Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu Gesundheit & Medizin
  5. Urlaub trotz Krankengeld?
  6. Urlaub trotz Krankengeld?

Urlaub trotz Krankengeld?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
29 Beiträge 16 Kommentatoren 91.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Jux100J Offline
    Jux100J Offline
    Jux100
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Mein Mann wurde im Dezember am Fuß operiert und ist seitdem auch Krank geschrieben und bekommt von der Krankenkasse Krankengeld. Wir sind davon ausgegangen, dass die Genesung bis ca. März dauert, aber jetzt sagt der Arzt, es würde länger dauern und wir haben Ende März Urlaub gebucht.
    Die Krankenkasse meint jetzt, dann dürfte man nicht fliegen. Der Arzt meint, dass sei quatsch und in seinem Fall wäre er ja nicht Bettlägerig und es wäre sogar von Vorteil im Urlaub den Fuß noch mehr zu schonen.

    Hat einer Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand vielleicht irgendeinen Paragraphen nennen??

    Gruß Jux

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Marco L.M Offline
      Marco L.M Offline
      Marco L.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Klar stellen sich die KK meist dagegen, ich hatte mal einen ähnlich Fall, war wegen Rückenproblemen ca.3 Monate krankgeschrieben, hatten aber auch in dieser Zeit einen Urlaub vorher gebucht, sollte auf die Kanaren gehen.
      Nachweislich ein gutes Klima für MS Patienten usw...
      Leider war ich so ehrlich und habe bei meiner Kasse Bescheid gesagt, mein Orthopäde hat mir sogar ein Brief für die Kasse mitgegebe. Ich bin da sogar selber vorstellig geworden.
      Die "schlauen Sachbearbeiter" der Kasse meinten dass das Fliegen ja nicht gut sei und ich die ganze Zeit sitzen müßte. Solche schwachsinnigen Argumente kamen von denen.
      Das Ende war ich habe nur den Zeitraum nicht bezahlt bekommen in dem ich im Uralub war. Wieder zu Hause gab es dann sofort wieder Krankengeld.
      Dennoch gabs noch etwas Ärger später und darauf hin habe ich die Kasse gewechselt.
      Es war einfach die Art und Weise wie mir später die Worte von der KK verdreht worden waren und wie sie mich behandelt haben. Kurz darauf habe Post vom MDK bekommen, ich sollte doch mal dort vorstellig werden. Und siehe da, der MDK stellte die gleich Diagnose.

      Also wenn Ihr nicht allzulange verreist, tu es am besten einfach. Ist es länger als eine Woche würde ich schon in der sauren Apfel beißen und mit der Kasse reden ob man nicht nur für die Zeit die Zahlung ausläßt.

      Gruß Marco

      Gruß Marco

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • birsteB Offline
        birsteB Offline
        birste
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Jux,

        mein Mann hatte vor Jahren schlimme Depressionen und war sehr lange krankgeschrieben. Auch wir wollten in den Urlaub, von der Krankenkasse wurde uns gesagt, es käme schon sehr darauf an weswegen man im Krankenstand ist, ob man fliegen könnte! In unserem Fall durften wir unseren Urlaub antreten, jedoch wurde die Zahlung ausgesetzt. Du mußt das auf jeden Fall mit dem Arzt und der Krankenkasse klären.

        Gruß
        Birgit

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Jux100J Offline
          Jux100J Offline
          Jux100
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke, schon mal ...

          wir wollen zwei Wochen wegfliegen und der Arzt hat meinem Mann gesagt, er schreibt ihn über diese zwei Wochen krank, so dass es eigentlich nicht rauskommen könnte.

          Ich denke, wir werden wohl einfach fliegen und mal sehen, was passiert 🙂 Auch wenn ich arge Bedenken habe.

          Und morgen rufe ich einfach mal die Rechtsschutzversicherung an und frage dort nach.

          Gruß Jux

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Miss SixtieM Offline
            Miss SixtieM Offline
            Miss Sixtie
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hier habe ich etwas auf der Internetseite der Techniker Krankenkasse gefunden:

            Mainz, 21. Juli 2006. Wer krankgeschrieben ist, muss auf den lange geplanten Sommerurlaub nicht zwangsläufig verzichten. Allerdings nur, wenn die Reise keinen Nachteil für die Genesung bringt. Man sollte sich auf jeden Fall ein ärztliches Attest ausstellen lassen, dass der Reise aus medizinischer Sicht nichts entgegen steht und man am Urlaubsort genauso gut wieder gesund werden kann, wie zuhause, rät Anneliese Bodemar von der Landesvertretung Rheinland-Pfalz der Techniker Krankenkasse (TK). Der Antritt einer Urlaubsreise während der Arbeitsunfähigkeit sollte zudem unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

            Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld muss eine Urlaubsreise rechtzeitig vorher mit ärztlichem Attest bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden und darf auch nur mit Zustimmung der Kasse angetreten werden. Denn Bezieher von Krankengeld müssen prinzipiell für die Kasse erreichbar sein, da beispielsweise Termine für Untersuchungen beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anfallen können. Auch hier gilt: Ziel und Art des Urlaubs dürfen sich nicht negativ auf den Heilungsprozess auswirken. Hierzu muss eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorliegen.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • DelfoD Offline
              DelfoD Offline
              Delfo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Aber hat die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nicht einfach zu akzeptieren, wenn sie durch einen Arzt festgestellt wurde und dieser aussagt, daß der geplante Urlaub den Heilungsprozess nicht behindert?

              Asu dem Bauch raus wäre ich grundsätzlich sehr vorsichtig, wenn es um Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates geht. Man stelle sich vor, daß einem bei einem ganz gewöhnlichen Spaziergang auf einer Strandpromenade der noch nicht geheilte Fuß umknickt.
              Die betroffene Person würde sagen: "das hätt emir genau so gut passieren können, wenn der Fuß nicht operiert gewesen wäre."
              Ich als Sachbearbeiter (ich bin kein echter) würde jetzt natürlich sofort meinem Kunden unterstellen, daß er sich vorsätzlich in gefahr gebracht hat. Er wußte ja schließlich, daß er aufpassen muss. Also zahlen wir für die Verlängerung des Heilungsprozesses auch kein Krankentagegeld mehr.

              Gemessen am realen Leben ist das natürlich total *********. Aber wer glaubt schon, daß Krankenkassen am realen Leben teilhaben?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Jux100J Offline
                Jux100J Offline
                Jux100
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wir fliegen in die Dom. Rep. und laufen dort auch nicht sonderlich rum, außer in der Anlage. Da dort eh alles auf Privatbasis läuft, würde die KK auch nix von irgendwelchen Erkrankungen erfahren.

                Da wir auch in zwei Wochen fliegen und jetzt erst rausbekommen haben, dass man eventuell eine Genehmigung braucht, bekommen wir diese eh nicht mehr rechtzeitig.
                Außerdem habe ich mit einem Sachbearbeiter schon gesprochen (anderer Name angegeben) und dieser meinte, es gibt keine Ausnahmen und wenn man krank ist, ist man krank und dürfe nicht verreisen.

                Allerdings haben wir schon vor mittlerweile knapp einem Jahr diese Reise gebucht, alles bezahlt und selbst schon die Tickets zu Hause und möchten auf keinen Fall drauf verzichten.
                Bisher hat sich die KK auch einen Dreck geschert und ich denke nicht, dass es auf einmal eine Einladung vom MDK geben wird, da ja aus dem Krankschreibungen heraus hervorgeht, dass es sich um eine OP gehandelt hat.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mellygirlM Offline
                  mellygirlM Offline
                  mellygirl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Jux:
                  sei vorsichtig, sollte mal ne telefonische Anfrage bezüglich der KK kommen, was ja mal passieren kann, dann sieht es übel as mit Versicherungsschutz etc.
                  Warum nicht gesund schreiben lassen, 2 Wochen Urlaub machen und gucken obs danach mit Arbeit klappt?

                  Ich hab mal das selbe Problem gehabt, hab mit nem Schreiben vom Arzt bei der KK die Reise angemeldet, in dem Schreiben stand klar geschrieben, dass es den Heilungsprozess nicht verzögert und das Klima eher gut ist.
                  Aber DR und dann mit sowas reisen, halte ich schon für sehr mutig.
                  Was ist, wenn es ne Thrombose gibt?
                  Passiert ja gerne mal bei frisch operierten Menschen.
                  Dann wirds echt ätzend, der Versicherungsschutz ist futsch und Krankengeld muss auch zurückgezahlt werden.
                  Ich kann Dir übrigens auch sagen, dass der Sachbearbeiter sehr wohl sehen kann, wen er an der Strippe hat, zb bei ISDN-Telefonen oder wenn die Nummer bei Euch nicht unterdrückt ist.
                  Schwups hat er die und wird Euch im Urlaub tgl anrufen um zu wissen, wann Ihr wieder da seit.

                  Gruss
                  Melly

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Jux100J Offline
                    Jux100J Offline
                    Jux100
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mein Mann ist nicht frisch operiert, sondern schon seit vier Monaten krank geschrieben und wird Mitte April wieder langsam versuchen zu arbeiten. Allerdings mit einem kaputten Fuß und dann Kurierdienst ist nicht so einfach 🙂

                    Versicherungsschutz gibt es bei den KK im Urlaub (Dom. Rep.) eh nicht, von daher alles Eigenleistung oder private Versicherung.

                    Außerdem haben wir uns ja bereits erkundigt und es gab ne klare Absage 🙂 Es gibt keine Ausnahmefälle und bis man eine Genehmigung bekommen würde, warum auch immer dauert ca. 6-8 Wochen und die haben wir nunmal nicht mehr.

                    Außerdem ... wer seine private Rufnummer bei der KK angibt ist selber Schuld 🙂 Unsere haben sie jedenfalls nicht. Und selbst wenn die anrufen sollten, müssen die erstmal beweisen, dass man verreist ist, denn alle fünf Minuten zwei Wochen lang ruft niemand an.

                    Klar sind wir vorsichtig, aber der Arzt von meinen Mann sagte nunmal, dass es klar Paragraphen diesbezüglich geben würde, konnte aber nix genaues sagen und daher hätte ich diesen gerne gewußt. Aber ich rufe wie gesagt morgen mal lieber bei der RS-Versicherung an und kläre das ab.

                    Gruß Jux

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mellygirlM Offline
                      mellygirlM Offline
                      mellygirl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Jux, sicher gibt es in der DR keinen Versicherungsschutz bezüglich KK.
                      Aber die bekommen das raus, dass ne Thrombose gelaufen ist.
                      Mit frisch operiert meine ich, nicht vor ner Woche oder so, ich hab das schon gelesen, dass die OP solange her ist.

                      Ansonsten weisst Du schon, was Ihr macht ist Betrug.
                      Es gibt genug Leute die hier mitlesen und auch 1 &1 zusammen zählen.

                      Entweder ist man krank oder nicht.
                      Bei mir wurde es damals genemigt, weil ich hier in Europa war, ne Fernreise hätten die wohl auch nicht genemigt.

                      Aber jedes Mitglied hat einen eigenen Berater bei der KK, der den Krankheitsverlauf einsehen kann.
                      Wenn man einfach anonym anruft, wird man so auch keine vernünftige Auskunft bekommen.
                      Da muss man schon bei seinem zuständigen Sachbearbeiter nachfragen.
                      Die KK sind keine Monster und klar gesagt, 6-8 Wochen dauert das nicht, bei mir ging das in 3 Tagen.
                      Schreiben vom Arzt genommen, zur KK hingewandert und den Sachbearbeiter gefrasgt und mir das schriftlich geben lassen.

                      Was ist, wenn die KK nen Termin für den MDK schickt?
                      Das ist heute bei längerer Krankschreibung ein ganz normaler Weg.
                      Die Termine sind sehr kurzfristig, , kann also sein, er fliegt los und am anderen Tag flattert das Schreiben vom MDK ins Haus, dass er in einer Woche vrstellig werden soll.

                      Dann habt Ihr aber ein mächtiges Problem, das Krankengeld wird sofort eingestellt, da der Patient nicht erschienen ist.

                      Da möchte ich dann wissen, wie Ihr das der KK und dem MDK erklärt.

                      Die Auslandskrankenversicherung deckt das auch nicht ab, sollte was mit dem Fuss sein, da er ja daheim schon wegen der Sache krankgeschrieben ist und somit vorsätzlich gehandelt hat.
                      Gefährliche Sache, ich hoffe Ihr überlegt Euch das gut.
                      Es kann echt blöd kommen, er knickt wegen nem Steinchen um, rutscht auf der nassen Fliese aus und der Fuss ist richtig böse dran.
                      Auslandsschutz zahlt nicht und daheim gibt es auch kein Krankengeld mehr und man riesige Probleme am Hals.

                      Ps: jeder muss seine Telefonnummer der KK hinterlegen 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • herzingH Offline
                        herzingH Offline
                        herzing
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        also bei der Privaten Krankenversicherung gibt es hier die Wohnortklausel.
                        Das heisst, der Versicherte muss sich bei Arbeitsunfähigkeit am Wohnort aufhalten. Wahrscheinlich hat die GKV ähnliche Bedingungen.
                        Ausnahmen sind rein freiwillig.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • artusundlunaA Offline
                          artusundlunaA Offline
                          artusundluna
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          hm, das ist ja vermutlich nicht nur eine Frage der Krankenkasse, sondern auch des Arbeitsplatzes: Wenn ein Chef für rund vier Monate die Abwesenheit eines Mitarbeiters verkraften und die Vertretung organisieren muß, den dann aber vielleicht braungebrannt auf der Straße trifft und rauskommt, dass er fröhlich ohne Bescheid zu sagen eine Fernreise angetreten hat....

                          Man sollte sich ggf. informieren, ob das nicht wohlmöglich ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund sein könnte.

                          Ciao

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • PüppiP Offline
                            PüppiP Offline
                            Püppi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Jux:

                            was macht ihr wenn im Urlaub tatsächlich irgendwas passieren sollte, gar nicht mal in Verbindung mit der relevanten Diagnose???

                            Es kann immer mal was schief laufen, mir wäre das zu unsicher krank geschrieben einfach in den Urlaub zu fliegen.

                            Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Miss SixtieM Offline
                              Miss SixtieM Offline
                              Miss Sixtie
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Also ich muss Melly und artusundluna vollkommen recht geben!

                              Übrigens gibt es bei soweit ich weiss jeder Krankenkasse ein Krankengeld Fallmanagement Team. Die Mitarbeiter des Teams müssen schauen wo sie Kosten einsparen können. Man sieht ja genug Fernsehberichte und weiss es aus eigener Erfahrung, dass die meisten Ärzte einen wegen jeder Kleinigkeit krankschreiben.

                              Das was Ihr macht ist auch meiner Meinung nach Betrug. Bei Depressionen kein Thema aber wenn man etwas am Fuß hat bzw. hatte dient diese wohl kaum dem Heilungsprozess!

                              Dieser Betrug geht vor allem noch auf Kosten der fleissigen Beitragszahler bei den Krankenkassen! Ich denke mal darüber machen sich leider die wenigsten Leute gedanken 😞

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • TangomausT Offline
                                TangomausT Offline
                                Tangomaus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich weiß ja nicht, ob die Arbeitgeber in Deutschland da so kulant sind und einfach darüber hinwegsehen, wenn ein Mitarbeiter im Krankenstand eine Urlaubsreise in die Dom.Rep. unternimmt.
                                Hier in Österreich hätte das mit ziemlicher Sicherheit eine fristlose Kündigung zur Folge.

                                Ich würde mich gesundschreiben lassen und dann den Urlaub antreten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mellygirlM Offline
                                  mellygirlM Offline
                                  mellygirl
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Tangomuas: hier in Deutschland wird das Selbe passieren, was bitter ist bei der heutigen Arbeitsmarktlage.
                                  Mir wäre das zu gefährlich und würde sowas nie machen.
                                  Wenns nicht der chef sieht, dass man knacikg braun ist, dann nen Arbeitskollege.
                                  Man fliegt ja nicht in die Dr um sich im Hotel zu verstecken um ja nicht braun zu werden.
                                  Das is auch ne ganz andere Bräune als die wo man sich in der Frühlingssonne im Biergarten holt.
                                  Gruss
                                  Melly

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Miss SixtieM Offline
                                    Miss SixtieM Offline
                                    Miss Sixtie
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    So ich habe jetzt im Sozialgesetzbuch etwas gefunden!

                                    Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Anspruch auf Leistungen grundsätzlich, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten.

                                    Wenn sich der Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält, ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mellygirlM Offline
                                      mellygirlM Offline
                                      mellygirl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Na wenn sich der Urlauber das leisten kann, die 2 Wochen ohne Krankengeld und Versicherungsschutz zu sein, soll man Reisende ziehen lassen 😉

                                      Mir wär das Geld zu schade....würde zumindest versuchen den Urlaub zu verschieben oder schlicht mich gesundschreiben zu lassen.

                                      Danke Miss Sixtie..ich hab gestern schon gesucht....aber auf die Schnelle nix gefunden.
                                      LG
                                      Melly

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Miss SixtieM Offline
                                        Miss SixtieM Offline
                                        Miss Sixtie
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt das doch sogar wenn man seinen Urlaub verschieben muss oder?

                                        Ich würde mich auch gesundschreiben lassen.

                                        Aber du hast Recht Melly, Reisende soll man nicht aufhalten 😉

                                        Viele Grüße

                                        Nicola

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mellygirlM Offline
                                          mellygirlM Offline
                                          mellygirl
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Nicola,

                                          naja die Reiserücktritt zahlt oft nur nen gewissen Prozentsatz.
                                          voll übernimmt sie das nur, wenn man in der Klinik liegt.
                                          So is das bei den gänigen wie die Europäische etc.

                                          Das sind denk ich auch 20% und die wissen das ja nicht erst seit gestern, dass er am Fuss operiert ist, da kanns dann noch teurer werden, da man das umgehend der Versicherung mitteilen muss.

                                          also besser wäre gesundschreiben lassen oder beim Reiseveranstalter nachfragen ob man verschieben kann. Das geht natürlich auch nur bis zu nem gewissen Zeitraum.
                                          LG
                                          Melly

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag