Anspruch gegenüber dem Veranstalter:
5% eines Tagessatzes des ges. Reisepreises je ab der fünften Stunde der Verspätung.
Im Falle RSchwarze wären das 25% oder ein Viertel eines Tagessatzes.
Die Airline kann gem. MÜ für belegbare Auslagen in Anspruch genommen werden.
. Leider musste ich mich für Onur entscheiden bei der Buchung, da mein Mann ein Visa für die Türkei braucht und damit man es online beantragen kann, war die Bedingung eine türkische Airline. Pegasus und Türkisch Airline hatten nur Nachtflugzeiten und Onur eben eigentlich gute. Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann wäre ich wohl lieber nachts geflogen. Nun ist es zu spät, wir fliegen am Sonntag. Welche Rechte kann ich denn geltend machen, und wie weise ich Gründe der Verspätung dann nach?