Name auf Tickets / Reiseunterlagen falsch
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@ Ronny
Auch bei Linie dürfen bis zu 3 falsche Buchstaben im kompletten Namen sein.
Wenn natürlich die 3 falschen Buchstaben einen Namen (Vor- oder Nachname) so entstellen können, daß er auch mit dem Ausweis nicht nachvollziehar ist, dann muß ein neues Ticket ausgestellt werden.
Aber es gibt auch Länder, die solche Fehler erst gar nicht zulassen. Und dann spielt es keine Rolle ob es Linie oder Charter ist.
Wahrscheinlich fliegt Deine Kollegin in ein Land, das auf einen korrekt geschriebenen Namen besteht. Das gilt in erster Linie für Länder mit Visapflicht.
LG
holzwurm -
So
Heute hat das reisebüro angerufen, es werden komplett neue Unterlagen gedruckt, kostenlos
Hoffe nur die kommen rechtzeitig, was wäre eigentlich wenn die Unterlagen zu Spät kommen (Poststreik !!!!)? -
Hallo!
Wie ist das eigentlich, wenn die Adresse nicht mehr stimmt. Ich bin zwei Häuser weiter gezogen und habe nun eine andere Hausnummer, die Straße ist gleich geblieben.Zum Zeitpunkt der Buchung war noch die alte Adresse aktuell. Im Reisebüro haben wir aber die neue Adresse angegeben. Jetzt kamen vom Reiseveranstalter die Reiseunterlagen und auf den Tickets steht die alte Adresse (habe die Unterlagen trotzdem bekommen, da es die Adresse meiner Eltern ist).
Könnte es da beim Einchecken auch Probleme geben (da im Reisepass die neue Adresse steht)? -
Steht die nicht im Reisepass? Der ist noch neu, kann sein das ich mich da täusche, habe ihn jetzt auch gerade nicht vorliegen.
Auf dem Personalausweis steht ja definitiv die Adresse drauf. Ich dachte, dass ist beim Reisepass genauso.
Habe bislang keinen gebraucht, da ich bisher nur innerhalb Europas gereist bin. Habe nur gerade zufällig diesen Thread gelesen und mir gedacht, dass das ja genauso für die Adresse gelten dürfte?Grüße
André -
Da die Adresse ja nicht auf dem Ticket steht ist es völlig wurscht wo man wohnt, bzw. ob man umgezogen ist.
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Im Reisepass steht lediglich der Vor- und Nachnahme und Wohnort, auf den Tickets (auch e-tickets) allein der Vor- und Nachnahme. Bei Abweichungen sollte man sich auf jeden Fall im Reisebüro oder beim RV, bzw. der Airline vorher rückversichern.
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Hallo,
vielleicht noch so das eine oder andere zu den berühmten drei Buchstaben die falsch sein dürfen. Dies ist in der Regel eine Kulanzsache, aber nichts auf daß man sich berufen kann.
In die USA wird das mit drei falschen Buchstaben sicher nicht funktionieren. Andererseits hatte ich vor nicht allzulanger Zeit einen Kunden mit völlig verkehrtem Vornamen innerhalb Europas unterwegs. Erst auf dem letzten seiner drei Flüge hat ihn mal jemand gefragt, was das mit dem falschen Vornamen eigetlich soll.
Gruß
Berthold

