Das ist ja auch das Fragwuerdige bei den Punkten von *******.
Ob die Gutscheine von den Rezeptions-Damen im Ausland anerkannt werden, weiss der Himmel.
Danke fuer den Beitrag, so was hatte ich schon vermutet!
Das ist ja auch das Fragwuerdige bei den Punkten von *******.
Ob die Gutscheine von den Rezeptions-Damen im Ausland anerkannt werden, weiss der Himmel.
Danke fuer den Beitrag, so was hatte ich schon vermutet!
@Nadine25 sagte:
Ich persönlich mache einen Termin in meinem gewünschten Hotel aus und ersteigere erst dann diesen Gutschein.
Damit bin ich schon oft und gut gefahren.
Genauso mach ich das auch wenn die Zeit knapp ist. Möchte ich längerfristig fahren ersteigere ich den Gutschein erst und mache den Termin dann...
In den Auktionen steht aber immer , das das Hotel jeweills nur eine gewisse Anzahl an ebay - Kontigenten hat und das es möglich ist , das zwar noch Zimmer frei sind , aber die ebay - Kontigente ausgeschöpft sind.
Wir haben bisher nur gute Erfahrungen gemacht ( machen 3-4 solche Kurzreisen jährlich ).
Sind heute gerade wiedergekommen von so einer Kurzreise.
@porta: Dein "Trick" funktioniert natürlich nur, wenn das Hotel dumm genug war, deinen Gutschein nicht schon bei Anreise, wie üblich einzuziehen bzw. in diesem Fall dann abzulehnen.
Die Drohung, die Polizei oder Gerichtsbarkeiten einzuschalten, kann ziemlich nach hinten losgehen.
Der Bucher des Zimmers, welcher ja zum vom Hotel angegebenen Preis gebucht hat, hat damit einen Vertrag mit dem Hotel (Beherbergungsvertrag) abgeschlossen, der zu erfüllen ist.
Aber das Vorgehen von "Geschäftsmann" interessiert auch mich brennend...
Hi Käserinchen,
ich vermute mal dass Porta den Hotelgutschein überhaupt nur 1x vor Ort und das am Ende des Aufenthaltes präsentiert hat??? Somit war auch nichts vorher einzuziehen vorhanden, und selbst wenn, ein Einzug wäre ebenfalls nicht statthaft gewesen, denn immerhin handelt es sich um den Gutschein für eine Ware die vom Käufer wohl voll und im Vorfeld bezahlt wurde und wofür er den Gegenwert noch nicht erhalten hatte.
Die Drohung, dass die Polizei oder die Gerichtsbarkeit die Angelegenheit untersuchen würde, hat wohl das Hotel nicht so sehr geschreckt. Aber unangenehm ggü. den anderen Gästen wäre wohl, wenn man die Polizei im Hause hat, denn anmarschiert wären die sicherlich erstmal. Also - stelle ich mir vor - hat man die Sache runtergekocht und die Kröte geschluckt.
Nun gut die Geschichte mit den Terminen kennt man (ich persönlich) nur zur Genüge, und weil es bei mir nie gepasst hat, ich hatte immer im Vorfeld nachgefragt habe ich auch noch nie einen gekauft. Einen Teil der Anbieter halte ich für wenig bis gar nicht seriös.
Nach wie vor bin ich noch sehr gespannt ob Geschäftsmann uns denn sein Geheimnis verraten wird. Ich fürchte aber, dass nein.
LG Ginus
Wieso sollte man den Gutschein nicht bei Anreise einziehen? Den Voucher vom Reiseveranstalter, der rechtlich genau das selbe ist, bekommt das Hotel auch bei Anreise vom Gast...
Ohne Voucher kein Schlüssel, bei unbekannten Gästen ohne Vorkasse oder Kreditkartenabzug kein Schlüssel. Ganz einfach und rechtlich sicher.
Wer nicht vorhat, zu betrügen, sollte damit kein Problem haben...
Mit der Polizei im Haus könntest du recht haben, ist mir auch schon passiert... Der eine von den beiden wollte einen Gutschein für seine Frau kaufen *lol* Aber nicht ganz angenehm, stimmt.
Schönes WE noch!
Wenn das Hotel weiß , das man mit einem Gutschein anreist , dann wird der auch gleich bei Anreise verlangt. Bei porta 77 wurde das nicht gemacht , da er ja so " gebucht " hatte . Wenn ich normal buche , bezahle ich auch meine Rechnung , Telefonkosten usw. bei Abreise.
Ich mache schon solche Reisen mit Gutscheinen ein paar Jahre , ich hatte noch keinen unseriösen Anbieter dabei...
Und für Wunschtermine muß man eben zeitig anfragen.
Hi Käserinschen,
kleines Missverständnis. Ich habe deinen Beitrag nicht ganz genau gelesen, ist mir jetzt aufgefallen, dass du auch von "ablehnen" sprachst. Richtig ich habs etwas missverstanden, ich dachte du meinst sozusagen einfach "einkassieren" und keinen Gegenwert dafür anbieten, weil das wäre natürlich ... oder ungesetzlich
LG Ginus
Hallo,
es war durchaus so wie bombes-spatz es geschrieben hat. Bei normaler Buchung habe ich immer erst bei Abreise bezahlt; egal ob 3, 4 oder 5 Sterne. Hier war es nur so, dass in der Auktion keine weitere Einschränkung angegeben wurde und auf dem Gutschein selbst auch nicht. Es war nur ein Zeitfenster vorgegeben und der Zusatz : "soweit Zimmer zu Ihrem Wunschtermin verfügbar" -
Das betreffende WE war unser Wunschtermin - Zimmer waren ja nun verfügbar wie man unschwer feststellen konnt - nur eben wollten die diese Zimmer nicht für popelige Gutscheine verschwenden, sondern gegen voll zahlende Gäste. Das Hotel hätte uns lieber mit 3 Tagen mitten in einer schwach belegten Woche abgespeist. Angeblich waren für den Gutschein innerhalb des Zeitfensters NIE Wochenendtermine frei. Komisch dass man bei normaler Anfrage praktisch jedes WE freie Zimmer bekommen konnte.
Das war eine miese Taktik und ich war im Recht. Hätten die weiter Theater gemacht hätte ich es gerne auf einen grünen Besuch ankommen lassen. Ich war schließlich kein Zechpreller, sondern hatte ordnungsgemäß bezahlt - nur eben für den Gutschein ( direkt an das Hotel übrigens ).
Das Hotel wollte schmuh machen - ich habe mich rechtlich ( und wenn man ehrlich ist auch moralisch ) korrekt verhalten. Ich habe mir nix erschlichen sondern nur das in Anspruch genommen was mir zustand.
Gruß Anke
Das Hotel hat dir im Vorhinein gesagt, das der Gutschein zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert wird.
Du hast dann unter einem anderen Namen eine Buchung zu dem vom Hotel quotierten Zimmerpreis vorgenommen und wolltest mit dem vorher abgelehnten Gutschein bezahlen, unter Androhung von Polizei und so weiter...
Frage mich gerade ehrlich, wer hier "schmuh" gemacht hat.
Freu dich, du bist damit durch gekommen... das Hotel bzw. der Mitarbeiter der den C/I vorgenommen hat, hat hoffentlich draus gelernt.
War es eigentlich ein großes Kettenhotel oder ein Privathotel? Name is mir egal, aber die jeweilige Hotel"form" erklärt eventuell, warum das Hotel so strikt handelt.
PS. Wo ist eigentlich "Geschäftsmann" mit seinen tollen Ideen hin?
edith hat einen rechtschreibfehler korriert
Hallo Anke/porta77,
ich kann deinen Ärger über die Vorgehensweise des Hotels absolut verstehen und neige auch ein bisschen/oder stark zu der von dir angesprochenen Vermutung. Insbesondere deshalb weil ich gerade in den letzten Wochen ungute Erfahrungen mit Hoteliers und Brokern wegen Gutscheinangeboten und Terminen hatte, aber dies erfreulicherweise noch bevor ich kaufte .
Wenn ich davon ausgehe, dass es ganz genauso auf dem Gutschein vorgegeben ist wie du schreibst:
@porta77 sagte:
Hier war es nur so, dass in der Auktion keine weitere Einschränkung angegeben wurde und auf dem Gutschein selbst auch nicht. Es war nur ein Zeitfenster vorgegeben und der Zusatz : "soweit Zimmer zu Ihrem Wunschtermin verfügbar" -
bin ich der Meinung, dass du moralisch im Recht bist. Da der Hotelier es weiterhin unterließ auf Gutschein kontingierte Fristen hinzuweisen, sondern nur allgemein auf Verfügbarkeit abhob, bin ich der Meinung, dass du auch im Recht warst, zumindesten im Vorfeld bis zur Hotelbuchung.
Nur, wie du dein Recht durchgesetzt hast war nicht mit dem geltenden Gesetz in Einklang zu bringen sondern so eine Art das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen. Vielmehr hättest du dem Hotelier deine differierende Meinung zu seinem Verständnis mitteilen sollen (schriftlich) verbunden mit der Aufforderung dir unverzüglich (angemessene Frist setzen) mehrere Termine zur Auswahl vorzugeben, bzw. auf die freien Zimmer hinweisen und auf Unterkunft zu diesem Zeitpunkt bestehen. So würde ich das beurteilen. Ich weiß, ein bisschen viel Abhängigkeit, wo man doch schon bezahlt hatte, aber ...!!!
Mal sehen, was Käserinchen dazu meint?
LG Ginus
PS: Weiterhin warten wir noch Geschäftsmann, oder steht die Lösung evtl. schon hier im Thread?????
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!