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Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • soedergrenS Offline
    soedergrenS Offline
    soedergren
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Guten Morgen,

    auch wenn wir jetzt endgültig OT sind, kann ich dir da weitestgehend nur zustimmen. Lediglich zwei Kleinigkeiten:

    Leider verhält sich hier die RB-Branche weniger vorbildlich.

    Wie hatte ich schon weiter oben geschrieben... generell ist generell nicht gut, soll heissen, Verallgemeinerungen wie "die" Branche finde ich zu weit gefasst.

    @CaptainJarek und andere RB's zeigen dem geschädigtem User umgehend auf, welche Fehler der User gemacht hat. Das hilft dem User nicht, im Gegenteil es löst nur Frust aus, Frust der wahrscheinlich schon ausreichend vorhanden ist.

    Sagen wir mal... ein gedehntes Jein. Denn ich finde, es muss schon erlaubt sein, (konstruktiv) aufzuzeigen, welche Fehler gemacht wurden, denn nur so können sie das nächste Mal vermieden werden.

    Gruß,

    soedergren

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    • Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      ... die Frage von caline lautet "Betreiber Insolvenz -Reise +Geld futsch,was macht man nun?" oder nicht "Reisebüro ja oder nein" :?

      Ich bitte euch darum beim Thema zu bleiben, sonst schließen wir den Thread hier ab.

      Danke !

      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
      ( Epikur von Samos )

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      • BäumelchenB Offline
        BäumelchenB Offline
        Bäumelchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Moin Caline,

        zunächst von mir auch der freundliche Hinweis, dass Gutschein-Probleme bzgl. Villa Ikarus hinlänglich auch bereits in 2007 bekannt waren, auch bei Ebay im Rahmen von Ratgeber-Beiträgen. Hier musst Du Dir den Vorwurf gefallen lassen, beim Online-Kauf nicht ausreichend recherchiert zu haben.

        Mir ist nicht klar, ob Du tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hast, bzw. die Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet wurde (Aussichten seien einmal dahingestellt).

        Den/die Insolvenzverwalter/-in kannst Du ja über die einschlägig bekannten Seiten herausbekommen.

        Denke einmal darüber nach, eine Anzeige gegen Herrn K. zu erstatten, damit ein Betrugsvorwurf erhärtet werden könnte. Anzahl der Ebay-Verkäufe scheinen ja im Missverhältnis zur tatsächlich machbaren Einlösbarkeit der Gutscheine zu stehen. Anzeigen liegen offensichtlich bereits vor.

        Zuständig ist

        Kriminalpolizeistelle xxxxx Seestraße 12, 17424 Heringsdorf, T. 038378-4778240

        Hoffe mal, dass die Dienststelle nicht editiert wird, ansonsten gerne auch per PN.

        Grüsse

        Heiko

        ============

        Wir wollen hier nicht mit Namen von Personen operieren, die möglicherweise nicht wollen, dass sie im Web genannt werden. Ggf tauscht Euch via PN aus..

        Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
        Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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        • Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Ute, Dein Beitrag war erneut OT, wurde gelöscht. Bitte halte auch Du Dich an die
          Hinweise der Admins. Dankeschön!

          Um es nochmals deutlich zu sagen: Tipps und Hinweise von Captain, Adegi & Co. sind uns hier wichtig! Und wenn er aus seiner Sicht Hinweise dazu gibt, wie man so etwas vermeiden kann, dann finde ich das völlig in Ordnung.
          Die Diskussion über die angebliche RB Fraktion hatten wir schon und wir haben dazu klar unsere Meinung gesagt!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • UteEberhardU Offline
            UteEberhardU Offline
            UteEberhard
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Sorry, stimmt. ok.

            Die Antwort von @Soedergren auf meinen Beitrag versteht dann aber keiner.

            Gruß

            Hans

            Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Das macht nichts, ich würd mir von Dir wünschen, dass Du Deine Beiträge den Threads anpasst und nicht in Endlosschleifen hier schreibst.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BäumelchenB Offline
                BäumelchenB Offline
                Bäumelchen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Vielleicht noch der Hintergrund zur Ebay-Auktion

                da hiess es "sinngemäss" 😉

                -Das Gutschein-Arrangement ist drei Jahre gültig und je nach Verfügbarkeit einlösbar, außer in der Zeit vom 15.06. bis zum 15.09. und vom 26.12. bis zum 06.01. jeden Jahres.-

                Es handelte sich um täglich mehrere Multiauktionen !!!

                Im Sicherheits-Forum Ebay's wurde mal eine Rechnung aufgemacht, dass der Verkäufer pro Tag 96 Tage Aufenthalt verkauft hat (4 Multiauktionen a 6 Reisen a 4 Tagen Aufenthalt) . 😉

                Grüsse

                Heiko

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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Wenn diese Aussage so stimmt, dann lag ich mit meiner Strafanzeige nicht so verkehrt!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ja, sagt ja auch keiner, dass du nicht recht hast. Man muss halt nur sehen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

                    Wie auch immer, ein Anwalt ist offensichtlich eingeschaltet (O-Ton caline: "Wir haben unsere Rechnung an den entspr.Rechtsanwalt geschick"), dieser muss dann prüfen:

                    • wer Insolvenzverwalter ist und ggf. Ansprüche bei diesem anmelden

                    • ob Straftatbestäde vorliegen und ggf. bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten

                    • prüfen, inwieweit Villa Ikarus und Villa Dorothea verflochten sind (ob jetzt z.B. die Ehefrau das Geschäft unter anderem Namen fortführt)

                    • und schliesslich wie Caveman bereits erwähnt ob ein eventueller Betriebsübergang vorliegt

                    Das einzige, was man dann noch machen kann, ist ein bisschen hoffen, dass all das was bringt... ich befürchte aber, dass da kaum etwas zu holen sein dürfte.

                    Und wenn caline bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, bleibt uns hier eigentlich nichts weiter zu tun 😉

                    Sollte "der entspr. Anwalt" allerdings der Anwalt der Gegenseite bzw. der Insolvenzverwalter sein, dann würde ich mir an ihrer Stelle schnell einen eigenen Anwalt besorgen - so sich das denn bei eher mäßigen Erfolgsaussichten und einem Schaden von rund 130 EUR lohnt.

                    Gruß,

                    soedergren

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                    • calineC Offline
                      calineC Offline
                      caline
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo Leute,
                      erstmal danke für Eure Ratschläge,Tipps bzw.Meinungen !!!
                      Uns ist diese "Geschichte" zum ersten Mal passiert,hatten ein anderes Mal mit einem 2 täg.ersteigerten "Berlinaufenthalt" keine Probleme! Dann die vorherigen Infos über die Villa...,da denkt man doch an nichts "Schlechtes" ! (Bei Ebay waren ja auch nur pos.Bewertungen zu lesen,klar ,auf die Gutschein-Einlösung mußten ja noch alle warten,mind.1 Jahr !) Einige ,die aber schon dort waren ,waren weitesgehend pos.überrascht.
                      Natürlich kam uns der lange Wartezeitraum etwas komisch vor und die unzählig günstig verst.Gutscheine..... Aber bei der Terminabsprache und sonstige Informationen ,sowie Zimmerwunsch....,es hat alles gut geklappt,auch der Gutschein kam schnell bei uns an.
                      Wäre die Reise für uns gewesen,wäre alles nur halb so ärgerlich,aber es war ein Geburtstagsgeschenk für meine Eltern,dass ist voll daneben gegangen und deswegen auch ziemlich traurig!
                      Wir haben unsere Ansprüche am Insolvenzverfahren der" Villa Ikarus "geltend gemacht,haben aber wenig Hoffnung!
                      So ist das,wenn man mal ein "Reise-Schnäppchen"bekommt!!! 😞

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carlosCBC Offline
                        carlosCBC Offline
                        carlosCB
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        vielleicht habe ich es überlesen, aber waren denn Verkäufer des Gutscheines und Betreiber der Villa Ikarus (was treibt einen nur nach Usdom :? ) denn identisch ???

                        Wenn nicht, leigt da eine Chance

                        Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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                        • BäumelchenB Offline
                          BäumelchenB Offline
                          Bäumelchen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ebay-Verkäufer und Betreiber waren identisch

                          Grüsse

                          Heiko

                          Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                          Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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                          • carlosCBC Offline
                            carlosCBC Offline
                            carlosCB
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            d.h. dass der Verkäufer Geld für eine Leistung erhalten hat, die er Gar nicht geben konnte. Das ist (bis auf einige ausnahmen wie Möbel und Neufahrzeuge) m.W. lt ebay AGB´s nicht erlaubt. Hat einer den Na,em des ebay VK?

                            Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BäumelchenB Offline
                              BäumelchenB Offline
                              Bäumelchen
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Der Ebay-Verkäufer ist glaube ich bereits gesperrt.

                              Streng genommen hat er ja einen Gutschein FÜR eine Leistung verkauft. Und diesen Gutschein hat er wohl auch immer pünktlich zugesandt. Lediglich die Leistungen aus dem Gutschein (Einlösung nach Verfügbarkeit...) konnten teilweise erst nach 1-2 Jahren erbracht werden, bzw. nunmehr gar nicht.
                              Die Lieferung des Gutscheines erfolgte und somit wurde wohl den Ebay AGB's entsprochen.

                              Grüsse

                              Heiko

                              Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                              Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • carlosCBC Offline
                                carlosCBC Offline
                                carlosCB
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                nein, eben nicht !!! ERst recht nicht, wenn Leistungserbriner und VK identisch sind. es sei denn, es stand von vornherein fest, dass die LEistung erst 2009 zu erbringen ist

                                Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • soedergrenS Offline
                                  soedergrenS Offline
                                  soedergren
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Hallo,

                                  abgesehen davon, dass auch wenn es ein Verstoß gegen die AGB von Ebay wäre, dies der TE nichts bringen würde, bezweifle ich auch, dass es gegen die Ebay-AGB verstösst, denn:

                                  • Ebay selbst hat entsprechende Reise-Kategorien und wirbt wie folgt wörtlich damit: "eBay bietet Ihnen ein einmaliges Angebot an attraktiven und günstigen Kurzreisen sowie eine große Auswahl an Ferienwohnungen. Ersteigern Sie einen der vielen wertvollen Hotelgutscheine und bestimmen Sie selbst, wann Sie anreisen wollen. Oder verschenken Sie einen Gutschein an einen Ihnen lieben Menschen."

                                  • So ein Reisegutschein ist prinzipiell eine Art offenes Reiseticket. Zu Tickets heisst es in den Ebay-Grundsätzen: "Darüber hinaus ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet)."

                                  Danach würde ich davon ausgehen, dass diese Art Gutscheinverkauf nicht grundsätzlich gegen die Ebay-AGB verstösst.

                                  Aber wie gesagt, unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Ebay-AGB vorliegt oder nicht, würde dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und der TE betreffen, sondern lediglich das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Ebay. Und das bringt der TE leider gar nichts.

                                  Gruß,

                                  soedergren

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • hema2812H Offline
                                    hema2812H Offline
                                    hema2812
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Caline,
                                    wie häufig schon gesagt. Du hast einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Leistung.

                                    Aber recht haben und recht bekommen sind auch bei Einschaltung eines Anwalts nicht folgerichtig.

                                    In diesem Fall halte ich kostenpflichtige Nachforschungen und Tätigkeiten für verfehlt, kostenlose Anzeigen aber für angebracht.

                                    Grundsätzlich verlaufen ebay Auktionen nicht so. Ich vermeide das Wort "betrügerisch".

                                    Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".
                                    Auch hier wurde für einem Individual _Hotel, das sehr fesch aussah, ein besonders gutes Angebot gemacht. Die ersteigerten 4 Tage Aufenthalt waren aber nicht günstiger als weitere Tage in anderen Tagen in dieser Region.
                                    Ich wurde nur stutzig, dass das Problemhotel nicht zu erreichen war und wenn, keine Termine nennen konnte.
                                    Da habe ich massivst Druck gemacht und innerhalb eines Tages mein Geld zurückbekommen. Das war gut so, denn etwas hörte ich von der Staatsanwaltschaft Passau, dasss die flüchtige Verkäuferin 2000 Gutscheinbesitzer geprellt hate. Und keiner - ich habe überall nachgefragt- hat davon vorher gewusst.

                                    Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.

                                    Wer auf Markenhotels, wie Marriott, Holiday Inn, Mercure, Best Western, Mövenpick steigert, braucht normale oder betrügerische Insolvenzen kaum zu fürchten. Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.

                                    Für Urlaube in Deutschland und im nahen Ausland ersteigere ich fast immer Gutscheine bei ebay.

                                    Besser und günstiger geht`s nimmer.

                                    Beispiel gefällig: Berlin,
                                    2bis3 Sterne Hotel, Ü mit schönemFB für 2 Personen, reichlich Tageszeitungen, persönliche Atmosphäre, für 22- 24 € pro Tag.
                                    Die Adresse verrate ich nicht, sonst wird`s mir zu teuer.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      hema2812 wrote:
                                      Ich habe bei meinen Ersteigerungen ( ... ) nur positive Erfahrungen gemacht. Zugegeben, bei dreien war`s etwas haarig.

                                      hema2812 wrote:
                                      Bei den vielen "Hotelbuchungen", die ich bei ebay gemacht habe, war eine besonders "haarig".

                                      ❓ Wat´n nu? grübel

                                      hema2812 wrote:
                                      Nochmals: Obwohl Unkundige das behaupten, sind ebay Ersteigerungen nicht vergleichbar mit Spielcasino.

                                      Hast Du nicht selbst gesagt, dass der Threaderöffner seinen Verlust als Spekulation sehen sollte?! Also in meine Augen ist ebay eine Marktplattform auf welcher zweiseitige Verträge zu Stande kommen ( sollten ). Für Spekulationsverluste darf da kein Platz sein!

                                      Ach ja, und Unkundig bin ich auch nicht 😉

                                      hema2812 wrote:
                                      Risiken bestehen immer, aber die Vorteile, dass man 50% und mehr als Rabatt erhält, überwiegen.

                                      Aha. Und ohne Risiko geht´s beim Ersteigern nicht? Schade!
                                      Und worauf kriegt man 50% Rabatt? Auf die Corporate-Rate? Auf die Rack-Rate? Auf den Preis eines Hotelportals? Auf den Preis eines Reisebüros? Worauf?
                                      Es gibt nicht den einen Preis für ein Hotelzimmer!

                                      hema2812 wrote:
                                      Besser und günstiger geht`s nimmer.

                                      Glaub ich nicht. Aber wie schon gesagt - jedem das Seine!
                                      Und wer mit 66 Jahren noch in einen zwei Sterne Hotel in Berlin ( Kenner wissen wie es um die meisten 2-Sterne Häuser in der Bundeshauptstadt bestellt ist ) übernachten möchte ... bitteschön! Viel Spaß dabei.

                                      Viele Grüße.

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • calineC Offline
                                        calineC Offline
                                        caline
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hallo,
                                        gibt es unter Euch jemanden,der das Gleiche jetzt mit der Insolvenz der "Villa Ikarus" erlebt hat,dann bitte mal melden!?
                                        Ich habe in einem Forum gelesen,dass jemand das Geld v.ehem.Betreiber zurückbekommen hat,weil er mit einem persönlichen Vorbeikommen" gedroht" hat!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • BäumelchenB Offline
                                          BäumelchenB Offline
                                          Bäumelchen
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Hallo Caline,

                                          lese gerade Deinen Beitrag. Ich selbst bin nicht betroffen 😄

                                          Habe zum "Fall Villa Ikarus" auch schon einiges gelesen, nur, Wild-West-Methoden dürften wenig helfen, und ich traue solchen "Kohle-ich komm sonst vorbei"-Tipps und Erfolgsmeldungen wenig, weil der Betreiber rein rechtlich innerhalb der laufenden Insolvenz gar nicht mehr zahlen darf. Nötigung zur Zahlung dürfte hier im Einzelfall möglicherweise noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen, als der Geldverlust ohnehin.

                                          😉 Rein persönliche Einschätzung und keine Rechtsberatung

                                          Grüsse

                                          Heiko

                                          Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                                          Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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