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Stornorechnung zu Schadensmeldung bei Reiseversicherung

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  • Günter024G Offline
    Günter024G Offline
    Günter024
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Forumsfreunde

    Habe bezüglich Stornorechnung und Reiseversicherung (ERGO) wohl ein kleines Verständnisproblem.
    Kurz zum Hintergrund: aufgrund eines Klinikaufenthaltes konnten wir einen Flug nicht antreten, Hotel und Flug (Lufthansa) wurden direkt gebucht ohne Reiseveranstalter und im Voraus bezahlt.

    Die Reiseversicherung möchte nun die Stornorechnungen. Nach meinem Verständnis ist eine Stornorechnung eine Rechnungskorrektur.
    Dann müsste mir das Hotel bzw. Lufthansa das Geld ja zurückerstatten -> womit ich ja keine Versicherung bräuchte.
    Da aber das Hotelzimmer sowie auch der Flug ohne Rückerstattung gebucht war, kann das Hotel und auch Lufthansa doch keine Stornorechnung ausstellen, oder?
    Auf Nachfrage nach der Stornorechnung bekam ich bei Lufthansa online nur ein "Passanger / Itineraray Receipt" Dokument zum herunterladen und vom Hotel in Italien bekam ich eine "Ricevuta".
    Diese Dokumente sind doch eigentlich der Schadensnachweis...
    Ich verstehe das nicht 😟

    Hoffe jemand kann mich da aufklären 😊
    Ich möchte bei der Schadensmeldung keinen Fehler machen, um deswegen nicht den Versicherungsschutz zu verlieren !

    REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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    • reiselillyR Offline
      reiselillyR Offline
      reiselilly
      Experte Südtirol
      schrieb am zuletzt editiert von reiselilly
      #2

      Hallo Günter024,

      du hast ja deine Flüge und deinen Hotelaufenthalt storniert und musstest dann ja auch die Leistungen, die du nicht in Anspruch genommen hast, bezahlen. Diese Rechnungen sind dann die sog. Stornorechnungen, die du bei deiner Versicherung einreichen musst. Sehr hilfreich dabei ist dann das Formular, dass deine Ärzte ausfüllen müssen, um den Klinikaufenthalt zu bestätigen.

      LG
      reiselilly

      Vergangenheit ist Geschichte,
      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter024G Günter024

        Hallo Forumsfreunde

        Habe bezüglich Stornorechnung und Reiseversicherung (ERGO) wohl ein kleines Verständnisproblem.
        Kurz zum Hintergrund: aufgrund eines Klinikaufenthaltes konnten wir einen Flug nicht antreten, Hotel und Flug (Lufthansa) wurden direkt gebucht ohne Reiseveranstalter und im Voraus bezahlt.

        Die Reiseversicherung möchte nun die Stornorechnungen. Nach meinem Verständnis ist eine Stornorechnung eine Rechnungskorrektur.
        Dann müsste mir das Hotel bzw. Lufthansa das Geld ja zurückerstatten -> womit ich ja keine Versicherung bräuchte.
        Da aber das Hotelzimmer sowie auch der Flug ohne Rückerstattung gebucht war, kann das Hotel und auch Lufthansa doch keine Stornorechnung ausstellen, oder?
        Auf Nachfrage nach der Stornorechnung bekam ich bei Lufthansa online nur ein "Passanger / Itineraray Receipt" Dokument zum herunterladen und vom Hotel in Italien bekam ich eine "Ricevuta".
        Diese Dokumente sind doch eigentlich der Schadensnachweis...
        Ich verstehe das nicht 😟

        Hoffe jemand kann mich da aufklären 😊
        Ich möchte bei der Schadensmeldung keinen Fehler machen, um deswegen nicht den Versicherungsschutz zu verlieren !

        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @guenter024 sagte:

        Nach meinem Verständnis ist eine Stornorechnung eine Rechnungskorrektur.

        Richtig. LH stellt dir diese Rechungskorrektur per E-Mail und in deinem Account zur Verfügung (ca 2 Tage nach deiner Stornierung). Darin ist auch ausgewiesen, wie viele "Steuern und Gebühren und Zuschläge" (sic!) sie dir erstatten und somit die Differenz ersichtlich, die du gezahlt hast. Die Stornobestätigung sieht einem Passenger Receipt sehr ähnlich...
        Wenn das Hotel auch über LH gebucht wurde, ist es auch in den LH Unterlagen aufgeführt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MisterreagaeM Offline
          MisterreagaeM Offline
          Misterreagae
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi Günther, die Lufthansa muss eine Stornorechnung ausstellen, da auf jeden Fall die Flugsteuern zurückerstattet werden müssen.
          Die Reiserücktrittsversicherung kann den Steuerbetrag also abziehen. VG Ulli

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