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Bucher-Glückshotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • divekathiD Offline
    divekathiD Offline
    divekathi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben bei Bucher Reisen eine Woche in einem 4 Sterne Glückshotel in El Quesir gebucht, gelandet sind wir schließlich in Marsa Alam ca. 100 km von El Quesir entfernt.
    Unser 5-Tage-Tauchpaket haben wir direkt bei einer Tauchbasis in El Quesir gebucht, so dass wir nun (durch nette Hilfe der Tauchbasis) jeden Tag mit dem Taxi die lange Strecke zur Tauchbasis fahren mussten.
    In der Mitte des Urlaubs, Mittwoch, (Reise von Samstag bis Samstag) war endlich die Reiseleitung vor Ort und auf meine Reklamation bezüglich des Reiseortes wurde festgestellt, dass es nicht der gebuchten Leistung entsprach. Am nächsten Tag wurde uns ein Umzug nach El Quesir angeboten, damit wäre uns ein kompletter, bereits bezahlter, Tauchtag verloren gegangen, deshalb mussten wir das Angebot ablehnen.
    Nunmehr ist meine Beschwerde von Bucher-Reisen zwecks Erstattung der Taxikosten von EUR 150,00 (5 Tage – 100 km einfache Strecke !!!) mit der Begründung, wir hätten den Umzug annehmen müssen, da wir nicht nur Rechten sondern auch Pflichten hätten, abgelehnt.
    Muß ich mich jetzt damit abfinden oder wollen die mich nur abschrecken?

    Vielen Dank im voraus für schnelle hilfreiche Anworten.

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Entscheidung von Bucher entspricht der Rechtsprechung.

      Sicher ist es nicht ok, daß Ihr nicht in der gebuchten Zone untergebracht worden seid. Sollte die Angebotsbeschreibung auf "El Quesir" und nicht etwa "El Quesir und Umgebung" o. ä. lauten, stellt dies auch einen Reisemangel dar.

      Aber:

      1.) Haftet der Reiseveranstalter nicht für Fremdleistungen, die kein Vertragsbestandteil sind sowie für dadurch ggf. entstehende Mehrkosten (die von Euch privat gebuchte Tauchschule)

      2.) Hat der Reiseveranstalter Eurem Abhilfeverlangen entsprochen und Euch einen Hotelwechsel in die gebuchte Zone angeboten.

      3.) Hat man als Gast auch eine "Schadensminderungspflicht". Der Verlust eines Tauchtages dürfte wohl in keinem Verhältnis zu den durch Ablehnung des Umzugsangebotes zusätzlich entstandenen Taxikosten stehen.

      4.) Warum reklamiert Ihr den Euch zugewiesenen Reiseort, wenn Ihr nicht umziehen wollt?

      5.) Wäre die Reiseleitung notfalls auch sofort nach Eurer Ankunft telefonisch zu erreichen gewesen und hätte Euch einen früheren Hotelwechsel ermöglichen können, so daß Ihr mit dem Abhilfeverlangen nicht zwangsläufig 5 Tage warten mußtet.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das würde ich auch so sehen wie Bucher, Du wolltest ja nicht nach El Quesir und hast Dir auch vorher, bis zur Benachrichtigung SEHR lange Zeit gelassen, denn schon am Flughafen bei der Hotelvergabe hättest Du den Veranstalter auf seinen Fehler aufmerksam machen können, hast es aber nicht, bei Ankunft im Hotel hättest Du erneut die Gelegenheit zur Infomation des Veranstalters gehabt, es gab ja Telefon und den Transfer zu Tauchschule hast du ja schließlich auch organisieren können, nur den Veranstalter hast Du absichtlich erst TAGE später neben bei informiert und als der dann promt reagiert hat, hast du Dich bokkig gestellt....wolltest also nur was an Geld rausschlagen, hat leider nicht geklappt...gute Reaktion von Bucher........

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • divekathiD Offline
          divekathiD Offline
          divekathi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank für die schnellen antworten, hilft mir für die nächsten Urlaubsreisen, falls mal wieder was schief läuft.

          Lieber Thorben-Hendrik, warum gehst du mich so agressiv an?
          Wir waren den ganzen Tag über immer unterwegs und abends ziemlich kaputt im Hotel.
          Am Flughafen wurde uns gesagt, dass das Hotel in El Quesir ist und nach ca. 3 Stunden Fahrt und nach allen Hotels von El Quesir, die in Frage gekommen wären, wurde uns gesagt, dass wir nach Marsa Alam kommen.
          Bisher hatte ich noch nie irgendwelche Reklamationen im Urlaub, hatte immer alles geklappt, da kennt man sich nunmal nicht so gut aus.

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @divekathi

            ich verstehe schon, dass ihr Urlaub machen wolltet und Tauchgänge euer Wunsch war.

            Aber dem Grunde nach muss ich @Thorben-Hendrik recht geben:

            Der Gesetzgeber hat seit einigen Jahren ausdrücklich die Pflicht an die Reiseveranstalter erlassen, dass sie ihren Kunden Telefonnummer und Adresse vom örtlichen Partner - Reiseleitung mit auf die Reise geben müssen. Eben um sofort sich in Verbindung setzen zu können, wenn was nicht so läuft, wie es soll.

            Informiert man die Reiseleitung aber erst Tage später, so kann man eine Entschädigung erst ab dem Zeitpunkt der Information vom Veranstalter verlangen.

            Bietet der Veranstalter einen Umzug an und lehnt man diesen ab, so hat man keine weiteren Ansprüche mehr gegenüber den Veranstalter.

            Geschickt wäre in diesem Fall zumindest noch gewesen, trotzdem umzuziehen und die Kosten für den entfallenen Tauchgang als Schadenersatz vom Veranstalter nach Rückkehr zu verlangen. Darüber hinaus wäre einem ein Prozentsatz an Entschädigung für den Umzugstag zugestanden.

            Es ist halt so, dass man zwar Rechte hat, nimmt man sie aber nicht wahr oder verwirkt sie, dann ist der Veranstalter eben aus dem Schneider.

            Man muss das auch so sehen: wenn jemand einen Reisevertrag unterzeichnet, ist es vom Gesetz her dem Konsumenten auch zumutbar das zu kennen / lesen / zur Kenntnis zu nehmen, was einem der Veranstalter aufgrund von gesetzlichen Vorschriften schreibt - mitgibt usw.

            Verständlich, dass man im Urlaub sich nicht ärgern und mit solchen Dingen rumplagen möchte. Aber auch hier gilt das alte Sprichwort: Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe" (--> Pech).

            Also, lieber Thorben-Hendrik, sei doch nicht immer so grob mit den Hilfesuchenden, die dich noch nicht kennen - WIR kennen ja deine rauhe Schale und den weichen Kern schon...

            Gruß
            Peter

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