Greift jetzt die Reiserücktrittsversicherung?
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Hallo,
hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.
Sachlage ist folgende:
Dein damaliger Freund hat für Euch gemeinsam eine Reise gebucht. Da er die Buchung alleine getätigt hat, ist er auch alleine gegenüber dem Reiseveranstalter zur Zahlung verpflichtet. Hier haftest Du also nicht direkt.
Aufgrund der Zeit, die zwischen Buchung un Stornierung liegt, darf davon ausgegangen werden, daß Du in diesen Urlaub eingewilligt hast. (stillschweigende Zustimmung) Ansonsten hättest Du ja storniert. Einzige Ausnahme könnte jetzt sein, daß er Dich ja überraschen wollte und Du gar keine Kenntnis vom Urlaub geahabt hast. Dann könntest Du nicht verpflichtet werden. Das kommt aber hier nicht in Frage.
Deine anteiligen Stornokosten kann Dein Freund also von Dir zurückverlangen. Hierbei ist aber eine rechtliche Bewertung nötig. Wie und aus welchem Grund erfolgte die Trennung und wurde die Reise danach unverzüglcih storniert?
Erfolgte die Trennung wegen unzumutbarer Dinge, die Dein Freund getan hat, so wird er Probleme haben, die Kosten einzufordern. Hat man sich einfach so auseinandergelebt, dann wirst Du Deinen Anteil zahlen müssen. Solltest Du die Trennung wegen entsprechenden Verhaltens alleine verursacht haben, dann kann es sogar so sein, daß Du die kompletten Stornokosten tragen mußt. Hierfür gibt es aber keine allgemeingültige Formel und das wird vom Gericht, von Fall zu Fall entschieden.
Sollte Dein Ex die Reise nicht unverzüglich nach der Trennung storniert haben und daher höhere Stornokosten entstanden sein, als nötig, so dreht sich der Verhandlungswert nur um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Trennung als Stornokosten angefallen wären.
Der Veranstalter hat's leicht. Der hält sich an Deinen Ex. Dieser wiederum kann die Kosten je nach Fall, aber wieder von Dir einfordern. Im schlimmsten Fall je nach Lage der Beweise.
Also mit "ich habe hier nichts unterschrieben, also bin ich auch raus aus der Sache" ist hier gar nichts, wie manche hier meinen. Denn je nach Lage der Dinge, kann das alles hier ganz schön kompliziert werden.
Gruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Hallo,hier geht ja einiges rechtlich durcheinender. Selbstverständlich haftet unsere kleine Kirsche auch. Nur nicht gegenüber dem Veranstalter, sondern gegenüber dem Ex.
Wurde doch schon mehrfach so geschrieben? Allerdings noch nicht (dankenswert ausführlich) von dir.
LG Adriana
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@ Berthold
Jedoch könnte unter Umständen wegen dem Ausbildungsbeginn bzw. Umzug trotzdem die RRV einspringen, da dies bei der Buchung evtl. noch nicht bekannt war.
Eine Anfrage bei der RRV kostet ja nur ein Telefonat, denn bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit bzw. Austritt aus der Arbeitslosigkeit springt sie ja auch ein.
Man darf der RRV nur nichts von der Trennung auf die Nase binden.
Dadurch könnte alle beide evtl. mit einem blauen Auge (Stornokosten) davon kommen.
LG
holzwurm -
...und kleine Kirsche wird spätestens jetzt völlig den Überblick verloren haben!

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Hallo Holzwurm,
es ist leider so, daß die RRV hier nicht zahlen wird, da die Arbeitsaufnahme erst nach dem Urlaub erfolgen wird. Auch wenn das Geld für den Umzug benötigt wird, so wird das die Versicherung nicht interessieren.
Anders wäre es, wenn der Ausbildungsbeginn in den Urlaub fallen würde. Dann könnte man Glück haben, aber nur, wenn dieses Datum nicht vorhersehbar gewesen wäre.
Gruß
Berthold
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......
wie gemein ist das denn! 
Würdest du dich freuen, wenn die ganze Sache andersrum wäre?
Sich dein "Ex-Freund" vor der finanziellen Verantwortung drücken würde?Da würde der Tread dann lauten:
Hilfe!!! Muss ich alle Kosten alleine tragen?
....... du wärst bestimmt begeistert.
Ohne Worte

