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Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • curiosusC Offline
    curiosusC Offline
    curiosus
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    ...ausschlaggebend für die Erstattung ist der Kaufpreis (abzgl. der altersbedingten Wertminderung) und nicht der Wiederbeschaffungspreis. In Deinem Fall daher unglücklich gelaufen... 😉

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Ich würde sagen, maßgeblich ist wohl der Preis, den Du dafür bezahlt hast, nicht was er jetzt oder sonst gekostet hätte.
      Wenn Du 59 € bezahlt hast, warum sollte man 129 € erstatten?

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      • SiegfriedS Offline
        SiegfriedS Offline
        Siegfried
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Der Koffer meiner Frau wurde auf dem Flug von Napoli- HH beschädigt (AirBerlin).
        Der Reißverschlußnippel an der Vorderseite eines Faches, ist abgerissen.
        Würde sowas repariert. Der Koffer ist schon etwas älter, habe keine AQuittung.
        Muß das gleich im Flughafen angezeigt werden? Haben wir aber nicht gemacht.
        Gruß
        Siegi

        s.w.

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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Der Schaden hätte an Ort und Stelle gemeldet werden müssen, bzw. innerhalb der Frist von 7 Tagen. Die Reise war wohl im Juni, daher ist diese nun wohl verfallen.

          Abgesehen davon, der Ersatzschieber für den Reißverschluß kostet im Kurzwarengeschäft knapp um die 3-5 € 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Bitti1B Offline
            Bitti1B Offline
            Bitti1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Vielen Dank für die schnellen Antworten, das verbuch ich dann mal unter: dumm gelaufen 😉
            Sonnige Grüße
            Beate

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            • LuganskL Offline
              LuganskL Offline
              Lugansk
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hallo Bitti1!

              Ich hatte auch ein ähnliches Problem:

              Ich hatte bei einer Geschäftsauflösung einen Koffer sehr günstig gekauft. Der Hartschalenkoffer wurde dann bei einem Flug nach Berlin total zertrümmert. Ich habe den Schaden sofort gemeldet. Die Fluggesellschaft wollte dann trotzdem eine Bescheinigung eines Fachgeschäftes, das der Schaden nicht zu reparieren seie. Ich sah nicht ein, das ich für meinen günstigen Kauf gestraft würde. Ich habe mir das dann den "Totalschaden"von einem Fachgeschäft bestätigen lassen. Das Lederwarenfachgeschäft bestättigte mir auch den Neupreis des Koffers und den neuwertigen Zustand des Koffers. Den neuen Koffer habe ich  natürlich dort

              gekauft. Das Gutachten und die Kopie der Rechnung habe ich eingereicht. Das Geld habe ich dann nach einem halben Jahr von der Fluggesellschaft erhalten.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fernweh1957F Offline
                fernweh1957F Offline
                fernweh1957
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                ......und somit hast du Versicherungsbetrug begangen. Herzlichen Glückwunsch - das würde ich hier nicht so lauthals verkünden.

                LG
                Andrea

                gehe in die welt und sprich mit jedem

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                • meer_fanM Offline
                  meer_fanM Offline
                  meer_fan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @fernweh

                  das sehe ich aber gänzlich anders,  lugansk hat ein GUTACHTEN von einem
                  Fachgeschäft über den Wert des Koffers.
                  Nach deiner Rechtsauffassung dürfe man dann grundsätzlich nichts
                  bei der Versicherung melden was man zb geschenkt bekommen hat!?
                  (oder zb als "kostenlose" Beigabe zu einem Vertrag erhalten hat ..ect)
                  dem ist ganz sicher nicht so.

                  Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

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                  • regent0R Offline
                    regent0R Offline
                    regent0
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @meer_fan

                    Du irrst hier. Der Versicherungswert eines Gegenstandes ist der Kaufpreis, bei dem ggfls. die Nutzungsdauer abgerechnet wird, um den Zeitwert zu errechnen. Fernweh hat daher mit seiner Anmerkung völlig Recht. Hier wurde der wahre Kaufpreis, vermutlich auch noch durch eine falsch datierte Rechnung (das wäre dann Beihilfe) der Geschäftes, verschleiert. 😞

                    Um es zu verdeutlichen ein anderes Beispiel. Du hast Dir vor einigen Monaten eine Kamera für 1.500 Euro gekauft. Sie wird vom einem Bekannten durch Unachtsamkeit derartig beschädigt das es ein Totalschaden ist. Die Haftpflichtversicherung eröffnet Dir nun, sie wird den Schaden nur mit 800 Euro begleichen, da der aktuelle Preis für dieses Gerät deutlich gefallen wäre. Da würdest Du aber gucken. 😱

                    Das mit den Geschenken ist eine ganz andere Baustelle und würde hier den Rahmen sprengen.

                    Wilfried

                    °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • meer_fanM Offline
                      meer_fanM Offline
                      meer_fan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @regent

                      mit solchen Unterstellungen wäre ich SEHR vorsichtig.
                      Die Rechnung die eingereicht wurde war die, des (gleichwertigen) neuen Koffers,
                      so les ich das jedenfalls!
                      Der Wert eins Gegenstand ergibt sich nicht immer
                      zwangsläuftig aus dem Kaufpreis.
                      Ob die Versicherung ein Gutachten anerkennt ist ja auch nicht immer gesagt.

                      Zu deinem Beispiel. Wen man etwas viel zu teuer eingekauft hat wird
                      diese Dummheit kaum von einer Versicherung beglichen werden...  😉
                      zumal dann ja Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet wäre.

                      Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fernweh1957F Offline
                        fernweh1957F Offline
                        fernweh1957
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @lugansk:

                        Du darfst mir glauben, ich habe bei einer dieser Versicherungen gearbeitet - Achtung Ironie - die immer nur Prämie kassieren, aber niiiiieee bezahlen.

                        Das Lederwarenfachgeschäft hat eine "Gefälligkeitsrechnung" - denn es war ja nicht der tatsächlich gezahlte Preis für den geschädigten Koffer- ausgestellt - und der Kunde hat sich dadurch verpflichtet, im Geschäft einen neuen Koffer zu kaufen (finanziert über die Versicherung)...und das ist nicht rechtens.

                        LG
                        Andrea

                        gehe in die welt und sprich mit jedem

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • meer_fanM Offline
                          meer_fanM Offline
                          meer_fan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          ...ich steige an dieser Stelle hier aus..., was hier interpretiert wird ist mir zu hoch.

                          ICH les das anders....Kopie der Rechnung des NEUEN Koffers wurde...eingereicht!
                          Damit die Versicherung sieht das man sich was gleichwertig neues gekauft hat.
                          Und NICHT die Kohle abzocken will.

                          Aber gut hier scheint es Versicherungprofis zu geben die "zwischen den Zeilen"
                          da wohl was anders lesen, kennt man ja.
                          "Gefälligkeitsrechnung" kopfschüttel....und wech bin.

                          Zitat

                          "Wie der Schelm denkt, so ist er"
                          eventuell geht mir aber einfach hier nur dieses schlechte denken gänzlich abhanden.

                          wünsche trotzdem allen hier noch einen schönen Tag.

                          tschüssi

                          Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • fernweh1957F Offline
                            fernweh1957F Offline
                            fernweh1957
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            An Meer - fan

                            Nicht beleidigt sein - hier noch mal ein anderes Beispiel, um es zu verdeutlichen:

                            Du kaufst ein Auto mit ca. 20 % Rabatt zum Preis von 20.000 EUR - Supersonderangebot, nur gültig bis zum ...

                            Eine Woche später verunfallst du und das Auto ist Schrott - du bestellst Dir auf der Stelle ein neues Auto - Sonderpreis geht nicht mehr, da Aktion abgelaufen - für EUR 25000. Was glaubst du, erstattet Dir die Versicherung (Neupreisversicherung vorausgesetzt) ? EUR 20.000 und nicht EUR 25000,00. Sollte Dir der Händler für den ursprünglich gekauften Wagen dann eine Rechnung für EUR 25000 ausstellen - wäre das eine Gefälligkeitsrechnung..und das ist im Kleinen nicht anders wie im Grossen.

                            ...und dein sonniges Gemüt in Ehren - Versicherungsbetrug ist Gang und Gebe; nur will leider niemand die dadurch verursachten höheren Prämien bezahlen.

                            LG
                            Andrea

                            gehe in die welt und sprich mit jedem

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • regent0R Offline
                              regent0R Offline
                              regent0
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @meer_fan

                              Genau dies ....Kopie der Rechnung des NEUEN Koffers wurde... ist das Problem. Dann läge, wenn hier nicht manipuliert worden wäre, das Kaufdatum nach dem Schaden gewesen. 😱

                              Abgesehen davon, wenn ein Schaden reguliert wurde ist niemand verpflichtet wieder einen Koffer zu kaufen. Das ist der Versicherung völlig gleichgültig denn es geht nur um den Augleich des versicherten Schadens. Könntest für das Geld auch essen gehen. 😄

                              Deine Meinung von 10:20 Uhr (zum Thema Kaufpreis) ist völlig falsch, da sträuben sich bei mir schon wieder die Nackenhaare. :?

                              @Fernweh:

                              Unsere Bemühungen das zu verdeutlichen werden hier, mangels Grundkenntnissen, wohl auf keinen fruchtbaren Boden fallen. 😞

                              Wilfried

                              °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @meer_fan
                                Ein Geschäft muss schließen und verkauft aus. Ich "erwische" einen Koffer zum Preis zu 40 €, der ursprünglich 130 € gekostet hat. (So abgelaufen im letzten Jahr.)

                                Und nun stelle ich mir vor: Der Koffer wird auf einer Reise beschädigt. Totalschaden.
                                Ich melde der Versicherung: "Habe leider den Kassenbon nicht mehr."
                                Und da das Geschäft in der Zwischenzeit nicht mehr existiert, gehe ich in einen anderen Laden und lasse mir den Ursprungspreis von 130 € bestätigen.
                                Diesen Beleg reiche ich der Versicherung ein.

                                Und das ist d. E. kein Versicherungsbetrug ?  😱
                                Doch. Wäre es gewesen.
                                Edit:
                                OK, ich sehe gerade: Das war in der Tat der Fall von @Bitti - allerdings hat sie den Kassenbon vorgelegt.  😄

                                @Siegfried
                                Irgendwo wurde mein Koffer auf der Reise "beschädigt" - Pinökel, von dem du schreibst, war weg... und ich habe es erst beim Auspacken zuhause bemerkt.
                                Ich bin in ein entsprechendes Fachgeschäft gegangen, habe die Sache erklärt, die haben den Koffer eingeschickt und der Spaß hat mich 10 € gekostet.
                                Und da ich mir "einen abgebrochen" hätte, das Ding selbst anzubringen (ist echt nicht "mein Ding" ), war mir der Preis jeden Cent wert. 😄

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Bitti1B Offline
                                  Bitti1B Offline
                                  Bitti1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Wow, da hab ich aber eine Diskussion ausgelöst 😉 Aber jetzt habe ich wenigstens ausführlich erklärt bekommen warum ich jetzt auf den Mehrkosten sitzen bleiben werde 😉 Vielen Dank für die ausführlichen Infos.
                                  Liebe Grüße
                                  Beate

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • meer_fanM Offline
                                    meer_fanM Offline
                                    meer_fan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    auch für den Fall mich hier bei einigen ziemlich unbeliebt zu machen....

                                    so oder so ähnlich steht es in eigentlich allen Reisegepäckversicherungen

                                    **7. Unter welcher Voraussetzung und in welcher Höheleistet die Würzburger Entschädigung?**7.1 Hat die Würzburger die Leistungspflicht dem Grund undder Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigunginnerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.
                                    7.2 Bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.500 EURerstattet die Würzburger füra) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen denZeitwert.**Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemeinerforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art undGüte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauchetc.) entsprechenden Betrages;**b) beschädigte Sachen die notwendigenReparaturkosten und ggf. eine verbleibendeWertminderung, höchsten jedoch den Zeitwert;c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebührender Wiederbeschaffung;
                                    7.3 Die Höchstentschädigung für Geld, Wertpapiere,Fahrkarten und Dokumente aller Art sowie für Schmuckund Kostbarkeiten beträgt maximal 250 EUR je Person.
                                    7.4 Wird durch ein Schadenereignis das Reisegepäckmehrerer Gäste beschädigt oder entwendet oder kommtes abhanden, so ist die Leistung der Würzburger aufinsgesamt 8.750 EUR je schädigendes Ereignis begrenzt

                                    Irgendwo hab ich einen Passus gefunden, der gesagt das quasi nur der tatsächlich
                                    selber geleistet Kaufpreis "versichert" ist.

                                    wer noch mehr lesen will...
                                    http://www.svb-verlag.de/resources/Kapitel+5+Wert+ist+nicht+gleich+Wert.pdf

                                    wenn das jedoch alles nicht so stimmt, bitte ich darum mir
                                    einen Link zu schicken wo man lesen kann das wirklich nur der Kaufpreis relevant ist.
                                    Ich selber finde dazu keinen.

                                    Dank
                                    Gruss meer_fan

                                    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #58

                                      meer_fan: ...Irgendwo hab ich einen Passus gefunden, der gesagt das quasi nur der tatsächlichselber geleistet Kaufpreis "versichert" ist...

                                      ============ Zitat Ende ============

                                      Was willst Du uns denn nun damit sagen? Das es von Dir immer noch nicht verstanden wurde! :?

                                      Nun gut...

                                      Wilfried

                                      °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        @meer_fan
                                        Bist du sicher, dass du die richtige Reisegepäckversicherung herausgesucht hast? 😄

                                        Ich zitiere nun mal Punkt 4 der von dir genannten Versicherung bzw. aus den Versicherungsbedingungen zu DAV Hütten-Reisegepäck-Versicherung:

                                        "4. Für welche Gefahren und in welcher Zeit besteht Versicherungsschutz?
                                        Der Versicherungsschutz besteht für
                                        4.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte;
                                        4.2 Unfall eines Transportmittels;
                                        4.3 Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch, und beginnt mit Einbringung des Gepäcks der Übernachtungsgäste in die Hütte oder mit der Übergabe an den Hüttenwirt zur Aufbewahrung oder Beförderung und endet
                                        mit Verlassen der Hütte oder Entgegennahme des Reisegepäcks vom Hüttenwirt.
                                        Darüber hinaus sind Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes nicht versichert."
                                        Quelle: alpenverein.de

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #60

                                          Meer_fan

                                          Du machst dich nicht unbeliebt, sondern noch einmal:

                                          Der Zeitwert kann nicht höher sein als der Anschaffungswert - wir können es Dir gerne nochmal erklären, aber dazu habe ich jetzt wirklich keine Lust mehr.

                                          LG
                                          Andrea

                                          gehe in die welt und sprich mit jedem

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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