Fäkalinspuren am Kopfkissenbezüge
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Ich bitte darum, jetzt sachlich zum Thema zurückzukommen (falls es dazu noch etwas zu sagen gibt) - und das ist nicht die Positionierung und Verwendung, sondern die Sauberkeit des Kopfkissens bzw. des Bezuges.
Ggf. noch folgende Off Topic - Postings werden gelöscht.
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Hallo
für alle die so köstlich hier amüsiert haben ob ich nu drauf geschlafen habe oder nicht.Ihr könnt mir glauben ich habe nicht drauf geschlafen sondern bin mit den Kissenbezügen zur Reiseleiterin gegangen.Diese Sache wurde schriftlich aufgenommen und weitergeleitet.Der Umtausch der Kopfkissen hat etwas länger gedauert es waren 3 Telefonate nötig bis der Roomboy gekommen ist. Für ein 4,5 Sterne Hotel sollte so etwas nicht passieren.Auch die RL bestätigte das es sch..... war.
So nun warte ich auf eure Kommentare.Grüße Antje
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Sorry Antje, was ich mit meinem Posting vorhin sagen wollte: igitt, ist natürlich fies, aber sowas fotografiert man nicht, sondern lässt das umgehend austauschen und basta. Ist doch wohl nicht dein Ernst mit der Frage was man da vom RV rückverlangen kann? -
Antje1974 wrote:
So nun warte ich auf eure Kommentare.
Ich bin fast sprachlos! Wofür willst Du jetzt eine Entschädigung. Dafür dass es 3 Telefonate gebraucht hat? Der Mangel wurde behoben - fertig!Einen toll geschulten Reiseleiter hattet ihr. Wenn der eindeutig feststellen konnte, was da am Kissenbezug war.
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Antje1974 wrote:
Wir hatten an 2 Tagen hellbräunliche Flecken an beiden Kopfkissen gehabt,(...) Meine Frage ist was kann ich prozentual vom Reisepreis zurückfordern und wie lange habe ich Zeit dazu.?Also, ich habe nur jetzt diesen Thread entdeckt.
Ist das ein wITZ???????????????????????????????Ich sage es ja immer...das ist ein Hobby geworden, Reisepreis zurückzufordern.
UNGLAUBLICH.
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Ach Antje,
bevor ich 3 mal telefoniert hätte und mit den Kissen zum Reiseleiter gegangen wäre... wäre ich "direkt" nach Entdeckung mit den Bezügen zum zuständigen Mitarbeiter oder notfalls zur Rezeption gegangen und hätte mir frische Bezüge besorgt! Oder war die Mangelbestätigung und die Fotos zwecks Rückerstattung wichtiger? Nun mache mal aus einer Mücke keinen Elefanten. Sicherlich darf dies in einem guten Hotel nicht passieren...aber hier gleich Geld zurück fordern...albern. Ich hoffe, es gab keine weiteren gravierenden Mängel im Hotel, die Liste der geforderten Rückerstattung wäre bei dieser Denkweise ja ellenlang.
Gruß
Sabine -
alessandro wrote:
Antje1974 wrote:
Wir hatten an 2 Tagen hellbräunliche Flecken an beiden Kopfkissen gehabt,(...) Meine Frage ist was kann ich prozentual vom Reisepreis zurückfordern und wie lange habe ich Zeit dazu.?Also, ich habe nur jetzt diesen Thread entdeckt.
Ist das ein wITZ???????????????????????????????Ich sage es ja immer...das ist ein Hobby geworden, Reisepreis zurückzufordern.
UNGLAUBLICH.

Jep ist es, sowohl Witz als auch Hobby.

Dieser Teil des Forums verwandelt sich doch alljährlich zur Sommerzeit ins Funforum

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@ Antje
Schreib doch Deine Reklamation.
Wenn ich da mal Zeitaufwand und Porto (Einschreiben) und den Aufwand hier im Forum kostenmäßig zusammen fassen darf, dann sollten ca. 50 Euro vom RV rüber wachsen.
Aber der RV wird Dir einen lieben Brief schreiben und sich dafür entschuldigen. Das wars.
Geld wirst Du sehr wahrscheinlich keines sehen bzw. der Erstattungsbetrag wird so niedrig ausfallen, daß es sich mit Deinem Zeitaufwand und Kosten erst gar nicht rechnet.
Lass es lieber bleiben und stecke die gewonnen Zeit in die nächste Urlaubsplanung. Da hast Du mehr von.
denkt
holzwurm -
Auszug aus der Frankfurter Tabelle:
ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug, Handtücher) = 5 - 10 %
es heißt dort aber auch:
Folgende Punkte müssen bei der Berechnung des Minderungsbetrages beachtet werden:
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Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
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Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich bei Rahmensätzen nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit).
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Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben.
Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil angewandt. Gleiches gilt, wenn die Gewährleistungspflicht des Reiseveranstalters wegen schuldhaft unterlassener Anzeige des Mangels (§ 651 d Abs. 2 BGB) oder wegen Nichtannahme eines zumutbaren Ersatzangebots entfällt.
Bei kleineren Mängel bis höchstens l0% kann der Prozentsatz auf den Aufenthaltspreis angesetzt werden, wenn durch die Mängel der Reiseablauf nicht wesentlich verändert wurde.
Bei zusammengesetzten Reisen, von denen mindestens ein Reiseteil getrennt gebucht werden kann, ist die Minderung in der Regel aus dem Preis für den Reiseteil zu berechnen, auf den die Mängel entfallen.
Anmerkung von mir:
der Mangel ist behoben worden. das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit abgewiesen.
Du kannst hier nur drauf hoffen das es dem Hotel oder Veranstalter unangenehm ist wenn Du es öffentlich machst. -
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