Blue Wings - Koffer beschädigt. - nicht mehr verwendbar
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Ist doch ok. Bitte keine Entschuldigung. Schönen Abend, Hans
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Hallo Cindy 1,
mein Koffer ist auch beschädigt.
Auszug aus dem Schreiben :
Bei Überprüfungen haben wir festgestellt, dass Gepäck an Bord unserer Flugzeuge nicht beschädigt wird.
Soweit wir dennoch für Beschädigungen auch ohne unser Verschulden aufgrund rechtlicher Vorgaben einzutreten haben, besteht diese Verpflichtung dann nicht, wenn das Gepäckstück aufgrund seiner Art für den Versandtransport ungeeignet ist.
Es ist allgemein bekannt, dass im Flughafen aufgegebenes Reisegepäck über Transbortbänder und - wagen zum Flugzeug gelangen muß. Es hat deshalb so gestaltet zu sein, dass es die dadurch entstehenden Belastungen aushält. Das von Ihnen aufgegebeneGepäck erfüllte diese Anforderungen nicht. Wir haben daher keinen Ersatz zu leisten.
Ferner verweisen wir auf Ziffer 22.15 unserer AGB.
Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind.
Wir bedauern Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ich habe meine Belege zurück gefordert und werde mich anwaltlich geraten lassen.
Die AGB: kann man auf der Internetseite www.bluewings.com
hat man mir mitgeteilt ersehen, nur leider gibt es keine.LG: Muschelsucherin
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genau DIESES Schreiben habe ich auch bekommen. Und für mich ist es unverständlich, daß dieser Satz geschrieben wurde.. "Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind."
also ist es ein "Standard-Schreiben". aber eine Frechheit.
Wie hast Du darauf reagiert ?Ich habe mich gestern abend nochmal erkundigt, wo ich den Koffer gekauft habe. Muss diesen nun dorthin bringen u. es kann ein Gutachten erstellt werden. Danach hoffe ich, daß ich wenigstens etwas ersetzt bekomme.
LG Cindy
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Hallo Cindy,
bitte aufpassen das du Termine nicht verpasst.
Entweder das Gutachten kommt ganz schnell oder du musst Blue Wings einen Terminaufschub mitteilen.
Das bedeutet das du den Eingang des Blue Wings Schreibens umgehend bestätigst, aber den Inhalt nicht anerkennst - also Widerspruch !ok ?
Nochmal, der Koffer hatte ursprünglich einen Neuwert von 150,- €
Der Zeitwert/Verkehrswert ist je nach Alter des Koffers deutlich geringer. Der Wertverlust beträgt schon nach einem Jahr 40-50 %. Ich weiß nicht wie alt der Koffer ist. Aber der Streitwert beträgt somit 50/60/75 Euro, mehr oder weniger.
Dafür zum Anwalt ?
Gruß
Hans
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Also ich finde auch, dass dieser ungeheuerliche Fall umgehend gerichtlich beurteilt werden muss. Es wäre zu wünschen, dass hier schlussendlich der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällt und - falls die Kofferinhaberin in ihren Grundrechten verletzt worden ist - auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmässigkeit des Vorgehens der Fluggesellschaft überprüft.
Es geht hier schliesslich um keinen Pappenstiel, die Summe von Euro 150.- lässt es sicherlich zu, dass hier aller erdenklicher Aufwand betrieben wird!
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Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint!

Man könnte vielleicht einmal versuchen zu "leben" - im Sinne des französischen "Savoir-vivre", anstatt wegen 150.- Euro einen Riesen-Aufstand zu machen!
Es spricht für die User in diesem Forum, dass Ironie ohne entsprechendes "Smilie" nicht als solche erkannt wird!
Somit Tschüss - schade, dass hier alles so spiessig und kleinkariert ist!!
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@Yvis Das schreibet Blue Wings nicht. Die Argumentation bezüglich der knappen Kalkulation bezieht sich auf eine Kulanzlösung, nicht auf den Schadensersatz. Das ist schon ein Unterschied. Aber frei nach dem Motto: "Kulanz ist nicht möglich, da wir schon sehr kapp kalkulieren."
Aber insgesamt ist das Schreiben schon.......................(kein weiterer Kommentar)
Dein Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung stimmt nur eingeschränkt.
Es gibt Rechtschutzversicherungen, die bei einem geringfügigen Streitwert nicht in Anspruch genommen werden können. Damit wollen Versicherungen vermeiden,
dass nicht jeder Versicherungsnehmer wegen einem Streitwert von beispielsweise 50,- "zum Anwalt läuft".
Also Vorsicht - nicht jede Rechtsschutzversicherung übernimmt in allen Fällen die Anwaltskosten. Was auch richtig ist !Gruß
Hans
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@Gärtner-Giesskanne
Hallo,
deine Ironie habe ich natürlich verstanden und ich kann auch nachvollziehen was du schreibst.
Ja es gibt hier Spiesser und Kleinkarierte.
Ja es gibt hier auch nette, erfrischende und weltaufgeschlossene User. So wie überall wo sich Menschen mehr oder weniger zufällig treffen, gibt es unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Meinungen und Ansichten.
Und das ist gut so."Zurück zum beschädigten Koffer der Marke Titan durch die deutsche Fluggesellschaft Blue Wings, die versucht eine Schadenregulierung abzulehnen !"
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Nein mußt du nicht. Einfach die Versicherungsbedingungen durchlesen. Am besten vor dem Abschluß einer Versicherung. Wie bei jeder anderen Versicherung auch.
Vorher prüfen, was ist versichert und was nicht. Egal ob Einbruch/Hausrat/Kfz/Haftpflicht - oder Rechtsschutzversicherung.
Gruß
Hans
ps....und klagen, wegen einem beschädigtem Koffer zu Gericht ziehen - bestimmt nicht !!!
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Liest der nicht mehr. Ist schon wieder weg.
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Hi,
nur mal der Vollständigkeit halber, die AGB von Blue Wings befinden sich >> hier << (und dort nur als PDF-Datei). Ich hab allerdings auch noch nie so lange auf einer Website nach den AGB suchen müssen.
Wohin ging der Flug denn? Bue Wings selbst wickelt nämlich nur die eigenen Russland-Flüge ab. Bei Türkeiflügen wird direkt an Öger Tur verwiesen, die bei einem Türkeiflug ggf. auch der richtige Ansprechpartner wären.
Gruß,
soedergren
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Cindy, bitte nicht böse sein, aber vermutlicht teilst du uns jetzt mit das "dein juristischer Partner (Vertragspartner)" nicht Blue Wings ist, sondern der Reiseveranstalter XYZ ?

Aber egal wie, wir (ich) helfen dir trotzdem weiter.

