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • stingrayxlS Offline
                              stingrayxlS Offline
                              stingrayxl
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              ....wie unten schon geschrieben:... 😱

                              Zwischen den Augen und oberhalb des Mundes hat jeder ein Organ, an das er sich gelegentlich mal selbst fassen sollte.
                              GKH

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • IngoYvonneI Offline
                                IngoYvonneI Offline
                                IngoYvonne
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Ich wußte gar nicht, wieviel Panik man mit einer Tüte Milch entfachen kann. Aber vielleicht sollten sich die Wogen jetzt mal wieder glätten. Die Rechtsgrundlagen wurden nun ja schon mehrfach dargelegt (manch einer brauchts halt mehrfach erklärt, manch einer kapierts nie) und im hier eigentlich interessierenden Fall ist ja noch mal alles gut gegangen.

                                Aber, wie immer gilt: "Augen auf beim Eier(Milch-)kauf!". 😉

                                LG
                                Yvonne

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holzwurmH Offline
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                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Die Preisauszeichnungspflicht dient der Unterrichtung und dem Schutz des Verbrauchers und fördert den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Die Preisangabenverordnung verpflichtet den Verkäufer, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Das gilt auch für denjenigen, der unter Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen wirbt.

                                  Quelle

                                  Das bedeutet, daß der Preis der an der Ware angebracht ist, Gültigkeit hat. Der Verkäufer kann nur bei einem Preisirrtum den Verkauf ablehnen.

                                  meint
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Leider zitierst du unvollständig, denn weiter unten steht:

                                    "Als Verbraucher können Sie darauf bestehen, dass die Waren (z.B. im Schaufenster) mit Preisen versehen werden. Stimmt jedoch der angegebene Preis infolge eines Irrtums des Anbieters nicht, können Sie nicht verlangen, die Ware zu diesem unzutreffenden Preis zu erhalten."

                                    Und damit sollte hier endgültig alles klar sein 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
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                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      santamarinello wrote:
                                      Leider zitierst du unvollständig, denn weiter unten steht:

                                      Lese meinen Beitrag komplett.

                                      Ich hatte den Hinweis wegen Preisirrtum drin!!!.

                                      LG
                                      holzwurm

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Stimmt, aber nicht wörtlich zitiert. Egal, aber wie will man als Kunde NACHWEISEN dass es kein Irrtum sondern eine wissentliche Falschauspreisung ist? Denn NUR dann könnte der Anbieter evtl. belangt werden. Und schon sind wir wieder am Ende der Debatte angelangt ...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #60

                                          santamarinello wrote:
                                          Stimmt, aber nicht wörtlich zitiert. Egal, aber wie will man als Kunde NACHWEISEN dass es kein Irrtum sondern eine wissentliche Falschauspreisung ist? ...

                                          Ganz einfach.

                                          Wenn Du heute Milch für 77 Cent siehst und der Verkäufer will an der Kasse 1 Euro. Beim Einkauf am nächsten Tag passiert das gleiche.

                                          Dann wäre es eine wissentliche Falschauszeichung, denn der Verkäufer hatte 24 Stunden Zeit entweder den Preis in der Kasse oder am Regal anzupassen. Er kann sich auch nicht mit einem größeren Zeitaufwand rausreden, denn sowas lässt sich innerhalb von ein paar Minuten erledigen.

                                          Bei Reisen sieht man es wenn man heute bucht und den neuen Preis genant bekommt und dann nach Eingang der Buchungsbestätigung diesen Auftrag wieder stornieren lässt und am nächsten Tag das gleiche Spielchen treibt.

                                          LG
                                          holzwurm

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