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Blue Wings - Koffer beschädigt. - nicht mehr verwendbar

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Ronny87R Offline
    Ronny87R Offline
    Ronny87
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Es war vielleicht etwas "doof" ausgedrückt. Die mir bekannten deutschen Airlines kennen dies in der Regel an.

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

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    • UteEberhardU Offline
      UteEberhardU Offline
      UteEberhard
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ist doch ok. Bitte keine Entschuldigung. Schönen Abend, Hans

      Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • muschelsucherinM Offline
        muschelsucherinM Offline
        muschelsucherin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo Cindy 1,

        mein Koffer ist auch beschädigt.

        Auszug aus dem Schreiben :

        Bei Überprüfungen haben wir festgestellt, dass Gepäck an Bord unserer Flugzeuge nicht beschädigt wird.
        Soweit wir dennoch für Beschädigungen auch ohne unser Verschulden aufgrund rechtlicher Vorgaben einzutreten haben, besteht diese Verpflichtung dann nicht, wenn das Gepäckstück aufgrund seiner Art für den Versandtransport ungeeignet ist.
        Es ist allgemein bekannt, dass im Flughafen aufgegebenes Reisegepäck über Transbortbänder und - wagen zum Flugzeug gelangen muß. Es hat deshalb so gestaltet zu sein, dass es die dadurch entstehenden Belastungen aushält. Das von Ihnen aufgegebeneGepäck erfüllte diese Anforderungen nicht. Wir haben daher keinen Ersatz zu leisten.
        Ferner verweisen wir auf Ziffer 22.15 unserer AGB.
        Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind.
        Wir bedauern Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleiben
        mit freundlichen Grüßen
        Ich habe meine Belege zurück gefordert und werde mich anwaltlich geraten lassen.
        Die AGB: kann man auf der Internetseite www.bluewings.com
        hat man mir mitgeteilt ersehen, nur leider gibt es keine.

        LG: Muschelsucherin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • cindy1C Offline
          cindy1C Offline
          cindy1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @muschelsucherin

          genau DIESES Schreiben habe ich auch bekommen. Und für mich ist es unverständlich, daß dieser Satz geschrieben wurde.. "Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind."
          also ist es ein "Standard-Schreiben". aber eine Frechheit.
          Wie hast Du darauf reagiert ?

          Ich habe mich gestern abend nochmal erkundigt, wo ich den Koffer gekauft habe. Muss diesen nun dorthin bringen u. es kann ein Gutachten erstellt werden. Danach hoffe ich, daß ich wenigstens etwas ersetzt bekomme.

          LG Cindy

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • UteEberhardU Offline
            UteEberhardU Offline
            UteEberhard
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo Cindy,

            bitte aufpassen das du Termine nicht verpasst.

            Entweder das Gutachten kommt ganz schnell oder du musst Blue Wings einen Terminaufschub mitteilen.
            Das bedeutet das du den Eingang des Blue Wings Schreibens umgehend bestätigst, aber den Inhalt nicht anerkennst - also Widerspruch !

            ok ?

            Nochmal, der Koffer hatte ursprünglich einen Neuwert von 150,- €
            Der Zeitwert/Verkehrswert ist je nach Alter des Koffers deutlich geringer. Der Wertverlust beträgt schon nach einem Jahr 40-50 %. Ich weiß nicht wie alt der Koffer ist. Aber der Streitwert beträgt somit 50/60/75 Euro, mehr oder weniger.
            Dafür zum Anwalt ? ❓

            Gruß

            Hans

            Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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            • Gärtner-GiesskanneG Offline
              Gärtner-GiesskanneG Offline
              Gärtner-Giesskanne
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Also ich finde auch, dass dieser ungeheuerliche Fall umgehend gerichtlich beurteilt werden muss. Es wäre zu wünschen, dass hier schlussendlich der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällt und - falls die Kofferinhaberin in ihren Grundrechten verletzt worden ist - auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmässigkeit des Vorgehens der Fluggesellschaft überprüft.

              Es geht hier schliesslich um keinen Pappenstiel, die Summe von Euro 150.- lässt es sicherlich zu, dass hier aller erdenklicher Aufwand betrieben wird!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • YvisY Offline
                YvisY Offline
                Yvis
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Und wenn man Rechtschutz hat, dann sowieso.
                Ich finde diese Standart-Schreiben eine bodenlose Frecheit.

                Heißt dass, nur weil streng kalkuliert ist, darf ich keinen Schadensanspruch an meinem Eigentum haben ❓

                25.05-08.06.12 Selima

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Gärtner-GiesskanneG Offline
                  Gärtner-GiesskanneG Offline
                  Gärtner-Giesskanne
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint! ❓

                  Man könnte vielleicht einmal versuchen zu "leben" - im Sinne des französischen "Savoir-vivre", anstatt wegen 150.- Euro einen Riesen-Aufstand zu machen!

                  Es spricht für die User in diesem Forum, dass Ironie ohne entsprechendes "Smilie" nicht als solche erkannt wird!

                  Somit Tschüss - schade, dass hier alles so spiessig und kleinkariert ist!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • UteEberhardU Offline
                    UteEberhardU Offline
                    UteEberhard
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @Yvis Das schreibet Blue Wings nicht. Die Argumentation bezüglich der knappen Kalkulation bezieht sich auf eine Kulanzlösung, nicht auf den Schadensersatz. Das ist schon ein Unterschied. Aber frei nach dem Motto: "Kulanz ist nicht möglich, da wir schon sehr kapp kalkulieren."

                    Aber insgesamt ist das Schreiben schon.......................(kein weiterer Kommentar)

                    Dein Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung stimmt nur eingeschränkt.

                    Es gibt Rechtschutzversicherungen, die bei einem geringfügigen Streitwert nicht in Anspruch genommen werden können. Damit wollen Versicherungen vermeiden,
                    dass nicht jeder Versicherungsnehmer wegen einem Streitwert von beispielsweise 50,- "zum Anwalt läuft".
                    Also Vorsicht - nicht jede Rechtsschutzversicherung übernimmt in allen Fällen die Anwaltskosten. Was auch richtig ist !

                    Gruß

                    Hans

                    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                    • YvisY Offline
                      YvisY Offline
                      Yvis
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Also muß ich mich in dem Fall erstmal bei meiner Versicherung erkundigen ob ich gerichtlich was unternehmen kann und sie dafür bezahlen.

                      Ist das der ganze aufstand wert ❓

                      25.05-08.06.12 Selima

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • UteEberhardU Offline
                        UteEberhardU Offline
                        UteEberhard
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @Gärtner-Giesskanne

                        Hallo,

                        deine Ironie habe ich natürlich verstanden und ich kann auch nachvollziehen was du schreibst.

                        Ja es gibt hier Spiesser und Kleinkarierte.

                        Ja es gibt hier auch nette, erfrischende und weltaufgeschlossene User. So wie überall wo sich Menschen mehr oder weniger zufällig treffen, gibt es unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Meinungen und Ansichten.
                        Und das ist gut so.

                        "Zurück zum beschädigten Koffer der Marke Titan durch die deutsche Fluggesellschaft Blue Wings, die versucht eine Schadenregulierung abzulehnen !"

                        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • UteEberhardU Offline
                          UteEberhardU Offline
                          UteEberhard
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @Yvis

                          Nein mußt du nicht. Einfach die Versicherungsbedingungen durchlesen. Am besten vor dem Abschluß einer Versicherung. Wie bei jeder anderen Versicherung auch.

                          Vorher prüfen, was ist versichert und was nicht. Egal ob Einbruch/Hausrat/Kfz/Haftpflicht - oder Rechtsschutzversicherung.

                          Gruß

                          Hans

                          ps....und klagen, wegen einem beschädigtem Koffer zu Gericht ziehen - bestimmt nicht !!!

                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • YvisY Offline
                            YvisY Offline
                            Yvis
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hallo Gärtner, also ich muß sagen, 150€ , sind für mich ne Menge Geld.
                            Dafür bin ich dann wohl gerne spießig und kleinkariert. 😱

                            25.05-08.06.12 Selima

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • UteEberhardU Offline
                              UteEberhardU Offline
                              UteEberhard
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Liest der nicht mehr. Ist schon wieder weg.

                              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • soedergrenS Offline
                                soedergrenS Offline
                                soedergren
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hi,

                                nur mal der Vollständigkeit halber, die AGB von Blue Wings befinden sich >> hier << (und dort nur als PDF-Datei). Ich hab allerdings auch noch nie so lange auf einer Website nach den AGB suchen müssen.

                                Wohin ging der Flug denn? Bue Wings selbst wickelt nämlich nur die eigenen Russland-Flüge ab. Bei Türkeiflügen wird direkt an Öger Tur verwiesen, die bei einem Türkeiflug ggf. auch der richtige Ansprechpartner wären.

                                Gruß,

                                soedergren

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @Hans.

                                  danke für die Info. da muss ich mich echt beeilen mit der Rückantwort.
                                  zum Anwalt werde ich damit nicht gehen. Ich hoffe immer noch, daß man das so mit Blue Wings regeln kann.
                                  Dank Dir.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @soedergren

                                    der Flug ging in die Türkei.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Cindy, bitte nicht böse sein, aber vermutlicht teilst du uns jetzt mit das "dein juristischer Partner (Vertragspartner)" nicht Blue Wings ist, sondern der Reiseveranstalter XYZ ? ❓

                                      Aber egal wie, wir (ich) helfen dir trotzdem weiter. 😘

                                      Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Da wirst Du bestimmt recht haben Hans, soviel "Freiwillige" wird die air nicht haben

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          ich verstehe jetzt die Frage nicht richtig.
                                          soedergren fragte, wohin der Flug ging und dies habe ich beantwortet.

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