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legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    ich finde den beitrag von alexa33 auch klasse.
    habe mich bisher bei diesem thema zurück gehalten.
    die frage war ja, ob man seine ferien einen tag früher antreten kann.
    da stellt sich mir die frage, warum man das überhaupt machen muss.
    warum muß man seine lebensumstände dem urlaub anpassen.??
    es ist doch viel einfacher, den urlaub seinen eigenen lebensumständen anzupassen.
    ich kann mir nicht vorstellen, dass es in nrw wirklich keine flüge mehr nach tunesien in den osterferien gibt.
    aber wenn dem wirklich so ist, dann sucht man sich entweder einen anderen abflughafen oder aber ein anderes reiseziel.
    schade finde ich, gerade was die schule betrifft, dass die eltern immer sehr wohl ihre rechte kennen, leider jedoch nicht immer ihre pflichten.
    zum einen heißt es: verlässliche grundschule, die lehrer haben einen erziehungsauftrag, etc.
    aber wenn die eltern dann meinen, ein paar cent sparen zu müssen , ist das alles völli unwichtig.
    ich möchte mal die berufstätigen eltern sehen, dessen grundschulkind morgends schon unbeaufsichtigt durch die gegend tingelt, weil dem lehrer mal eingefallen ist, dass er keinen bock auf schule hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • PueLoP Offline
      PueLoP Offline
      PueLo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      Ist denn das Wohl des Kindes nicht genauso wichtig wie der Schutz von Verkehrsteilnehmern und umgekehrt?

      Die StVO war nur ein Bespiel. Es ging mir nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern wie DomRepperin schon schrieb, darum das Menschen die selbst event. gegen Gesetzen und Verordnungen verstoßen eigentlich ganz ruhig sein sollten und nicht auf anderen vermeintlichen Gesetzessündern rumpicken sollten. Ich hätte hier genauso gut die städtische Müllverordnung als Bsp. nennen können, jedoch wird m.E. gegen die StVo so gut wie von jedem Straßenverkehrsteilnehmer irgendwann mal verstoßen und somit spreche ich hier event. eher die Prädiger an 😉

      @holginho: Ich wollte damit niemanden direkt ansprechen, also auch nicht dich 😘 Nur wurde hier geschrieben, dass kinderlose Erwachsene für solche Umstände kein Verständnis haben können, weil es sie nicht betrifft. Ich habe trotzdem Verständnis, auch wenn es mich nicht betrifft.

      LG PüLo

      Urlaub 2016 ✈ März: Dubai ✈ April: London ✈ Mai: Helsinki&Tallinn ✈ Juni: Barcelona+Kreuzfahrt ✈ Juli: Mallorca&Prag ✈ August: Mallorca ✈ September: Andalusien

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        Meinst Du die Eltern der Kinder verstoßen zusätzlich zur Schulverordnung nicht auch mal gegen die STVO?

        z. B. Kinder von der Schule mit dem Auto abholen und dabei noch im absoluten Halteverbot oder gar in einem Kreuzungsbereich stehen bleiben und sich noch mit anderen Eltern über dies und das unterhalten.

        All dies erlebe ich jeden Tag, da ich nicht weit von einer Grund- und Hauptschule und einem Kindergarten weg wohne.

        Du nimmst die STVO als Beispiel, weil Du damit meinst Du könntest Kinderlose damit packen. Damit bist Du aber falsch gewickelt.

        LG

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        • miriusM Offline
          miriusM Offline
          mirius
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          @Lexilexi

          Du hast absolut recht 😄 .

          Wir sind auch einmal im Jahr mit einem Schulkind unterwegs. Die Ferienzeiten sind ja schon ewig lange bekannt. Dann suchen wir uns bei Eröffnung der Flugpläne günstige Flüge, anschließend ein Hotel.

          Wir haben dieses Jahr für 10 Tage Mallorca im August in unserem Lieblingshotel mit HP, 5 Erwachsene 1 Kind, 3600 Euro bezahlt. Animation exclusive 😄 . (TUI und Tuifly)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Charly87C Offline
            Charly87C Offline
            Charly87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            alos an eurer stelle würde ich einfach dort nachfragen , bei einen tag ist das kein akt für die schule, meine mum hat mich damals auch schon aus der schule genommen 2-3 tage.
            bei einer bekannten muss die mutter sogar das kind eine woche befreien lassen, weil sie kein urlaub bekommt in der ferienzeit.
            also keine angst, einfach nachfragen! die machen sowieso nix mehr am letzten ´tag vor den ferien.

            viel erfolg

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • uli11267U Offline
              uli11267U Offline
              uli11267
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              Hallo,

              also wie schon oft bemerkt in dieser Diskussion, es gibt keinen offiziellen Anspruch auf einen freien Tag wegen Urlaubsplanung , aber unsere Erfahrung ist dass ,wenn man mit der Schule bzw den Lehrern spricht und vor allem das Kind die schulischen Voraussetzungen gut erfüllt , es kein Problem ist sein Kind mal für einen Tag freigestellt zu bekommen. Dafür gibt es ja auch die Notierung auf dem Zeugnis : entschuldigte Fehltage vom Unterricht .

              Grundsätzlich sollte es aber bei einer Ausnahmeregelung bleiben 😛

              Tu was du willst , aber vergiss nie , wo du herkommst !

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                Nein, die Lehrer oder der Direx sollte(n) nicht mehr darüber entscheiden dürfen, sondern die nächst höhere Instanz nämlich das Schulamt.

                Dann würde sich von den Eltern keiner mehr getrauen frei zu fragen.

                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • miriusM Offline
                  miriusM Offline
                  mirius
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  uli11267 wrote:
                  und vor allem das Kind die schulischen Voraussetzungen gut erfüllt , es kein Problem ist sein Kind mal für einen Tag freigestellt zu bekommen.

                  Ach ja, und die Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen zu Hause bleiben. Klasse 😱 Schlechtes Zeugnis, kein Urlaub...das ist ja doppelte Bestrafung.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • PueLoP Offline
                    PueLoP Offline
                    PueLo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Ach Holzwurm, du weißt genau was ich mit meinem Beitrag aussagen will, denn nicht umsonst sagt man "getroffenen Hunde bellen".

                    An die eigene Nase packen, vor der eigenen Tür kehren und dann vllt über andere Menschen urteilen.

                    Im übrigen will ich keine kinderlosen "packen", da ich ja wie bereits geschrieben (lesen!) selbst kinderlos bin. Ich will damit wohl eher den Moralaposteln aufs Zahnfleisch fühlen, damit ihr mal die Augen öffnet und selbst mitbekommt, das auch ihr nicht immer gesetzestreu und fehlerlos durchs Leben geht.

                    LG PüLo

                    Urlaub 2016 ✈ März: Dubai ✈ April: London ✈ Mai: Helsinki&Tallinn ✈ Juni: Barcelona+Kreuzfahrt ✈ Juli: Mallorca&Prag ✈ August: Mallorca ✈ September: Andalusien

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                    • wiener-michlW Offline
                      wiener-michlW Offline
                      wiener-michl
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      mirius wrote:
                      Ach ja, und die Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen zu Hause bleiben. Klasse 😱 Schlechtes Zeugnis, kein Urlaub...das ist ja doppelte Bestrafung.

                      Falsch, richtig ist "keine Verlängerung der Sommerferien" !

                      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • miriusM Offline
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                        mirius
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        @holzmichel

                        Das würde ja bedeuten, Eltern schlechter Schüler müssen mehr bezahlen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?? 😆 😆

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • wally/xW Offline
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                          wally/x
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Meiner Meinung nach wäre hier mal wieder der Schlüsseldienst fällig, denn die Diskussion dreht sich schon sehr lange im Kreis.

                          Die Frage war:
                          legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
                          Das Wort legal scheinen aber einige zu übersehen, oder verstehen den Sinn nicht.

                          Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hanfhakenH Offline
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                            hanfhaken
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Lexilexi wrote:
                            da stellt sich mir die frage, warum man das überhaupt machen muss.
                            warum muß man seine lebensumstände dem urlaub anpassen.??
                            es ist doch viel einfacher, den urlaub seinen eigenen lebensumständen anzupassen.

                            Gerade um diese Frage, geht es bei der Eingangsfragestellung nicht. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Und zum Thema "Verlässliche Grundschule", welches Lexilexi ebenfalls in ihrem Post anspricht: Es gibt wesentlich mehr Fehltage durch Lehrerausfälle (Krankheit => OK, Fortbildungsmassnahmen => warum nicht in den Schulferien? Auch Lehrer habe nur sechs Wochen Urlaub, allgemeine Lehrerunterversorgung) als durch vorzeitig aus dem Unterricht herausgenommene Kinder. Ich denke, dass ich das beurteilen kann, da ich im Schulvorstand eben einer solchen Schule bin.

                            Wir sind die Niedersachsen,
                            sturmfest und erdverwachsen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • wiener-michlW Offline
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                              wiener-michl
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              wally/x wrote:
                              Meiner Meinung nach wäre hier mal wieder der Schlüsseldienst fällig, denn die Diskussion dreht sich schon sehr lange im Kreis.

                              Die Frage war:
                              legal mit Schulkindern 1 Tag früher in den Osterferien verreisen - möglich?
                              Das Wort legal scheinen aber einige zu übersehen, oder verstehen den Sinn nicht.

                              Hi Wally,
                              prinzipiell hast du Recht- aber,
                              die Definition von legal oder illegal ist in diesem Fall schwer möglich weil
                              in NRW die Schulbefreiung im Ermessen des Lehrers liegt.
                              WObei verbilligte Urlaubsreisen ausdrücklich kein Grund für die Befreiung ist. ( Hab Tante google gefragt 😉 )
                              Demzufolge wären alle NRW'ler die am letzten Schultag am Flughafen sind illegal unterwegs.
                              Oder der Lehrer gab illegal eine Befreiung 😆 😆

                              Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • plinzeP Offline
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                                plinze
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                Jaaaa, alles **********!!!! 😆

                                Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                                Platon (um 400 v.Chr.)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  mirius
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  Ebend 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    eiszapfen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    BIS ZU 3 TAGE KANN MAN SICH BEI DER KLASSENLEHRERIN DIE ERLAUBNIS HOLEN.ANSONSTEN MUß DAS SCHULAMT ZUSTIMMEN.MEINE TOCHTER HABE ICH AUCH SCHON EINEN TAG VOR DEN FERIEN AUS DEM UNTERRICHT GENOMMEN(MIT EINVERSTÄNDNISS DES LEHRERS).DABEI GAB ES KEINE PROBLEME.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #218

                                      @ eiszapfen:

                                      Grossschrift ist im Forum "schreien".

                                      Falls Du das beabsichtigt hast: warum, wir verstehen Dich auch so?
                                      Falls nicht: bitte bei nächsten Mal psst. 😉

                                      Wir sind die Niedersachsen,
                                      sturmfest und erdverwachsen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • amiga1984A Offline
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                                        amiga1984
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #219

                                        Soweit ich es noch aus meiner Schulzeit weiß, kann die Klassenlehrerin das Kind für 3 Tage vom Unterricht frei stellen. Ich wurde damals auch immer eher aus der Schule genommen zwecks verreisen. Das war nie ein Problem. Ich denke mal, wenn man als Eltern zur Lehrerin einen guten Draht hat, bekommt man auch länger als 3 Tage frei...aber 1 Tag dürfte kein Problem sein.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #220

                                          Hallo,

                                          habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, möchte trotzdem kurz meinen Senf dazugeben. 😉

                                          Also ich habe meine Tochter im Mai auch 2 Tage aus der Schule genommen. Wir waren in Sharm el Sheik und da gab es nur Dienstag oder Donnerstag Flüge. Das passte natürlich nicht mit den Ferien, die bei uns zwar 2 Wochen waren, aber von Mo - Fr.
                                          Meine Tochter wollte zwar nicht richtig, aber 1 Woche fliegen war fast genau so teuer wie 2, also mußte sie durch 😘
                                          Allerdings ist sie auch sehr gut in der Schule (Gymnasium und nur 1 und 2 auf dem Zeugnis).

                                          Bei uns ist es aber auch so, dass die Klassenlehrerin 3 Tage erlauben darf und bei bis zu 5 Tagen muß der Direktor zustimmen.

                                          LG Diana

                                          Wie jedes Jahr jeden Monat in meiner 2. Heimat, also in Hurghada zu finden :-)

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