Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise
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Berthold,
da bin ich komplett anderer Meinung. Der Reiseveranstalter hat vorsätzlich die Reise vereitelt (wenn die Sachverhaltsschilderung im Eingangsbeitrag stimmt) und damit die Schadensersatzpflicht grundsätzlich ausgelöst.
Der BGH hat ausdrücklich festgelegt, dass durch eine freiwillige Übererfüllung des Reisenden dieser Anspruch nicht gemindert wird. Etwa, wenn er sich selbst ein anderes Urlaubsziel sucht, den Urlaub rückgängig macht oder zuhause bleibt.
Fraglich ist nur, ob das Zurückweisen des Umbuchungsangebotes einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Dabei stellt der BGH auf die subjektiven Gründe des Reisenden ab. Wenn dieser aus seiner Sicht triftige Gründe hat, genügt das. Die Beweislast für einen Verstoß gegen Treu und Glauben liegt beim Veranstalter.
Lies dir mal das Urteil genau durch. Es lohnt sich.
Gruß
Manfred
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Hallo Manfred,
Danke für die detaillierte Darstellung deiner Sicht der Dinge. Klingt ja soweit für uns ganz positiv.
Betreffs
Fraglich ist nur, ob das Zurückweisen
des Umbuchungsangebotes einen Verstoß
gegen Treu und Glauben darstellt.Die Alternativen zur Umbuchung sind alle an einem anderen Termin. Ausserdem auf einem anderen (sehr viel älteren) Schiff oder die von uns gewünschte Kabinenkategorie ist nicht frei oder die Route ist anders.
Die Alternativangebote sind somit meiner Meinung nach nicht wirklich gleichwertig (oder auch nur vergleichbar: Wenn ich nach Ägypten gebucht habe und der alternative Kahn fährt nach Istanbul ist das ja eine ganz andere Reise).
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"Vereitelung einer Urlaubsreise", "Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden"
Für mich als nicht in Deutschland wohnhafte Person tönen all diese Begriffe eigentlich äusserst befremdlich, scheinen aber in der BRD zum normalen Vokabular der Reiserechtler zu gehören....
Vielleicht würde einmal eine "Aussensicht" auf das deutsche Reiserecht gar nicht schaden. Man "amüsiert" sich sonst immer über kuriose Entscheide us-amerikanischer Gerichte...
Habe in einer Buchhandlung verbindlich ein Buch bestellt, nun kommt der Bescheid, dass das Buch vergriffen ist. Kann der Buchhänder für die entgangene Lesefreude verklagt werden?
Ich begreife den Thread-Eröffner, dass er stinkesauer ist und sich ärgert- trotzdem habe ich etwas Mühe, wenn hier gleich nach dem Anwalt gerufen wird. Die Lebenszeit, die man dann in Anwaltskanzleien, Gerichten etc. verbringt, die wird dann unter welchem Begriff verbucht?
Wieso wird immer dieses Gegensatzpaar Urlaub/übriges Leben geschaffen. Für mich sind Ferien ein Teil des normalen Lebens. Auch der BGH geht sonderbarerweise davon aus, dass das Leben an der Destination X.Y. IMMER schöner und besserist als in der BRD, d.h. das Gericht kann mit hellseherischer Fähigkeit absolut sicher feststellen, dass der entgangene Urlaub der absolute Hammer geworden wäre.... Wenn es denn schon so juristisch exakt zugehen soll, dann müsste bei einer möglichen Entschädigung doch berücksichtigt werden, wie das Wetter an der nun verpassten Destination war, wie sehen die Bewertungen des Schiffes aus etc. etc., d.h. 3 Wochen verpasste Ferien an einem Ort, in dem es eh geregnet hat, während dem in Deutschland die Sonne geschienen hat, wüde zu einer kleineren Entschädigung führen etc. etc. etc.
Hier kommt ja noch dazu, dass der Thread-Eröffner - nach Meinung einiger User - froh sein kann, dass die Reise für ihn nicht stattfinden kann ;).
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DerCaveman wrote:
Stauder wrote:
Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.Wie kommt man nur auf einen derartigen Unsinn? Selbstverstaendlich zaehlen AGB, sie muessen halt nur wirksam in den Reisevertrag einbezogen worden sein und duerfen nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Warum sonst gibt es wohl AGB? Diese sind dazu da, um im gesetzlichen Rahmen zulaessige Grundvereinbarungen zu treffen. Das BGB kann nicht jeden Einzelfall fallbezogen loesen sondern nur einen allgemeinverbindlichen Rahmen vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens besteht in aller Regel genuegend Spielraum fuer eine Konkretisierung mittels AGB. In vielen Faellen laesst das BGB sogar ausdruecklich Abweichungen zu und entsprechende BGB-Regelungen finden dann nur dann Anwendung, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Gruss
CavemanUnsinn? In Deutschland steht über jeder AGB das Gesetz. Da kannst Du noch so viel schreiben. Es ist einfach so! Und mit Gesetz meine ich in dem Fall das BGB. Zwischen zwei Kaufleuten natürlich zusätzlich das HGB. Ich glaube eher das Du Unsinn schreibst...
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Bringen wir die Dinge wieder einmal auf die Reihe:
Malediven-Urteil
Es handelte sich um die Weihnachtsferien.
Für die es bekanntlich kurzfristig gar keine oder sehr eingengte Alternativen gibt.
Die Mitteilung der Überbuchung der gebuchten Insel war sehr kurzfristig.
Der Richter urteilte:
... dass JEDE Insel der Malediven vergleichbar mit EINZELNEM REISEZIEL ist
... daraus schloss er, dass eine ERSATZINSEL ein ERSATZREISEZIEL und NICHT ein ErsatzHOTEL ist!
... daraus schloss er, dass die Familie kostenfrei vom Urlaub zurücktreten konnte
... und weil es sehr kurzfristig war und weil es der Weihnachtsurlaub mit quasi null Chancen auf halbwegs gleichwertigen Urlaub war, hat er AUSNAHMSWEISE auch Ersatz wegen vertanem Urlaub gewährtEr hat aber KEINEN SCHADENERSATZ zugesprochen, da KEIN Schaden eingetreten war. Schadenersatz bedingt einen eingetretenen materiellen Nachteil!
Absage des Reiseveranstalters
Eine einseitige Auflösung eines Reisevertrages macht unter gewissen Umständen den Auflösenden Schadenersatz pflichtig. Dazu muss der Geschädigte (Kunde) jedoch einen eingetretenen, unvermeidbaren Schaden unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht des Kunden nachweisen.Schadensminderungspflicht bedeutet, dass der Kunde nicht wahllos einen Ersatzurlaub buchen darf und die Mehrkosten einfach verrechnet. Sondern es muss ein dem abgesagten Urlaub entsprechender Alternativurlaub sein: Absage Clubschiff-Kreuzfahrt Karibik --> Alternativen: anderes Clubschiff oder "normale" Kreuzfahrt in der Karibik mit einem Schiff selber Kategorie; nicht ersetzt werden müsste beispielsweise eine Fernostreise anstelle einer Karibikkreuzfahrt.
Entschädigung für vertanen Urlaub wird selbst nach dem Erkenntnis des BGH in so einem Fall sehr höchstwahrscheinlich nicht zugesprochen werden, weil:
... die Zeitspanne zwischen Absage und Reisetermin berücksichtigt wird, die ja doch gut neun Monate beträgt und somit von keinen Alternativen bzw. überhaupt Änderung des Urlaubs(ziel) wohl keine Rede sein kann
... es sich beim gebuchten Termin nicht um einen Termin mit (sehr) eingeengtem Angebot handeltNäme man nun noch die theoretische Schadenersatzpflicht des Veranstalters, so würde diese aller richterlicher Wahrscheinlichkeit in jener Höhe liegen, die der Reiseveranstalter als Stornogebühr mit dem Kunden vereinbart hat. Also 5 - 10 oder 15 % vom Reisepreis.
Nun gestehe ich aber, dass ich von so einem Fall - 9 Monate vor Reisetermin - Schadenersatzklage - Richter stimmt dieser Ansicht zu - noch nie gehört habe.
meint
Peter -
Also sorry, aber man kann sich die Probleme auch herbeireden.
Ich gebe zu, das die Reiseabsage ärgerlich ist, aber ist halt nunmal so.Wenn du die Zeit, die du jetzt offensichtlich mit Gerichtsurteile suchen verbringst, zum Reise suchen nutzen würdest,, dann wäre dir sicher am meisten geholfen.
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Hallo ....
auch wir haben vor 2 Jahren unsere erste Kreuzfahrt gemacht,natürlich mit der AidaBlue!Uns hat´s auch super gut gefallen.Wie man den Tag oder auch den Abend gestaltet,liegt ja an jedem selbst.Hatten damals eine JuniorSuite gebucht und somit Eintritt in die Lounge,was wir aber vorher nicht wußten.War einfach genial!Haben ständig das Aida-Fieber,leider aber nicht immer das Geld dafür!Schade ...
Wir sind uns auch sicher,irgendwann gehts wieder mit der Aida on Tour.Bis dahin schwelgen wir in schönen Erinnerungen und freuen uns auf unseren nächsten Landurlaub,der nach Fuerteventura geht (Jan.09).Liebe Grüße
Mary

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Warum verhandelst Du nicht mit denen statt Dich zu streiten. Anwalt kostet nur Geld (weiß das, bin selbst einer). Wenn der AIDA das so wichtig ist, Euch loszuwerden, zahlen die bestimmt mehr als 100 € "Abfindung" oder bieten Euch eine bessere Reise zu einem anderen Zeitpunkt oder andere Extras an. Ich finde das Angebot (100 €) auch nicht so toll, jetzt ist eben Verhandlungsgeschick gefragt.
