@steelydan1
So kann man´s auch sagen ... (was ich bewusst vermieden habe).
Und bevor sich jetzt wieder jemand den Wolf googelt um die rückwirkende Regelung zu bestreiten - das wurde von Leuten, die nicht googeln müssen geprüft und als rechtmäßig befunden!!!
So urteilt eine renommierte Düsseldorfer Kanzlei in einem Gutachten etwa mit dieser Formulierung:
Rechtlich stehe dem Gutschein im Sinne einer Erstattungsmethode nichts im Wege, heißt es ebenda.
Zwei Punkte stellt das Gutachten heraus:
- erfordere die besondere Ausnahmesituation infolge der Corona-Pandemie eine solche Gesetzesänderung, die außerdem auch mit dem EU-Recht vereinbar sei.
- befände der Bund sich laut Gutachten in der Pflicht, die Gutscheine absichern.
Ich denke, das sind genau die Punkte, die gerade hier jetzt auch für eine enorme Polarisierung innerhalb der Thematik bzw. im Umgang damit sorgen.
Deshalb wollte ich euch das auch nicht vorenthalten, daran waren wirkliche Kapazitäten beteiligt.