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Fernabsatzgesetz???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gutenmorgenG Offline
    gutenmorgenG Offline
    gutenmorgen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    ...., es ist nun mal so, wer wahllos einkaufen geht, muß eine Menge Geld mitbringen. Was ist daran so erstaunlich?
    Übrigens, ich kenne kein Reisebüro, dass sich einen Ausweis vorlegen läßt

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Höchstens, wenn einer Seniorenrabatt will! 😆 😘

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      • user_jasonU Offline
        user_jasonU Offline
        user_jason
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Mein RB wollte bisher einen Ausweis schon alleine um die Richtigkeit der Namen zu haben. Falls da ein Fehler ist kann man ja schon mittlerweile bei bestimmten Ländern den Urlaub abbrechen. Da sieht man auch wieder die Unterschiede im RB. Ich kenne natürlich die Richtlinien dafür nicht. Aber für mich hat das etwas mit seriös zu tun.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gutenmorgenG Offline
          gutenmorgenG Offline
          gutenmorgen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          ..., bei uns gibt es eine Reisebestätigung, die der Kunde sich durchliest, bevor! er sie unterschreibt. Ausweis brauchen wir nicht, trotzdem glauben wir, das wir ein seriöses RB sind 😄

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • user_jasonU Offline
            user_jasonU Offline
            user_jason
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            ja, aber was Unterschreibt der Kunde hier im Internet? Darum geht es ja was ich als Sicherheitslücke auf jeder Onlinereiseseite sehe. Ich weiß nicht ob es die Verantwortlichen nicht interessiert oder Sie es einfach in Kauf nehmen.

            Jetzt stellt euch mal vor ihr kommt nach Hause. Macht euren Briefkasten auf und habt eine Reiserechnung von 4000,- € drin. Was durch diese offene Arbeitsweise von Onlinebuchungen ermöglicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Er hinterläßt einen "elektronischen" Fingerabdruck (ID)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • user_jasonU Offline
                user_jasonU Offline
                user_jason
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                du meinst eine ip adresse. Das ist wunderbar. Der größte Mist den man haben kann. Das ist eine offene Rechtslücke. Es wird ja nicht die einmalige und eindeutige Mac Adresse vom Pc gespeichert. Eine Ip kann jeder umstellen ohne großen Aufwand und was machst du mit einem "elektronischen" Fingerabdruck aus einem Internet Cafe? Zudem es keinerlei Zuordnung gibt?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  zumindest könnte ich so beweisen, das nicht ich die Reise gebucht habe sondern ein kleiner Schlauberger wie Du mich nur ärgern wollte! 😆

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • user_jasonU Offline
                    user_jasonU Offline
                    user_jason
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Aber im Laden ist die Beweislast für das erste halbe Jahr beim Verkäufer. Warum soll ich mich mit sowas beschäftigen wenn ich die Leistung nie wollte und auch nichts dafür unternommen habe. Man kann da ewig weiterdiskutieren. Ich will nur sagen, dass nicht jeder Kunde urplötzlich sagt ich will die Reise nicht mehr machen oder habe da doch ein billigeres Angebot gefunden.

                    Ich hoffe das mal einer der Verantwortlichen diese Beiträge liest und sich da ein besseres Sicherheitskonzept überlegt. Ein Beispiel wäre ja die Reise erst verbindlich anzunehmen wenn eine Anzahlung erfolgt ist (standart bei jedem Katalog) oder wie bei bekannten Online-Auktionshäusern, dass man erst etwas kaufen kann nachdem man sich angemeldet hat und die Adresse durch Post-Ident bestätigt wurde.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soedergrenS Offline
                      soedergrenS Offline
                      soedergren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Sorry, aber du bringst da 'ne ganze Menge durcheinander.

                      Zunächst einmach ist auch HolidayCheck KEIN RV sondern "nur" ein RSB. Welche Bedinungen gelten, richtet sich also nach dem jeweiligen Veranstalter, bei dem die Reise über HC gebucht wird. Die AGB sind dabei stets abrufbereit.

                      So, und bei "im Laden" verwechselst du das "Rückgaberecht" und die "Gewährleistung". Auch im Laden hast du kein generelles Rückgaberecht, weil dir die Ware nicht gefällt. Auch wenn's ein weitverbreiteter Irrtum ist, so etwas wie ein generelles Umtauschrecht wegen Nichtgefallens existiert im Geschäft einfach nicht (sowas gibt in erster Linie nur im Versandhandel).

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • user_jasonU Offline
                        user_jasonU Offline
                        user_jason
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Ja okay das stimmt. Das Beispiel war schlecht gewählt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • geezerplG Offline
                          geezerplG Offline
                          geezerpl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          ADEgi wrote:
                          Hallo,

                          nehm halt mal Kontakt mit Deinem Reisebüro auf, ob diese Buchung schon verbindlich eingebucht wurde. Falls nein, ist vielleicht noch eine kostenlose Stornierung möglich.

                          Berthold

                          Diese allgemeine 20% fuer Reisestornierung bis 30 Tage is ein rip-off.

                          Also mir ist das passiert.

                          Hier sind "Doppel-Hotels" oft angeboten (also z.b. Teil des Hotels 3,5* und Teil 5* / Altbau kontra Neubau) alles unter 1 Name (Kombi-Name).
                          Zimmer Beschreibung von Veranstalter nicht exakt.
                          Ich wollte ein Zimmer im 5* Bereich des Hotels und das wurde mir per email versprochen (Holidaycheck).

                          Dann buche Ich meine Reise und 20 Sekunden spater kriege eine Bestatigung das die Reise ist VERBINDLICH gebucht und da steht das billige, 3,5* Teil des Hotels !!!

                          Naturlich keine Storno moeglich & keine Umbuchung !

                          Reiseburo ist nicht schuldig und die "beraten" das Ich muss allein vor ort MEHR BEZAHLEN (ca. 500 Euro aufpreis per 2 Personen / 2 Wochen)

                          Sozialismus pur... Kunde ist NICHTS.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarek
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Was hat´n das jetzt mit Sozialismus zu tun ❓
                            Auch einen generellen "rip-off" kann ich hier nicht entdecken.

                            Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • geezerplG Offline
                              geezerplG Offline
                              geezerpl
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              CaptainJarek wrote:
                              Was hat´n das jetzt mit Sozialismus zu tun ❓
                              Auch einen generellen "rip-off" kann ich hier nicht entdecken.

                              Solche Praktiken beim RB / RV waren 'business as usual' vor 10-20 Jahre in Ost-Europa.
                              Jetzt sieht das anders (viel besser fuer Kunden als in BRD)..

                              Katalog Beschreibung oder Online info - nicht verbindlich
                              deshalb Online Buchungen sind AUCH nicht verbindlich.

                              Jede Online Buchung is nur eine Nachfrage seitens Kunde.
                              Dann der Kunde bekommt ein Reisevertrag (mit genaue Leistungen. Flugen, Transfers, Zimmer Standard, u.s.w) per Post und akzeptiert alles was da steht oder nicht.
                              Wenn alles OK ist sendet der Kunde der Vertrag zuruck nach RB/RV.
                              Spater kommt der Rechnung, u.s.w.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarekC Offline
                                CaptainJarek
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Also ich find´s ehrlich gesagt besser, dass in Deutschland sowohl die Katalogbeschreibung als auch die Online Info verbindlich sind.

                                ... und übrigens ist auch hier in Deutschland jede Buchung "nur" eine Art "Nachfrage" des Kunden. Der verbindliche Reisevertrag kommt erst mit der Annahme des Reiseveranstalters zustande. Erst dann gibt´s die Reisebestätigung etc.

                                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • geezerplG Offline
                                  geezerplG Offline
                                  geezerpl
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  soedergren wrote:
                                  Hallo,

                                  die invitatio ad offerendum (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) ist in den meisten europäischen Rechtssystemen zu finden, meines Wissens nach auch in der Schweiz; ich muss aber ausdrücklich darauf hinweisen dass ich das schweizer Recht nicht genau kenne und ich deshalb diesbezüglich nichts genaues sagen kann.

                                  Nach deutschem Recht ist der Katalog bzw. das "Angebot" im Internet eben kein Angebot, sondern besagte Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Kunden ist dann juristisch gesehen das Angebot des Kunden an die Firma. Die Buchungsbestätigung ist dann wiederum die Annahme dieses Angebots.

                                  So, technisch gesehen liegt aber keine Annahme des Angebotes vor, wenn die Buchungsbestätigung von der Buchung abweicht. Es handelt sich dann um ein neues Angebot seitens des Veranstalters. Das kann man dann als Kunde annehmen oder auch nicht. Man hat aber keinen Anspruch auf die (meist irrtümlich) falsch ausgewiesenen Leistungen der invitatio ad offerendum.

                                  Wie auch immer, bei CHF 70,00 sollte mE ein guter RV zumindest Kulanz walten lassen.

                                  Gruß,

                                  soedergren

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                                    CaptainJarek
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Ist doch genau das gleiche was ich gesagt habe?!

                                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                      geezerplG Offline
                                      geezerpl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Also Ich bitte Dir um hilfe. Was soll Ich jetzt tun ?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • AntoniaWA Offline
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                                        AntoniaW
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        @geezerpl
                                        Wenn es einen Beleg über die 5*-Buchung gibt, ist doch alles klar. Damit eine kostenfreie Stornbierung oder Umbuchung fordern.

                                        Wenn "nur" das 3.5*-Hotel gebucht wurde, hilft nur ein Upgrade.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • soedergrenS Offline
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                                          soedergren
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Hallo zusammen,

                                          also, zunächst einmal, mit "Sozialismus pur" hat das schon mal rein gar nichts zu tun. Das ist stinknormales Vertragsrecht, nicht mehr und nicht weniger.

                                          So, und dann hab ich mir mal die Mühe gemacht, mir ein paar polnische Onlinereisebüros anzusehen. Der Hauptunterschied scheint mir da eher zu sein, dass in der Tat auch bei Onlinebuchungen eine tatsächliche Unterschrift nötig ist. Ansonsten steht auf jeder polnischen RSB-Seite, die ich gefunden habe, in etwa folgender Satz:"Veröffentlichte Materialien, Informationen und Preise auf der Website xyz.pl Materialien stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.". Das ist vom Prinzip her nicht viel anders als in Deutschland.

                                          Wie CaptainJarek in dem anderen Thread bereits geschrieben hat, sind in Deutschland Katalogbeschreibungen sehr wohl verbindlich. Und wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen.

                                          Die Katalog- bzw. Onlinebschreibung sagt ja hier "Unterbringung in einem Teilbereich des Hotels". Hier wird nirgendwo defintiv zugesagt, in welchem. Schwierig wird es jetzt mit der Email des RSB. Da müsste man den genauen Wortlaut kennen. Ohne diesen zu kennen, würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.

                                          Grup,

                                          soedergren

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