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Best Air?

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  • Frust2F Offline
    Frust2F Offline
    Frust2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Hallo Efeyis,

    habe heute von 5 vor Flug auch die Nachricht erhalten, dass sie nur Vermittler gewesen seien und ich mich deshalb an bestair halten müsse. Miray ist meines Wissens keine Fluggesellschaft sondern hat die Flüge nur für Bestair verkauft. Bestair fliegt noch, soweit ich das in Izmir auf der Anzeigentafel gesehen habe. Ich bin mir nicht sicher, dass ein Vermittler sich so einfach aus der Affäre ziehen kann, wenn der Flug überhaupt nicht zustande kam. Immerhin haben die eine Vermittlungsgebühr für etwas kassiert, was dann nicht geliefert wurde. Mich hat der Ausfall knapp 700,- Euro gekostet. Wer hat dir den Ersatzflug besorgt und wann konntest du wegfliegen?

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    • EfeyisE Offline
      EfeyisE Offline
      Efeyis
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Hi Frust2,

      ich musste mir den Flug selber suchen, da hat mir dabei niemand geholfen.
      Bin dann am folgenden Montag zurück geflogen, sprich der 8.09.08.

      Ich hab das mit meinem Anwalt besprochen das ganze Thema. leider Gottes müsste ich Selbstbeteilung von 150,-€ zahlen. Er meinte, dass es sich garnicht lohnen würde sie zu verklagen, da sie Insolvenz angemeledet haben und ich zu 90% das Geld nicht mehr sehen werde.

      Vielleicht sollten wir uns direkt an die Bestair wenden, nur ist da das problem dass der Sitz in der Türkei in Istanbul ist.

      Da ist die Homepage, http://www.flybestair.com/turkce/default.asp

      Anscheinend existieren die noch. Nur miray air ist betroffen denk ich.

      Was meinst du wie wir vorgehen können???

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      • Frust2F Offline
        Frust2F Offline
        Frust2
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Hallo Efeyis,

        ich werde dir direkt mailen, weil das wahrscheinlich nur uns beide interessiert.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jaykayhamJ Offline
          jaykayhamJ Offline
          jaykayham
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Sich an BestAir wenden ist absolut sinnlos.

          BestAir ist nur die ausführende Gesellschaft, die selbst noch auf Geld wartet und absolut gar nichts mit dem Reisevertrag zu tun hat.

          5vorFlug ist aus der Sache raus, da du deren AGB's akzeptiert hast:

          Die vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug.

          Also, musst du dich an MIRAY Flugreisen wenden.

          Dein nächster Schritt müsste demnach der Kontakt mit dem

          Amtsgericht Düsseldorf
          Mühlenstraße 34, 40213 Düsseldorf
          Tel +49 211 8306-0, Fax +49 211 8306-161

          sein.
          Einfach nach dem Insolvenzverwalter fragen und an diesen deine Forderungen stellen (Einschreiben + Rückschein). 😉

          LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Frust2F Offline
            Frust2F Offline
            Frust2
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            An jaykayham,

            so einfach kann sich nach meiner Einschätzng 5vorFlug nicht aus der Affäre ziehen. In allen Unterlagen, die ich von 5vFlug habe, sind sie als Reiseveranstalter und nicht als Vermittler eingetragen. Ein Vermittler ist verpflichtet, Name und Adresse des Veranstalters in den Unterlagen, die der Kunde erhält, zu benennen. 5vor Flug hat von sich aus nie die Firma Miray erwähnt. Auch auf dem Sicherungsschein ist 5vF als Veranstalter ausgewiesen, auch wenn der vielleicht nur beigelegt wurde, damit der Kunde nicht schon vor dem Abflug das Vertrauen verliert. Auch en Namen der Fluggesesllschaft habe ich erst auf Nachfrage mitgeteilt bekommen. Ich weiß ja nicht mal, ob 5vF genügend Geld an miray übeweisen hat. Warum hat 5vF einen vorverlegten Ersatzflug angeboten, wenn sie nicht zur Leistung verpflichtet wären? Aus reiner Kundenfreundlichkeit geben die nochmals freiwillig Geld aus?
            Es gibt mindestens 1 Urteil, wonach sich ein Reiseunternehmen nicht auf die AGBs und den darin beschworenen Vermittlerstatus berufen kann, wenn der Kunde aufgrund der überlassenen Unterlagen den Eindruck gewinnen muss, dass er Veranstalter und nicht nur Vermittler ist. Genau so ist es bei mir.
            Auf die Firma miray bin ich nur aufgrund eigener Recherchen gekommen.
            IN den AGBs steht übrigens auch, dass der Vertrag mit dem Leistungserbringer nur zustande kommt, wenn er dies bestätigt hat. Der Rückflug wurde weder von Miray noch von bestair bestätigt.
            Wie siehst du die Sache jetzt?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jaykayhamJ Offline
              jaykayhamJ Offline
              jaykayham
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Ich kenne die Unterlagen nicht...
              Vom Verständnis her stimme ich dir zu. Das Problem ist nur, dass das Recht haben und Recht vor Gericht bekommen zwei Seiten sind.

              Ich würde die Unterlagen von einem Anwalt auf Aussicht einer Klage gegen 5VF mal unter die Lupe nehmen lassen.

              Fakt ist allerdings, wenn man online bei 5VF bucht, so wird bei der Buchung bereits der Hinweis auf den Veranstalter im Kleingedruckten gegeben und ein Link zu den AGB's des jeweiligen Reiseveranstalters angezeigt. Von daher ist 5VF in trockenen Tüchern und deine Aussicht auf Erfolg gleich null. 😞

              Auch wenn es dir nichts mehr hilft, Miray hatte für gestrandete Urlauber ein Notfallzentrum eingerichtet und andere Reiseveranstalter a la Öger haben Sonderpreise für "Rettungsflüge" angeboten. Von daher warst du nicht mehr auf 5VF angewiesen für den Rückflug.

              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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              • bigfoot61B Offline
                bigfoot61B Offline
                bigfoot61
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Was denkt ihr soll der Eigentümer der Airline machen, wenn der Charterer die Zahlung nicht (pünktlich) leistet? Weiter leisten ohne eine Garantie für die enstehenden Kosten zu haben?
                So blauäugig kann doch eigentlich niemand sein.
                Was Miray leider passiert ist war kein Einzelfall, ich kann mich da an weitere Veranstalter erinnern, die auf Grund ihrer Preisgestaltung einfach Zahlungsschwierigkeiten bekamen. Ich bin auch noch mit Columbus Air nach Portugal geflogen - zugegeben ausgesprochen preiswerte Pauschalreisen.
                Zum Glück war die 'Pleite' des Veranstalters erst 3 Tage nach unserem Rückflug.

                Und zu Best Air: Die Maschinen sind in Ordnung, wenn auch mit etwas geringerer Beinfreiheit als bei vergleichbaren 321. Allerdings gehöre ich nicht zu den Menschen mit Flugangst oder übertriebener Skepsis.

                Werner

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Frust2F Offline
                  Frust2F Offline
                  Frust2
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Frage an Jaykayham oder alle, die es wissen:

                  wie wurde bekannt gemacht, dass Miray ein Notfallzentrum einrichtet hatte?
                  Auf deren Internetseite stand nur der Hinweis, dass man sich an sein Reisebüro wenden sollte.

                  Bei 5 vor Flug sollte man beachten, dass 5 vor Flug auch als Veranstalter auftritt und deshalb auch bei den Veranstaltern mit eigenen AGBs aufgeführt ist.

                  5vor Flug vermittelt aber auch Reisen und ist dann nicht veranstalter. Die pauschale Aussage, dass 5 vor Flug immer nur Vermittler bei Flugreisen ist, ist nicht zutreffend und dürfte dazu dienen, Schadenersatzanspüche abzuwehren.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • jaykayhamJ Offline
                    jaykayhamJ Offline
                    jaykayham
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Frust2 wrote:
                    Frage an Jaykayham oder alle, die es wissen:

                    wie wurde bekannt gemacht, dass Miray ein Notfallzentrum einrichtet hatte?
                    Auf deren Internetseite stand nur der Hinweis, dass man sich an sein Reisebüro wenden sollte.

                    Hi,

                    Definitiv NEIN. auf deren web-page gab es eine Liste (der link geht noch immer) mit einer Auflistung von Partnern, die sich im Notfall um gestrandete Passagiere gekümmert haben:

                    ZITAT:
                    Wichtiger Hinweis!
                    Wir sahen uns gezwungen den Flugbetrieb ab sofort einzustellen. Wir bitte alle Fluggäste für weitere Informationen, sich mit Ihren Reisebüros oder unseren Agenturen in Kontakt zu setzen.

                    Antalya
                    Erkilet Turizm
                    Gençlik Mah. Işıklar Cad. Sanal Apt. Kat:1/2
                    Işıklar
                    Antalya
                    Tel. : +90 (0) 242 - 24 88 759
                    Fax : +90 (0) 242 - 24 38 601

                    Zudem liefen über einige Türkei-Foren, Zeitungen etc. das Angebot der ÖGER Touristen nach Deutschland zurückzuholen.

                    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Frust2F Offline
                      Frust2F Offline
                      Frust2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      5vorFlug ist aus der Sache raus, da du deren AGB's akzeptiert hast:

                      Die vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von 5 vor Flug.

                      Also, musst du dich an MIRAY Flugreisen wenden.

                      Frage hierzu:

                      ist Dir bekannt, dass 5 vor Flug nicht gleich 5vorFlug ist?
                      Es gibt zwei verschiedene AGB. Einmal als Veranstalter, einmal als Vermittler.
                      Ich hatte beim Veranstalter 5 vor Flug gebucht, insofern treffen die Vermittler AGB für meinen Vertrag nicht zu.
                      Hinter 5vorFLug steht nicht 5 vof Flug sondern die Firma GfR. Kannst du nachlesen, wenn du die Vermittler AGB anschaust.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Beim "goo.." habe ich grad mal etwas gestöbert. Ob dieses Dementi so haltbar ist?
                        Frust auf NEC?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Hallo,

                          klar ist das so haltbar. Denn die erwähnte Firma betreibt nur das Service-Center für 5 vor Flug.

                          Hierbei handelt es sich um einen Touristik Anbieter, der auch für andere Firmen die Service-Center Dienste übernimmt. Wenn ich also als Reisebüro die Arbeit mit meiner Homepage und den Kundenanfragen abtreten möchte, dann kann ich mit der erwähnten Firma einen Vertrag schließen.

                          Nichts anderes hat das Reisebüro 5 vor Flug (vielleicht auch der Veranstalter) getan. Die Geschäftsführer von 5 vor Flug sind folgende Herren: Boris Raoul, Lamia Azimi

                          Auf der FTI Homepage findet sich folgender Hinweis: FTI ist bekannt für günstigen Urlaub und Frühbucherrabatte. driveFTI 5vorFlug s..........TV LAL Sprachreisen FTI Österreich FTI Schweiz

                          Die FTI Geschäftsführer sind folgende Herren: Dietmar Gunz, Turan Jenei, Boris Raoul, Karlheinz Jungbeck

                          Noch Fragen?

                          Berthold

                          p.s.: Ich denke die Namen können hier erwähnt bleiben, da die Herren ja einen großen Veranstalter vertreten und somit Personen des öffentlichen lebens darstellen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            keine Fragen mehr, alle Klarheiten beseitigt!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Frust2F Offline
                              Frust2F Offline
                              Frust2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Es scheint doch nicht alles ganz klar zu sein. Die GfR hat folgende Inhalte in ihren AGB:

                              "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
                              Urlaubsreisen Flug Hotels Ferienhäuser
                              Die Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH, handelnd unter der Bezeichnung: 5vorflug, tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von touristischen Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen "Reisen" genannt)) auf und veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Für den Fall der Buchung einer touristischen Leistung, kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen (dem Kunden) und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande."

                              Bei der GfR kann man Reisen verschiedener Veranstalter buchen. Einer der buchbaren Veranstalter ist 5 vor Flug. Ratet mal, warum die GfR unter der Bezeichnung "5vorFlug" handelt und nicht einfach unter der Bezeichnung GfR?
                              Weil der Veranstalter 5 vor Flug sich bei Bedarf hinter 5vorFlug verstecken und sagen kann, April, April ich bin nicht der Veranstalter sondern nur der Vermittler.
                              Wenn Adeqi bei der GfR gearbeitet hat, müsste er das eigentlich wissen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Hallo,

                                ich habe nicht bei der GfR gearbeitet, sondern für die GfR. Denn diese Gesellschaft ist unter anderem aus, und mit einem mobilen Reisevertrieb entwickelt worden. Das Ganze was die GfR leistet ist ausschließlich eine Abwicklung für verschiedene touristische Systeme. Effektiv ist diese Firma nichts anderes als ein großes toruistisches Call Center.

                                Die Leute wurden entsprechend ausgebildet und nachdem das alles sehr gut funktioniert hat wurde diese Leistung auch für fremde Firmaen angeboten. Wenn der Kunde also eine Nummer, in diesem Fall diejenige von 5 vor Flug anruft, dann erscheint im Display der GfR dis entsprechende Meldung. Die Dame, oder der Herr meldet sich also mit: "Willkommen bei 5 vor Flug". Gleichzeitig meldet sich die Dame am Nebentisch vielleicht mit "Willkommen beim Reisebüro Müller" und wiederum die nächste mit "Willkommen beim Veranstalter XY Reisen" Die nächste wieder meldet sich mit "Willkommen bei den Leserreisen, der neuesten Schildbürgerzeitung" 😆

                                Grund ist einfach, daß das Vorhalten von Call-Center Kapazitäten,vor allem dann sehr teuer ist, wenn gerade kein Schwe.. anruft. Betreibt jetzt ein großes Call Center die Abwicklung für viele Veranstalter, so ist dies wesentlich einfacher zu kalkulieren und somit für die Firmen preiswerter.

                                Diese Firma hat also sowohl die Möglichkeit für einen Veranstalter direkt tätig zu werden ( wie vermutlich in diesem Fall), als auch für fremde Vertriebsanbieter und auch im Eigenvertrieb eben diesen Veranstalter zu verkaufen.

                                Im einen Fall ist die Firma der reine Vermittler. Also das Reisebüro.

                                Im anderen Fall ist die Fima, das vom Veranstalter beauftragte Call Center. (Dienstleister)

                                Ansprechpartner bleibt aber in jedem Fall der Veranstalter. Hier kann jetzt aber ein Sonderfall eintreten, daß 5 vor Flug gar nicht der Veranstalter ist, sondern ebenfalls nur der Vermittler. Das muß aber für den Kunden einsehbar sein. Denn dann wäre 5 vor Flug hier ein Reisebüro, das von einem Call Center nach außen hin vertreten wird. Es müsste also deutlich zu erkennen sein, daß der "Veranstalter" hier nur als Vermittler tätig war.

                                Hört sich kompliziert an ist aber an sich absolut üblich. Denn auch über die TUI Homepage kann ich verschiedene Reisen von Neckermann buchen. Sollte die TUI jetzt eine Firma mit der Abwicklung dieser Buchungen beauftragen haben wir wieder die gleiche Konstruktion.

                                Gruß

                                Berthold

                                p.s.: Ich hoffe das zumindest noch einigermaßen verständlich erklärt zu haben. Ansonsten kann ich nur bitten sich mit den Leuten der Firma in Verbindung zu setzen. Eventuell kann man ja mal vorbeischauen. Denn als nett habe ich sie noch immer in Erinnerung und wenn man vernünftig fragt, wird sich sicher jemand dort Zeit nehemen. Ich will aber jetzt eigentlich mit dem Thema abschließen, da wir hier ja über Vermittler nicht diskutieren wollen und ich auch keine Werbung machen möchte. Ganz ohne geht diese Erklärung aber leider nciht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Frust2F Offline
                                  Frust2F Offline
                                  Frust2
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Falls das von mir vielleicht nicht klar genug dargestellt wurde, hier noch zur Ergänzung zu meinem vorangegangen Beitrag:
                                  Wenn man 5 vor Flug im Internet aufruft, kann man über den Vermittler namens GfR, der unter dem Namen 5vorFlug handelt (siehe AGB oben), einen Vertrag z.B. mit dem Veranstalter 5 vor Flug abschließen. Welcher Kunde blickt dann noch durch, wenn sich der Veranstalter unter Hinweis auf die dem Veranstalter nicht zustehenden Vermittler-AGB, die unter dem gleichen Namen ausgewiesen werden, aus der Verantwortung ziehen möchte. Wenn sich das nicht lohnen würde, warum soll er dann so ein Versteckspiel machen?
                                  Deshalb war es richtig, wenn ich behauptet habe, hinter 5vorFlug steckt nicht immer 5 vor Flug sondern manchmal eben auch die GfR.
                                  Was von einer solchen Firma zu halten ist, kann sich jeder selber überlegen.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Hallo,

                                    nein, denn letzten Endes haftet immer der Veranstalter. Wenn ich Dir als Reisebüro einfach einen Flug verkaufe, dann haftet die Airline, Wenn ich eine Pauschalreise verkaufe, dann der Veranstalter und wenn ich einen Schrott zusammenbuche, dann hafte ich. Wenn ich nun eine Reise selbst zusammenstelle, dann hafte ebenfalls ich, doch nicht als Reisebüro, sondern als Veranstalter, zu dem ich nämlich dadurch automatisch geworden bin.

                                    Beide Firmen sind übrigens dazu verpflichtet Ihre AGb's zu veröffentlichen. Das hat nichts mit Verschelierung zu tun, sondern ist so vorgeschrieben. Ansonsten dürfte sich die Eine Firma nicht unter dem Namen der anderen handeln. Du buchst bei einem Serviceunternehmen der Touristik und das hat logischerweise eigene AGB's. Dieses ist hier als Vermittler eines Verwanstalters tätig, der wieder eigene AGB's hat. Der Veranstalter kann aber auch, zum Beispiel mit seinem Internet Reisebüro, ebenfalls nur Vermittler sein und dann haben wir die Airline, die nicht nur AGB's sondern auch noch ABB's hat.

                                    Du hast also über einen Dienstleister ein Angebot eines Vermittlers, oder Veranstalters gebucht. Nicht mehr und nicht weniger.

                                    Insgeasmt auch absolut nichts besonderes, denn in jedem Reisebüro geschiet tagtäglich das Gleiche.

                                    Gruß

                                    Berthold

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                                      #58

                                      mein letzer Beitrag hat sich zeitgleich mit dem von ADEqi überschnitten, so dass er keine Anwort darauf darstellt. Die ausführlichen Erläuterungen von ADEqi sind durchaus hilfreich und auch verständlich, dennoch bleibt die Tatsache, dass auch dann, wenn ein vermeintlicher Veranstalter nur Vermittler ist, der sich wiederum eines Vermittlers bedient, dass der Kunde einen Vertragspartner haben muss, der ihm die Erfüllung des Vertrags schuldet. Das wir nicht über Vermittler diskutieren wollen, sei daran erinnert, dass Ausgangspunkt ein Bestairflug war, der dem Vermittler oder meinetwegen Veranstalter bezahlt aber letztlich nicht durchgeführt wurde,weil ein weiterer Veranstalter insolvent wurde. Wenn der Kunde sich in diesem Fall nicht an einen der vielen beteiligten Vermittler halten kann, dann müsste der Vertrag zumindest darauf hinweisen, dass der Vertragspartner die Fluggesellschaft oder irgend jemand Anderes (wie z.B. der insolvente Veranstalter) ist und müsste auch dessen Anschrift im Vertrag benennen. Wenn das nicht der Fall ist, sondern im Vertrag nur Adressen von Beteiligten enthalten sind, die im Schadensfall alle nur Vermittler sein wollen, dann ist das für mein Empfinden schlicht und einfach nur unseriös.
                                      Die Erfahrungen von ADEqi, dass sich 5vF (und hier meine ich ausdrücklich nicht die GfR) nett verhält, wenn man vernünftig fragt, kann ich für meinen Fall leider überhaupt nicht bestätigen. Ich habe aber keinen Zweifel, dass man anders d.h. viel besser behandelt wird, wenn man aus der gleichen Branche kommt.

                                      Die hier geführte Diskussion soll ja auch Nutzen für Andere haben und Ihnen die Chance geben, sich vor Schaden zu schützen. Wie seriös eine Firma ist, erfährt man ja meistens erst dann, wenn es Probleme gibt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Hallo,

                                        nein, ich meinte die Firma in Bochum.

                                        Hier würde ich noch einmal neu ansetzen und dort genau nachfragen was rechtlich Sache ist. lass Dir einfach noch einmal die Abwicklung erklären. Dann die nächste Firma. Auch die soll Dir sachlich erklären, warum Sie nicht haftet und wo es steht, daß diese Firma nur Vermittler ist. Wenn Du beides hast, dann kannst Du ja mal mit einem Anwalt darüber sprechen, ob das alles so in Ordnung ist. Denn auch die Leute dirket sind nicht unbedingt Rechtsexperten und da kann schon mal eine Auskunft falsch sein.

                                        Das wäre mein Tipp, wie Du das Ganze noch einmal abklären könntest.

                                        Falls eine der Firmen in Deiner Nähe liegt würde ich sogar versuchen einmal einen persönlichen Termin zu bekommen. Wichtig wäre hier zuhören, nachfragen und ggf. überprüfen lassen.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                          #60

                                          Hallo,
                                          die Bochumer Firma kann und will ich nicht belangen, es ist völlig unstrittig, dass sie nur Vermittler ist. Die nach meiner und der Auskunft eines von mir bereits konsultierten Anwalts unrichtigen Behauptungen kommen von der anderen Firma. Ich denke, man spürt es als Kunde schneller als manche denken, wenn eine Firma unfair agiert und den Kunden nur abwimmeln will und nicht freiwillig zur eigenen Verantwortung steht. In einemn solchen Fall macht dann auch ein persönliches Gespräch keinen Sinn mehr.
                                          Für die Zukunft habe ich daraus gelernt und vielleicht hilft es zur Risikoabschätzung weiter, wenn man sich vor Vertragsabschlüssen künftig auch mal die Namen der zuständigen Geschäftsführer ansieht. Die Unternehmenskultur wird in erster Linie von oben beeinflusst.

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