• Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1279478164000

    Du solltest die Verordnung dann aber auch richtig und bis zum Ende lesen. Die Annulierung kommt mehr als eine Woche vor Abflug (sogar mehr als sechs Monate). Und die Airline hat dir eine anderweitige Beförderung angeboten. Meiner Meinung nach ist außer der kostenfreie Rücktritt - wenn du das Angebot nicht annehmen möchtest, nichts an Möglichkeiten gegeben. Oder?

     

    Viele Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1279480117000

    Nee, was denn auch?

    Eine Zwangsmaßnahme, dass die Airline doch Non Stop fliegt?? :frowning: :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1279480832000

    600 € bei Flügen über 3 500 km ausserhalb der EU.

    +++

    ist mir bekannt aber airberlin scheinbar nicht :laughing:

     

    Letzten Montag schickten sie mir 50,00 EUR, (Fünfzig)

     

    24 Stunden Verspätung Ende Januar von VRA nach Tegel.

     

    So lange haben sie rumgezockt.

    Habe Widerspruch per e-mail eingelegt und gebeten mir eine Kontonummer für die Rücküberweisung zu nennen.

    Bis dato nicht geschehen. Möchte natürlich den Fuffi nicht auf irgendein Konto überweisen. Leider steht die Absender-Nr. nicht mehr auf den Belegen (Postbank) 

    Muss mich morgen mal an die Warteliste hängen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1279481410000

    @juanito

    Bei Nichtbeförderung oder Anullierung, jedoch nicht aufgrund höherer Gewalt.

    Verspätung: Nicht Entschädigungs fähig, wenn bis spätestens 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • sonderpreis2000
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    geschrieben 1279481496000

    Ich glaube, die 50 €, sind eine Masche von Air Berlin.

    Mir haben Die, für eine 6-Stunden-Verspätung, ebenfalls 50 € (als Gutschein) angeboten. Auf E-Mail und Fax, dass ich mit dem Vorschlag nicht einverstanden bin, bisher noch keine Rückantwort.

    Heute habe ich erst Mal den Fragebogen des Luftfahrtbundesamtes heruntergeladen, ausgefüllt und mit allen Unterlagen gefaxt.

    Mal sehen ob jetzt Bewegung rein kommt.

    Immer wieder FEBEACH!!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1279483221000

    Bei Nichtbeförderung oder Anullierung, jedoch nicht aufgrund höherer Gewalt.

    +++

    Sie haben mir "Bestätigt", dass es aufgrund technischer Schwierigkeiten war.

    Flieger blieb in Tegel stehen. Abflug genau 24 Std. später, selbe Flugnr.

    So statt Sa.

    +++

    Verspätung: Nicht Entschädigungsfähig, wenn bis spätestens 14 Tage vor Abflug :D bekannt gegeben.

    Morgens um 10:00 Ortszeit rief ich noch in Havanna bei TUI an.

    Alles ok.   Abflug sollte ca. 17:30 ab VRA sein. Musste ja von HAV nach VRA mit dem Bus fahren.

    In VRA kam dann 1/2 Std. vor planmäßigem Einschecken ein nette Kubi, (wirklich) und sagte Nein. Aber wir ca. 12 Wartenden, die alle nicht in VRA AI gebucht hatten, bekamen ein Hotel mit AI für die Zeit. Die anderen 250? blieben in den Hotels am Ort.

     

    Eigentlich hätte es bei der TUI in Havanna bekannt sein müssen, daß das Flugzeug in Berlin nicht abgeflogen ist. 6 Stunden Zeitverschiebung.

    +++

    Ich habe es der EUCLAIM gemeldet. Dann verzichte ich auf 1/ 3, aber habe meine Ruhe. Sollen die schreiben.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1279483561000

    @juanito

    Na, der zweite Teil war ja auch nicht für dich, sondern für die sunny, du Christkindl!

    :D

    Zu AB:

    50 Öcken sind eigentlich schlimmer, als nix - da bin ich ganz deiner Meinung.

    Das Thema wird allerdings parallel auch im Reiserecht diskutiert, vielleicht sollten wir daher hier nicht so ins Detail gehen!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
    Beiträge: 372
    geschrieben 1279490574000

    @Ronny87 sagte:

    Du solltest die Verordnung dann aber auch richtig und bis zum Ende lesen. Die Annulierung kommt mehr als eine Woche vor Abflug (sogar mehr als sechs Monate). Und die Airline hat dir eine anderweitige Beförderung angeboten. Meiner Meinung nach ist außer der kostenfreie Rücktritt - wenn du das Angebot nicht annehmen möchtest, nichts an Möglichkeiten gegeben. Oder?

     

    Viele Grüße

    Habe ich irgendwas von Entschädigung oder anderen Möglichkeiten geschrieben?

    Ich wollte lediglich wissen , ob ich den Flug kostenfrei stornieren kann. Nicht mehr und nicht weniger. Air Berlin ist halt der Meinung, das Sie der kostenlosen Stornierung nicht zustimmen müssen. Daher wollte ich zunächst eure Meinung dazu hören.

    Aber ausser einem blödem Kommentar zur Zwangsmaßnahme habe ich bisher keine vernünftige Antwort gelesen ........

     

    Lieben Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1279491732000

    Sorry, sunny ... der sollte nicht blöd ankommen! :disappointed:

    Du hast natürlich Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.

    Hier ein Link, der in aller Kürze hilfreich informiert ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
    Beiträge: 372
    geschrieben 1279566663000

    Nur noch kurz am Rande... ich denke, wir driften wohl langsam zu sehr ins Reiserecht ab. ;)

    Die "Söp" aus deinem verlinken Text scheint es wohl nicht mehr zu geben.

    Quelle

    Fluggesellschaften nehmen nicht an Schlichtung teil

    Seit dem 1. Dezember 2009 ist die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)" u.a. für die Anliegen von Fluggästen zuständig. Die bundesweit neutral und unabhängig arbeitende Schlichtungsstelle bietet ihre Dienste allen Kunden von Unternehmen im Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsbereich an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Früher war die "Schlichtungsstelle Mobilität" Anlaufstelle für Fluggäste, ihre Ansprüche auch außergerichtlich durchzusetzen. Diese Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org) hat ihre Arbeit zum 30. November 2009 eingestellt.

    Im Jahr 2009 hatte keine einzige deutsche Fluggesellschaft mit der "Schlichtungsstelle Mobilität" kooperiert. Auch die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wird bisher ausschließlich von Bahnunternehmen getragen. So wie es aussieht, will auch keine Airline mit der "SÖP" zusammenarbeiten. Flugpassagieren bleibt daher sehr wahrscheinlich nur der Klageweg, wenn mit der Fluggesellschaft keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.

     

    Lieben Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
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