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Shopping New York und Zoll auf dem Rückflug

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  • Gossipgirl_InaG Offline
    Gossipgirl_InaG Offline
    Gossipgirl_Ina
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Toll wenn manfreiwillig zum zoll geht glauben die einem nicht und durchsuchen einen (man könnte ja noch mehr haben)

    und wenn ich so durchgehen und sie druchsuchen mich bin ich auch unehrlich.

    wo ist denn da der sinn?? ❓

    muss man eigentlich immer strafe zahlen wenn man "erwischt wird" und sagen wir mal zeug im welt von 150 euro dabei hat oder muss man dann einfach nur zum zoll und das zeug verzollen lassen ohne strafe?

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    • claudia6C Offline
      claudia6C Offline
      claudia6
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      @ gossipgirl Ina

      Meine Worte!!!

      gruss
      claudia6

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      • Ronny-BonnyR Offline
        Ronny-BonnyR Offline
        Ronny-Bonny
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        @ gossipgirl Ina,

        ich schlage vor.....kaufe nach herzenslust in New York ein, rechne am Ende jeden Tages auf einem Zettel schnell zusammen was Du den Tag über an Mirbringsel eingekauft hast, hebe alle Kassernzettel auf die Du bekommst...und dann ziehe am Ende Deines Aufenthaltes einen Strich unter allem...
        ...und dann gehst Du ganz entspannt auf dem Flughafen durch das Tor "ich habe was zu verzollen", bist nett und gibst ehrliche Antworten, und zahlst Deine 30...40 € Zoll.

        Entweder mußt Du den Koffer mal kurz öffnen, oder man fährt ihn nur durch die Röntenmaschine, sieht nur lauter "Kleinkram", den man sich nicht im Detail anschauen will weil es zu mühevoll ist....oder Du hast Pech und wirst genauer kontrolliert....aber so ist eben dann das Leben...nimm es dann einfach leicht und entspannt, sowas sollte Dir die Reise auch nicht mehr kaputt machen.

        Ich bin bei meinen bisher drei NY-Reisen zwar auch immer durch das "ich habe nichts zu verzollen"-Tor gegangen, aber wohl war mir dabei nicht. Es war aber in Leipzig, als ich auf einem "Innlandsflug" aus Frankfurt war, da kontrollieren sie vielleicht nicht so streng.
        Zweimal ist es gut gegangen, beim dritten mal mußte ich den Koffer auf das Röntgenband legen, der Zöllner hat aber wohl nicht das entdeckt was er gesucht hat (teuere elekronische Geräte???) und ich durfte unkontrolliert gehen. Es war aber auch ein später Nachmittag gleich nach Weihnachten und ich meine, daß er mit leise das Wort "Weihnachtfrieden" zugeflüstert hat....daß sie die Leute also wie die Finanzämter während des Jahreswechsels ein bißchen in Ruhe lassen.

        wie Du es machst ist letztlich Deine Sache, ich für mein Teil habe aber für dieses Jahr entschieden, daß ich diesen Nervenkitzel nicht mehr brauche - man wird ja auch älter und das Herz... 😆 und ich lieber meine 30 € oder so bezahlen werde.

        LG - Ronald

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        • andreas0401A Offline
          andreas0401A Offline
          andreas0401
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Das ist das beste was man machen kann. Zahle lieber die paar Euro Zoll, anstatt sich den Stress auszusetzen, wie man am besten durch den Zoll kommt.
          Wenn man dann trotzdem noch kontrolliert wird, sollte man es gelassen hinnehmen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mitlM Offline
            mitlM Offline
            mitl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            Wie ist das nun den Anschlussflügen innerhalb D???
            Als ich vor gut 10 J aus Venezuela bzw Sri Lanka in FFM ankam, wurde das Gepäck gleich durchgeschleust an den dt. Zielflughafen und ich ging nur mit dem Handgepäck durch den Zoll u Paßkontrolle. Am Heimatport gab es dann gar keine Kontrolle. (weil Indlandflug)..
            Wie ist das heutzutage? Werden die Koffersticker beim Ausladen kontrolliert und man wird gezielt herausgefischt bzw. verdeckt beobachtet welchen 'Ausgang' man wählt??? Wenn beide nicht Schalter (zollpflichtig/zollrei) nicht besetzt sind, laufe ich mit der Herde mit oder habe ich dann die A-Karte?

            mitl

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JulieL.J Offline
              JulieL.J Offline
              JulieL.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Natürlich kann man erkennen, ob Du aus einem Schengen- oder Nichtschengengebiet kommst.
              Kontrollen finden auch wenn, immer erst am Heimatflughafen statt. Aber dazu sollte es ja erst gar nicht kommen, wenn Du gleich durch den richtigen Ausgang gehst und Deine Waren anmeldest.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • minimaxlerM Offline
                minimaxlerM Offline
                minimaxler
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Verstehe ich das richtig?

                alles über 175,00€ wird mit 13,5% verzollt?

                Gruss Ingo

                Nov. 16 Karibikkreuzfahrt mit Aida

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Gossipgirl_InaG Offline
                  Gossipgirl_InaG Offline
                  Gossipgirl_Ina
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  das würd ich auch gern wissen ob dann alles über den 175 euro verzollt wird oder alles (also mit 175 euro)..

                  naja so oder so ich werd wohl in die rote zone gehen um das böse erwachen in germany zu umgehen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • andreas0401A Offline
                    andreas0401A Offline
                    andreas0401
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Am besten Ihr schaut unter "www.zoll.de" nach.
                    Wenn Ihr die Seite aufhabt müßt Ihr bis Reisefreigrenzen
                    runterscrollen.
                    Da könnt Ihr euch dann die PDF Broschüre
                    "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll ansehen." 😱

                    Hier ein paar Auszüge
                    Es kann immer mal passieren: Sie kommen von Ihrer Reise zurück und haben mehr Waren im Gepäck, als Sie abga-
                    benfrei einführen dürfen. Der Zoller hebt in diesem Fall die von Ihnen zu zahlenden Einfuhrabgaben schnell und unbürokratisch im so genannten pauschalierten Verfahren.
                    Faustregel: Bis zu einemWarenwert von 350 €müssen Sie in der Regel Abgaben in Höhe von13,5 Prozent entrichten. 😞

                    Sollte der Wert der Waren, die Sie über den Reisefreibetrag hinaus mitführen, auch die Grenze von 350 €überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht
                    allein vom Wert, sondern auch von der Art der Waren ab.Das heißt, die Abgaben werden nicht mehr pauschal erhoben, sondern nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze.
                    Ab einem Warenwertvon350 €gelten individuelle Abgaben-sätze.
                    Reisen außerhalb der Europäischen Union.

                    Um festzustellen, ob die 350-Euro-Grenze überschritten wird oder nicht, ist es ratsam, Rechnungen über die gekauften Waren vorlegen zu können. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil es sich beispiels-weise um Geschenke handelt, geht die Zollstelle von Vergleichspreisen aus. Sind auch solche nichtbekannt, wird der Wert der Ware geschätzt.

                    Bevor jezt noch andere Fragen ❓ in Sachen Zoll kommen, rate ich diese Broschüre komplett zu lesen.
                    Da steht auch drin, was Sie z.b. nicht einführen dürfen.

                    Schönen Urlaub !!!
                    Andreas

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ronny-BonnyR Offline
                      Ronny-BonnyR Offline
                      Ronny-Bonny
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Ich habe mir bei einem Anruf beim Zoll in.....ähm...ich glaube es war in Hamburg....erklären lassen, daß die ersten 175 € zollfrei sind und danach die nächsten 350 € pauschal mit 13,5 % zu verzollen sind.

                      Bis dahin dachte ich , daß nur der Betrag zwischen 176 und 350 €, als auch wieder nur die nächsten 175 € mit diesem vereinfachten Steuerverfahren berechnet werden, aber die 350 € fangen wieder bei Null an ! ! !

                      Also:

                      • 175 € steuerfrei

                      • weitere 350 € sind mit 13,5 % zu versteueren, das wären gerade mal 47,25 €.

                      Also alles in allem muß man für einen Warenwert von 525 € (ca. 740 $) gerade mal 47,25 € bezahlen....bringt erst mal Dinge mit nach Hause, die noch teuerer sind, dann wird es etwas komplizierter 😉

                      LG - Ronald

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MichaHM Offline
                        MichaHM Offline
                        MichaH
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        @Ronny...

                        glaube, ganz so einfach ist das nicht. Wenn mich mein laienhafter juristischer Verstand nicht täuscht und ich z.B. die Ausführungen bei Zoll.de lese, dann Vorsicht, denn...:

                        "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze (175 Euro) überschritten, werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass z.B. ein Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 EUR zu verzollen ist".

                        D.h. für mich frei übersetzt...möglichst nur Sachen kaufen die weniger als 175.- Euro kosten, denn dann trifft Deine Ausführung (175.- frei + 350.- mit 13,5%) zu.

                        Wer also zwei Teile à z.B. 260.- Euro kauft, ist auf einmal voll mit dabei!

                        Aber vielleicht kann ja auch mal ein Zöllner (gibt doch bestimmt mitlesende hier im Forum) mal wirklich Klarheit an ein paar anderen Beispielen schaffen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Ronny-BonnyR Offline
                          Ronny-BonnyR Offline
                          Ronny-Bonny
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Vereinfachung war Absicht.

                          @ MichaH,

                          mit Sicherheit hast Du Recht, aber meine Ausführungen habe ich aus der Sicht eines ganz normalen New York-Touristen gemacht, der einen Koffer voller Souvenirs und vielleicht das ein oder andere Kleidungsstück mitbringt - die Zielgruppe meiner vereinfachten Anmerkungen waren nicht die Touristen, die teuere elektronische Geräte oder Möbel 😉 mitbrigen wollen.

                          Ich habe bewußt vereinfacht, damit das hier nicht wieder für den ein oder anderen im "Gesetzes-Chinesisch" ausartet und neuerliche Fragen aufwirft.

                          Ich denke übrigens, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, daß der eine Artikel für 260 € zumindest mit 13,5 % zu verzollen ist...und wenn dann noch die Frau oder Freundin dabei ist, verzollt diese das zweite Teil ebenfalls mit 13,5 %....aber diese schon wieder etwas tiefergehende Rechnung wollte ich gerade in meinem "Normal-Touristen"-Beispiel vermeiden.

                          LG - Ronald 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • wiesel08W Offline
                            wiesel08W Offline
                            wiesel08
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Hallöchen,

                            bräuchte mal dringend eure Hilfe.

                            Und zwar habe ich vor ein paar Tagen irgendwo gelesen, dass die Freigrenze für eingeführte Waren im November/Dezember angehoben werden soll. Irgendwas mit 400 Dollar.
                            Leider weiß ich nicht mehr genau wo ich das gelesen habe.

                            Habt ihr da irgendwelche Infos?
                            Hab jetzt schon an mir gezweifelt, da ich hier im Forum nichts mehr darüber finden kann und ich mir aber sicher bin, dass ich das hier irgendwo gelesen hab.

                            Vielen Dank
                            Gruß
                            Wiesel08

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • reiselillyR 1
                              reiselillyR 1
                              reiselilly
                              Experte Südtirol
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Hallo wiesel,

                              schau mal ins New York Forum, da findest du bestimmt etwas. Leider kann ich dir keinen Link setzen, weil ich das noch nicht gelernt habe 😉 , aber du findest es auch so.

                              LG
                              Reiselilly

                              Vergangenheit ist Geschichte,
                              Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ericmuE Offline
                                ericmuE Offline
                                ericmu
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Hallo,

                                besser unter der Freigrenze bleiben oder verzollen, erwischt werden
                                lohnt sich nicht, kann gut gehen aber auch nicht.
                                Vorsicht mit elekt. Geräten z.B. PC hier ist US-Software drauf !

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • meiwaM Offline
                                  meiwaM Offline
                                  meiwa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  WELT
                                  Zoll gestattet Urlaubern mehr Mitbringsel

                                  Vom 1. Dezember an dürfen Urlauber mehr Reisemitbringsel aus Ländern außerhalb der EU einführen. Der Zoll erhöht die Freimenge für die Einfuhr "sonstiger Waren" bei Flug- und Seereisen von 175 auf 430 Euro. Für Reisende mit der Bahn oder dem Auto liegt die Freimenge künftig bei 300 Euro. Für Kinder unter 15 Jahren wird die Freimenge unabhängig vom Verkehrsmittel auf 175 Euro festgelegt. Die Mengen für Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert. Jedoch dürfen künftig zusätzlich vier Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier kostenfrei eingeführt werden.

                                  Weitere Infos unter www.zoll.de

                                  JUCHUUU!!! 😉

                                  gruß
                                  meike

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • beezeB Offline
                                    beezeB Offline
                                    beeze
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Hallo,

                                    ich freue mich zwar über die Reisefreigrenze von 430€ aber beim Durchlesen fiel mir auf, dass da steht, man dürfe nur 50g Parfum einführen?Stimmt das so? Gerade bei den tollen Setangeboten muss man doch zuschlagen.

                                    Wie schauts aus mit Brownies? Verschweißt in einer durchsichtigen Plastikdose? Darf ich die mitnehmen aus den USA?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ronny-BonnyR Offline
                                      Ronny-BonnyR Offline
                                      Ronny-Bonny
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Hier wäre ein Link in das New York Forum, hoffe er hilft weiter.

                                      Ronald

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • SunSalinaS Offline
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                                        SunSalina
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Hallo, ich habe mal eine Frage,
                                        wir fliegen im März nach NY 😄
                                        was ist, wenn ich z.B. Nikeschuhe dort kaufe und trage und dann behaupte das sind meine (hat mein Freund vor)
                                        oder mit Nikes schon hin fliege- wie soll ich beweisen, dass das meine sind?
                                        Oder mir dort unterwäsche kaufe und die einfach trage...
                                        ich will jetzt nicht, dass Ihr mir eine Anleitung zum Betrug bietet, sondern sicher sein, dass mein Freund damit ein dummes Spiel treiben würde...oder funktioniert das? Ich meine sein Argument ist schon logisch....mit wenig hin, mit viel zurück und alles dort tragen, Schilder ab usw.- wie wollen die ihm das beweisen?
                                        doch ich glaub ich bekomm nen roten Kopf beim Zoll 😱

                                        und kann ich von dort aus z.B meinem dad ein Päckchen schicken?
                                        und zählen Süßigkeiten auch zu den 430 Euro Warenwert??- dumme Frage wahrscheinlich :?
                                        oje Fragen über Fragen..

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          ...die Zöllner können sehr wohl erkennen ob es sich um Neuwaren handelt und für welchen Markt diese produziert wurden. Im übrigen steht der "Eigentümer" der Waren in der Beweispflicht und nicht der Zoll... 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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