GTI-Travel - Erlebnisse und Meinungen
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Hallo,
ich kann zwar verstehen, dass ihr verärgert seid, aber so eine Rücküberweisung dauert nun mal eine gewisse Zeit. Die haben in der Buchhaltung ja nicht nur auf euch gewartet, sondern haben auch noch andere Zahlungseingänge- und ausgänge zu bearbeiten. Da sind 14 (Werk-)Tage absolut normal. Im übrigen stimmt es auch nicht, dass bei den Zahlungen das ganze Geld sofort fällig ist. Ausser bei Last Minute Buchungen kurz vor Abflug ist ja sogar nur eine Anzahlung fällig. Und die Behörde, die von heute auf morgen auszahlt, die zeig mir mal bitte.
Gruß,
soedergren
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halebob67 wrote:
Wenn man aber nicht sicher ist, dass man das Geld zurückerhält, finde ich die Einstellung sehr mutig.Hallo,
was soll denn diese blöde Bemerkung. Warum solltest Ihr nicht sicher sein, daß Ihr das Geld zurückerhaltet? Also diese Begründung ist doch an den Haaren herbeigezogen!
Jeder Veranstalter benötigt eine gewisse Zeit, bis eine Zahlung verbucht ist. Wenn diese dann über eine Lastschrift erfolgt, wird unter Garantie nicht Rücküberwiesen, bevor nicht die Frist für eine Rücklastschrift (Rückholung des Geldes) verstrichen ist. Denn sonst hat der Kunde dieses ja zweimal und dann macht der sich eine schöne Zeit. (Übrigens blos nicht auf die Idee kommen das Geld so zu holen. Denn dann zahlst Du garantiert extra!)
Weiterhin geht es auch in der heutigen Zeit ein paar Tage, bis das Geld überhaupt ankommt. Auch im Jahr 2009. Das ist aber Sache der Banken.
Dein Posting zeigt außerdem, daß Du von den Zahlungswegen in einer Firma so absolut keine Ahnung hast. Dort gibt es in aller Regel einen Zahlungslauf pro Woche. Das hängt mit der Bereitstellung der Daten zusammen und auch mit den Kosten. Denn auch das ist ein Faktor. Ein täglicher Zahlungslauf wäre äußerst unüblich, je größer die Firma ist. Bei Behörden schon gar nicht! Hier machst Du Dich wirklich lächerlich.
Bezüglich des Ersatzhotels sei soviel gesagt, daß der Veranstalter natürlich nur das anbieten kann, was ihm noch zur Verfügung steht. Warum Du aber ein bestimmtes Hotel ausgewählt hast, weiß er doch gar nicht. Da kann er nur raten.
Gruß
Berthold
p.s.: Mit Bemerkungen bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters wäre ich an Deiner Stelle etwas vorsichtig. Sollte der nämlich nicht gerade soviel Humor haben, dann kann er das Geld auch mal locker einbehalten, von wegen Schadenersatz und übler Nachrede. Weitere Rechnungen würden dann noch auf Dich zukommebn, denn es sei hier noch einmal wiederholt angemerkt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wenn ich einer Firma hier finanzielle Probleme unterstelle, dann muß ich das im Zweifelsfall auch belegen können.
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Hallo Berthold,
nur so nebenbei bemerkt: Es gibt durchaus Behörden, wo es neben den wöchentlichen und monatlichen Zahlungsläufen, auch tägliche Zahlungsläufe gibt. (Und das kann ich aus eigener beruflicher Tätigkeit guten Gewissens behaupten). Hier könnte man mit deinen Worten schreiben: "Dein Posting zeigt außerdem, daß Du von den Zahlungswegen in Behörden so absolut keine Ahnung hast...Hier machst Du Dich wirklich lächerlich"
Gruß
chepri -
Egypt wrote:
Zahlungslauf? Zahlungen erfolgen auch in großen Firmen täglich, weil auch diese sich an Skontofristen und Zahlungsziele halten (...) Die Gutschrift zu einer Überweisung darf maximal 3 Tage dauern. Dafür gibt es Gesetze.Das ist zwar alles schön und gut, aber trotzdem müssen die Buchungsvorgänge erst einmal bearbeitet werden. Auch bei GTI wird man nicht den ganzen Tag däumchendrehend am Telefon sitzen und darauf warten, dass gerade Herr XYZ anruft, dann sofort aufspringen und seine Überweisung innerhalb von 2 1/2 Minuten bearbeiten können. Mit der Gutschriftsfrist bei den Banken hat das rein gar nichts zu tun.
Eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen ist allgemein üblich und durchaus korrekt. Und das nicht nur bei Reiseveranstaltern. Tägliche Zahluingsläufe haben schliesslich nichts, aber auch gar nichts, mit sofortiger Bearbeitung zu tun.
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Wir reden hier aber nicht von einem normalen Buchungsvorgang, wir reden von einer Rücküberweisung "wegen nicht einhalten können" des Vertrages.
Das ist der springende Punkt, der hier geflissentlich übergangen wird. Ich würde mich sicher nicht aufregen, wenn der Kunde von sich aus storniert hätte und jetzt auf die Rückzahlung (was halt da noch übrig bleibt) warten würde. Aber wie so häufig, schuld sind alle anderen (die Bank, der Kunde) nur für den RV muß man Verständnis aufbringen. Ich habe keines, denn man kann nicht eine Leistung anbieten, wo man nicht weiß, dass man sie auch erbringen kann. Und jetzt bitte keine Antworten, deer RV ist auf die Infos des Hotels angewiesen. Das interessiert den Kunden nicht und es ist Sache des RV, sich die Informationen zu beschaffen. Wie, ist sein Problem.
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In einem vergleichbaren Bereich, nämlich bei der Erstattung von Flugkosten aufgrund von Überbuchungen, gilt folgende EU-Regelung:
Erstattung des Flugpreises, entweder vollständig oder für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte aber nun zwecklos gewordene Reiseabschnitte.Die Erstattung des Flugpreises hat
binnen 7 Tagen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen.
Wo also liegt der Unterschied zwischen dem Procedere einer Airline und eines
Reiseveranstalters? Gewohnheitsrecht?Gruß privacy
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privacy wrote:
Die Erstattung des Flugpreises hatbinnen 7 Tagen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen.
Wo also liegt der Unterschied zwischen dem Procedere einer Airline und eines
Reiseveranstalters?Hallo,
hier ist doch genau der springende Punkt. Binnen sieben Tagen. Damit sind sicher Werktage gemeint, schätze ich einmal. Kann also mit Wochendende, Feiertagen und der Zeit die die Bank benötigt auch schon mal fast drei Wochen ausmachen, wenn ich richtig rechne.
Gruß
Berthold
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Es gibt ja nicht nur "geldgierige" Gastwirte, für die auch Wochenenden und Feiertage Werktage sind.

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Egypt wrote:
@soedergren
Zuerst mal hat meine Antwort für ADEgi nichts mit der Rücküberweisung von einem Betrag zu tun. Lies nochmal durch, worum es geht
und antworte dann einfach noch mal oder lass es bleiben. 
Und zu deinem Posting:
Wir reden hier aber nicht von einem normalen Buchungsvorgang, wir reden von einer Rücküberweisung "wegen nicht einhalten können" des Vertrages. Wenn ein Reiseveranstalter das Geld abbucht und dann die versprochene Leistung nicht erbringen kann, dann ist es wohl das Mindeste, den Betrag zeitnah, und das sind bei mir maximal 3 Tage, zu überweisen.Auf dieses Diskussionsniveau werde ich mich ganz sicherlich nicht einlassen - mehr ist zu deinen unqualifizieren Anfeindungen nicht zu sagen.
Und in der Sache bleibt eine Rücküberweisung eine Rücküberweisung, ganz gleich aus welchem Grunde sie erfolgt.
Die EU-Richtline mag aus einen verwandten Bereich stammen, gilt hierfür aber aber nicht.
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Vielleicht solltest du nicht von dir auf andere schliessen: die Worte und Argumente gehen nur demjenigen aus, der andere beleidigt und anfeindet - und genau auf dieses von dir hier leider eingebrachte Niveau werde ich mich nicht einlassen und entsprechend auch nicht auf weitere derartige Postings deinerseits antworten.
Deine Postings sind zudem noch in der Sache unlogisch. Da schreibst du einerseits "Zuerst mal hat meine Antwort für ADEgi nichts mit der Rücküberweisung von einem Betrag zu tun." Und dann gleich als nächstes "...wir reden von einer Rücküberweisung "wegen nicht einhalten können" des Vertrages..."... da frage ich mich denn doch ernsthaft, was das soll.
Es mag ja sein, dass du 3 Tage als Maximum empfindest. Dein persönliches Empfinden hat aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun - und schon gar nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten. Selbst die hier nicht anwendbare EU-Flugrichtlinie spricht von 7 Tagen. Deine 3 Tage sind demnach vollkommen aus der Luft gegriffen. Ein bis zwei Wochen sind derzeit bei RVs für Rücküberweisungen absolut üblich.
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Ein bis zwei Wochen sind derzeit bei RVs für Rücküberweisungen absolut üblich.
Das bedeutet aber doch nicht, dass es nicht schneller ginge

So langsam finde ich die ganzen Argumente nur noch lächerlich. Anstatt einzusehen, dass bei GTI etwas schiefgelaufen ist, wird auf ****** komm raus versucht, die schleppende Rückzahlung des nicht mehr zustehenden Reisepreises zu verteidigen. Werbung für Service in der Reisebranche ist das ja nicht gerade. -
Nein chepri, dass es üblich ist, bedeutet natürlich nicht, dass man es nicht auch besser machen könnte. Darum geht's hier aber gar nicht. Es muss einfach erlaubt sein, darauf hinzuweisen, wie zur Zeit die Rahmenbedinungen sind - nicht mehr und nicht weniger. Unabhängig davon würde ich bei 2 Wochen noch nicht unbedingt von "schleppender" Rückzahlung sprechen, vorausgesetzt, dass Geld geht wirklilch spätestens nach zwei Wochen (inkl. Wochenenden und Feiertagen) ein.
Und man darf darüber hinaus auch erwarten, dass wenigstens halbwegs vernünftig miteinander umgegangen wird. Und genau da hapert es leider bei dem einen oder anderen User.
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Hallo*,
zur Klarstellung: wir haben nicht behauptet GTI wäre zahlungsunfähig, wir haben nur eine Frage ins Forum gestellt, ob hier Erkenntnisse vorliegen! Wir müssen eben sehr lange auf unser Geld -ohne Gegenleistung- warten. Das scheint nach den Mitteilungen von Forumsnutzern absolut normal bei GTI. Sorry an alle, die sich wegen uns aufgeregt haben. Wir fahren nicht so oft in Urlaub, haben keinen RV als Freund und kennen auch kein Ein-Mann-Unternehmen dieserart, der uns im Vorfeld hätte "beruhigen" und Geld leihen können. Dispozinsen hätte er dann bestimmt natürlich auch gleich kulanterweise übernommen. Freuen uns im Herbst wieder mit TUI zu verreisen. Dort haben wir nie Probleme gehabt.
Grüße
halebob67 -
Angenommene Kosten für die Ersatz-Buchung des Urlaubs bei einem anderen RV wären Euro 2.000, angenommene Dispozinsen 10% p.a., angenommene Inanspruchdauer 1 Monat. Bis dahin wird GTI die Überweisung allemal getätigt haben.
Du hast also wegen eines Betrags von weniger als 20 Euro
"…zumal wir unseren Osterurlaub jetzt noch nicht mal -mangels Geld, was ja bei GTI ist- bei einem anderen Veranstalter buchen können.
Der Osterurlaub ist somit ins Wasser gefallen. Wo ist unser Geld?"
lieber hier als der einzig aufgeregte Dein Leid, bzw. das Handling eines Veranstalter beklagt.
Lächerlich!
PS.
Ich gehöre weder der "Reisebürofraktion" an, noch wäre GTI wegen der angebotenen Reiseziele allgemein ein Veranstalter meiner Wahl. -
Wo Du Recht hast, hast Du Recht.....
aber ich glaube, dass diese Sicht der Dinge dem Betroffenen durch die - verständliche - Aufregung total abhanden gekommen ist.
LG
Sokrates
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ok, aber ich denke mal dieser Teil der Diskussion ist mehr als abgehandelt..
Bitte hört jetzt mit dem Kreisverkehr auf.

