Hilfe Hotel löst Gutschein nicht ein!
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Jetzt würden mich mal die AGB's des besagten Hotels interessieren

Oftmals kann man nämlich genau dort lesen, wie es mit der Einlösung der Gutscheine in einem bestimmten Hotel gehandhabt wird, z.B. :
... Gutscheine vom Hotel müssen bereits bei der Buchung angegeben und bei der Anreise vorgelegt werden, andernfalls können wir ihren Gutschein leider nicht akzeptieren.
Da heißt es dann zahlen am Abreisetag und nochmal buchen, damit der Gutschein auch eingelöst wird.
Und mit der Polizei zu drohen - sorry, daß halte ich für völlig daneben. Da kann ich nur den Kopf schütteln, wenn man zu solchen Mitteln greifen "muss". :?
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Hi Mausebaer,
die AGB s halte ich in diesem Fall für völlig nebensächlich, weil, Gutschein geht vor AGB also spezielle Beschreibung und Zusicherung geht immer in Vorrang vor Allgemeinbeschreibungen.
Ansonsten hast du natürlich recht, Gutscheine müssen rechtlich gesehen vor Buchung/Check in vorgelegt werden, so wie Porta sollte/dürfte man es nicht machen. Aber es ist halt schwierig wenn das Hotel vor Kauf des Gutscheins keinerlei Restriktionen vorgibt, außer halt dass noch freie Zimmer vorhanden sein müssen und dann trotz Kapazität den Termin nicht freigibt.
Ich meine eben, das Hotel hat die Beschreibung im Gutschein äußerst schludrig vorgenommen, vielleicht ein spezielles Kontingent gemeint aber nicht draufgeschrieben. Ich meine: das Hotel hat sich ebenfalls sehr pflichtwidrig verhalten.
LG Ginus
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Falls es tatsächlich so war, dass weder bei der Auktion noch auf dem Gutschein, noch sonstwo im ZUsammenhang mit dem Gutschein, wenn auch nur in Schriftgröße 4 (oder so), dann war Porta wohl schon im Recht.
Und das Hotel hat sich falsch verhalten. Das man aber so schusselig mit Gutscheinen umgeht, kann ich mir nur bei einer kleinen Privatklitsche vorstellen...Ab dem Moment der Zimmerreservierung per Telefon und der Annahme der Angebotes des Hotels war es mit dem Recht haben vorbei.
Ich bin nicht ganz sicher, inwieweit die strafrechtlichen Merkmale des Betruges nach §263 StGB vollständig vorliegen, teilweise aber schon...
Just my 2 cents...
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Wenn es tatsächlich so war, daß nirgendwo erwähnt wurde, wann der Gutschein gilt und für welches Zimmer der Gutschein gilt, dann war das eindeutig ein Fehler vom Hotel, daß ist richtig.Ich hab mir mal spaßeshalber ein paar zu ersteigernde Hotelgutscheine angeguckt und bei vielen Stand dabei, daß der Gutschein nach Verfügbarkeit der ersteigerten Zimmerkategorie eingelöst werden kann.
Bei einigen stand, daß sie nicht zu bestimmten Zeiten engenommen werden und andere hatten einen Link zur Homepage, auf der man nachlesen konnte, wann die Gutscheine gelten und was man da ersteigert hat.Solange wir nicht genau wissen, was Porta77 da genau ersteigert hat und was genau angeboten wurde, können wir auch nur spekulieren.
Die Drohung mit der Polizei halte ich nach wie vor für daneben.
Das ganze hätte man bestimmt auch freundlicher lösen können.
Eigentlich ist doch jedes Hotel daran interessiert, daß jeder Gast zufrieden das Haus verlässt, es weiterempfiehlt und gerne wiederkommt. -
Sicherlich ist jedes Hotel daran interessiert, den Gast zufrieden zu stellen.
Obwohl mancher Gast selbst nicht gerade dazu beiträgt, so wie in diesem Fall.
Aber so wie überall, der Portier- Stammtisch wertet sowas dann gemeinsam aus.Wenn Zufriedenheit und Service nicht oberstes Ziel jedes Mitarbeiters ist habe ich meinen Beruf wohl verfehlt.
Dennoch, der Ton und so, nicht?Vielleicht verrät uns Porta ja doch noch den Serviceanbieter von e**y, oder das Hotel/ die Kette?
Und vielleicht guckt der Geschäftsmann auch mal wieder hier rein und verrät sein hoffentlich seriöses Geschäftsmodell?
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In vielen Auktionen steht sogar drin , das es sein kann , das noch Zimmer frei sind , die aber nicht vergeben werden können , wenn das ebay Kontingent erschöpft sei....Jedes Hotel hat nur eine bestimmte Anzahl an " ebay" Zimmern. Genauso steht drin , das man bei Reservierung darauf hinweisen muß , das man mit einem Gutschein anreist.
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Zwischenfrage:
Warum ist es so aktuell, einen Gutschein zu ersteigern? Über dieses Portal eben...
Weil man glaubt, ein Schnäppchen zu ergattern?
Es gibt weitaus interessantere - und seriösere - Adressen, einen Gutschein zu kaufen und den Termin unter Absprache mit dem Hotel zu treffen.
Teurer ist das nicht, aber komfortabler in der Handhabung.
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Diese Gutschein-Aussteller brauchen - ähnlich wie Airlines -
manchmal das Geld im voraus, um Löcher in saisonschwachen
Zeiten zu stopfen oder auf bessere Zeiten zu hoffen.Ein Risiko auf Totalverlust des Kredites an diese
Unternehmen besteht bei Vorauszahlung immer
für den Reisegast.Gruß privacy
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Nein, privacy, so kenne ich das nicht.
Es handelt sich um renommierte, nicht notleidende Häuser, die die Möglichkeit geben, Gutscheine zu kaufen. Ich nutze das öfter, um z.B. meine Tochter zu überraschen.
Ich kaufe einen Gutschein/ein Arrangement, habe eine Quittung resp. eine Bestätigung, schenke das Tochter und sie vereinbart einen ihr passenden Termin.
Gutscheine kann man überall problemlos kaufen, ob für Dienstleistungen oder Sachwerte. Und sie werden ebenso problemlos eingelöst.
Ich kaufe nach Bedarf Gutscheine, ich ersteigere sie nicht.
Ob darin wohl der Unterschied liegt? -
Erika1 wrote:
Zwischenfrage:Warum ist es so aktuell, einen Gutschein zu ersteigern? Über dieses Portal eben...
Weil man glaubt, ein Schnäppchen zu ergattern?
Es gibt weitaus interessantere - und seriösere - Adressen, einen Gutschein zu kaufen und den Termin unter Absprache mit dem Hotel zu treffen.
Teurer ist das nicht, aber komfortabler in der Handhabung.
Kommt darauf an , zu welchen Preis , 4 Nächte mit Frühstück UND Abendessen , Sauna , Massage usw. für knapp 100 Euro für 2 ! Personen , da glaub ich nicht nur ein Schnäppchen zu haben , da hab ich eins. Oder 2 Nächte mit Frühstück für 2 Leute 30 Euro.
Wo kann ich das billiger oder gleich buchen ?Ich weiß auch nicht , was daran sooo umständlich ist , ich rufe im Hotel an , frage nach meinem Wunschtermin , lasse ihn eintragen und bestätige ihn dann nach erfolgreicher Auktion. Wo ist da die Schwierigkeit ? Was hat das mit komfartabel zu tun ?
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und eben aufgrund dieser Schnäppchenpreise sind die Buchungsrestriktionen der einzelnen Hotels entsprechend streng und das e**y- Konti sind dann eben am Wochenende genau 1 Zimmer... Zum Beispiel
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Käserinchen wrote:
Aber so wie überall, der Portier- Stammtisch wertet sowas dann gemeinsam aus.Zur Ausgewogenheit eures Stammtisches müsste aber unbedingt auch ein Vertreter der "Gegenseite", der Kunden/Gäste also daran teilnehmen, ich melde hiermit schon mal meine Bereitschaft an
.@ bombes-spatz,
klar, wissen wir alle dass dort meistens steht, dass nach Verfügbarkeit dieses bestimmten Kontingent vergeben wird und dass nur eine bestimmte Anzahl (0,1,2 oder wieviel steht dort nie) Zimmer zur Verfügung stehe. Auch klar der Gutschein ist bei Reservierung anzugeben, aber was machst du wenn die partout keinen Goodwill, und das zu nahezu keinem Zeitpunkt, zeigen???? Mehr als 1 oder 2 ganz miese Zeitpunkte müssen schon angeboten werden. Und anscheinend steht es eben nicht auf jedem Verkaufs-oder Versteigerungsangebot. Und, solltevor dem Verkauf keine Einschränkung erfolgen, ist es rechtlich unzulässig Fristeinschränkungen lediglich nachträglich und auf dem Gutschein aufzuführen. Einseitige Vertragsänderungen nach dem Vertragsabschluß sind nicht statthaft, das muss auch mal festgehalten werden. Die von dir zitierten Preise/ersteigerten Gutscheine sind natürlich jenseits von gut und böse. Ein bisschen: neid und
.@ erika1,
ich brauch bestimmt nicht den Kick von 3,2,1 ...! Ich bin mir nicht ganz sicher, sprechen du und privacy jeweils von Gutscheinen der jeweiligen Hotels/Hoteliers direkt???? Die von dir zitierte Möglichkeit/Pool habe ich tatsächlich bis jetzt noch nicht entdeckt. Kannst zu zu meiner gedanklichen Aufhellung beitragen. Ich persönlich kenne es eben so, Gutscheine der Hotels über einen bestimmten Betrag, vermutlich dann aber ganz normal über die Rack-Rates abgerechnet und vollkommen uninteressant. Oder aber bestimmte Saisonangebote, dann aber bereits terminlich fixiert und eigentlich auch kein Gutschein, sondern eine Buchung. Ich lerne gerne dazu.
@ privacy,
denkst du denn, dass eine prominete Anzahl von Anbietern derart ungesetzliche/betrügerische Verkäufe tätigt? Leider ist nicht angegeben in dem RTL Bericht aus welchem Jahre der stammt.
Käserinchen hat aber grundsätzlich natürlich den Kern getroffen, die Preise sind schon sehr interessant wenn man die Verkäufe/Versteigerungen mal über Wochen verfolgt, kann man dafür kein großes Kontingent zur Verfügung stellen. Aber meine eigene Erfahrung sogar schon vor einem Verkauf war so dubios dass ich die Finger davon ließ. Schön für bombes-spatz mit nur Spitzen-Angeboten und das zu seinen Wunschterminen.
LG Ginus
PS: Der/die TE ist wohl verschollen. Gleiches gilt für Geschäftsmann.
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Alle betrügerischen Fälle solcher und ähnlicher Art (die übrigens zeitlos sind) landen irgendwann als Bericht auch hier bei HC. Egal, ob es sich um Gutscheine oder auch um Pauschalreisen über dubiose Vermittler/Veranstalter handelt.
Alle haben eines gemeinsam: Sie waren extrem günstig und die
Kunden, später die Betrogenen, haben ohne große Überlegung
zugegriffen. Auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, war das
Anliegen meines Beitrages.Schön, wenn es mehr seriöse Angebote gibt als beabsichtigten Nepp,
aber wer blickt schon immer hinter die Kulissen?Gruß privacy
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Käserinchen wrote:
und eben aufgrund dieser Schnäppchenpreise sind die Buchungsrestriktionen der einzelnen Hotels entsprechend streng und das e**y- Konti sind dann eben am Wochenende genau 1 Zimmer... Zum BeispielEben deshalb fahren wir lieber in der Woche. ( meistens jedenfalls ) Ich weiß wann ich Urlaub oder frei habe und kann so diese Reisen schon vorher planen.So hat fast immer mein Wunsch geklappt. Ich hatte nur einmal bisher Pech.
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@ginus: Gäste beim Stammtisch? Nix da!

Aber die Hotels tauschen sich sowieso über die einzelnen Verbände, Ketten etc. über Zechpreller, Betrüger u.ä. aus. Die Blacklist ist länger und dicker als die Welt am Sonntag!
Dank Internet geht das ja super schnell.Und in diesem Zusammenhang wurde letztlich mehr scherzhaft die Idee für ein Gästebewertungssystem in den Raum geworfen, in der betreffenden Woche häuften sich "komische" Gäste in mehreren Häusern. Wobei selbstverständlich nie Namen oder Firmen genannt werden, es sei denn der Fall ist nicht komisch, sondern Betrug...
Sorry für das OT...
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Hi Speycy,
wenn Du möchtest, dann nehme mal Kontakt mit mir auf! Ich kenne mich mit solchen Problemen sehr gut aus ! Vielleicht kann ich Dir helfen. ! Schick ne PN ! Gruß
Hallo,
Ich habe einen Gutschein für ein Berghotel gewonnen in einer Verlosung an der ich teilgenommen habe.
Das Hotel hat im Januar mitgeteilt, dass wir den Gewinn nicht einlösen können weil sie selbst 4 Wochen im Urlaub sind bzw. Auch wg. Corona. Man hat uns keinen Alternativtermun genannt, also praktisch ist dieser Gutschein verfallen. Wie gewonnen so zerronnen. Außerdem steht in dem gutschein ein Verfallsatum obwohl Gutscheine doch 3 Jahre gültig sind. Der Gutschein war gerade mal 2 Monate gültig.
Hab ich hier rechtlich eine Möglichkeit? -
Wo hast Du was gewonnen?
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Hallo,
Ich habe einen Gutschein für ein Berghotel gewonnen in einer Verlosung an der ich teilgenommen habe.
Das Hotel hat im Januar mitgeteilt, dass wir den Gewinn nicht einlösen können weil sie selbst 4 Wochen im Urlaub sind bzw. Auch wg. Corona. Man hat uns keinen Alternativtermun genannt, also praktisch ist dieser Gutschein verfallen. Wie gewonnen so zerronnen. Außerdem steht in dem gutschein ein Verfallsatum obwohl Gutscheine doch 3 Jahre gültig sind. Der Gutschein war gerade mal 2 Monate gültig.
Hab ich hier rechtlich eine Möglichkeit?@madeira21 sagte:
Hab ich hier rechtlich eine Möglichkeit?
Ganz unumwunden: Nein!
Dein gegenständlicher "Gutschein" (aka "Gewinn") wird ja nicht als Ersatz für eine entgeltliche Leistung erbracht, demnach gibt es dafür auch keinerlei rechtliche Restriktionen hinsichtlich der Nutzbarkeit.