Essen in Buffet-Form anstatt Menü
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Ein Vergleich bedeutet aber auch, das beide Parteien auf ihren Kosten sitzen bleiben, sofern der Vergleichsvorschlag des Gerichtes nichts anderweitig beinhaltet. Falls du also mit Anwalt und Rechtsschutzvericherung unterwegs warst ist deine Police ganz schön belastet Und ohne Rechtsschutz fressen die Kosten einen grossen Teil der Erstattung auf.
Gruss Gabriela
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Auch eine Versicherung rechnet natürlich mit für sie positivem Ergebnis im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben. Die gezahlten Prämien deiner 10 Jahre können je nach Schadensgrösse in dieser Sache ruckzuck verbraucht sein. Und dann wird die Versicherung in Zukunft sehr genau und penibel prüfen, ob sie dir noch einmal Rechtsschutz gewährt.
Versicherungen denken -und das kann ich sogar nachvollziehen- das Rechtsschutz u.U. in einer wichtigen Sache durchgezogen werden muss in div. Instanzen. Und das kostet viel Geld. Neue Policen werden daran angepasst, Ausschlüsse beinhalten, damit nicht der wichtige Rechtsschutz verbraten wird, weil jemand eine angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten hat, und dagegen mit Anwalt vor Gericht zieht.
Gruss Gabriela
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gcmv:Habt noch ein klein wenig Geduld ... wrote:
Nachdem das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, endet heute die Einspruchsfrist für beide Seiten.
Bin mal gespannt, ob der RV jetzt endlich Ruhe gibt und final zustimmt.Hast du denn den Vergleich angenommen? Ist für mich nicht so richtig aus den Zeilen erkennbar.
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@omali
Nachdem das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, endet heute die Einspruchsfrist für beide Seiten.
Bin mal gespannt, ob der RV jetzt endlich Ruhe gibt und final zustimmt.
Ansonsten wird sichder Streit noch in das Jahr 2011 ziehen. Sobald ich von meinem Rechtsanwalt höre, dass alles "in trockenen Tüchern ist", werde ich ein abschließendes Statement hier posten.
Ich lese daraus, das gcmv dem Vergleich nicht zugestimmt hat und in 2011 weiter versuchen wird Recht zu bekommen.@gabriela maier
Deine Teilaussage:
Auch eine Versicherung rechnet natürlich mit für sie positivem Ergebnis im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben.
ist normales Kaufmannsdenken
Die gezahlten Prämien deiner 10 Jahre können je nach Schadensgrösse in dieser Sache ruckzuck verbraucht sein.
kann in der Praxis passieren, ist aber das Risiko der Versicherungsgesellschaf
**Und dann wird die Versicherung in Zukunft sehr genau und penibel prüfen, ob sie dir noch einmal Rechtsschutz gewährt.**die Versicherung prüft nach Erfolgsaussicht, gemäß ihren AGB und muß eintreten wenn die Vorausetzungen erfüllt.
Natürlich kann aber die Versicherung, genau so wie der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.LG
Manne -
...im übrigen das gleiche Procedere wie bei Hausrat-, Haftpflicht, Kfz- und weiteren Versicherungen. Im Rahmen der AVB treten diese ein und im Schadensfall besteht ein Kündigungsrecht nach der Regulierung/Abschluß. Aber das sollte eigentlich unsere Gabriela wissen...

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@mannige
Natürlich hat gcmv zugestimmt, sonst wüßte er doch schon, dass der Streit sich in das Jahr 2011 hinzieht. Und laut seiner Aussage ist das ja nur dann der Fall, wenn der RV nicht zustimmt.Vielleicht habt ihr das nicht so recht verstanden, weil schon wieder vollkommen überflüssigerweise ein Bericht von g_m zerpflückt werden mußte.
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Tja, curi: natürlich weiss "unsere Gabriela", das es ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall gibt. Hab ja über 20 Jahre in dem Bereich gearbeitet. Aber: das war hier überhaupt nicht gefragt !!
Gefragt war, ob eine negative Policenbilanz das Verhalten einer Versicherung beeinflusst. Nur dazu habe ich mich geäussert. Eintrittspflicht ? Stimmt die Rendite nicht wird nach dem kleinsten wie auch immer gearteten Grund gesucht, den Anspruch abzulehnen. Oder glaubt her jemand was anderes ?
Gruss Gabriela
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gcmv wrote:
@gabriela: Was meinst du mit "ist deine Police ganz schön belastet"?
Ich habe meine Rechtschutzversicherung seit ca. 10 Jahren und mache hier zum ersten Mal Gebrauch davon - bin nämlich im allgemeinen ein sehr besonnener Zeitgenosse ...
@gcmv
keine sorge.
bei einem schadenfall kann dir so gut, wie nichts passieren.
die versicherer prüfen natürlich, wie streitlustig (schadenlastig) der versicherungsnehmer ist.
und wenn es 1 schadenfall in 10 jahren ist, ist es o.k.
dafür sind solche versicherungen ja da.
eine überschrittene geschwindigkeit hätte im übrigen gar nichts mit dem baustein "privat-rechtsschutz" zu tun. da wäre der verkehrs-rs gefragt. und die meisten kunden schließen den aus gerade diesen gründen ab. -
Was ist denn jetzt los?
Einerseit inhaltliches und thematisches "Spurverlassen" bemängeln, dann aber selbst nicht wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Oder gehören Ausführungen zum Versicherungsrecht und deren Eventualitäten zum Thema des Threads?
( Es gibt ja noch die PN
)Zum Thema zurück.
Schön, daß gcmv uns immer über den aktuellen Stand informiert.
Wünsche ihm ein baldiges für ihn zufriedenstellendes Ende dieser langwierigen Angelegenheit.
Denke, dann werden wir bald einen abschließenden positiven Bericht lesen können. -
@omali
sorry. hast ja recht.
mea culpa.
als versicherungsbetriebswirtin juckt es mir da in den fingern.
ich wollte nicht, dass der to ob der phantasien hier, angst bekommt.
hätte ich nicht machen sollen.
ich entschuldige mich.
und nun: zurück zum thema. -
Hoppla,
hier hat sich ja gestern Abend noch einiges getan. Was ich mit meiner "komischen" Nachfrage nach der Versicherung so alles ausgelöst habe ... :?
Wenn meine Versicherung nicht analog zu mir der Meinung gewesen wäre, dass hier in irgendeiner Form Aussicht auf Erfolg besteht, hätte sie eh' im Vorfeld schon abgewunken.
Nur zur Aufklärung in eigener Sache:
Der Vergleich ist für mich OK. Wobei ich relativ entspannt wäre, wenn der RV nochmals in Berufung geht. Dies würde für mich und meine Familie zwar einen Trip ins Rheinland nach sich ziehen, da wir persönlich vor Gericht aussagen müssten (bisher liefen die Gerichtstermine alle nur über meinen Anwalt) - das wäre mir die Sache aber wirklich wert ...
Grüße gcmv -
gcmv wrote:
Hallo lexilexi,
das Vilasol war zum Zeitpunkt meiner Buchung ein LHW und hat diesen Status VOR meinem Urlaubsantritt "verloren". Dem RV war dies bekannt - er hat mich über diesen Sachverhalt jedoch nicht aufgeklärt, bzw. u. a. das Verpflegungskonzept drastisch zum Nachteil des Kunden verändert.
Bzgl. Son Vida kann dir unser "LHW-Fachmann" mawota sicherlich mehr sagen, da er diesen Vergleich angebracht hat ...Hallo Ralf
So "böse" hab ich das jetzt gar nicht gemeint
. Mit deinen Preisangaben hast du mich einfach ein bisschen aus der Reserve gelockt, da ich immer wieder erlebe, dass die Leute im feinsten Hotel logieren (einfach mal so ein Schnäppchen über eine Website gebucht) und sich dann lauthals beschweren, dass jedes Glas Wein 15 Euro kostet und auch das Frühstück mit 47 Euro zu buche schläge. Dabei geht es in diesen Häusern ja überhaupt nicht um die Grosszügigkeit des Frühstücksbuffets oder den wirklich exclusiven Wein, sondern mit den hohen Preisen werden die in vielzahl vorhandenen Angestellten bezahlt.... Und genau hier unterscheiden sich die vielen Top-Luxushotels - bei der Anzahl Angestellten pro Gast. Soweit will ich dir aber nix unterstellen... smile
Im übrigen war das Castillo Hotel Son Vida bis zum Umbau/Renovierung im 2005 ein Leading Hotel of the World und damals schöner als nach dem Umbau und der Wiedereröffnung als Luxury Collection von Sheraton.
Aber so unter uns - um welchen Betrag gehts denn schlussendlich - ich meine vom buffet werdet ihr ja wohl dann doch gegessen haben und somit ist nur die entgangene Urlaubsfreude vom a la Carte Service von vielleicht 15 Euro pro Tag/Person? oder wie oder was?
Gruss Markus -
Hi,
ich denke die Summe ist nachrangig. Insofern habe ich die zum Teil blöden Sprüche bei Eröffnung des Themas auch nicht verstehen können, aber vermutlich stammten die von Leuten, die noch nie in ihrem Urlauberdasein erfahren konnten, dass es neben billig AI-Buffet und Schnäppchenreisen auch andere Möglichkeiten gibt zu verreisen. Das sind dann solche Hotelbewerter, die unter "Gastronomie" schreiben "man wurde immer satt" oder "man fand immer was" und das auch noch toll finden.
Gcmv rügt aber nicht nur "entgangene Urlaubsfreude" sondern auch die Art und Weise wie mit dem zahlenden Kunden umgegangen wird. Und genau deshalb sind solche Verfahren immens wichtig, wenn sich langfristig die Verhältnisse zu Gunsten des Kunden verbessern sollen. Natürlich wird jetzt auch gleich die Fraktion der "aber das wird auch Preiserhöhungen zur Folge haben" Rufer auf den Plan treten, doch denen möchte ich entgegenhalten, der Markt wird auch das regeln. Billiganbieter für Urlauber die mit AI in Kantinenform zufrieden sind, anspruchsvollere Kunden werden auch etwas mehr ausgeben, wenn sie sich dafür auf die Katalogangaben verlassen können. -
@mawota: Na das klingt doch heute schon ganz anders - dann hat mein teilweise zynischer Beitrag ja doch etwas bewirkt.

Ich glaube, wir Beide könnten beim nächsten Mallorca-Urlaub mal einen Sangria zusammen an der Bar trinken - du bist herzlich eingeladen. (Allerdings bin ich da nicht im Son Vida, sondern im Can Simoneta in Canyamel)
Chepri hat es im letzten Beitrag sehr schön auf den Punkt gebracht. Es geht echt um die Art, wie man mit Kunden umgeht. Ich hätte mich niemals an meinen Anwalt gewandt, wenn seitens RV eine ordentliche Kommunikation mit mir stattgefunden hätte. Ich habe mehrere Fristen gesetzt und um Antworten gebeten - leider erfolglos. Zum Schluß habe ich dann mit dem Anwalt "gedroht", da ich das Gefühl hatte, der RV entsorgt meine Schreiben ungelesen in der "Ablage P".
Leider war dies alles erfolglos und mein Frust wurde immer größer. Deshalb habe ich das Thema dann auch "durchgezogen"; und wenn der RV da noch weitermachen will - so what - dann gehen wir halt noch in die letztmalige "Verlängerung".
Die Details über den Vergleich werde ich wie versprochen liefern, sobald der Spruch rechtsgültig ist. -
Unglaublich, aber wahr!
Die Gegenseite hat dem Vergleich nicht zugestimmt und geht in die (letztmögliche) Berufung.
Ich freue mich schon jetzt auf den gemeinsamen "Familienausflug" ins Rheinland zum Gerichtstermin - die Zeit werde ich mir definitiv nehmen und werde dort sehr gut vorbereitet nochmal die gesammelten Erfahrungen mit meinem kooperativen Vertragspartner zum Besten geben.
Mein Sohnemann freut sich bestimmt über einen schulfreien Tag und meine Allerliebste wollte eh' mal wieder in Köln oder Düsseldorf durch die Fußgängerzone schlendern. (Falls wir den Prozess dann gewinnen, kann sie das Geld gleich entsprechend unter die Leute bringen).
Von daher bleibt uns "mein" Thread noch ein wenig erhalten - ich melde mich zu gegebener Zeit wieder mit dem Abschlußbericht - schöne Feiertage und Grüße von gcmv -
Es muss nicht unbedingt zu dieser Verhandlung kommen. Das Gericht gewährt beiden Parteien für die Prüfung des Vergleiches eine relativ kurze Frist, so ca. 2 Wochen. Wenn der RV meint, noch Zeit für Recherchen zu benötigen legt er Berufung ein, die er aber später immer noch zurücknehmen kann.
Dann käme der Vergleich doch noch zum Tragen, dem du ja bereits zugestimmt hast. Ich wiederhole meine Frage, die ich schon früher mal gestellt hatte:
was beinhaltet der Vergleich in Bezug auf die Kosten des Verfahrens ? Hat der Richter dazu was gesagt ? Wenn ich deine Beiträge richtig verstanden habe geht es hier ja nicht um Kleingeld.
Gruss Gabriela