@copyhero
Wenn ich mich geirrt habe, dann muß ich mich entschuldigen! Habe mich nur auf die folgende Aussage laut Tuifly (zu lesen unter FAQ) bezogen, aufgrund deren wir unsere Autositze nicht mitnehmen:
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<p>Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten an Bord des Flugzeugs ist es nicht gestattet, Autositze oder Kinderwagen mit ins Flugzeug zu nehmen. Sie können den Kinderwagen teilweise bis zum Flugsteig/Gate mitnehmen, danach wird er im Gepäckraum transportiert. Den Transport von Kinderwagen bieten wir als kostenlosen Service an. Autositze gelten als Sperrgepäck und werden der Freigepäckgrenze von 20 kg zugerechnet.
Habe nun noch mal genauer in den AGB's nachgelesen und folgendes gefunden:</p>
Kinderwagen/Buggys keine losen Teile Kostenlose Beförderung nein
Kfz-Kindersitze im Gepäck Kostenlose Beförderung nein
Kfz-Kindersitze in der Kabine Kostenlose Beförderung ja (anmeldepflichtig)
<p>Der Unterschied, ob der Sitz kostenlos befördert wird oder nicht, liegt also darin, wo er befördert wird: im Gepäck oder in der Kabine (anmeldepflichtig). In der Kabine sind aber leider nicht alle zugelassen, alleine schon aufgrund ihrer Größe. Selbst unsere kleine Sitzerhöhung ist 2 cm zu tief.
Was mich in den AGB's nun wieder irritiert: Kinderwagen werden nicht kostenlos befördert??? Steht doch aber in den FAQ's, dass dies ein kostenloser Service sei.
Wer blickt denn da noch durch?!</p>
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