Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
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Peter , danke für deine Antwort.
Privacy, wenn ich Peter nun richtig verstanden habe, gilt der Sicherungsschein für ALLE Reisen über den jeweiligen Veranstalter und ist NICHT RB gebunden! Lediglich dann nicht, wenn der Veranstalter dem RB die Vermittlung expliziet untersagt hat.Richtig ?
Das heißt:
Jede Zahlung (auch die Reise) egal bei wem gebucht, ist hierdurch abgesichert .ABer woher weiß ich ,ob das RB ,in welchem ich gebucht habe, nicht als Untervermittler von MWR ausgeschlossen wurde.
Dies entzieht sich der Kenntniss des Kunden. -
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@ Peter
da siehst Du etwas falsch in Bezug auf die Buchungsbestätigung:
Nicht RB 3 hätte die Buchungsbestätiung mit den Kontaktdaten von RB 1 weitergeben müssen, sondern vielmehr RB2 hättte dies tun müssen, da das RB 2 - ich gehen mal davon aus das RB 2 über eine Sammelagentur bei einer Kooperation bucht und somit eine Buchungsberechtigung bei RB 3 hatte.
Ich gehe jetzt mal von mir aus:
Ich bin als RB 2 bei einer Kooperation angeschlossen und habe ein CRS auf meinem Rechner. Alle Buchungen, die ich einbuche werden mit den Kontaktdaten von der Sammelagentur (Kooperation bzw. RB 3 ) ausgestellt. Das ist legitim und diese Unterlagen kann man auch jederzeit einem Kunden aushändigen, da in der Regel ein Stempel meines Reisebüros auf die Buchungsbestätigung kommt.
Würde sich jetzt noch ein drittes Reisebüro (RB 1) einklinken, das wiederum bei mir bucht, weil es selber keine Agentur hat, dann müsste ich entweder eine Buchungsbestätigung erstellen, die das dritte Reisebüro (RB 1) in der Kette abstempeln und unterschreiben müsste bei dem der Kunde tatsächlich gebucht hat. Ob die Buchungsbestätigung mittels Word oder Überkleben der ursprünglichen Kontaktdaten und anschließend kopieren und weiterreichen erfolgt spielt keine Rolle. Auf jeden Fall muß der Vorgang so gestaltet werden, daß das RB 2 als berechtigter Bucher im System den Ablauf rückverfolgen kann.
Dies bedeutet, eine Kopie der originalen Buchungsbestätigung muß mit der geänderten Buchungsbestätigung beim RB 2 verbleiben.
So sehe ich den eigentlichen Ablauf.
Vielleicht haben das RB 2 und RB 1 noch keine Erfahrung in solchen Dingen, weil dies zum ersten Mal der Fall war.
Und am Rande sei bermerkt, daß MWR sehr wohl Direktinkasso als auch Agenturinkasso anbietet. Es kommt auf den Agenturvertrag an. Meine Kooperation hat z. B. seit 01.02.08 das Direktinkasso und hatte vorher Agenturinkasso bei MWR.
LG
holzwurm -
@ Kessy,
ich würde es jedenfalls selbst so wie geschildert handhaben bzw. würde den Kunden drauf hinweisen und sagen:
"Moment mal wir selber können zwar kein MWR buchen, aber ich gebe Ihren Wunsch an einen Kollegen weiter, der dann in unserem Auftrage den Vorgang bearbeitet und betreut. Haben Sie ein Problem damit?"
Entweder bleibt mir der Kunde trotzdem oder er sucht sich ein anderes Reisebüro.
Was dann mit der Provision passiert, wie die geteilt wird, ist völlig uninteressant und geht den Kunden ja nix an. Das kann man auch noch klären wenn der Kunde weg ist.
LG
holzwurm -
Nochwas zum SIcherungsschein :
Der Sicherungsschein deckt lediglich die Kosten, wenn ein Veranstalter insolvent wird.
Insolvenzen eines RB sind damit nicht abgedeckt !!!Im § 651k (4) BGb heißt es :
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. **Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln.**Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
Den Original Sicherungsschein habe ich in RB 2 erhalten und das auch nur auf meine eigene Initiative hin . Von RB 1 (Buchungsstelle) nur eine Kopie (unleserlicher Faxausdruck) ! Eine Kopie des SIcherungsschein ist jedoch ungültig laut DRS (Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein).
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man kann Sachen, die einfach einfach einfach sind auch komplizierter gestalten, als sie wirklich sind; da werden Konstrukte produziert aus Unkenntniß oder Groll auf das Andere, was der eigenen Philosophie widerspricht.- schade- aber wir sind halt eben auch nur ein Teil dieser unserer Gesellschaft.
Zur Klarheit ergänzend Peter's richtiger Anmerkung folgendes.
Jeder Kunde eines Reiseveranstalters hat immer nur einen gültigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter himself, NIE mit seinem Erfüllungsgehilfen - sprich Reisebüro , Internet Reisebüro (auch HC ist nur eine Reisebüro und nicht Godfahter of Travelling
).
Somit gilt der Sicherungsschein als bindend, wenn der Reisende die Vertragsbedingungen des veranstalters akzeptiert - per Unterschrift unter dem Reisevertrag, der Veranstalter haftet für die Erbringung der Leistung durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen.Oder einfach Einfach ausgedrückt, selbst wenn Du bei Deiner Tante, die kein Reisebüro hat, aber den Onkel Gisbert kennt, der wiederum jemanden hat, der die Reise bucht, dann haftet der Reiseveranstalter auch für die Erfüllungsgehilfen in Folge, sofern er nicht ausdrücklich eine Untervermittlung in seinen Vertrgägen ausgeschlossen hat.
oder noch einfacher, Brennt die Tante mit Deinem Geld durch, haftet immer noch der Veranstalter für die Erbringung der Leistung und sollte auch dieser die Segel streichen, haftet ein Anderer über den Sicherungsschein.....
Alles klar ??????
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wenn Du Dir unsicher bist, dann rufe doch direkt beim Reiseveranstalter an und kläre dies dort welche Zahlungsvereinbarung MWR mit dem RB 3 hat.
Dann bist auf der sicheren Seite.
Vielleicht kannst Du auch direkt bei MWR die Kredikkartendaten hinterlegen und die managen dann den Rest.
Wie sagt man so schön.
Fragen kostet nix, außer vielleicht einem Telefonat.
LG
holzwurm -
Und woher weis Kessy, ob MWR in seinen Verträgen ein Untervermittlungsverbot drin hat?
Letztendlich haftet das RB 3 gegenüber dem Veranstalter. Das RB 2 haftet gegenüber dem RB 3, da berechtigter Bucher. Meist holt sich das Geld der Veranstalter bei Fälligkeit per Abbuchung vom RB 3 und dieses wiederum per Lastschrift beim RB 2
Jedoch darf RB 2 eigentlich die Inkassoberechtigung nicht einfach noch weiter abtreten. Da kommt dann der Punkt wo ich sagen würde, da könnte was schief laufen.
LG
holzwurm -
Chiara Saluta wrote:
man kann Sachen, die einfach einfach einfach sind auch komplizierter gestalten, als sie wirklich sind; da werden Konstrukte produziert aus Unkenntniß oder Groll auf das Andere, was der eigenen Philosophie widerspricht.- schade- aber wir sind halt eben auch nur ein Teil dieser unserer Gesellschaft.Ja klar, darum sind ja auch alle AGB´s, die ich bisher gelesen habe, so einfach zu verstehen! Es geht ums Prinzip ! Der Reisekunde hat feste Regeln , die der Veranstalter aufstellt, einzuhalten . Ihm bleiben wirklich nur wenige Möglichkeiten. Er muß sich genau an die AGB halten. Selbiges erwarte ich vom Veranstalter und Reisebüro. Das hat nichts mit kompliziert machen zu tun. Sonst könnte man eine Reise gleich per Handschlag buchen ! Das geht aber nicht , den der Veranstalter und das RB müßen sich ja absichern... wo bleibt meine Absicherung ?
Chiara Saluta wrote:
oder noch einfacher, Brennt die Tante mit Deinem Geld durch, haftet immer noch der Veranstalter für die Erbringung der Leistung und sollte auch dieser die Segel streichen, haftet ein Anderer über den Sicherungsschein.....Alles klar ??????
Ja, der Veranstalter haftet für die Tante, wenn er der Tante erlaubt hat, mein Geld zu nehmen !Hat er das der Tante nicht erlaubt, habe ich Pech gehabt und alle sind aus dem Schneider, nur ich nicht !
Denn ich bin an meinen Vertrag mit dem Veranstalter weiterhin gebunden , sprich ich muß erneut zahlen oder darf nicht reisen und die Tante ist auch futsch.... :? -
wenn Du Dir unsicher bist, dann rufe doch direkt beim Reiseveranstalter an und kläre dies dort welche Zahlungsvereinbarung MWR mit dem RB 3 hat.
Das ist gar nicht so einfach ! Als ich vor einigen Tagen bei einer Hotline Nr. der offiziellen MWR Seite anrief, wurde mir gesagt, sie können keine Auskunft geben , da sie ein Reisebüro wären ....
Ich habe aber jetzt mal DERTOUR angerufen. MW gehört zu denen.
Bin dann mit der Rechtsabteilung verbunden worden .Grundsätzlich so sagte man mir , gibt es des öfteren solche "Untervermittlungen" welche geduldet würden .
Es gäbe selten Probleme bei der Abwicklung und nur sehr kritische Reisekunden (wie ich
) würden es bemerken oder gar anrufen.
Allerdings würden sie auch in einem solchen Untervermittlungsfall Fall haften, vorrausgesetzt der Kunde würde sich sofort bei ihm melden, sobald es ein Problem gibt !Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.
Sollte es später unerwartet doch zu Verzögerungen beim verschicken der Unterlagen kommen , solle ich mich wieder an ihn oder Meier´s direkt (die Telefon Nr. habe ich jetzt auch) wenden. -
Zu meiner eigenen Aussage:
"Dies gälte auch für den Fall, dass dieses Reisebüro gar keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter hätte, sofern nicht dieser Veranstalter seinem vermittelnden Reisebüro mittels Agenturvertrag einer "Untervermittlung" ausdrücklich untersagt hätte."
Diese muss ich also revidieren: denn auch ein Verbot der Untervermittlung schützte den Veranstalter nicht vor Vertragserfüllung und Anerkennung korrekt geleisteter Zahlungen. Er kann sich aber in so einem Fall von jenem Reisevermittler das Geld wieder holen, der gegen seinen Agenturvertrag verstoßen hat.
Der Reiseveranstalter haftet trotzdem, dass der Sicherungsschein nur für seine eigene Zahlungsfähigkeit gilt, für Zahlungsfehler oder -unfähigkeiten seiner Buchungsstellen, die man im Fachjargon "Erfüllungsgehilfen" nennt.
Nun ist natürlich richtig, dass das Reisebüro, das die Buchung letztendlich entgegen genommen hat. in diesem Fall, wie es sich herausgestellt hat, ja gar kein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters ist. Also ein vom Reiseveranstalter ermächtigtes Büro, Buchungen in seinem Namen, dem Namen des Reiseveranstalters, entgegen zu nehmen.
Rechtlich gesehen wäre nämlich dieses Reisebüro Makler und nicht Handelsvertreter - aber das geht jetzt dann zu weit ...
ABER: ein Haftungsausschluss des Reiseveranstalters für bereits bezahlten Gelder gäbe es nur dann, wenn der Kunde hat erkennen können, dass das ihm vermittelnde Reisebüro keine Verträge mit dem Reiseveranstalter hat!
Gehe ich in ein Reisebüro und die Person dort sagt mir, dass sie die Sache für mich bucht, heißt das ja noch lange nicht zwingend, dass sie keine Agentur vom Reiseveranstalter ist!
Dann entnehme ich den Postings hier, dass es in Deutschland auch ein Direktinkasso gibt (das wusste ich), auch von Reisevermittler, die keinen Agenturvertrag haben (das wusste ich nicht, wenn ich dies richtig deute).
Daher bin ich der Meinung, so lange ein Kunde nicht offensichtlich einfach erkennen kann, dass sein Gegenüber gar nicht berechtigt wäre, eine Buchung entgegen zu nehmen, er darauf bauen darf, dass auch für ihn die so üblichen Grundsätze der Rechtsprechung gelten.
Meint
Peter -
@ holzwurm
kessy braucht es nicht zu wissen, da sie ja einen Vertrag mit MWR hat und selbst wenn es so sein sollte, das MWR diesen Passus in diesem Vertrag hätte haftet er immer noch, da er den Vertrag angenommen hat, selbst wenn er seinem Erfüllungsgehilfen dies untersagt hätte, da er auch für die Fehler, die diese produzieren haftet, er kann dann nur seinen Erfüllungsgehilfen in Regress nehmen, aber NIE den Reisegast.
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Kessy05 wrote:
Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.Man, man, man.
Habe ich doch schon gestern gesagt! Hör doch endlich auf mich und mach Dich nicht selbst "kirre" ( und verlier nicht unnütz wertvolle Lebenszeit. )
Kessy05 wrote:
Sonst könnte man eine Reise gleich per Handschlag buchenKannst Du machen, kein Problem. Der Vertrag kommt auch ohne den schriftlichen "Karl-Günter-Johann" unter dem Blatt Papier zustande.
Ich habe einige meiner besten Kunden Zeit meines Lebens noch nie zu Gesicht bekommen, geschweige denn ihre feuchten Patschehändchen geschüttelt. Verträge bedürfen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nie der Schriftform.
Kessy05 wrote:
Vor allem scheint für einige RB´s der Reisegast ein nicht denkendes Wesen zu sein .In diesem Fall trifft es wohl nicht zu, aber ich kann Dir versichern, dass manche Kunden in der Tat defintiv zu der Kategorie "Nicht-denkendes-Wesen" gehören.
Kleines Beispiel: Letzte Woche wollte ein alter Stammkunde kurz mal mit mit seiner Familie in die Sonne. Rahmenbedingungen: 2 Erw. + 2 Kinder ( 5,7 ) Flug nicht länger als 4 Std., Familienzimmer mit 2 Schlafräumen und noch so ein paar Kleinigkeiten. Ich habe knappe zwei Stunden Zeit investiert und in den für diese Wünsche spärlich verhandenen Kontingenten zwei, drei Alternativen erarbeitet. Nichts davon hat dem Kunden zugesagt ( mal falsche Fluggesellschaft, mal Umstieg in Cairo, mal dings, mal bums ), was ja jetzt erstmal kein Problem ist.
Der Kunde wollte sich das nochmal überlegen und vielleicht seine Rahmenbedingungen ( Fluglänge etc. ) überdenken.Das war vor fünf Tagen, gestern ruft der gute Mann mich an, soooooo klein mit Hut! Wie´s weitergegangen ist? Er hatte sich überlegt: "Ha, was so ein RB kann, das kann ich in Zeiten des Internet schon lange!"
Also hat er sich überlegt, dass er mit seiner Familie nach Florida fliegt um Sonne zu tanken ( eine solch lange Flugdauer hatte er natürlich immer ausgeschlossen! ). Er hat dann ein bißchen gestöbert und zwar nicht das Top-Angebot schlechthin, aber doch was recht brauchbares gefunden und prompt gebucht.
Zwei Tage später ist er dann mit seiner Familie zum Flughafen und .... na klar ... er durfte nicht in den Flieger in die USA, weil die Ausweisdokumente seiner Töchter dafür einfach nicht ausreichend sind.
Fazit: Knappe 4000,- EUR mal eben in den Sand gesetzt. Prost Mahlzeit.
Ach ja, das mit den Ausweisdokumenten wäre für mich als sein RB ein Hinweis von 30 Sek. gewesen ( da er die Passdaten zwecks schnellerer Buchungsabwicklung schon vor Jahren bei mir hinterlegt hat. )Jetzt hat er doch wieder friedlich bei mir gebucht und ist trotz eines Umstiegs in Cairo in ein wundervolles Hotel geflogen und wird mit seiner Familie einen fantastischen Urlaub verleben.
Aus Schaden wird man klug! ( Soviel zu Thema der Kunde als "Nicht-denkendes-Wesen" )Viele Grüße!
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mosaik wrote:
Dann entnehme ich den Postings hier, dass es in Deutschland auch ein Direktinkasso gibt (das wusste ich), auch von Reisevermittler, die keinen Agenturvertrag haben (das wusste ich nicht, wenn ich dies richtig deute).Da verwechselst Du jetzt was bzw. deutest es falsch.
Direktinkasso = der Reiseveranstalter holt sich das Geld direkt beim Kunden uns sonst nirgends.
Agenturinkasso = der Reiseveranstalter holt sich das Geld beim - in diesem Falle - RB 3, das RB 3 muß sich das Geld wiederum beim RB 2 holen und RB 2 beim RB 1 und das RB 1 zu guter letzt beim buchenden Kunden.
LG
holzwurm -
[quote=Kessy05
Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.
Sollte es später unerwartet doch zu Verzögerungen beim verschicken der Unterlagen kommen , solle ich mich wieder an ihn oder Meier´s direkt (die Telefon Nr. habe ich jetzt auch) wenden.Gib bei RB1 an, dass du mit Kreditkarte zahlen willst, und das du die Unterlagen direkt von Meiers zugeschickt bekommen willst. Geht nämlich
auch, bedarf nur eines kleinen Häkchens.Und gut ist.
Grüße
Montelina
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In dem Fall ist das nicht so einfach mit nur einem kleinen Häckchen setzen.
Das RB 1 muß dies dem RB 2 melden und dann weiter an RB 3 und von dort aus zu MWR.
Kessy ist besser dran, dies gleich alles mit MWR zu managen.
Dann weis sie auch gleich, daß es klappt.
LG
holzwurm -
CaptainJarek wrote:
Aus Schaden wird man klug! ( Soviel zu Thema der Kunde als "Nicht-denkendes-Wesen" )Hallo,
kleiner Beitrag "off topic": Es bewahrheitet sich doch immer. Schadenfreude ist die schönste Freude. Auch ich als Reisevermittler kann bei solchen Beiträgen herzlich lachen, wenn man feststellt, daß manche nicht wirklich in der Lage sind korrekt zu buchen.
Ich hoffe das ist gestattet. Denn irgendwo erhält man so einfach auch seine Daseinsberechtigung.
Gruß
Berthold
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holzwurm wrote:
In dem Fall ist das nicht so einfach mit nur einem kleinen Häckchen setzen.Das RB 1 muß dies dem RB 2 melden und dann weiter an RB 3 und von dort aus zu MWR.
Kessy ist besser dran, dies gleich alles mit MWR zu managen.
Dann weis sie auch gleich, daß es klappt.
LG
holzwurmRB1 meldet das an RB2, und RB2 macht die Eingaben am Computer.
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Hallo zusammen
Nun habe ich heute die Rechnung, wenn man hier denn von Rechnung sprechen kann, von RB 1 erhalten ! Die wollte ich ja erst noch abwarten um zu sehen, von wem die tatsächlich kommt.
So weit so gut. Sie kommt vom RB 1!
Einzige Angaben zur Reise sind , dass wir eine 14 tägige Reise für 2 Personen nach Ägypten, ab Düsseldorf gebucht haben .
Die noch angegebene Buchungsnummer/Vorgangsnummer ist falsch !
Buchungsdatum stimmt auch nicht. Demnach hätte ich erst vorgestern gebucht!
Es gibt keine Angaben über Hotel,Flug ,Zimmerart ,usw.Anzahlung anstatt der üblichen 20 %, sollen wir nun 25.3% leisten.
Restzahlung zu leisten , nicht wie MWR angibt 4 Wochen vor Reiseantritt, sondern bis spätestens 5 Wochen vorher.Rechtschreibfehler reichlich enthalten . Sehr profimässig !!! :?
Werde nun heute nachmittag dort "einfliegen" ...lol...
