Wenn Jugendliche alleine wegfliegen...
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hi!
eine freundin und ich wollen heuer auch das erste mal ohne eltern urlaub machen. [sind jetzt 16]
hab mich beim bundesministerium erkundigt und der amtsdirektor schrieb mir das:"Zu Ihrer Anfrage teilt Ihnen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit, dass Sie für Reisen innerhalb der Europäischen Union lediglich einen gültigen Reisepass benötigen. Eine Aufsichtsperson ist nicht Bedingung."
ich nehm jedenfalls sicherheitshalber eine bestätigung mit dass ich von den eltern aus fahren darf...
würde ich dir auch empfehlen. sicher is sicherglg
iri -
war bereits öfters alleine in der türkei..
man brauch lediglich ein schreiben indem die eltern einem erlauben zu verreisen da man sonst evtl probleme bei der passkontrolle in deutschland kriegen könnte.. dieses dokument muss beglaubigt sein..
und zum thema buchen:
ich (18) hab gestern für mich und zwei freunde (beide 17) eine reise in die türkei gebucht.. ging alles ohne probleme..
hab sogar letztes jahr wo ich noch 17 war ne reise für mich und einen freund (auch damals 17) gebucht.. ging alles ohne probleme.. -
..., @carsten, am 1o.2. und auch sonst erzählst du von Betreuungs- und Aufsichtpflicht gegenüber Jugendlichen.
Wenn ich aber von zu Hause so ein Zettelchen bekomme (irilein), die Eltern lassen mich reisen, geht alles ok:
wenn ich mich an die Jugendschutzgesetze halte.
Wenn nicht, was ist dann mit dem Zettelchen?
Du mußt dich schon mal entscheiden, wie wichtig ist denn nun die Aufsichtsperson?
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@gutenmorgen
sicherlich gibt es kein Gesetz, was eine Betreuungsperson vorschreibt. Aber es gibt Gesetze zum Schutze der Jugendlichen, wie das Jugendschutzgesetz. Wie wichtig bzw. in wie fern die Eltern ihren Kindern vertrauen können, ist individuell verschieden. Dem entsprechend auch, wie sich ein Kind im Urlaub alleine verhält. Wird ein 15 Jähriger nachts auf der Straße besoffen eingesammelt, bekommen die Eltern eine Anzeige wegen Unterlassen der Aufsichtspflicht. Ob sich ein Kind im Urlaub so verhält, werden wohl die Eltern jeweils selbst beurteilen können. Ich jedoch glaube nicht, daß Kinder in diesem Alter sich auf ihr Zimmer setzen u. sonstiges tun. Wenn ja werden es die wenigsten sein. Wenn es dann nachts eingesammelt wird, nützt auch Dein Zettelchen nichts. Dementsprechend kann ich nur ein Pro aussprechen bzgl. der Betreuungs- und Aufsichtspflicht. -
ich habe eine Frage...
Da man ja auch unter 18 alleine Reisen darf (mit Einverständniserklärung der Eltern), interessiert es mich, ob man bei der Buchung der Reise den vollen Preis des Erwachsenen zahlen muss, wenn man eigentlich erst 16 ist! Kann man die "Kinderermäßigung" trotzdem wahr nehmen? Zumindest, einer von 2 Reisenden...? (wenn beide 16 sind)
Wäre nett wenn ihr was dazu schreibt... -
unwichtig wrote:
aber in meinem Falle (2 Jugendliche 17 und 16 Jahre) gilt das wahrscheinlich eher nicht, oder? ^^Theoretisch müßte es möglich sein, da der ältere von den beiden Vollzahler ist. Es schreibt ja niemand vor, daß nur eigene Kinder die Vergünstigung bekommen. Würde z. B. die Oma mit ihrem Enkel verreisen, würde die Single mit Kind - Ermäßigung auch gewährt (vorausgesetzt, es gibt ein solches Angebot für das gewünschte Hotel).
Aber ganz unabhängig davon halte ich Single mit Kind - Angebote für 16jährige für sehr unwahrscheinlich. Meist gibt es die nur - wenn überhaupt - bis zu einer Altersgrenze von 14 Jahren. -
hallo
kalr geht das, ich(17) fliege dieses jahr zusammen mit meiner frreundin(17) nach teneriffa. unsere eltern haben im reisebüro die buchung unterschrieben und dann sollte das keine probleme geben. wir haben nur gelesen, das wir für alle fälle eine einverständniserklärung unserer eltern mit in urlaub nehmen sollten, denn falls der zoll oder die polizei am flughafen nachfragen, bzw. nach prüfen würde, ob wir wirklich alleine fliegen dürfen, geht das mit der einevrständniserklärung schneller. zur sicherheit haben wir sie auch noch amtlich beglaubigen lassen.
lg steffi -
Hey,
Also ich weiss nur noch, dass meine Schwester 2Monate vor ihrem 18ten Geburtstag also auch noch mit 17 allein mit ihrem ebenfalls minderjährigem Freund in der Türkei war. War alles kein Problem sie bekam eine schriftliche Erlaubnis sowohl auf Deutsch als auch auf Türkisch mit und gut wars und der Urlaub konnte genossen werden

LG
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@lenchen9393
die Regel ist dies wahrhaftig nicht.
auch mit 17 ist man noch nicht volljährig, was sich beim Jugendschutzgesetz stark zeigt. Dann 2 Personen, die 17 sind, ist schon so ein Ding. -
Hallo alle zusammen!!!!
Ich habe da mal eine Frage: Und zwar meine kleine Schwester (15J.) will nächstes Jahr zusammen mit einer Freundin und deren Eltern mit der Lufthansa nach Rom fliegen. Da meine Eltern selber nicht mitfliegen übernehmen die Eltern ihrer Freundin während dieser Zeit die "Verantwortung" für sie. Jetzt die Frage: Müssen meine Eltern eine Art Erlaubnis oder so was schreiben, um zu bestätigen dass sie mitreisen darf oder genügt es wenn die Eltern ihrer Freundin am Flughafen sagen, dass sie zusammen mit ihnen reist???
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Hallo,
unsere Tochter (zu dieser Zeit 16) ist letztes Jahr mit ihrem Freund (21) in
die Türkei in Urlaub. Vorsichthalber hatten wir ihr eine Erklärung mitgegeben,
welche sie jedoch nicht brauchte.
Dieses Jahr war sie mit 17 Jahren, ihrer älteren Schwester und 2 weiteren Mädels über 18 Jahren wieder in der Türkei.
Beide male gab es keinerlei Probleme wegen ihrem Alter.
Gebucht hatten jeweils wir über das Internet.
lg
Gabi -
Unter 18 sind sie Minderjährig. Dann kommt eventuell die polizei

und
Die Beamten trafen in der Wohnung auf einen 40-jährigen Mann und seine 17-jährige Verlobte, bei der es sich um die Vermisste handelte. Die 17-Jährige wurde dem Jugendnotdienst übergeben.
Zack Zack-
Also, so einfach ist es nicht, seine Kinder allein reisen zu lassen.
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Wir waren dieses Jahr mit unseren beiden Kids 11/16 in Ägypten. Meine Tochter wollte unbedingt eine Freundin (17) mitnehmen
Das Auswärtige Amt wies daraufhin, das es nötig sei, Ausweiskopien ihrer Eltern und eine Einverständniserklärungen - mindestens in Englisch - mitzuführen.Wir hatten dieses Mal Glück und wurden nicht gefragt.
Anders erging es uns jedoch bei der Reise meiner Tochter mit ihrer Großmutter in die USA.
Die Einverständniserklärung von uns mußte bereits bei der Deutschen Passkontrolle vor Ausreise vorgelegt werden und bei der Einreise in die USA erneut.Ergo - besser eine Einverständniserklärung mitführen, so ist man auf der sicheren Seite.
Gruß