Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?
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Hallo zusammen!
Ich habe am 17.05.2013 bei der AirBerlin reklamiert, alles geschildert, alle Dokumente eingereicht und eine Entschädigung verlangt (alles klar deklariert wieviel und weshalb). Es wurden folgende Dokumente eingereicht (alles in Kopie):
Flugtickets Zürich-Düsseldorf
Flugtickets Düsseldorf-Cancun
Gepäckquittungen
Gepäckkleber
„Bericht über fehlendes Gepäck“ Cancun
Kleiderquittungen (5 Blätter)
Verpflegung Cancun Flughafen (3 Blätter)
Flugtickets Cancun-Düsseldorf
Verpflegung Düsseldorf
Flugtickets Düsseldorf-Zürich
TelefonrechnungWir hatten in unseren Ferien 3 Tage keinen Koffer und beim Rückflug über 8 Std. Verspätung des Fluges.
Koffer: Da es in der Schweiz Schnee hatte und eine Enteisermaschine kaputt war, sind wir mit ca. 1 Stunde Verspätung in Düsseldorf eingetroffen. Unser Flug nach Cancun hat gewartet. Da es deshalb jedoch nur einen kurzen Stopp in Düsseldorf gegeben hatte, sind unsere Koffer wohl nicht weitertransportiert worden.
- Wir haben das Formular des Lost&Found Schalters von Cancun sowie die Kofferkleber.
Verspätung: Technische Defekte wurden uns von Mitarbeitern der AirBerlin mitgeteilt, also keine aussergewöhnliche Ereignisse!
- Fotos von Flugtafeln sowie alle Flugtickets
Leider haben wir bis jetzt nur ein lächerliches Angebot von EUR 75.00 erhalten, mit dem wir natürlich ganz und gar nicht einverstanden sind. Ich habe ihnen eine Frist von einem Monat für ihren Entschädigungsvorschlag gegeben, sie haben sich nicht gemeldet. Ich habe die Höhe der Entschädigung gemäss Fluggastrechtverordnung verlangt. Gesamt : 2640 Fr.
Was kann ich nun noch tun? An wen kann ich mich wenden? Im Internet werde ich irgendwie nicht recht fündig...:-(
Airline: AirBerlin
Flug: Zürich - Cancun - Zürich
Gebucht: Internet (keinen Reiseveranstalter)Ich bin über jeden Tipp sehr dankbar!!!
Liebe Grüsse Tropicana1234 -
Hallo Tropicana1234!
Zunächst einmal solltest Du beide Sachverhalte (Koffer bzw. Flugverspätung) deutlich trennen - sowohl hier im Forum, alsauch (mehr noch) bei Deiner Reklamation.
Den thread bzgl. des Koffers/der Koffer hast Du ja nun hier "gefunden" - der thread für die Flugverspätung wurde Dir bereits gestern in Deinem zuerst eröffneten thread genannt. Zur Erinnerung, Du findest ihn hier:
Zum Sachverhalt selbst melde ich mich (mangels gerade vorhandener Zeit) später sowohl hier, alsauch dann im sicher von Dir dann genutzten anderen thread bzgl. der Verspätung.
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wg. der Verspätung kannst du dich an Flightright oder einen Fachanwalt für Reiserecht wenden, wobei ich zu Zweitem tendieren würde.
Die Koffersache ist - meiner Meinung nach - ein gesonderter Fall, deshalb kannst du es bündeln und einen Anwalt einschalten, im Falle eines Prozesses müsste die Gegenseite diesen ja auch bezahlen, wenn sie verlieren sollten.
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Hallo, wir sind am 29.07.2013 mit Condor von Frankfurt nach Hurghada geflogen. Seit diesem Tage fehlt einer unserer Koffer spurlos. Schadensanzeige wurde am Flughafen erstellt. Mir wurde vom Flughafen mitgeteilt das mir mein Koffer ins Hotel nachgeliefert wird. Leider ist dies bis zur unsere Abreise am 05.08. nicht passiert. Mittlerweile sind wir seit 2 Tagen in Deutschland und unser Koffer immer noch weg. Hat jemand von euch ähnliches erlebt?
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Das kommt jetzt zwar ein bisschen spät für Silvia L., aber vielleicht ist der Sachverhalt auch für andere User interessant:
Selbstverständlich kann man für beim Rückflug verspätetes Gepäck keine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit geltend machen, und auch keinen Tagessatz der Monatsmiete.
Somit erschöpft sich der Anspruch in einer Zustellung des Gepäckstückes an die Heimatanschrift ...
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Du hast mal wieder meine Neugier geweckt, deshalb mal eine rein theoretische Frage

Vorweg, ich habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt und absolut keinen Plan, aber mir ist da halt ein Gedanke gekommen. . .Bekanntlich sind die Kleiderschränke der Herren immer noch ein klein wenig minderbestückt im Vergleich zu denen der Damen, das setze ich jetzt einfach mal so voraus, auch ohne dafür jetzt empirische Daten zu haben, oder das diskutieren zu wollen. Sagen wir also, der kleine doc fliegt für 3-4 Wochen in Urlaub, packt dafür 95% seiner Sommerklamotten ein und kommt im August zurück. Der Koffer leider erst 5 Tage später, wobei die genaue Ankunftszeit dessen ja nicht wirklich abzusehen ist. Muss er dann wirklich der Dinge harren, ohne jeglichen Anspruch, oder gibt es irgendwelche Fristen, ab wann er sich dann doch neu einkleiden darf und zumindest einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes hat?
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Inwiefern sollte ich das als "Interesse am Sachstand" betrachten?
Ausgenommen einer Konzertreise mit Anspruch auf einen Frack - und entsprechend dessen Verlust in Sinne der Weiterreise und des Bedarfs!? - poppt bei mir keine "Nachfragelogik" auf ...
Sorry ... :? -
Du schriebst:
"vonschmeling wrote:
Somit erschöpft sich der Anspruch in einer Zustellung des Gepäckstückes an die Heimatanschrift ...
und da ergab sich bei mir die Frage, ob die sich mit der Zustellung Zeit lassen können bis zum Sanktnimmerleinstag, oder ich irgendwann aktiv werden kann, ohne die Kosten komplett alleine tragen zu müssen.
Das war meine Frage zum Sachstand und ich dachte, Du wüßtest das ad hoc, ohne daß ich mich jetzt auf die Suche begeben müsse

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Welche konkreten "Kosten"?

Nachweisliche jedenfalls müssen erstattet werden, sie sind jedoch selten Legion ... !?Der Sanktnimmerleinstag hingegen markiert ggf. einen Totalverlust und entsprechende Forderungsoptionen ...
(bitte unter MÜ nachsehen!) -
Kosten für neue Klamotten und um es ganz einfach zu formulieren, ab welchem Tag gilt der Totalverlust? Es kann doch nicht sein, daß ich mich neu einkleiden muß und die nach 3 Monaten mit dem Koffer ums Eck kommen und damit raus sind aus der Nummer?!
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Jetzt hab ich´s auch verstanden ... (Adventsdemenz?
)Beim Heimflug muss die Notwendigkeit von Anschaffungen in der Zwischenzeit des Wartens konkret begründet werden (sh. Frack), eine Entschädigung ist nicht vorgesehen.
Bei Totalverlust ist für den Koffer und seinen Inhalt (jeweils zum Zeitwert) aufzukommen; der Wert sollte möglichst konkret nachgewiesen werden, ist aber ohne zusätzliche Erhöhung bei Antritt des Fluges (nicht bei allen Airlines obligatorisch) auf ca. 1.300€ begrenzt.Ein konkretes Datum für den Sanktnimmerleinstag gibt es meines Wissen nicht, jedoch dürfte - für den außerordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass dein Koffer nach 3 Monaten auftaucht und er Inhalt vollständig und unbeschädigt ist!? - eine ggf. schon erstattete Verlustzahlung zurückverlangt werden.
Gut zu wissen: 95% aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb der ersten 48h wiedergefunden, nur ca. 3% bleiben für immer verschwunden.
Die restlichen 2% verteilen sich auf den Zeitraum von 49h bis nie wieder, insofern ist die Betrachtung dieses Einzelfalles ziemlich hypothetisch ...

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Yes,- und wenn du deinen nie aufgetauchten Koffer plus ev. Inhalt wiederhaben möchtest?
Billich.
Geh zur Koffer-Versteigerung der Flughafengesellschaft.

look google wann und wo.
u.a. deswegen reise ich nie mit Lederkoffern.
Sehr interessantes Objekt für die unten im Airport ladenden Mitarbeiter, egal wo. -
Lederkoffer??!!

Date dich bitte mal ab bezüglich der Begehrlichkeiten!?
Wer heut noch einen Lederkoffer klaut muss mindestens 104 sein ...
(Sorry für o.t. ... :?) -
... ist allerdings ein Carry-On Format!

(und immerhin gibt´s free shipping für siebzehnhundert Schleifen!) -
OT
...und 30 Tage Rückgaberecht, die lernen von den Teleshoppern... -
Ich hab da eher dieses Bild im Kopfkino ... (und schon bin ich verdächtig, auch noch eine Steigutmass zu begehren!)
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Hallo zusammen,
ich war die letzten 2Wochen mit AirBerlin in Puerto Plata (DomRep). Mein Koffer ist bei derHinreiseallerdings erst verspätet am dritten Tag eingetroffen. Wie gehe ich am Bestenvor um Entschädigung hierfür geltend zu machen?
Am Flughafen habe ichdies natürlich beanstandet und dies wurde aufgenommen. Ich hab mir als am zweitenTag mein Koffer noch immer nicht eingetroffen war, mich mit den benötigtenSacheneingedeckt.
Ich habe übrigens noch folgende Kreditkarte:
Hier steht das man irgendwiebei verspätetem Gepäck eine maximale Versicherungssumme von 250€ bekommt. Wieist dies zu verstehen?
Gruß und Danke schon mal
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Warum nicht da fragen, wo vieleicht jemand sitzt, der das weiß?
Fragen bezüglich der Versicherung können Sie unter folgender Nummer +49 (0) 345-2197 3030 stellen.
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c/o Chubb Insurance Company of Europe SE
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