Buchungsbestätigung
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tripplexXx wrote:
Super schnell
Die meisten Veranstalter machen´s nicht öfter als in einem regelmäßigen ( z.B. 24 Stunden Intervall ).
Das sind große Datenmengen die dort abgeglichen werden müssen, entsprechend hoch sind die Kosten, wenn man alles in "Echtzeit" auf dem laufenden halten müßte.
Wichtig ist nur das der Fehler behoben ist, bei jeder Buchungsanfrage wird der korrekte Preis ausgewiesen, so dass keine falschen Bestätigungen mehr möglich sind.
Alles weitere wird sich in einigen Minuten/Stunden selbst erledigen, die 38,- EUR werden einfach verschwinden
Viele Grüße!
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Das war auch gar nicht ironisch gemeint, sondern voll echt cool, dass die Erklärung so schnell kam

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Manche wollen´s einfach nicht verstehen ... :?
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Also, mein Gefühl sagt mir, dass es auch nicht rechtens ist, einen offensichtlichen Fehler auszunutzen. Jeder (auch ein Reiseveranstalter) hat lt. Gesetz Gott sei Dank die Möglichkeit, solche Fehler wieder zu korrigieren, zumal der Fehler bei diesem Reisepreis ja mehr als offensichtlich ist.
:? -
elli47 wrote:
Man muss es auch nicht verstehen,aber es sagt einem doch schon das Gefühl,dass sowas nicht Rechtens ist.Ist Dir schon mal Gedanken gekommen, daß beim Reiseveranstalter jemand wie Du saß und versehentlich den falschen Preis in die Datenbank eingegeben hatte.
Dies ist halt erst jetzt aufgefallen und behoben worden.
Oder hast Du noch nie Fehler in Deinem Job gemacht?
LG
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...nochmal: Schau mal bitte in die gesetzlichen Grundlagen und frage ggf. einen Anwalt Deines Vertrauens. Es macht wenig Sinn hier von gefühltem Recht/Unrecht o.ä. zu schreiben. Dafür gibt es einschlägige Gesetzestexte und auch Grundsatzurteile.
Davon abgesehen halte ich persönlich Reisepreise von € 20 für "gefühlten" Blödsinn, denn das kein kein RV anbieten und das sollte auch jedem "Kunden" klar sein...

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elli47 wrote:
Wenn ich den Fehler mache,eine Reise zu buchen,die ich dann nicht antreten kann ,werde ich zahlen Keiner wird sagen,da hast du eben einen Fehler gemacht. Oder glaubt jemand daran?Ich merke schon Du hast meinen letzten Beitrag nicht verstanden.
Scheinbar ist hier schon Hopfen und Malz verloren.
Somit ist hier für mich EoD.
LG
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Hallo elli47
also Punkt eins handelt es sich hier um einen offensichtlichen Irrtum, der ja auch entsprechend schnell korrigiert wurde. Damit ist das rechtlich völlig einwandfrei.
Ich meine mich sogar an das Gegenteil erinnern zu können. Wenn ich etwas so offensichtlich zum falschen Preis kaufe, ohne daß ich den Verkäufer auf diesen Irrtum aufmerksam mache, dann mache ich mich selbst sogar strafbar.
Ob das dann unter Erschleichung von Leistungen, unerlaubte Vorteilsnahme, einfachen Betrug, oder was auch immer fällt weiß ich nicht. Jedenfalls schützt das Gesetz nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer, wenn für seine Kunden absolut eindeutig und zweifelsfrei feststehen muß, daß es sich hier um einen Irrtum handelt. Hierüber würde ich zuerst einmal nachdenken, bevor ich hier große Reden schwinge.
Der Verkäufer hat die Pflicht seinen Irrtum schnellstmöglich zu korrigieren. Mit bewusster Täuschung hat das auch garantiert nichts zu tun. Denn wenn die Veranstalter so etwas absichtlich machen würden, was meinst Du dann, was Ihnen die Vermittler erzählen würden.
Übrigens sprichst Du hier von Absicht, verars...., und vergackeiern u.s.w.
Hier kannst Du Dich glücklich schätzen, wenn der Veranstalter nicht mitliest und falls er das tut, daß er dann Humor hat. Denn die Einzige die rechtlich hier etwas falsch gemacht hat bist Du.
Definitiv reden wir hier von übler Nachrede, Geschäftsschädigung und falschen Verdächtigungen. Alles nicht zu knappe Straftatsbestände. Nur noch mal so die Erinnerung, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Tut vielleicht zwar weh, hilft aber enorm beim Denken!

Gruß
Berthold
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@ elli47
So ist es eben nicht. Denn lt. BGB darf jeder seine Willenserklärung anfechten, wenn er über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung diesen Inhaltes nie abgeben wollte.
Das gilt auch für Dich, falls Du mal Fehler machen solltest. Und falls du mal in diese Situation kommen solltest, wirst auch Du froh sein, dass dies gesetzlich so geregelt ist.Abgesehen davon glaub ich langsam, dass die Diskussion hier nichts bringt, da Du scheinbar eine bestimmte Antwort haben möchtest, die Dir hier aber keiner geben wird.
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Hallo Ellie,
hier geht es ja um für jeden erkennbare Fehler, Irrtümer. Jetzt mal übertrieben: Du willst 2 Zimmer buchen, hängst aus Versehen 2 Nullen dahinter.
Dann kannst Du dem Veranstalter auch Deinen Irrtum klarmachen und Du musst keine 200 Doppelzimmer beziehen.

