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Auf Klage ankommen lassen?

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  • Brenni2000B Offline
    Brenni2000B Offline
    Brenni2000
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Mich würde jetzt mal interessieren wie sexysusi sich entschieden hat?

    Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun

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    • FrankundBiankaF Offline
      FrankundBiankaF Offline
      FrankundBianka
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      hi
      sexysusi

      Am Besten du buchst nur noch übers Internet, die Flüge und das Hotel direkt.

      Vergiss dein Reisebüro.

      Kündige deine Rechtsschutzversicherung ,oder kannst du bis in die höchste Instanz klagen,vielleicht ist ja nach der ersten Instanz Schluss, mit Unterstützung.

      Hoffe du hast mit 12 Fly etwas gelernt.

      Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei .......

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Wie is´n dieser Beitrag zu verstehen???

        ❓

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Adrian-BerlinA Offline
          Adrian-BerlinA Offline
          Adrian-Berlin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Vielleicht wäre es fairer, mal wieder zum Thema zurück zu kommen. Die persönliche Urlaubsgestaltung sowie die Frage, ob einem Kleinkind eine Fernreise zuzumuten ist, scheint mir für die Beantwortung der Frage nicht sonderlich relevant und sollte nicht Gegenstand der Diskussion sein.

          Bezüglich der fehlenden Animation und des defekten Billardtischs stellt sich die Reiseleitung vor Ort auf die Mängel hingewiesen wurde und sie diese schriftlich bestätigt hat. Selbst wenn sie das hat, ist eine Rückerstattung sicherlich nur zu geringem Maße möglich, schließlich handelt es sich nicht um zentrale Aspekte der Reise. Das Amtsgericht Duisburg hat Karibik-Urlaubern, die während des gesamten Urlaubs den Strand nicht betreten konnten nur 20% Preisminderung zugesprochen, und das ist sicherlich ein zentraler Mangel!

          Ich würde die angebotene Summe annehmen und sie in den nächsten Urlaub investieren.

          Der obenstehende Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder und kann und soll den Besuch und die Beratung durch einen niedergelassenen Arzt nicht ersetzen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            ... aber beim Strandurteil in der Karibik ging es darum, dass der STrand gerade umgebaut bzw. ein Kanal verlegt wurde.

            In Kenia sind Strandverschmutzung und zeitweise Unbenutzbarkeit eine natürliche Sache, die auf die starke Bewegung des Indischen Ozeans zurückzuführen sind bzw. auf die Monsunzeiten und daher mit Sicherheit keinen Reisemangel darstellen, wenn im Katalog auf diese natürlichen Gegebenheiten verwiesen wird.

            Meint
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolzmichelH Offline
              HolzmichelH Offline
              Holzmichel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              im Übrigen hoffe ich doch, daß trotz der Verärgerung über viele Beiträge hier im Thread - auch meine - sexysusi sich nochmal melden wird.

              Mittlerweile ist fast ein Monat nach Threaderstellung vergangen, da würde es mich interessieren, was zwischenzeitlich betr. der Entschädigung weiter passiert ist bzw. ob sexysusi die angebotene Summe angenommen hat ?

              1 Antwort Letzte Antwort
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