Hotel war nicht bezahlt
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Hallo,
benötige mal eine Einschätzung.
Habe im Dezember 2008 über Internet 3 Übernachtungen in einem Hotel in Kuala Lumpur gebucht, Preis ca. 160,- Euro.
Veranstalter war FTI
Rechnung wurde von mir bezahlt und ich erhielt den Reisegutschein für die Übernachtungen zugesendet.In Kuala Lumpur dann Abends eingecheckt, Voucher abgegeben.
Am nächsten Tag sagte man mir am Empfang, dass die Zahlung bisher noch nicht an das Hotel geleistet worden ist.
Ich rief also den Veranstalter in Deutschland und schilderte den Vorgang vorauf man mir zusicherte, dass alles geklärt wird und ich mich nicht weiter darum kümmern müßte.Als ich dann am Morgen nach 3. Übernachtung auscheckte, teilte man mir mit dass die Zahlung immer noch nicht eingegangen sei und ich das Zimmer selbst bezahlen muß.
Da ich einen Flug erreichen mußte blieb mir also nichts anderes über als die Rechnung vor Ort zu begleichen, natürlich zum regulären Preis.
Ich zahlte also noch einmal über 300,- Euro per Kreditkarte.Nun meine Frage: Kann ich diese zusätlichen 300,- von FTI wieder einfordern, schließlich habe ich doch mit FTI einen gültigen Vertrag abgeschlossen und die Leistung bezahlt.
Danke im voraus
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Na klar.
Frohe Ostern.
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Hallo,
wir hatten das gleiche Problem.
Zwei Nächte in einem Hotel in KL gebucht. Dies war ebenfalls von FTI nicht bezahlt worden.Nach Rücksprache mit deren "Hotline", wird das Beschweremanagement ausschließlich schriftlich unter Vorlage der Kreditkartenbelege bearbeitet.
Eine Rückerstattung der Zusatzkosten wäre somit kein Problem.Bin gerade dabei den Brief aufzusetzen. Welchen Betrag kann man für die Unannehmlichkeiten ansetzen?
Vielen Dank
.:Christian:. -
Hallo,
das sollte eigentlich nicht vorkommen bei einem soliden RV,
sehen wir es als menschlichen Fehler, natürlich ist es ärgerlich wenn man
davon betroffen wird,
Zusatzkosten + Telefonkosten u.a. viel mehr wird für die Unanmehmlichkeiten real nicht durchsetzbar sein.
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Hier findest Du den Zinsrechner für Verzugszinsen
(Ab Tag der Zahlung bis zum 1. Hoteltag)Gruß privacy
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Verzugszinsen fuer die gezahlten 160 Euro? Du meinst, er soll die an den Veranstalter gezahlten 160 Euro plus Verzugszinsen einfordern statt der im Hotel gezahlten 300?
Gruss
Caveman -
Hallo Caveman,
die Rechnung wird dann so ausfallen: Vertrag von FTI nicht eingehalten.
Betrag Euro 160 retour + Zinsen + evtl. sonstige Kosten z.B.
Auslands-Kreditkartengebühren, Telefon etc.- Schadensersatz für den Differenzbetrag zum Vertrag mit Hotel.
Gruß privacy
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Habe jetzt eine Mail an den Kundenservice und die Asien-Abteilung von FTI geschickt und die Rechnung und Kreditkartenrechnung mitgeschickt und die Kosten von 300,- Euro eingefordert. Nach dem ersten Telefonat war die Gesprächspartnerin absolut nicht der Meinung das ich irgendwas wieder bekomme, da ich den Voucher ja nicht wieder mitgenommen habe und somit
FTI ja Kosten entstanden sind.
Hoffe, dass ich dann morgen eine Antwort bekomme, sonst werde ich ich sicher rechtl. Hilfe in Anspruch nehmen.Danke für eure Meinungen
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Hast Du wenigstens vom Hotel die Rechnung, für was Du 300 Euro bezahlt hast?
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Ja klar, habe die Rechnung, die Kreditkartenbelege und natürlich auch die Kreditkartenabrechnung.
Für mein persönliches Rechtsempfinden ist die Sachlage ja klar, aber als betroffenes Unternehmen (FTI) wird man das sicher nicht so sehen wollen.
Ich stell mich jedenfalls schon mal auf schwierige Verhandlungen ein. -
Für unsere USA Reisen hatten wir früher Mietwagen und auch Hotels bei FTI gebucht. Einmal wurde von unserem Konto nach dem Urlaub von der Mietwagenfirma etwas abgebucht. Wir konnten keine Begründung finden, da wir auch das Fahrzeug wie vereinbart und ohne Schaden zurückgegeben hatten. Ein Anruf bei FTI und nach ca. 3 Wochen war das Geld wieder auf unserem Konto. Die Mietwagenfirma hatte das Geld statt von FTI von uns abgebucht. Alles wurde von FTI erledigt. Von daher würde ich das mal nicht so schwarz sehen.
Ein anderes Mal hatten wir ein Wohnmobil incl. Versicherung ohne Selbstbehalt in Kanada gebucht (bei einem dt. Veranstalter) und bei der Übernahme war die Versicherung nicht überwiesen worden. Wir hatten das Geld ausgelegt und ihm nachhinein von dem Veranstalter gefordert und auch innerhalb 2 - 3 Wochen erstattet bekommen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
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bersim wrote:
In Kuala Lumpur dann Abends eingecheckt, Voucher abgegeben.
Am nächsten Tag sagte man mir am Empfang, dass die Zahlung bisher noch nicht an das Hotel geleistet worden ist.Was meinst Du, lexilexi, was so ein "Fetzen Papier" wert sei?
Offenbar nichts ohne den dazugehörigen Zahlungseingang.
Oder hättest Du Dich in Malaysia ggf. wegen "Zechprellerei" verhaften lassen?Gruß privacy
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Doch noch eine Anmerkung:
Übel sähe es natürlich aus, sollte es eine "Masche" des Hotels sein: Die Voucher beim Reiseveranstalter einlösen und zusätzlich noch ein 2. Mal direkt vom
Hotelgast zu kassieren. Es wundert mich schon, daß 2 FTI-Gäste und
beide in Kuala Lumpur diese Probleme hatten. War es das selbe Hotel?Da mit Kreditkarte bezahlt, dürfte die Kartengesellschaft den Betrag dann aber
bei rechtzeitigem Einspruch der Abrechnung nach Prüfung zurückzahlen.War es ein Verschulden des Reiseveranstalters, bedürfen die Abläufe in seinem Hause zumindest einer Überprüfung. Wozu nimmt man den bezahlten Service in Anspruch, wenn dieser nicht zuverlässig funktioniert?
Schreibt mal, wie es ausgegangen ist
Gruß privacy -
Es handelt sich bei uns um das Renaissance Hotel in Kuala Lumpur.
Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass dies eine Hotelmasche war, da ich mir dies bei einem 5* Hotel gar nicht vorstellen kann.Lexilexi wrote:
@bersim
du hattest vor ort deinen hotel voucher.
also warum um alles in der welt hast du vor ort bezahlt?
ich hätte denen vor ort erklärt, dass die sich das geld vom va holen sollen.Und was meinst du was die das interessiert hätte?
Und versuch mal aus einem unbezahlten Hotel zu verschwinden, ich wollte nämlich auch weiter auf die Perhentians und nicht zur malaysischen Polizei.
Verzeih mir, aber du hast da reichlich naive Vorstellungen. -
bersim wrote:
Hoffe, dass ich dann morgen eine Antwort bekomme, sonst werde ich ich sicher rechtl. Hilfe in Anspruch nehmen.Lexilexi ist gar nicht so daneben.
Es ist uns etwas ähnliches passiert, wir haben aber sofort mit dem Reisebüro telefoniert!
Das Reisebüro hat uns gesagt, der Voucher gilt,
und nichts anderes.Das Hotel Management hat anschliessend an das Telefongespräch,
plötzlich anders gesprochen und uns das gegeben, was wir gebucht hatten!Hast Du nicht den Eindruck, der Anwalt oder wen Du einschalten möchtest,
koste viel mehr als 300 Euro?
Ein Wimpernzucken von einem Anwalt kostet ungefähr soviel!Aber wenn Du sämtliche Belege hast, sollte das ja auch kein Problem geben.
Leider haben wir die Erfahrung machen müssen, dass es das Beste ist, immer den Vorgesetzten zu verlangen. Da Angestellte oft nicht so kompetent sind.Gruss ALICE
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Der Punkt ist, wenn Du vom Hotel eine Rechnung für die Übernachtungen hast und die Reisebestätigung mit Zahlungseingang von FTI, bzw. rechtzeitigen Zahlungseingang, müssen Dich die Anwaltskosten mal gar nicht jucken.
Ansonsten hätte ich es ebenso gemacht wie Du!
Malayische Gefängnisse muss man wahrscheinlich nicht wirklich haben. :?
