Diebstahl aus Koffer
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Hallo lexilexi,
wenn ich richtig informiert bin, ist das gewaltsame Aufbrechen eines verschlossenen Koffers sehr wohl mit einem Einbruch gleichzustellen. Das Schloss am Koffer ist ja wohl die gleiche Diebstahlssicherung wie das Türschloss am Haus. Man nennt sowohl den Aufbruch des Schlosses am Koffer als auch den Einbruch (z.B. ins Haus) besonders schwere Fälle des Diebstahls in/aus...
Und wo sich dann der mit Schloss (Diebstahlssicherung!) verschlossene Koffer befindet, ist ja unerheblich. Also müsste die Hausratversicherung sehr wohl greifen.
Ich bin der Meinung, dass aber "erschwerend" hinzu kommt, dass der Koffer im (vertraglich zugesicherten) Vertrauen an die Fluggesellschaft übergeben wurde, mit ihm "sachgemäß" umzugehen, also Schäden, die durch irgendwelche Einflüsse entstehen könnten, zu vermeiden.
Liebe Grüße
Peter
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bobbyt,
das kann/will ich nicht beurteilen ob das gleichzusetzen ist. Aber dieses dürfte hoffentlich nicht von Relevanz sein, mindestens eine Versicherungsgesellschaft ist dieser Meinung. Hier ein Auszug zu Erweiterter Versicherungsschutz auf Reisen einer Hausratversicherung:
Der Versicherer haftet, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (Fluggesellschaft, Taxi), Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension), Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Haben Sie während der Reise das Gepäck bei sich, sind Sie versichert gegen:
Diebstahl und Einbruchdiebstahl
Raub und räuberische Erpressung
mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte
Verlust, wozu aber nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zählen
Unfall eines Transportmittels oder eines Versicherten
höhere Gewalt <<<<<<<Es muss einfach geprüft werden ob der Leistungsumfang der HRV solches miteinschließt, dito der Geltungsbereich - ob weltweit / nur Europa. Kanaren wollen manche Versicherer nicht als Europa sehen???? Für die Vers. wo ich einen Auszug eingefügt habe, gilt es weltweit.
LG Ginus
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Hallo,
mir wurde letztes Jahr im November beim Rückflug von New York meine Kulturtasche aus dem unverschlossenen ( muss offen bleiben für Amerika) Koffer gestohlen. Das merkte ich aber erst als ich zu Hause war, als ich den Koffer öffnete. Ich hatte eine Reisegepäckversicherung und musste folgendes machen. Der Fluglinie AirBerlin per Fax den Schaden melden, meiner Hausratversicherung den Schaden melden, und eine Liste von den gestohlenen Sachen einschl. Quittungen der Neuanschaffungen der Reisegepäckversicherung zuschicken, einschl. des Gepäckscheins der Airline. Ich habe alle Kosten von der Versicherung erstattet bekommen. Hätte ich diese Gepäckversicherung nicht gehabt, hätte die Airline den Schaden ersetzen müssen, allerdings gibt es bei den Airlines nur Pauschalen dafür.
LG
Reiselilly -
Hi
dein Bruder sollte nächstes Jahr, die selbe Route zur selben Zeit fliegen.
Vielleicht hat ja der Langfinger auch wieder Dienst und die Hosen fehlen wieder.
Nimm aber den selben Koffer mit, sag ihm, wegen des Wiedererkennungswertes für diesen.
Bei Verdacht, gleich bei Einreise, Diebstahl melden. -
Soweit ich weiß, darf ein Koffer zu Prüfungszwecken von offizieller Seite geöffnet werden. Wenn dazu das Schloß aufgebrochen werden muss, Pech!!
Deshalb darf der Koffer ja z. B bei Reisen in die USA gar nicht verschlossen werden! Also denke ich nicht, dass man es mit einem Einbruch zu Hause gleichsetzen kann. was soll denn deiner Meinung nach geschehen, wenn der Koffer beim Durchleuchten, etwas enthält, was nicht genau definiert werden kann? Soll der Koffer einfach nicht transportiert werden? Da würdest du auch nicht begeistert sein...!Da ich immer sehr viele Medikamente mitführen muss, rechne ich immer damit, dass mein Koffer geprüft wird und ich habe auch schon ein paar Mal festgestellt, dass der koffer geöffnet wurde. Medikamentenverpackungen, die neu und verklebt waren, sind geöffnet worden, Kleidung lag anders im Koffer,war zerknittert usw. Ich lege immer ein Attest vom Arzt mit in den Koffer, dass ich die Medikamente dringend benötige und es hat auch nie etwas gefehlt.
Allerdings hatte ich auch nie einen vermerk am Koffer, dass der aus zolltechnischen Gründen geöffnet wurde. Ist das wirklich Pflicht? Und wo beschwere ich mich, wenn kein Vermerk dran ist? Kann ich mich da überhaupt beschweren? (Sie können ja gerne reingucken, aber dann würde ich es auch gerne wissen und nicht erst später feststellen!) Ich weiss ja nicht einmal auf welchem flughafen der Koffer geöffnet wurde. Ich vermute meistens FFM, da das Gepäck von HAM über FFM durchgroutet wird!Gruß, Likkle
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Hallo Likkle,
hab mich mit dem Bundespolizeiamt und dem Zoll am Flughafen Frankfurt/Main in Verbindung gesetzt.
Vom Bundespolizeiamt wurde mir mitgeteilt, dass Kontrollen (mit evtl. gewaltsamem Öffnen) der Gepäckstücke im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen stattfinden. Es ist aufgrund von EU-Richtlinien vorgeschrieben, danach einen Zettel mit dem Hinweis des Öffnens an sich und einer Auflistung evtl. entnommener Gegenstände einzulegen.
Es wurde erklärt, dass diese Vorschrift in Deutschland befolgt wird. Für die Mitarbeiter in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen in "Resteuropa" wird die Hand nicht ins Feuer gelegt.
Vom Zoll wird mitgeteilt, dass im innereuropäischen Flugverkehr zollrechtliche Kontrollen nur in begründeten Verdachtsfällen (Erkenntnissse über den Besitzer des Koffers, Hinweise, andere Verdachtsmomente) durchgeführt werden. Eine allgemeine Zollkontrolle findet ja nicht mehr statt.
Grundsätzlich werden auch hier Hinweise an/in den Koffern angebracht/eingelegt. Außer es ist natürlich aus taktischen Gründen nicht geboten.So, was hilft uns das Ganze jetzt?

Wir leben in einem vereinten Europa und großteils nach Vorschriften, die durch die Solidargemeinschaft "Europa" festgelegt wurden.
Und trotzdem müssen wir nach dem Grundsatz leben, dass "es nicht das Gleiche ist, wenn zwei das Selbe tun" (oder umgekehrt)
Gruß
Peter
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Hallo FrankundBianka,
einzig mit eurem letzten Satz im Beitrag könnte ich was anfangen, wenn der nicht schon in diesem Thread zur Genüge besprochen worden wäre.
Ansonsten denke ich, dass der Beitrag wohl humoristisch gemeint ist.
Deshalb danke für die "Aufmunterung" undGruß
Peter
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Bei mir handelte es sich bisher um Flüge in die Karibik! Also nicht innerhalb Europas. Das Öffnen des koffers erfolgte jedes mal auf dem Hinflug, deshalb denke ich, dass der koffer in FFm geöffnet wurde, denn bei der Einreise werden die Koffer soweit ich weiß, ja nicht im Zielflughafen nochmals gecheckt! Und es war nie ein Vermerk am oder im Koffer!
Gruß, likkle
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ich bin "erschüttert"
und verliere den Glauben an die deutsche "Gründlichkeit" 
Da muss ich mir ja jetzt entgegen meiner ursprünglichen Meinung tatsächlich Gedanken darüber machen, ob der "Diebstahl" (darf ich es noch so nennen?) tatsächlich durch irgendwelche organisierten, kriminellen Flughafenbedienstetenbanden geschehen oder quasi durch/unter behördlich-amtlichem "Schutz" geschehen ist!!!!! (Ironie aus)
Nein, ohne Spaß....vielleicht bin ich naiv, aber ich glaube einfach trotzdem immernoch, dass hier die Tat eines (oder mehrerer?) Flughafenbediensteter vorliegt und meine damit die Personen, die fürs Verladen der Koffer zuständig sind.
Gruß
Peter
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holzwurm wrote:
miss_varna wrote:
Und was ist mit den ganzen Geschäftsreisenden? Sollen die statt teurer Businesskleidung Hemden ausm C&A und Schuhe von Deichmann einpacken?
Leute solcher Sorte habe ich beim besten Willen noch nicht in einem Charterflieger gesehen.
Aber solche Diebstähle passieren doch nicht nur auf Charterflügen. Mir ist es bei einem Linienflug passiert.
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Likkle wrote:
Bei mir handelte es sich bisher um Flüge in die Karibik!...denn bei der Einreise werden die Koffer soweit ich weiß, ja nicht im Zielflughafen nochmals gecheckt! Und es war nie ein Vermerk am oder im Koffer!
Gruß, likkle
Ach nee?
Bei der Einreise in ein anderes Land werden die Koffer nicht gescheckt?
Das ist ja ganz neu! Wozu haben alle Länder der Welt Zollbehörden?
Nur so!

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@ Juanito
Wenn ich auf Jamaika ankomme, werden die Koffer direkt vom Flugzeug zum Laufband gekarrt, das habe ich selbst schon gesehen! Und nachdem ich ihn in Empfang genommen habe, wurde auch noch nie was gecheckt! Wo also werden die Koffer bei der einreise geprüft??

Gruß, Likkle
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Jau, man könnte es der Hausratversicherung melden...
Die Hausratversicherung tritt im Rahmen der Außenversicherung für die gleichen Schäden ein, die in der häuslichen Hausratversicherung versichert sind: Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub... nachzulesen in den eigenen Bedingungen innerhalb gewisser Entschädigungsobergrenzen, die durch die Hausratversicherungssumme bestimmt werden, z.B. 10 %.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, Verträge zum Zeitwert (wie beim Reisepäck) sind heutzutage äußerst selten, das sind dann Verträge aus anno dunnemals.
Dem Hausratversicherer ist durchaus bekannt, dass für den auf die Reise mitgenommene Hausrat die Airline haftet, so lange dieser Hausrat sich in Obhut der Airline befindet. Der Versicherer wird den Schadenort/-zeitpunkt selektieren und ablehnen. Warum sollte er anstelle der Airline regulieren? Und dann noch den Neuwert für x-mal getragene Hosen?
Darüber, ob ein simples Kofferschloss einem Sicherheitstürschloss entspricht, kann man durchaus streiten.
Salopp ausgedrückt:
Es ist völlig schnuppe, welches Perspnal von welchem Flughafen welche Dinge geklaut hat: das Gepäck befand sich in Obhut der Airline oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Diese Erfüllungsgehilfen sind nicht die Ansprechpartner. Die Airline haftet.Eigentlich sonnenklar, oder?