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Flug Stuttgart-HH, Koffer aufgemacht, Sachen geklaut

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  • OberlixO Offline
    OberlixO Offline
    Oberlix
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Also ich würds schon schildern wie es halt war.
    Also ohne Schloss die können das auf Protokollen von Röntgen Geräten oder so bestimmt sehen.
    Aber trotzdem solltest du vieleicht wirklich die kamera lieber in den Rucksack packen nicht nur wegen Diebstahl, aber mit dem Gepack wird ja nicht zimperlich umgegangen da kanns ja auch mal kaputt gehen.
    Wird zwar ersetzt aber trotzdem ärgerlich oder?
    Ich stecke meinen Laptop z.B. nie in den Koffer wegen a)Diebstahl und b) Beschädigung.

    Gruss: Christian

    Etwaige Rechtschreibfehler sind Absicht, sie dürfen behalten, es darf sich an ihnen hochgezogen und sie dürfen sich sonst wohin gesteckt werden.

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    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Oberlix,

      ......aber mit dem Gepack wird ja nicht zimperlich umgegangen da kanns ja auch mal kaputt gehen.
      Wird zwar ersetztaber trotzdem ärgerlich oder?

      Vorsicht mit solchen Aussagen, da sind die AGB`s der Beförderungsunternehmen bezgl. Haftung massgebend.

      Auszug aus AGB`s der AB
      Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: ca. 1.200 EUR).
      Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck(bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern.

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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      • royalplanetR Offline
        royalplanetR Offline
        royalplanet
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Guten Morgen,

        ich habe jetzt mit der airline gesprochen,
        egal ob schloss oder nicht, sie erstatten mir den wert des parfums, der zigaretten etc..ohne anzeige..ich muss nur den wert und die marken angeben.
        aber angebl. werden, laut irgendwelchen agb's kameras etc, die im gepäck befördert wurden, nicht ersetzt
        finde ich ein bisschen schwach...und ich weiss nicht ob das so passt..
        den oben nennt fraenni ja, dass bis zu einer best. höhe gehaftet wird...

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        • fraenniF Offline
          fraenniF Offline
          fraenni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Die grundsätzliche Haftung für aufgegebenes Gepäck ist schon richtig.
          Aber wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier Ausschlüsse, die entweder eine Haftung ganz ausschließen oder einschränken.
          Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck(bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern.
          Dieser Satz in den AGBs der AB deutet auf so einen Ausschluss schon hin. Du müsstest die AGBs Deiner Airline mal genau durchlesen.

          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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          • panguitchP Offline
            panguitchP Offline
            panguitch
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Kameras und Wertgegenstände gehören wirklich nicht ins Gepäck. Das steht immer dabei. Zumindest aufgrund meiner bisherigen Infos.

            LG
            Elke

            Schöne Reise!

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