krankgeschrieben in den urlaub ????
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@birste, was heißt "abgesprochen".
Tatsache ist, er kann SEINE Arbeit nicht machen. Ob er eventuell wo anders eingesetzt werden könnte......Telefondienst.....weiß ich nicht, weiß er wahrscheinlich selber auch nicht => Chefsache.
Aber es sieht halt mal niemand gerne, wenn ein Arbeiter krank geschrieben durch die Welt tingelt und ebenso Tatsache ist halt in diesen ersten sechs Wochen, zahlt die Firma. Ergo kommt der Gedanke automatisch auf,
"wir zahlen jetzt praktisch dem seinen ganzen Urlaub".
Vollkommen egal, ob er ein guter Arbeiter ist oder nicht. Beim Geld hört für viele die Sympatie (Freundschaft) auf. :das_ist_so:
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Das deutsche Arbeitsrecht regelt eindeutig Folgendes:
Über eine krankenärztlichgenehmigungspflichtige (schönes Wort
) Reise muss nur derjenige informiert werden, der während der Erkrankung die Zahlungen leistet. Demjenigen unterliegt das endgültige Entscheidungsrecht (Genehmigung/Ablehnung):
(a) in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber,
(b) ab der siebenten Woche die Krankenkasse.Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.
Rechtlich muss ich also den anderen (Krankenkasse oder Arbeitgeber) nicht informieren bzw. um Erlaubnis bitten. Aus diplomatischer Sicht würde ich jedoch den anderen immer mitinformieren. Manch ein Arbeitgeber fühlt sich dadurch auf den Schlips getreten oder er fühlt sich gar hintergangen.
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Hallo Snoop03,
verstehe die ganze Aufregung nicht, gehe zu dein Chef und kläre es.
Alles andere ist sinnlos und dumm, nur so bist du auf der sicheren Seite und kannst beruhigt in den Urlaub fliegen.Schönen Urlaub, Hubert.
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Hallo,
der Chef muss keinesfalls darüber informiert werden, was der Arbeitnehmer im Urlaub macht oder auch nicht. Der behandelnde Arzt muss die Rise befürworten und zusätzlich die Krankenkasse. Diese kann zusätzlich den Medizinischen Dienst einschalten. Dort sitzen Ärzte, die auch ahnung haben, der Arbeitgeber hat keine medizinischen Kenntnisse und darf noirmalerweise auch nicht erfahren, was der Arbeitnehmer für eine Krnakheit hat. Hat er Zweifel an der Krankschreibung muss er die Krankenkasse einschalten und die wiederum den Medizinischen Dienst. Dieser muss den Kranken innerhalb von 3 Tagen vorladen und eine entscheidung treffen. Der Chef hat hier nichts zu sagen. Ich kenne mich durch meine Arbeit beim Medizinischen Dienst damit aus.
Petra
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Hallo Petrajetset1,
angenommen in den Fall Arzt stimmt zu, er fliegt, Chef bekommt es raus, ist sauer, schmeißt ihn raus, hilft da auch ein Arzt?
In welcher Welt lebst du?

Hubert
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Ich denke, dass die Variante von Brigitte die vernünftigste ist. Du stehst der Firma so oder so sechs Wochen nicht zur Verfügung. Wenn Du allerdings die ersten zwei Wochen als normalen Urlaub (und nicht als Krankenzeit) stehen lässt, entsteht der Firma kein zusätzlicher Schaden durch die aufgesparten Urlaubstage. Auf jeden Fall solltest Du das zusätzlich zu Deinem Arzt auch mit Deinem Chef absprechen. Erstens sieht er Deinen guten Willen und zweitens wird es im Nachhinein sowieso rauskommen und hätte dann doch einen recht faden Beigeschmack. Du kannst sicher sein, dass er Dich in diesem Fall in Zukunft besonders beobachtet, selbst wenn er rechtlich vielleicht keine Möglichkeiten hat. Auch kannst Du dann davon ausgehen, dass zukünftige Sonderwünsche mit Sicherheit abgelehnt werden. Ist es das wert?
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Hallo Snoop03
Also ich kann DIr von Berufswegen sagen, daß das nicht so einfach ist!
Generell ist es keine Problem, aber Du mußt Dir vorher ein Einverständnis von Deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse holen.Besser noch, laß Dir alles schriftlich geben, damit Du abgesichert bist.Auch würd ich mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem Hausarzt holen.
Sicher wird es dann so sein, daß Du wegen der Thrombosegefahr zusätzlich noch Heparinspritzen setzten mußt,da Deine HAnd ruhig gestellt ist und fliegen dann nicht ganz ungefählich ist, und dafür brauchst Du noch ein Attest für die Reisegesellschaft/Flugzeug+
Also klär es erst mal am Arbeitsplatz und mit der Kasse, wenns dort grünes Licht gibt, ab zum Doc.
Liebe Grüße Tanja -
Zuerst brauch er das grüne Licht vom Doktor. Und wenn er das grüne Licht vom Arzt hat, dann wird sich keine Krankenkasse mehr quer stellen, solange er noch in der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist.
Letztendlich ist der Arzt und der Arbeitgeber die Problemstelle. Und da kommt es darauf an wie gut das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.
LG
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bei uns in der Firma haben solche Leute einen Spitznamen.Wir nennen solche Leute "Kollegenschweine"
Wenn ich krank bin,bin ich krank und hab nicht in der Welt rum zu reisen,wenn ich den Helden spielen muß kann ich auch mit einer kaputten Hand meiner Arbeit nachgehen.
Aber klasse Gedanke,der Arbeitgeber zahlt ohnehin die ersten 6 Wochen , danach ist die Krankenkasse dran und weil ich mich dämlich angestellt habe kommt das Arbeitslosengeld.
Am Ende sollte man doch genau abschätzen können was einem wichtig ist. -
Rechtliche Frage:
Der Unfall ist ja eindeutig durch die Schuld von Dritten verursacht.
Möglicherweise sind ja hier Schadenersatzforderungen drin?
Einerseits die Kosten der Urlaubsreise, wenn sie storniert werden muss. Andererseits ist mir bekannt, dass der Arbeitgeber durchaus die Kosten des Kranken Arbeitnehmers beim Verursacher bzw. dessen Versicherung einfordert. -
Hallo snoop03
Ich würde es auch vorher klären, in Österreich wenn man Krank ist bekommt man Kontroltermine beim Chefarzt, der prüft ob man wirklich auch noch krank ist, weis es zwar nicht wie es mit brüchen ist, nur was wäre wenn der Termin ist wärend du auf Urlaub bist????
Der Vorschlag mit Gesundschreiben solange du im Ausland bist, der ist sicherlich fair und kann mir nicht vorstellen das da ein Chef etwas dagegen hat, da ja er für deine Urlaubstage aufkommen muss.
Also rede mit deinem Chef und Arzt und freu dich dann auf deinen Urlaub!
Bezüglich das du nicht glaubst das was von dem Typen zu holen ist, würde ich bei einem tätlichen Angriff nichts unterlassen um zu mein Schmerzensgeld zu kommen und wenns erst in 10 Jahren kommt!
Wurde es Polizeilich aufgenommen? Hat das Krankenhaus gefragt wie es passiert ist, denn bei uns in Österreich zeigt das Krankenhaus solche vorfälle sofort bei Gericht an (Körperverletzung)Also gute Besserung und schönen Urlaub!
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@Snoop03
wer lesen kann ist ja wohl klar im Vorteil......
Wenn ich mich in eine Auseinandersetzung einmische und mir dabei die Knochen breche dann ist das dumm gelaufen,wenn ich einen Urlaub ohne Reiserücktrittsversicherung buche habe ich doch trotzdem die Möglichkeit von diesem Urlaub zurück zu treten.Sicher,mir geht in so einem Fall Geld durch die Lappen,ich muß aber nicht auf alles verzichten.Wir haben bei uns in der Firma Leute die jedes Jahr im Sommer auf merkwürdige Art und Weise "Haushaltsunfälle" erleiden und dann in den Süden fliegen.
Wenn ich krankgeschrieben bin und trotzdem in Urlaub fliegen kann,dann kann ich auch arbeiten gehen. -
kaydog wrote:
@allAlso ich weiss ja nicht wie es bei Euch in Deutschland aussieht. Bei uns in der Schweiz ist es definitiv ein Kündigungsgrund wenn Du ohne Einwilligung vom Chef, während der bezahlten Krankenzeit, in Urlaub fährst. Ausnahme ist natürlich, wenn du die Urlaubstage normal beziehst. D.h. diese nicht anstehen lässt und später nochmals beziehst.
Und mal abgesehen davon, ich persönlich finde es auch den Kollegen gegenüber nicht besonders fair, wenn jemand in so einem Fall in die Ferien fliegt und diese Urlaubstage dann im Oktober nochmals einzieht....
Aber wie gesagt, vielleicht läuft dass bei Euch ja anders und ihr seht dass nicht so eng.
Gruss aus der Schweiz
IrisIst in Deutschland genauso.
Und alles andere wäre auch extrem unfair gegenüber Firma und Kollegen -
@ Kampfkater 2001:
Ich sehe das etwas anders - es kommt auf die ausgeübte Tätigkeit an. Mit einem Gipsarm kann man zwar Bürotätigkeiten ausüben (notfalls kann man immer noch einhändig einen Computer bedienen - habe ich selbst schon gemacht), allerdings nicht (wie im Falle des Threaderöffners) in einem Lager körperlich arbeiten, schwere Gegenstände tragen, etc..Mit einem Gipsarm ist man ja "nur" gehandicapt und nicht bettlägerig.
Ich würde wie folgt vorgehen: Ok vom Arzt holen und Arbeitgeber informieren. Die Tage, die man tatsächlich im Urlaub ist, sollten natürlich auch als Urlaubs- und nicht als Kranktage gelten.
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ich hab gerade auf einer Internetseite nachgelesen wie die Rechtslage in diesem Fall wäre. (Internetratgeber Recht)
Mit einem kulanten Chef mag das alles gehen.
Sicher als Lagerarbeiter braucht man wohl beide Hände.
Was ich sagen wollte ist,ich würde jedenfalls nicht "heimlich" in den Urlaub fliegen.Ich muß doch immer mal mit einem Anruf vom Chef oder einem meiner Kollegen rechnen und wenn dann nur der AB angeht ist das ja wohl auch dumm.