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Reiserücktritt wegen fernabsatzgesetz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
26 Beiträge 15 Kommentatoren 71.2k Aufrufe
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Gibt auch 19-jährige Schüler/innen.  😉

    Aber wann genau wurde nun widersprochen: Umgehend oder nach 2 Tagen ?
    Oder soll es heißen: 2 Tage nach der Buchung ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Glaubhaft aus meiner Sicht wohl sofort nach der Erkenntnis irrtümlich gebucht zu haben.
      Das ist jedenfalls .m.E. nicht "kriegsentscheidend" ... man kann sich auch 2 Tage Zeit nehmen um zu verifizieren, dass man tatsächlich irrtümlich eine Willenserklärung abgegeben hat.
      😉

      Edit:
      Mit dem Fernabsatzgesetz ist die Einrede nicht herzuleiten - s.h. vorangegangene Beiträge zur Thematik ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • MaliniM Offline
        MaliniM Offline
        Malini
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        xxxDU47057xxx:
        Und wie das nun eigentlich mit dem "Taschengeldparagraphen"? Wenn die Reise 200 Euro kostet, dann kann man doch sehr wohl als Minderjähriger eine Reise buchen bzw. PlayStation etc. kaufen.

        Nicht unbedingt - Anschaffungen, auf die ein Minderjähriger erstmal sein Taschengeld monatelang sparen muss, fallen nicht unter den von Dir genanannten Paragraphen und bedürfen der Zustimmung der Eltern.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          ... auch schon, wenn sie nur einen monatlichen Verfügungsrahmen überschreiten.
          Oder: Der § 110 BGB findet beim Abschluss eines Reisevertrages im Internet keine Anwendung. Vielmehr ist er - wie praktisch jeder Vertrag mit einem Minderjährigen - schwebend unwirksam und spielt es auch keine Rolle, wenn der Besteller falsche Angaben - beispielsweise zu seinem Alter - gemacht hat. Der Jugendschutz hat in diesem Fall Vorrang und Vorhalte des Betrugs sind rechtlich unwirksam.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • FugimaxiF Offline
            FugimaxiF Offline
            Fugimaxi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Wenn man(es) so einen Quark am PC = Internet fabriziert,sollte es die Finger davonlassen oder lieber Candy Crush Saga oder My little Pony spielen.Wenn noch minderjähriger Schüler muss es ja im Anmeldeformular falsche Daten eingetragen haben.

            Gruß,Jürgen

            Männer haben auch Gefühle:
            Hunger zum Beispiel.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Das sind Mutmaßungen - über das Alter des Bestellers der Reise sind keine Angaben gemacht worden.
              Außerdem bauen auch Erwachsene schon mal Mist und buchen 3x dieselbe Reise - aus Versehen! - und wurden Vorschläge zum weiteren Vorgehen bereits beigetragen.
              :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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