Verbote...
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@Maximax, "komische rechtliche Situation". Irgendwie, wird den Leuten was versprochen, das im Kleingedruckten dann wieder, widerrufen werden kann.

Ich frage mich bloß, wieso diese "Handelsvertreter", fersengeld geben, sobald die Polizei anrückt?!
Stören, tut mich in diesem zusammenhang auch noch die Rolle, der Gaststätten. Die Wirte, wissen doch ganz genau, für was die Hinterzimmer angemietet werden. Vielleicht sollte man "DA" ansetzen, dann braucht es kein Verbot, weil die Veranstaltungen dann im freien stattfinden müssten und jedem Teilnehmer, wäre sofort klar, "aufpassen das ist eine fragwürdige Werbeveranstaltung".

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Brigitte und mabysc,
grundsätzliche Frage:
Ist es die Aufgabe des Staates, seine Bürger vor den großen und kleinen Risiken des Lebens zu schützen, indem er die Risiken minimiert bzw. eliminiert? Oder sollte jeder Bürger für sich selber verantwortlich sein, indem er sich über die Lebensrisiken ausführlich informiert und seine Verhaltensweisen entsprechend anpaßt?
Wo fängt die "Aufsichtspflicht" des Staates an? Wenn der Staat zum Beispiel auf Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen einführt, um Autofahrer vor den Risiken des Rasens zu schützen, dann müßte er doch eigentlich auch berechtigt sein, seine älteren Mitbürger vor den Risiken z.B. von Kaffeefahrten zu schützen.
Was muß, sozusagen, auf eigenes Risiko laufen und wo muß der Staat eingreifen? Ich kann diese Frage offen gestanden nicht schlüssig beantworten.
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Ich würde sagen überall wo man nur sich selbst gefährdet (z.B. bei Kaffeefahrten) muss der Staat nicht eingreifen. Wo man auch andere gefährdet (z.B. durch Raserei auf Autobahnen) sollte der Staat schon eingreifen.
Ein gewisses Restrisiko bleibt immer. -
maximax wrote:
...- Ist es die Aufgabe des Staates, seine Bürger vor den großen und kleinen Risiken des Lebens zu schützen,
- indem er die Risiken minimiert bzw. eliminiert?
- Oder sollte jeder Bürger für sich selber verantwortlich sein, indem er sich über die Lebensrisiken ausführlich informiert und seine Verhaltensweisen entsprechend anpaßt?
- Wo fängt die "Aufsichtspflicht" des Staates an?......
ich hab Deinen Fragen mal Zahlen gegeben.
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nein, ist nicht Aufgabe des Staates.
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eventuell "warnen".
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in der Regel, ist er das ja auch. Du kannst niemanden zum lernen verpflichten oder dazu, dass er/sie nicht blind alles unterschreibt, ohne einen klitze kleinen Blick auf´s Kleingedruckte zu werfen.
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kann man eigentlich gar nicht so genau sagen. Ich würde, spontan und ohne zu überlegen
sagen,
unter resp. bis 21 Jahren, sollte der Staat eine Art Aufsicht über das haben, was Eltern im Namen ihrer Kinder so "verbrechen". :ein klein bißchen Ironie:

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Wo fängt das dann an und wo hört es auf?
Kaffeefahrten sollen also verboten werden, nur weil dort Artikel zu überteuerten Preisen verkauft werden?
"Es steht jeden Tag einer dummer auf, ma muss Ihn nur finden" altes Sprichwort.
Das usr doch frei Marktwirtschaft, der Verkäufer will möglichst viel verdienen und der Käufer vile möglichst günstig einkaufen und den Presi macht der Markt.
Und was ist mit diesen ganzen Handyabzocken (Klingeltöne überteuert einkaufen und die Jugend in die Schulden treiben?), was ist mit den Telefonverk#ufen, den Abdrückern an den Türen u.s.w. Wass ist mit den Internetfallen? Den ganzen Preisspielen, "Sie haben gewonnen, brauchen nur dort und dort anrufen u.s.w.
Angebelich blitzt die Polizei auch nur an unfallträchtigen Orten, komisch ich sehe die immer nur da, wo man die Autofahre am besten abzocken kann und nicht vor Schulen u.s.w., weil dort kaium Verkehr ist.