Kostenfreier Storno bei fehlendem Sicherungsschein?
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Guten Tag!
Ich habe eine Pauschalreise für 2014 bebucht.Vergangene Woche erhielt ich die Buchungsbestätigung,leider ohne für den Reisezeitraum gültigen Sicherungsschein.
Ich habe per Mail reklamiert und um Korrektur gebeten.Es kam nur die kurze Antwort,dass die Sicherungsscheine noch nicht aktualisiert seien.Sowie die aktualisierten Scheine vorlägen,würde man mir einen aktuellen für 2014 schicken.
Auf eine weitere Mail mit der Anfrage meinerseits,wann ich mit dem aktuellen Schein rechnen darf,erhielt ich keine Antwort.
Meine Frage:Ist die Buchung nun überhaupt gültig?Ich werde nun natürlich erstmal abwarten,aber wie lange muss ich warten.Und kann ich kostenfrei storniern,wenn keine Reaktion mehr kommt?
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Nein, es ist kein wirksamer Reisevertrag zustandegekommen, solange dessen von Gesetzgeber vorgesehene Bestandteile (noch?) nicht vollständig sind.
Daher brauchst du auch nicht zu stornieren, schon gar nicht gebührenpflichtig!
Möglicher Hintergrund:
Der Veranstalter hat den Versicherer gewechselt oder die Bedingungen beim bestehenden verändert.
Spielt aber keine Rolle für deine Position - die da ist: Kein Sicherungsschein, kein gültiger Reisevertrag. -
Vielen Dank für die Antwort!! Ich möchte nämlich lieber bei einem seriöseren,wenn auch teureren Anbieter buchen.
Ich habe eben noch hier im Forum einen Link gefunden--REISEVERANSTALTERREGISTER--;demnach ist die Firma nicht gegen Insolvenz versichert zur Zeit. -
... und somit nicht in der Lage, wirksam Reiseverträge in D abzuschließen - was ihr Angebot ein bisschen merkwürdig erscheinen lässt ...

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Hallo nochmal!
Die sind nur bis Ende 2013 versichert.Ich habe mit der Versicherung telefoniert,da war auch nichts bekannt,die fanden das ungewöhnlich.
Danach habe ich noch mit dem Buchungsportal gesprochen.Die hatten das so auch noch nicht.Es ist wirklich merkwürdig.
Es wäre halt blöd,wenn ich da jetzt noch dran gebunden wäre..
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Sicherungsschein ist obligatorisch für den wirksamen Abschluss eines Reisevertrages.
Ohne dessen Aushändigung in gültiger Form bist du also nicht an die bisherige Vereinbarung gebunden und darf auch keine Bezahlung verlangt werden. -
Da stellt sich für mich nur noch die eine Frage--Wenn der Anbieter nun nächste Woche,nächsten Monat,in zwei Monaten den Sicherungsschein nachreicht?Und ich in der Zwischenzeit schon bei einem anderen Anbieter gebucht habe?
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Diese andere Buchung solltest Du Dir "sehr genau überlegen". Der RV kann m.W. kein Geld von Dir verlangen, bevor er Dir nicht einen gültigen(!) Sicherungsschein hat zukommen lassen - es gibt allerdings keine wirkliche Vorschrift/gesetzliche Regelung wann(!) er Dir diesen übergibt und insofern hilft Dir ein grundsätzlich vorhandenes außerordentliches Rücktrittsrecht aktuell nur in der Theorie weiter.
Ich würde schnellstmöglich auf einem später nachvollziehbaren Wege Kontakt mit dem RV aufnehmen und freundlich aber bestimmt auf vorab genannte rechtlichen Aspekte aufmerksam machen. Dein RV will Geld von Dir, also wird er (vermutlich!) den richtigen Sicherungsschein recht kurzfristig beisteuern.
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Vielen Dank nochmal für die Antworten!
Ich habe den Schein in zwei Mails angemahnt mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Hinblick auf Neubuchung bin ich allerdings vorsichtig..Da muss ich wohl abwarten.Man kann ja heutzutage vieles googeln,aber im Hinblick auf Fristen im Bezug auf mein Problem habe ich tatsächlich nichts gefunden. -
Wozu denn bitte Fristen?

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die gesetzlich vorgesehenen Pflichten vom Veranstalter erfüllt sind. Kommt er dem in einer Woche nach, kann der Kunde sich bereits anders entschieden haben und nicht mehr an einer Übereinkunft interessiert sein.Sofern man von "Frist" sprechen möchte, lautet diese sofort - unverzüglich etc.
Um die Eingangsfrage aufzunehmen: Nein, die Buchung ist nicht gültig. -
Ich habe soeben nochmals eine Mail an den RV gesendet,in dem ich ihm mitteile,dass ich nicht davon ausgehe,mit Firma...einen verbindlichen Reisevertrag abgeschlossen zu haben
wegen Umgehung von §651....) und Verletzung von §147 b Gewo (hinsichtlich der
Forderung der sofortigen Anzahlung)...(...kann mit einer Geldbuße mit bis zu 5000 Euro
bestraft werden....)
Weiter habe ich dem RV mitgeteilt,dass ich mir vorbehalte,eine Meldung beim zuständigen Gewerbeamt zu machen.Meine Reaktion ist deshalb so heftig,weil der RV bisher auf keine meiner Mails reagiert hat.Nach meinem Gefühl hat Schmeling recht.Es kann ja wohl nicht angehen,dass ich trotz allem an den Anbieter gebunden bin.Nichts desto trotz bin ich vorsichtig,den Recht haben und Recht bekommen...
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UUUPS!! Jetzt kam innerhalb von fünf Minuten (die nicht sehr höfliche ) Antwort,ich solle mich in Geduld fassen,der Sicherungsschein für 2014 sei in Bearbeitung..
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Schade eigentlich, dass man erst sehr genau werden muss für ein Feedback ...
:?Fakt:
Ebenso könnte sich der Veranstalter darauf berufen, nicht an einen gültigen Vertrag gebunden zu sein. Was das im Zeitalter sehr flexibler Preisgestaltung bedeuten kann, muss ich sicher nicht "ausmalen"?Was allerdings zu beachten ist:
Besser wäre die schlichte Mitteilung gewesen, kein Interesse mehr an einem Angebot zu haben. In der Position zu entscheiden sollte man sie nutzen, ansonsten schwächt man sich.Wenn RV/Vermittler Geduld einfordert, sollte er das zumindest höflich in dem Bewusstsein tun, einen wesentlichen vertraglichen Bestandteil bisher schuldig geblieben zu sein und soweit keinerlei Ansprüche stellen zu können - auch nicht an Geduld!
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Ich hatte auf die letzte Mail des RV sofort geantwortet,dass ich dabei bleibe,dass
meiner Meinung nach kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.Innerhalb von fünf Minuten kam eine neue Mail ,diese enthielt nur ein Wort:"BITTESCHÖN".Mit PDF .(aktueller Sicherungsschein)
Vielleicht habe ich mich da taktisch unklug verhalten..Andererseits,wenn ich wüsste,dass ansonsten alles glatt läuft,dann wärs ja ok.Aber dieser RV hat sehr schlechte Kritiken im Netz,was ich aber erst nach der Buchung entdeckt habe. Da muss ich jetzt wohl notgedrungen dabei bleiben.
Meine Herbstreise für 2014 buche ich jedenfalls bei einem der renomierten Anbieter.
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Das heißt jetzt wohl, dass Du einen neuen gültigen Sicherungsschein hast, der Deine Aprilreise 2014 absichert.
Na prima, aber so ganz zufrieden scheinst Du ja mit dem jetzigen Verlauf und
dem RV ITT nicht zu sein.
Tja und kostenfreier Storno ......., manchmal verrennt man sich auch in versch. Threads und Foren und sieht dann vor "lauter Bäumen den Wald" nicht mehr. :?
Ich wünsche Dir trotzdem einen schönen und problemlosen Urlaub.
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Ich geb nicht viel auf Kritiken im Netz - da nich für!

@mavonalain1957
Begrabe die Bedenken und speichere "den Service" für weitere Buchungen ab.
Happy holidays!! -
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Ja,auf einmal ging alles ganz schnell! @ fraenni-ganz zufrieden war ich erst mal nicht,aber ich hatte mich jetzt wie ein Terrier in das Problem verbissen,das hat jetzt ein bischen gedauert,wieder runter zu kommen.(Es passiert aber auch viel in letzter Zeit.Ich habe soeben gelesen,das "FEFA-REISEN gerade Insolvenz anmeldet.
Aber Ihr habt recht,morgen rufe ich nochmal den Versicherer an,und gut iss..
Vielen Dank nochmal an alle für das Interesse und die Tips!!!