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Greift jetzt die Reiserücktrittsversicherung?

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  • angsteA Offline
    angsteA Offline
    angste
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Dann wirst du wohl deinen Anteil zahlen müssen, aber es reicht auch hin, wenn du ihm deinen Anteil in kleinen Raten zahlst. 😉

    Vorausgesetzt natürlich, er fährt nicht mit jemand anderes.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      hallo yvis vielleicht liest ja "ER" auch hier im forum und steckts seinem anwalt? 😆 😆 😆

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • YvisY Offline
        YvisY Offline
        Yvis
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ja das würd mich interessieren.

        Vielleicht hat er ja auch schon jemanden, der mit ihm fliegt. Und du machst dir unnötig Gedanken.

        Drück dir die Daumen, dass alles reibungslos über die Bühne geht.

        25.05-08.06.12 Selima

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • YvisY Offline
          YvisY Offline
          Yvis
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          ohh Gastwirt, dass kann natürlich sein.
          Vielleicht schreibt er ja sogar hier mit. 😆

          25.05-08.06.12 Selima

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            bitte keine falschen verdächtigungen! 😘

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • YvisY Offline
              YvisY Offline
              Yvis
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Niemals 😉 😘

              25.05-08.06.12 Selima

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo,

                hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.

                Sachlage ist folgende:

                Dein damaliger Freund hat für Euch gemeinsam eine Reise gebucht. Da er die Buchung alleine getätigt hat, ist er auch alleine gegenüber dem Reiseveranstalter zur Zahlung verpflichtet. Hier haftest Du also nicht direkt.

                Aufgrund der Zeit, die zwischen Buchung un Stornierung liegt, darf davon ausgegangen werden, daß Du in diesen Urlaub eingewilligt hast. (stillschweigende Zustimmung) Ansonsten hättest Du ja storniert. Einzige Ausnahme könnte jetzt sein, daß er Dich ja überraschen wollte und Du gar keine Kenntnis vom Urlaub geahabt hast. Dann könntest Du nicht verpflichtet werden. Das kommt aber hier nicht in Frage.

                Deine anteiligen Stornokosten kann Dein Freund also von Dir zurückverlangen. Hierbei ist aber eine rechtliche Bewertung nötig. Wie und aus welchem Grund erfolgte die Trennung und wurde die Reise danach unverzüglcih storniert?

                Erfolgte die Trennung wegen unzumutbarer Dinge, die Dein Freund getan hat, so wird er Probleme haben, die Kosten einzufordern. Hat man sich einfach so auseinandergelebt, dann wirst Du Deinen Anteil zahlen müssen. Solltest Du die Trennung wegen entsprechenden Verhaltens alleine verursacht haben, dann kann es sogar so sein, daß Du die kompletten Stornokosten tragen mußt. Hierfür gibt es aber keine allgemeingültige Formel und das wird vom Gericht, von Fall zu Fall entschieden.

                Sollte Dein Ex die Reise nicht unverzüglich nach der Trennung storniert haben und daher höhere Stornokosten entstanden sein, als nötig, so dreht sich der Verhandlungswert nur um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Trennung als Stornokosten angefallen wären.

                Der Veranstalter hat's leicht. Der hält sich an Deinen Ex. Dieser wiederum kann die Kosten je nach Fall, aber wieder von Dir einfordern. Im schlimmsten Fall je nach Lage der Beweise.

                Also mit "ich habe hier nichts unterschrieben, also bin ich auch raus aus der Sache" ist hier gar nichts, wie manche hier meinen. Denn je nach Lage der Dinge, kann das alles hier ganz schön kompliziert werden.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AdelaideA Offline
                  AdelaideA Offline
                  Adelaide
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  ADEgi wrote:
                  Hallo,

                  hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.

                  Wurde doch schon mehrfach so geschrieben? Allerdings noch nicht (dankenswert ausführlich) von dir.

                  LG Adriana

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @ Berthold

                    Jedoch könnte unter Umständen wegen dem Ausbildungsbeginn bzw. Umzug trotzdem die RRV einspringen, da dies bei der Buchung evtl. noch nicht bekannt war.

                    Eine Anfrage bei der RRV kostet ja nur ein Telefonat, denn bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit bzw. Austritt aus der Arbeitslosigkeit springt sie ja auch ein.

                    Man darf der RRV nur nichts von der Trennung auf die Nase binden.

                    Dadurch könnte alle beide evtl. mit einem blauen Auge (Stornokosten) davon kommen.

                    LG
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BlumentigerB Offline
                      BlumentigerB Offline
                      Blumentiger
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      ...und kleine Kirsche wird spätestens jetzt völlig den Überblick verloren haben! ❓ 😉 😆

                      Heinz


                      Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        denke ich auch. Bin mal gespannt wie das alles ausgeht. ❓

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo Holzwurm,

                          es ist leider so, daß die RRV hier nicht zahlen wird, da die Arbeitsaufnahme erst nach dem Urlaub erfolgen wird. Auch wenn das Geld für den Umzug benötigt wird, so wird das die Versicherung nicht interessieren.

                          Anders wäre es, wenn der Ausbildungsbeginn in den Urlaub fallen würde. Dann könnte man Glück haben, aber nur, wenn dieses Datum nicht vorhersehbar gewesen wäre.

                          Gruß

                          Berthold

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HogitH Offline
                            HogitH Offline
                            Hogit
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            ...... 😱 wie gemein ist das denn! ❓
                            Würdest du dich freuen, wenn die ganze Sache andersrum wäre?
                            Sich dein "Ex-Freund" vor der finanziellen Verantwortung drücken würde?

                            Da würde der Tread dann lauten:
                            Hilfe!!! Muss ich alle Kosten alleine tragen?
                            ....... du wärst bestimmt begeistert. 😱

                            Ohne Worte 😉

                            1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @ Berthold

                              Fragen kostet aber trotzdem nichts. Mehr als ne Ablehnung von seiten der RRV kann nicht kommen.

                              Aber man wies woran man ist.

                              meint
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hallo hogit,

                                wir wissen nicht, warum die Trennung zustande kam? Vielleicht hätte er sich das ja verdient.... 😉

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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