@ Reisemarie
was nützt mir die Email am heimischen PC, wenn ich in Taka-Tuka-Land sitze und nach Hause möchte?
Lieber einmal telefonieren als den Flieger von unten gen Heimat fliegen sehen.
LG
Reiselilly
@ Reisemarie
was nützt mir die Email am heimischen PC, wenn ich in Taka-Tuka-Land sitze und nach Hause möchte?
Lieber einmal telefonieren als den Flieger von unten gen Heimat fliegen sehen.
LG
Reiselilly
Laut neuster REchtsprechung bist du als Passagier nicht verpflichtet, deine Flugzeiten rückbestätigen zu lassen. Wird ja auch nirgendswo nach einer Bucungsnummer gefragt, wenn du dort anrufst.
Eine Menge Ärger ersparen kann man sich aber ...
LG
Hallo und guten Abend,
die Air Berlin fliegt aber nicht nach Taka-Tuka-Land, sondern es geht hier nur um die angeflogenen Destinationen.
Natürlich kann man telefonieren, man hat im Urlaub ja Zeit und mal eben eine halbe Stunde in der Warteschleife macht den Urlaub doch erst schön
Wenn Air Berlin schon damit Werbung macht, müssen sie dich auch informieren, ansonsten bleibe ich noch etwas länger... länger, wir bleiben heut einfach mal länger..... :rofl:
Gruß Reisemarie
Guten Morgen Reisemarie,
natürlich muss ich mich informieren. Wenn ich für 4 Tage eine Städtereise mache und habe für 29,00 Euro bei AB den Flug gekauft, ist es doch das kleinere Übel mal eben zu telefonieren. In Nizza z.B. hatte ich ein Ortsgespräch welches 40 cent gekostet hatte, In NYC konnte ich das ganze durch den Hotel PC abchecken. Du kannst nämlich auch bei AB online deinen Flug bestätigen lassen. In Rom, Wien und Salzburg hatte hatte ich ebenfalls örtliche Telefon-Nr. für die Rückflugbestätigung.
Eigendlich schade das AB nicht nach Taka-Tuka-Land fliegt, da möchte ich nämlich auch mal hin. :rofl:
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.
LG
Reiselilly
PS. nach der Buchungs-Nr. wird immer gefragt am Telefon.
Ich habe mir bei AB noch nie, auch bei anderen Airlines noch nie, einen Rückflug bestätigen lassen und trotzdem immer angekommen. Also ich glaube nicht, dass das wirklich nowendig ist. Gut waren bei mir bisher auch erst 25 AB Flüge, aber da brauchte ich nichts bestätigen:-)
Hallo,
das mit der Rückbestätigung ist so eine Sache. Mit der Rechtsprechung auch. Soweit ich mich erinnern kann geht es in dem Urteil darum, ob eine Rückbestätigung erforderlich ist, um einen Platz in der Maschine zu haben. Dies ist definitiv, zumindest in unseren Breiten, nicht nötig.
Richtig ist aber auch, daß eine Rückbestätigung erforderlich ist, um sicher zu gehen, daß sich die Flugzeiten nicht geändert haben. Also einfach um rechtzeitig am Flughafen zu sein. Wie und ob man sich informiert ist eines jeden seine eigene Sache. Fliegt der Flieger zur angegebenen Zeit oder später ist es kein Problem. Fliegt er früher und erreicht man Ihn nicht, weil man den Flug nicht rückbestätigt hat, dann hat man eines.
Gruß
Berthold
Jeder so wie er mag.
LG
Reiselilly
Ich schließe mich der Meinung von Berthold an.
Wer liest denn schon bei Abschluss eines Vertrages die AGB des Veranstalters, die man immer als gelesen mit unterschreibt? Meist erst , wenn es Probleme gibt.
In Punkt 6 der AGB, ich schätze die Bedingungen sind überall gleich, steht das eindeutig geschrieben. Und Nebenabreden sind schriftlich zu verfassen.
Bei einer Pauschalreise braucht man sich ja nicht viel darum zu kümmern.
Das erledigt die Reiseleitung vor Ort. Auch da ist man gehalten, einen Tag vorher in der Infomappe nachzuschauen.
Das sollte man auch tun, da in letzter Zeit häufiger als vorher, Flugzeiten verändert werden, laut Aussage eines erfahrenen Reisebürokaufmanns.
Bei Nur Flügen in ferne Länder, wo der Rückflug erst viel später erfolgt, sollte man das auf alle Fälle tun. Wenn dann das Problem auftaucht, dann hat man ein Problem. Bei Rückzahlungen oder Erstattungsleistungen ist man auf das Goodwill des Veranstalters angewiesen.
Normalerweise kann das ganz bös ins Ausge gehen, wenn du dich im Urlaub darauf verlässt, daß dein angegebener Rückflug sich nicht mehr ändert.
Noch nicht lange her sitzen wir im Urlaub mit guten Bekannten zusammen, da wollte die Frau am nächsten Tag nach Hause fliegen. Man meinte ebenfalls, rückbestätigen brauchen wir unsere Flüge nicht, das haben wir noch nie gemacht.
Als wir am nächsten Tag den Mann trafen, meinte er, wir hätten ihn verunsichert und da hat er bei der Airline angerufen und gefragt, ob denn der Flieger abends pünktlich abfliegt. Da meinte man nur, der Flieger ist vor einer Stunde bereits gestartet.
In diesem Fall hatte man keinen Anspruch auf Ersatz: Unsere Bekannte hat ihr Ticket dann zweimal bezahlt.
Gruß Reisemarie
Nein, das ist enifach falsch! Bei kurzfristigen Änderungen ist die Airline verpflichtet den Reisenden über die Kontaktadresse (Mail, Handy) zu informieren.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!