Nach 5 Tagen Hotel gewechselt, Regressansprüche!!!!
-
Hallo,
wir sind nun seid 6 Tagen wieder aus der Punta Cana zu Hause.Wir hatten 2 Wochen das LTI gebucht und haben nach 5 Tagen das Hotel auf eigenen Wunsch gewechselt.
Das LTI entspricht in keinster Weise eienm 4 Sterne Hotel, die Hygiene ist mangelhaft und das Essen grottenschlecht, ganz zu schweigen von den abgewohnten Zimmern und deren Hygiene.Wir haben uns dieses von der Reiseleitung bestätigen lassen und haben für das Grand Bahia Principe pro Person einen Aufpreis pro Person von 210Euro draufgezahlt.
Meine Frage wäre, gibt es hier im Netzt Vordrucke für Regressansprüche und muß ich dieses per Brief an den Reiseveranstalter senden.
Hatten noch nieeinen solchen Fall gehabt und hoffe auch das in Zukunft sowas nicht nochmal passeiert.
Die Reiseleitung hat uns alles schriftlich bestätigtBitte um schnelle Antwort da die Ansprüche innerhalb von 30 Tagen geltend gemacht werden müssen
LG
Marion -
Hallo marion,
Deine Ansprüche mußt Du beim Veranstalter direkt geltend machen. Hier mußt Du ausführlich schildern, was im Hotel nicht gestimmt hat und die entsprechenden Belege vorlegen können. Das was Du hast ist aber nur eine Bestätigung der Reiseleitung, daß Du diese Punkte reklamiert hast. Das ist in der Regel keine Bestätigung, daß die Beanstandung auch gerechtfertigt war.
Daher bitte alles ausführlich und genau dokumentieren und an den Veranstalter per Post (eventuell Einschreiben mit Rückschein) senden. Bitte immer eine konkrete Forderung stellen, wobei Dir bei der Berechung die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" behilflich sein kann.
Gruß
Berthold
-
danke für die Information.
Ich habe alles anhand von Fotos festgehalten und wie schon gesagt hat die Reiseleitung schon einen Bericht von Punta Cana zu dem Reiseveranstalter geschickt.
Bin mal gespannt wie das ausgehtLG
Marion -
-
Hallo - ähnlicher Fall bei uns - haben alle Fristen eingehalten - Mängelanzeige vom Reiseleiter vor Ort bestaetigen lassen und Bericht mit Fotos und Film per Einschreiben an Meiers Weltreisen geschickt- mit Frist und Rürckerstattungsforderung eines bestimmen Betrags- haben aber ausser Bestaetigungsschreiben das sie den Brief erhalten haben und den Vorgang pruefen nichts mehr gehoert - jetzt ist die von uns gesetzte Frist seit 2 Wochen verstrichen und wir haben nichts mehr gehoert - was tun ? Wielange warten ? Nachfragen ? Anwalt einschalten ?
Falls jemand Tipps dazu hat - vielen Dank.
-
Auf eine Frist von zwei Wochen wir auch keiner eingehen, es sollte schon angemessen sein, und da sehe als Frist einen Zeitraum von 4-6 Wochen als angemessen an, wenn du nach dieser Zeit noch nichts gehört hast, kannst du telefonisch nachfragen bzw. noch einmal ein Schreiben mit letztmaliger Fristsetzung senden, geht auch per Telefax, in dem du dir weitere Schritte vorbehälst, falls auf dein Schreiben nicht reagiert wird. Aber bei Meier´s denke ich nicht, dass das der Fall werden wird.
Grüße
-
Also dieser Fall könnte noch interessant werden: "... nach 5 Tagen das Hotel auf eigenen Wunsch gewechselt... pro Person einen Aufpreis pro Person von 210Euro draufgezahlt..."
-
Liegen Reisemängel vor, sollten diese unverzüglich der Vertretung des Reiseveranstalters gemeldet werden. Denn erst ab dem Zeitpunkt der Meldung hat man Anspruch auf Gewährleistung (so heißt das korrekt). Beispiel hier: wurde erst am 5. Tag der oder die Mängel gemeldet, hätte man defacto fast keine Ansprüche, da man am selben Tag umgezogen ist.
-
Hat man auf eigenen Wunsch das Hotel gewechselt, also nicht als Ergebnis der Forderung aufgrund der "unzumutbaren" Zustände ein "Hotel mit den gebuchten Eigenschaften" zu erhalten, könnte es sein, dass man auf den Mehrkosten sitzen bleibt.
-
Es ist natürlich für mich schwer so aus der Ferne und ohne selbst zum selben Zeitpunkt im selben Hotel gewesen zu sein, beurteilen zu können, was die Hygiene, das abgewohnt sein und das "grottenschlechte" Essen anbelangt. Vielleicht einmal nur so viel: der Aufenthalt im gebuchten Hotel muss unzumutbar sein, bzw. die Mängel müssen so gravierend sein, dass eine Minderungsquote von mindestens 50 % des Reisepreises erreicht werden würde. Bitte das jetzt nur grob gesehen!
Wie eingangs geschrieben: es könnte interessant werden...
Meint
Peter -
-
Bislang hatten wir persönlich eine solche Erfahrung zum Glück noch nicht machen müssen.
Wenn ich aber vom RV nur Unterstützung für das Aufzeigen der Mängel bekomme und nicht für die Abstellung dieser (also auf eigene Kosten das Hotel wechsle), würde mich auch sehr interessieren, ob es hier was vom RV zurück gibt.
Mehr über den Ausgang der Sache zu erfahren, wäre schön. -
Hello nochmal - war evtl. etwas missverstaendlich ausgedrueckt - wir hatten dem Reiseveranstalter in unserem Schreiben natuerlich eine Frist von 4 Wochen fuer die Bearbeitung gesetzt. DIESE 4-Wochen Frist ist jetzt seit 2 Wochen abgelaufen - somit haben wir also seit 6 Wochen keine Aussage von ihm -nur ein Bestaetigungsschreiben das unser Einschreiben angekommen ist und bearbeitet wird. Wir sind jetzt unsicher wielange wir warten sollen - werden uns aber an diesen Rat von Ronny87 halten und jetzt mal einen Brief mit letztmaliger Fristverlaengerung ( NOCHMAL 2 Wochen ? ) unter vorbehalt weiterer Schritte senden. Hoffe wir hoeren dann endlich was von MWR. Danke und Gruss
Ronny87 wrote:
Auf eine Frist von zwei Wochen wir auch keiner eingehen, es sollte schon angemessen sein, und da sehe als Frist einen Zeitraum von 4-6 Wochen als angemessen an, wenn du nach dieser Zeit noch nichts gehört hast, kannst du telefonisch nachfragen bzw. noch einmal ein Schreiben mit letztmaliger Fristsetzung senden, geht auch per Telefax, in dem du dir weitere Schritte vorbehälst, falls auf dein Schreiben nicht reagiert wird. Aber bei Meier´s denke ich nicht, dass das der Fall werden wird.Grüße
-
Hallo,
also in vier Wochen schafft das kaum ein Veranstalter. Da Ihr ja die Bestätigung bekommen habt, sind ja alle Eure Fristen gewahrt. Somit gibt es zur Zeit keinen Grund zur Eile, zumal, wie Peter ja schon gepostet hat, der Fall rechtlich interessant werden könnte.
Gruß
Berthold