Hallo zusammen,
ich lese nun schon lange hier im Forum mit und habe schon viele nützliche Tips und Anregungen von Euch erhalten. Vorab Euch allen ein dickes DANKESCHÖN!
Jetzt zu meinem Problem, leider konnte ich über die Forensuche keine entsprechende Lösung finden.
Bereits am 11.10.2010 buchten wir im Reisebüro unseres Vertrauens eine Pauschalreise nach Tunesien. Es sollte vom 10.06.2011 bis zum 24.06.2011 (Pfingstferien in BaWü) nach Hammamet in den Urlaub gehen. Unser Flughafen währe Düsseldorf gewesen (ich arbeite für eine Kölner Firma, dies ist kein Problem).
Heute erhielten wir nun, übers Reisebüro, die Information dass unsere Flüge am 10.06. und 24.06. nicht durchgeführt werden und wir auf das Abflugdatum 07.06.2011 und den Rückflug am 21.06.2011 umgebucht wurden.
Wir wurden im Vorfeld weder darüber informiert dass sich unsere Flüge um 3 Tage verschieben noch wurden wir gefragt ob dies überhaupt von unserer Seite aus gewünscht und überhaupt möglich ist.
Hat das Reiseunternehmen überhaupt das Recht unseren Flug um ganze 3 Tage nach vorne zu verlegen??
Ich dachte es muß auf einen relativ zeitnaher Flug umgebucht werden. Oder was ist zeitnah??
Es wurden keinerlei Alternativen zu der Umbuchung genannt. Das sollte doch, auch wenn nicht rechtlich Erfordelich, von Reiseveranstalter zu verlangen sein!!??
Da wir ein schulpflichtiges Kind haben werden wir wohl diesen Urlaub nicht antreten können.
Alternativ könnten wir im August ins selbe Hotel gehen, jedoch für rund 400.--€ mehr.
Da wir aufgrund der erheblichen Flugänderungen den Urlaub wohl nicht antreten können möchte ich gerne Schadensansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Als ich letztes Jahr meinen Arbeitsplatz wechseln musste hat der Veranstalter ja auch entsprechend Geld einbehalten als wir stornierten (Reiserücktritt war abgeschlossen und sprang dafür ein)!!
Haben wir hier rechtlich eine Handhabe etwas vom Reiseveranstalter zu bekommen??
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!!!
Jürgen, Claudia und Marie Horn