Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
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Doch, ich kenne die Richtlinie.
Trotzdem gilt das erst für eine Zeitverschiebung wenn sich die ursprünglich im Ticket genannte Abflugzeit auch tatsächlich verschiebt.
Meist verschiebt sie sich erst am Flughafen und ist in 95 Prozent der Fälle noch unterhalb der Erstattungsgrenze.
Bei mir hatten sich die Flüge bisher immer um maximal 30 Minuten verschoben. Ein Anspruch besteht aber erst ab 4 Stunden.
Alles davor ist bei Pauschalreisen immer unverbindlich.
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auch wenn ihr hier und in ähnlichen Threads gebetsmühlenhaft unisono immer das Gleiche sagt, wird es dadurch nicht besser und richtiger.
Hi hema, schön, dass du ja nicht gebetsmühlenhaft immer wieder das Gleiche vorbringst

Leider bist es aber offensichtlich du, der die EU-Verordnung nicht wirklich verstanden hat. Ansprüche wegen Flugzeitverschiebungen bzw. -verspätungen kann es auch nach der VO nur geben, wenn es eine verbindlich garantierte Flugzeit überhaupt gibt. Denn nur wenn es eine verbindliche Zeit gibt, kann sich diese überhaupt verschieben. Genau das ist bei Pauschalreise nicht der Fall. So ist es nunmal, übrigens auch in der Rechtsprechung. Da kannst du gerne gebetsmühlenhaft gegenanreden, aber das ist nunmal Fakt.
Die VO kann erst greifen, wenn eine spezifische Flugzeit bindent bestätigt ist - und dann natürlich auch bei Pauschalreisen.
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Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -
richtig verstanden hat, weiß, dass bei Flugveränderungen alle Fluggäste, egal ob sie einen teuren Linienflug , ein Billigangebot oder eine Pauschalreise gebucht haben, durch diese VO den gleichen Schutz erhalten.
Das gilt bei Nichtbeförderung, Annulierung oder Verspätung.
Die VO regelt genau die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft bzw. gegenüber dem Reiseveranstalter.
So ist bei einer Verspätung ab 2 Stunden schon eine sog. Betreuungsleistung fällig, die im Regelfall auch meist gewährt wird.Treten höhere Kosten auf, etwa bei Nichtbeförderung, Beförderung erst am nächsten Tag oder Annulierung des Fluges, versuchen viele Carrier bzw. Veranstalter, sich vor diesen Kosten zu "drücken" oder sie nur teilweise zu erbringen.
Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.
Nur bei höherer Gewalt greift die Schutzverordnung der Eu nicht.
Das wollte ich vor allem nochmals den Profis sagen, die immer wieder behaupten, wie schutzlos Pauschalreisende sind.
Zu diesem Thema habe ich nun fertig. -
...Du hast Recht, sofern eben im Pauschalreisevetrag nicht etwas anderes vereinbart wird. Und punkto Flugzeiten wird halt beim Abschluss einer Pauschalreise etwas anderes vereinbart, nämlich dass die Flugzeiten unverbindlich sind!!!!
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hema2812 wrote:
Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.Das wissen die Profis hier sicher auch.
Was sich die Profis aber auch fragen ist, was diese mit der hier angegebenen Flugzeitenänderung zu tun haben soll?
Denn hierbei geht es um eine vorab mitgeteilte Flugzeitenänderung. Nicht um eine Flugverschiebung, aus welchen Gründen auch immer.
Gruß
Berthold
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Zitate hema:
Du solltest die besagte Richtlinie einmal genauer lesen.
Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -
Also, zunächst einmal, wenn du hier Leute wegen einzelner Begriffe korrigierst, dann halte dich bitte auch selbst an die korrekten Begriffe.
In der Sache hast du es leider immer noch nicht verstanden. Es kann nur eine Flugzeitenänderung geben, wenn es überhaupt eine bestätigte Flugzeit gibt. Sobald diese bestätigte, garantierte Flugzeit vorliegt, greift die Verordnung natürlich auf für Pauschaltouristen. Eine vorab mitgeteilte Flugzeitverschiebung einer vorab unverbindlich mitgeteilten Flugzeit ist eben keineFlugzeitenänderung.
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Ja, wenn jemand zu einem Thema googlet, von dem er statt Ahnung nur Ahnungen hat, kommt es mitunter zu erstaunlichen Ergebnissen.
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hema2812 wrote:
Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -
richtig verstanden hat....Ob das Ding nun Richtlinie oder Verordnung heißt ist schließlich völlig wurst. Beide sind für die EU-Mitgliedsländer oder Airlines oder sonstigen Betroffenen bindend, denn die EU darf keine Gesetze erlassen, weil die EU kein eigener Staat ist.
Und nochmal:
Die Verordnung greift nur wenn die Flugzeit verbindlich bestätigt war.
Bei Pauschalreisen kommen die "verbindlichen" Flugzeiten erst mit dem Ticket ca. 10 Tage vor Abflug. Alles was davor an Flugzeitenänderungen passieren können sind und bleiben unverbindlich.
LG
holzwurm. -
He Leute, ihr diskutiert hier an meiner Frage völlig vorbei!
Hab ich nun einen Anspruch auf eine Ermäßigung des Reisepreises, weil wir statt am 12.7. erst am 13.7. im Hotel ankommen und damit praktisch und unwiderlegbar eine Übernachtung weniger haben als gebucht????
Ich dachte, ich bin hier von Profis umgeben?

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Na das ist doch mal ne Antwort mit Hand und Fuß. Auch wenn sie nicht so ist wie ich es mir erhofft hatte. :?
Aber ich werde mal in ein althergebrachtes Reisebüro gehen und mich noch mal erkundigen. -
Hallo sina1,
vermutlich hast du die Frage von Oberförster nicht mehr gefunden. Sachlage ist: Er hat gebucht 12.07., Abflug 23.55Uhr nach Antalya. Ankunft im Hotel 06.00Uhr. Diese Reise hat er nun auch wie gebucht bekommen, keine Flugzeitänderung, nichts was anders wäre als gebucht.
Wieso sollte es hier irgendeine Erstattung geben, wenn man genau das bekommt, was man wollte (siehe Buchung?)
Nebenbei gefragt, was wurde denn eigentlich gebucht? 10Tage oder 11Tage?chepri
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Es gibt einen Unterschied zwischen "Verspätungen" (Wenn man schon am Flughafen steht) und "Flugzeitenänderung" (über die man im Voraus informiert wird).
Bei Verspätungen kann man ab 4h Wartezeit am Flughafen Minderungen verlangen.
Flugzeiten können aber geändert werden, auch von 00:05 auf 23:55 Uhr Abflug, im schlimmsten Fall.
Was nicht geht, ist, wenn der ABFLUG plötzlich erst am Folgetag sein soll.
Man bucht die Nächte, nicht die Tage.
Soll heißen: Wenn der Hinflug um 23:55 Uhr stattfinden sollte, kann man nicht erst in der selben Nacht um 02:00 fliegen, sonst wäre es laut Vertrag eine Nacht weniger.
DANN kann man eine Preisminderung verlangen, aber muss dann auch in Kauf nehmen, dass das Zimmer in der Nacht der Ankunft nicht zur Verfügung steht. (Eventuell sogar bis nachmittags)
Das war wohl auch, was Sina meinte. -
chepri wrote:
Hallo sina1,vermutlich hast du die Frage von Oberförster nicht mehr gefunden. Sachlage ist: Er hat gebucht 12.07., Abflug 23.55Uhr nach Antalya. Ankunft im Hotel 06.00Uhr. Diese Reise hat er nun auch wie gebucht bekommen, keine Flugzeitänderung, nichts was anders wäre als gebucht.
Wieso sollte es hier irgendeine Erstattung geben, wenn man genau das bekommt, was man wollte (siehe Buchung?)
Nebenbei gefragt, was wurde denn eigentlich gebucht? 10Tage oder 11Tage?chepri
Gebucht haben wir 11 Tage(Übernachtungen!). Allerdings haben wir durch die besch.... Flugzeit effektiv nur 10 Tage(Übernachtungen) zur Verfügung. Und ich glaube nicht, daß der Flug in der Nacht als eine Übernachtung angesehen wird. Und im Übrigen hatte ich schon länger im Vorfeld mal bei Tjaereborg angefragt, wie es aussieht mit einem Flug zu einer anderen Tageszeit. Da wurde mir gesagt, daß es an diesem Tag von Tjaereborg nur diesen einen Flug ab Schönefeld gibt. Als dann die Reiseunterlagen kamen, habe ich nochmal angerufen, und da waren sogar deutschlandweit alle Flüge an diesem Tag nach Antalya ausgebucht.