13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?
-
Hallo teeniealarm,
leider ganz so einfach wie hier meine Vorredner schreiben ist es dann doch nicht.
Wir hatten einen so ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.Da deine Angaben leider nur sehr unvollständig sind, wären folgende Infos ganz Interessant:
Wie ist die Buchung zustande gekommen,
wer ist als Reiseanmelder (Rechnungsempfänger) angegeben?
Wer als Reiseteilnehmer?
Welche Geburtsdaten wurden eingegeben, also die richtigen oder falsche?Hintergrund dafür ist, solltest du als Reisemelder mit richtigen Daten angegeben worden seien, bist du in der Beweispflicht, dass nicht du sondern deine Tochter die Reise gebucht hat.
Und ab dann wird kompliziert. Gebe mal bitte Rückmeldung zu meinen Fragen, dann kann ich mehr schreiben.
VG
-
Da die Tochter ja auch Bankdaten angegeben hat,und vermutlich noch nicht über ein eigenes Konto verfügt,besteht der Verdacht das sie auf den Namen ihrer Eltern/Mutter gebucht hat.
Dann wird es in der Tat schwierig,das anzufechten.Aber vielleicht klärt uns teeniealarm noch auf.
-
Zwei Überlegungen:
Wenn unter falschem Namen müsste sie ja für sich mit gebucht haben um Reisen zu können.
Welche "Bankdaten" wurden angebeben und zu welchem Zweck? Direktinkasso (Abbuchung)?
Dann wären die Penunsen ja vermutlich wenigstens zum Teil schon weg ...
(Fraaang übber Fraaang) -
Wenn der RV Rechnungen stellt, hat die Tochter alles richtig ausgefüllt. Ist ja dann bei der Formularprüfung durchgegangen ob der Antragsteller geschäftsfähig ist.
Schönen Urlaub
-
dass es nicht ganz so einfach ist, hatte ich bereits geschrieben! Aber danke, dass du mir zustimmst...

Meines Erachtens muss sie die Details aber nicht hier im Forum ausbreiten, sondern sich ggf. einen Anwalt dazu holen – aber auch das schrieb ich bereits! Denn im Forum sehe ich nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn es kompliziert wird... (Außerdem geht’s hier nicht wirklich um Reiserecht).
-
Antragsteller wird wohl die Mutter sein.
Den RV musst du erst mal finden der keine Formularprüfung hat. -
Den suche ich aber gar nicht.
Wenn das alles über die Daten der Mutter lief,wird es wie schon gesagt, schwer zu beweisen,das ihre Tochter alles gebucht hat ohne ihr Wissen.Und die Prüfung hat sie bestanden,weil falsche Angaben gemacht wurden bei der Buchung.
Wenn alles so war wie beschrieben, dann Malini's
Rat annehmen.