Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1586325972816

    @kloppihnrein sagte:

    Auch bei Pauschalreisen wurde ins BGB immer konform übernommen weil die EU Verordnung eigentlich wenig Spielraum zuläßt.

    ... ausgenommen vielleicht von der "kleinen Panne" Kundengeldabsicherung ...

    Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • MichaelAI
    Dabei seit: 1437350400000
    Beiträge: 171
    geschrieben 1586326615741

    So wie es aus sieht, jedenfalls bei mir, verzichtet TUI auf die Restzahlung von der Reise am 2.Mai.

    Auch wenn HC mir gesagt hat, dass TUI abbucht warte ich seit 4 Tagen darauf.

    Jetzt wäre ich durchaus bereit einen GS für die Anzahlung zu akzeptieren.

    Nur die GS verschieben die finanziellen Probleme nur, machen die evt sogar schlimmer.

    Auch wenn die staatlich abgesichert sein sollen. Der Staat weiss doch gar nicht wie die Gs sind.

    Was ist wenn jetzt bei Neureisen nur 10% Neubucher sind, die anderen mit Gs bezahlen? Werden die Kunden dann ins Ausland gebracht und dann Insolvenz beantragt, Oder doch vorher schon?

    Oder anders gefragt. Wieviel % Gutscheine dürfen bei den Reisen dabei um das überleben finanziell zu sichern?

    Hier kam kürzlich die Frage wegen Buchung bei Alltours auf. Das kann ich jetzt nocht sagen. Aber wenn Alltours die einzigen sind, die auf Auszahlung setzten, wäre Alltours auch meine erste Wahl. Auch wenn der Preis etwas höher wäre.

    Nur auf den Preis schaue ich schon lange nicht mehr.

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1586327221778

    @vs

    geht trotzdem an meinem Rechtsempfinden vorbei , aber Recht haben bedeutet eben noch lange nicht Recht bekommen :wink:

  • edithe
    Dabei seit: 1242518400000
    Beiträge: 12545
    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1586328861196

    Auch schauinsland-reisen reagiert und erstattet Reisen bis 30.04.2020 >Klick

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
    Beiträge: 38
    gesperrt
    geschrieben 1586329358188 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling

    Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.

    Korrekt,daher könnte eine Gutscheinlösung auch durchgehen. Es geht in den diskutierten Fällen aber ausschließlich in Eingriffe in bereits angeschlossene Rechtsgeschäfte.Also um die Anwendung auf bereits rechtsverbindlich annulierte Veträge.

    Hier sind dann Stornodatum und Inkrafttreten der Verordung bzw BGB Anpassung maßgeblich.

    Das ist aus meiner Sicht auch einer der Gründe warum die Veranstalter jetzt nachbund nach einlenken werden.

  • Schnitzelesser
    Dabei seit: 1438128000000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1586329439100

    @kloppihnrein sagte:

    Nein [...] BGB

    Aha.

  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
    Beiträge: 1423
    gesperrt
    geschrieben 1586329727252

    @dueren sagte:

    Wie wäre es denn anzuerkennen dass das eine aussergewöhnliche Situation ist und sein ansonsten "viel zu unterschiedliches" Buchungsverhalten der Situation anzupassen und so allen zu helfen - auch sich selber?

    Na das ist doch Quatsch.

    Diese Gutscheine akzeptiere ich - mach und muss ich ja.

    Wenn ich Glück habe, bekomme ich für die Gutscheine übernächstes Jahr mein Geld zurück.

    Warum aber sollte ich bitte nächstes Jahr mein Buchungsverhalten anpassen ?

    Das ist mein Urlaub, den ich so gestalte, wie es mir passt.

    Passt sich irgend ein RV meinen unter Umständen eintretenden aussergewöhnliche Situation an und ist kulant ?

    Nein, ganz sicher nicht ! Ich werde mit Storno- oder Bearbeitungskosten bombardiert und kann mich ggf. gegen gewisse Umstände teuer versichern.

    Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "A", die nächstes Jahr evetuell nicht mehr meine bevorzugte Urlaubsdestination anfliegt, oder zu unmöglichen Zeiten ? Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "B", die nächstes Jahr eventuell doppelt so teuer ist, wei Airline "A" ?

    Auch wenn ich einen Gutschein hätte, achte ich trotzdem auf Preisbewußtes Buchen und gebe mein Geld lieber vor Ort aus.

    Wir haben dieses Jahr ausnahmsweise 2 Hotels über einen RV gebucht - warum sollte ich das nächstes Jahr wieder tun ?

  • Schnitzelesser
    Dabei seit: 1438128000000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1586329967010

    @vonschmeling sagte:

    Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen.

    Es handelt sich nicht um eine "Regel", sondern um ein Gesetz, dessen maßgeblicher Paragraph entweder verfassungswidrig angepasst werden oder durch eine Verordnung missinterpretiert werden soll.

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1586330990445

    Information soeben durch TUI Mitarbeiterin am Telefon : Es werden keine Rückerstattungen mehr überwiesen , das Geld bleibt als Guthaben ( Gutschein ) bei der TUI. Reglung wohl so seit gestern Nachmittag. Jeder Kunde erhält per Post eine Information darüber.

    Lt. Ihrer Meinung betrifft das ebenso alle anderen Reiseveranstalter.

  • exxon1
    Dabei seit: 1325980800000
    Beiträge: 22
    geschrieben 1586331150255

    Gerade auf SAT1 Frühstücksfernsehen der Tip , man solle heute noch gegen die Gutschein-Lösung Widerruf einlegen. Es wäre eine Chance später besser an sein Geld zu kommen, bevor das Gesetz heute beschlossen wird.

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