legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
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Sonnestrand schrieb : "Im übrigen war die Eingangsfrage ob es möglich ist, die Kinder einen Tag früher in die Osterferien zu entlassen und nicht, was andere Menschen moralisch davon halten."
Stimmt ja

Habe ich auch vergessen, aber Diskussionen können ja mal ausufern, finde es aber gut, das hier nicht so auf persönliche Weise "gekeift " wird, sondern es "human" verläuft....
Aber so wie ich es jetzt verstanden habe, ist es nur mit Abstimmung der Lehrer in Ausnahmefällen möglich, oder ?? Oder ist das auch von Schule zu Schule unterschiedlich ??? So diese Abhängigkeit von der Laune eines Lehrers mag ich gar nicht...
Kenne das so aus meiner Schulzeit gar nicht ( früher vor den Ferien verreisen ) , muss dazu sagen, das dieses regelmäßige Verreisen da ( bin 38 J alt ) auch noch nicht so gängig war wie heute ....
LG, Maria
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Ich glaube langsam ich bin im falschen Film. Heißt die Überschrift nicht : Legal mit Kindern 1 Tag eher in die Ferien.
Wo bitte handelt es sich hier um eine Gesetzwidrigkeit???
Zum Anderen glaube ich nicht, dass ich meinen Kindern dadurch falsche Werte vermitteln würde.
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Na möglicherweise liegts dann doch an unserer Gesetzgebung, die einen vorzeitigen Urlaubsantritt nicht eindeutig ausschliesst, aber auch eine Befreiung aus wichtigem Grunde vorsieht.
Da kann sich jeder sein Süppchen kochen.
Im übrigen denke ich, dass es allen Eltern selbst überlassen sein sollte,wie sie welche Werte vermitteln.
Vielleicht dient eine finanziell wichtige Entscheidung dann doch auch mehr der Lebenserfahrung und- gestaltung eines Heranwachsenden als die dreifache Wurzel-Tangens-Potenz zum Cosinus-Sinus-Integral am letzten Schultag. 
Grüsse
Heiko
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Es muß(!) beim Klassenlehrer nachgefragt werden - dieser entscheidet je nach Bundesland selbst oder wendet sich an den Schulleiter.
Bei Zuwiderhandlung begeht man mind. eine Ordnungswidrigkeit (auch hier je nach Bundesland) die -wenn sie von der Schule gemeldet wird- "richtig teuer" werden, und/oder zum Schulverweis des Kindes/der Kinder führen kann.
Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er es "riskiert" -manchmal ist die (finanzielle) Versuchung ja zugegebenermaßen groß- anschliessend aber gefälligst auch eventuelle Konsequenzen tragen!
PS:
Wer mal ein paar "Fälle" die Konsequenzen hatten nachlesen möchte - einfach mal ein paar Rechtsforen (Hallo TH
) aufrufen. -
Das ist doch genau das was ich meine.
Selbstverständlich sollte man den legalen Weg gehen. Krankmeldungen und andere Lügen finde ich auch Mist. Wenn es dann aber genehmigt wird, und ich dadurch richtig Euronen sparen kann würde ich es immer tun.
Wie ein Vorredner schon sagte: Wichtig ist es auch zu lernen innerhalb einer Familie das Geld zusammen zu halten.
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Plinze,
nur leider sind eben einige Zeitgenossen nicht so vernünftig sich an die Spielregeln zu helten...
...und sich im Falle von Konsequenzen dann auch noch aufregen, oder ganze Schulen/Lehrer in Misskredit bringen (auch dazu gibt es einschlägige Seiten im Internet
) und/oder Gerichte mit Widersprüchen gegen ausgesprochene Strafen belästigen. -
Alexa33 wrote:
Yep. Deswegen auch diese Diskussion hier, weil meist nur solche solche Angebote gewünscht werden, welche ausschliesslich über deutsche Reiseveranstalter gebucht werden, die zu Ferienbeginn die Preise raufschrauben.Dabei gibt es durchaus Alternativen.
So gibt es z.B. in Ägypten Hotels, in denen im Juli und August günstige Nebensaisonpreise (!) angeboten werden.
Und in fast jedem Land kann man kleine, nette Hotels finden, welche nicht auf die deutschen Ferienzeiten ausgerichtete Hochpreise nehmen, sondern einfach einen Saisonpreis haben.
Man muss nur einfach mal in einen guten Reiseführer schauen, und nicht nur in einen Katalog.
Oder sich mal umhören.
So habe ich z.B. von meiner marokkanischen Frieseurin einen Supertip für Marokko bekommen.
Allerdings, o Schreck, natürlich machen in dem Hotel auch Marokkaner Urlaub, und es gibt weder deutschsprachige Kinderanmination noch AI. Man muss sich seinen Urlaub also selbst gestalten.Flüge mit Ryanair oder tuifly gehen in alle europäischen Sonnenziele und nach Nordafrika, und sind oft ferienunabhängig gepreist.
Auch ein Blick auf die Linienfluggesellschaften des jeweiligen Ziellandes lohnt bisweilen, denn auch hier wird die Preisgestaltung nicht nach den deutschen Ferienzeiten ausgerichtet.
Mit ein bisschen Internetrecherche lässt sich so ein erlebnisreicher Familienurlaub zusammenstellen, der nicht im Katalog steht.
Die Zeit, die man dafür braucht, ist auch nicht mehr, als was manche Leute für das Durchwühlen der Pauschalreiseanbieter-Kataloge aufwenden.
Der beste Beitrag zu diesem Thema überhaupt, finde ich.
Die Pauschalreisen-******* sollte endlich mal durchbrochen werden. Damit wäre allen gedient, vor allem denen, die wenig Geld fürs Reisen aufwenden können und die Eltern müssten wegen ein paar freier Extratage keinen Bückling mehr machen.LG DomRepperin
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Hallo,
kurz zum Anfang: Es gibt auch kinderlose Erwachsene, die durchaus nachvollziehen können, dass man die Kinder für einen Urlaub mal einen Tag eher (legal) aus der Schule raus nimmt. Es sind nicht alle so engstirnig

Ich selbst habe noch keine Kinder und wurde selbst auch nie eher aus der Schule genommen, jedoch bevor ich auf irgendwelche Gesetze oder Verordnungen rumpoche, denke ich erstmal darüber nach ob ich in meinem Leben nicht auch schon mal fahrlässig und mit voller Absicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen habe. Nur wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworten kann, kann ich mich über andere Menschen die sowas tun, aufregen.
Ich denke hierbei zB an die StgVO. Jeder kennst sie, jedoch wird sie genauso von jedem ausgereizt. Ich glaub kaum das einer der Gesetzesprädiger hier nicht schon mal ein Knöllchen für´s falsch parken oder zu schnell fahren erhalten hat
In dem Sinne, schönen Urlaub!
LG PüLo
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PueLo wrote:
Ich selbst habe noch keine Kinder und wurde selbst auch nie eher aus der Schule genommen, jedoch bevor ich auf irgendwelche Gesetze oder Verordnungen rumpoche, denke ich erstmal darüber nach ob ich in meinem Leben nicht auch schon mal fahrlässig und mit voller Absicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen habe. Nur wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworten kann, kann ich mich über andere Menschen die sowas tun, aufregen.
Ich denke hierbei zB an die StgVO. Jeder kennst sie, jedoch wird sie genauso von jedem ausgereizt. Ich glaub kaum das einer der Gesetzesprädiger hier nicht schon mal ein Knöllchen für´s falsch parken oder zu schnell fahren erhalten hat
LG PüLoWie kann man eine Schulverordnung mit der STVO vergleichen, in welcher es eigentlich um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer geht.
Oder mußt Du die anderen Kinder der Klasse bzw. die Lehrer vor Deinem Kind schützen weil es in der Schule nicht brav ist? Dann würde der Vergleich mit der STVO wieder passen.
LG
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Stimmt, du hast Recht. Der Vergleich hinkt. Denn ein Verstoß gegen die StVO ist ja um einiges schwerwiegender und gefährlicher, demnach sind wir uns doch einig, dass es schlimmeres gibt als sein Kind mit Genehmigung einen Tag eher aus der Schule zu nehmen

LG PüLo
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holzwurm wrote:
PueLo wrote:
Ich selbst habe noch keine Kinder und wurde selbst auch nie eher aus der Schule genommen, jedoch bevor ich auf irgendwelche Gesetze oder Verordnungen rumpoche, denke ich erstmal darüber nach ob ich in meinem Leben nicht auch schon mal fahrlässig und mit voller Absicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen habe. Nur wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworten kann, kann ich mich über andere Menschen die sowas tun, aufregen.
Ich denke hierbei zB an die StgVO. Jeder kennst sie, jedoch wird sie genauso von jedem ausgereizt. Ich glaub kaum das einer der Gesetzesprädiger hier nicht schon mal ein Knöllchen für´s falsch parken oder zu schnell fahren erhalten hat
LG PüLoWie kann man eine Schulverordnung mit der STVO vergleichen, in welcher es eigentlich um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer geht.
Das kann man sehr wohl vergleichen! Gerade die Leute, die meinen, sie müssten im Straßenverkehr oder beim Parken für sich Sondergenehmigungen in Anspruch nehmen, sind meist die, die Verfehlungen bei anderen am wenigsten akzeptieren. Und genau das meinte PueLo wohl.
Wer noch nie gegen ein Gesetz verstoßen hat (und dazu zählt sehr wohl auch die StVO) der mag das Recht haben hier über Eltern zu urteilen, die ihre Kinder beurlauben bzw. fehlen lassen.LG DomRepperin
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holzwurm wrote:
Und ich finde es ebenso armselig, wenn Eltern sich dem geltenden Schulgesetz entweder durch einen genehmigten Fehltag oder eine Krankmeldung widersetzen müssen....Mein Beitrag war im übrigen auf das o.g. Zitat bezogen....
Gesetzesverstöße gegen das Schulgesetz sind armselig, aber Gesetzesverstöße gegen die StVo wohl anscheinend nicht.Zumal von einer genehmigten Freistellung wohl kaum von einem Gesetzesverstoß sprechen kann.
Solche Äußerungen wie im Zitat finde ich daneben!
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Um nochmal zu der Frage zurückzukommen:
Es geht hier weder um Pro & Contra noch um den Status "kinderlos oder mit Kindern". Die Frage lautete, ob es legal möglich ist. Wenn nun der Gesetzgeber oder der Schulträger oder wer auch immer einer Lehrkraft die Option bietet, eigenverantwortlich "Sonderurlaub" zu erteilen und diese dann auch genutzt wird, handelt es sich um einen legalen Urlaubstag => Punkt. Da können die Moralapostel hier so lage debattieren, wie sie wollen; es bleibt dabei.
Falsche Werte werden dem Kind ebenfalls nicht vermittelt, da man ja regelkonform gehandelt hat. Ich sehe so eine Situation gerade als Beispiel dafür, dass man mit einer ehrlichen Kommunikation oftmals die Möglichkeit hat, Ausnahmen genehmigt zu bekommen. Bedenklich ist es allerdings, das Kind einfach krank zu melden.PS: Ich habe Kinder, diesen zusätzlichen Urlaubstag bis jetzt noch nie in Anspruch genommen, würde es aber tun, wenn es sich einmal ergeben sollte.
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Ich habe gar nichts dagegen gesagt (ich bin "Nicht-Eltern" und halte mich alleine deshalb mit einem öffentlichen Kommentar dazu zurück) - das soll letztlich jeder selbst entscheiden.
...aber bitteschön dann auch klaglos eventuelle Konsequenzen tragen.
Ich bitte "die Eltern" dann bitte auch noch eines zu bedenken: Die "Verlierer" sind im Zweifelsfalle oftmals die Kinder...ein "erzwungener Schulwechsel", "ein nachtragender Lehrer" - keine angenehme Lebenssituation für einen Schüler!
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PueLo wrote:
Mein Beitrag war im übrigen auf das o.g. Zitat bezogen....
Gesetzesverstöße gegen das Schulgesetz sind armselig, aber Gesetzesverstöße gegen die StVo wohl anscheinend nicht.Gesetzesverstöße gegen die STVO sind genauso verwerflich.
Aber ich kann keinen Vergleich mit einem Schulgesetz ziehen, denn das Schulgesetz wurde zum Wohl des Kindes gemacht und die STVO zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer.
LG
